Die Zahl der anonymen Hinweise auf Online-Darstellungen von Kindesmissbrauch steigt rasant. Auch in Luxemburg

Aufpasser im Netz

d'Lëtzebuerger Land du 08.11.2019

Wegen Hasskommentaren auf Facebook wurden Ende Oktober zwei Personen in erster Instanz verurteilt: eine Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 3 000 Euro Geldbuße, weil sie Flüchtlinge als „Knascht“ bezeichnet hatte. Derweil muss ein Mann 1 000 Euro Strafe zahlen, weil er einen Link von Familienministerin Corinne Cahen (DP) mit „Juddepak“ kommentiert hatte. Während Cahen den Kommentar selbst angezeigt hatte, wurde die Justiz auf den Hasskommentar der Frau durch den anonymen Tipp eines Bürgers aufmerksam.

„Die Justiz hat schnell und streng durchgegriffen, das klappt gut“, findet Barbara Gorges-Wagner, Leiterin des Kinder- und Jugendtelefons, angesichts der Urteile. Gemeinsam mit Bee-Secure betreibt KJT die Stopline. Unter https://stopline.bee-secure.lu können Bürgerinnen und Bürger rassistische und diskriminierende Inhalte, die sie online und in sozialen Netzwerken finden, melden. Aber auch Terrorismus und Beschwerden zu Darstellungen von Kindesmissbrauch nimmt das vierköpfige Team entgegen.

Deutlich mehr User-Hinweise

Das Team hat allerhand zu tun. „Mit der Flüchtlingskrise wuchs auch die Anzahl der Hasskommentare“, erzählt Sally Stephany. Sie arbeitet seit zwei Jahren beim Kinder- und Jugendtelefon in Itzig und ist eine von vier MitarbeiterInnen, die die Hotline betreuen und den Verdachtsmeldungen nachgehen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 2 072 verdächtige URLs gemeldet, davon wurden 1 728 als illegal eingestuft und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Im Vergleich zum Vorjahr mit 750 gemeldeten Verdachtsfällen und 591 bestätigten, macht das eine enorme Steigerung aus. Das Gros stellen mit 2 047 nach wie vor Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch: 124 Meldungen betrafen rassistische Inhalte (davon wurden 69 bestätigt und weitergeleitet), neun Meldungen Verdacht auf Terrorismus – ein Rückgang um fast die Hälfte im Vergleich zu 2017.

Der Fokus auf Kindesmissbrauch liegt nach Einschätzung des KJT unter anderem daran, dass das Thema von Anfang einen Schwerpunkt der Hotline bildete. Seit 2007 besteht die Möglichkeit, beim Kanner- und Jugendtelefon über die Stopline anonym verdächtige illegale Online-Inhalte zu melden. Und immer mehr machen davon Gebrauch. „Unser Service wird bekannter“, freut sich Gorges-Wagner. In der Regel sind es Webseiten, Fotos oder Videos, die beanstandet werden.

Die geschulten MitarbeiterInnen nehmen die Beschwerde, die per Online-Formular abgegeben wird, entgegen, prüfen die Inhalte und geben sie gegebenenfalls an die Polizei weiter. „Grenzfälle gibt es eigentlich nicht. Wenn wir Zweifel haben, dann melden wir diese trotzdem der Polizei“, erklärt Stephany die Vorgehensweise. Das war vor einigen Jahren nicht so eindeutig: Posing-Bilder, auf denen sich leichtbekleidete Mädchen und Jungen in aufreizenden Posen räkeln, fielen lange nicht unter den Straftatbestand der Kinderpornografie und des Kindesmissbrauchs. Nachdem das Kinder- und Jugendtelefon, das Ombudskomitee für Kinderrechte ORK und die Kinderschutzorganisation Ecpat dies wiederholt bemängelt hatten, besserte der Gesetzgeber nach: „Heute sind sowohl Texte als auch grafische Elemente, wie Bilder und Comics, die Missbrauch von Minderjährigen zeigen, unter Strafe gestellt“, betont Stephany.

„Wer Webseiten mit halbnackten Kindern in sexualisierten Posen ins Netz stellt, muss sich Fragen zu seiner Motivation stellen lassen“, findet René Schlechter, der daran erinnert: Jeder Missbrauchsdarstellung liegt ein realer Missbrauch von Kindern zugrunde. Oftmals aber auch weitere Verbrechen wie Menschenhandel und Sklaverei. Gemeinsam mit Ecpat war der Kinderrechtsbeauftragte auch analog aktiv im Kampf gegen Posing geworden: Ein Süßwarenhersteller hatte mit einem Kind, das nur mit Süßwaren bekleidet war, auf seinem Lieferwagen geworben. „Wir haben das beanstandet. Daraufhin schrieb uns der Anwalt der Firma einen bösen Brief – aber die Werbung verschwand“, so Schlechter.

Enge Kooperation mit der Polizei

Um im Kampf gegen Online-Kindesmissbrauch Synergien zu bündeln, hat die Hotline einen Kooperationsvertrag mit der Polizei. Binnen drei Tagen, so das erklärte Ziel, sollen jugendgefährdende pornografische Webseiten aus dem Internet verschwinden. Melden können BürgerInnen Webseiten aus allen Ländern. Während Darstellungen von Missbrauch, die auf heimischen Providern gehostet sind, einfacher gelöscht werden können, ist das bei ausländischen ungleich schwieriger. Laut aktuellem Tätigkeitsbericht des internationalen Meldesystems Inhope waren 2018 in diesen Fällen binnen einer Woche nur 63 Prozent der Inhalte gelöscht, innerhalb von vier Wochen 93 Prozent. Damit hat sich die Löschquote im Ausland trotz aller internationalen Koordination kaum verbessert. 2016 waren 62 Prozent der Inhalte innerhalb einer Woche gelöscht und 92 Prozent nach einem Monat.

Früher betrafen viele Beschwerden das frei zugängliche Internet. „Inzwischen verlagern sich die Aktivitäten ins Darknet“, hat Gorges-Wagner beobachtet – und bestätigt damit einen Trend, vor dem auch Interpol warnt: Immer mehr Kriminelle agieren in dem Bereich des Internets, der seinen Nutzern Anonymität bieten soll und wo viele „Hidden services“ nur mit Verschlüsselungssoftware zu nutzen sind. Kriminelle Pädophilen-Foren basieren dabei meist auf einem perfiden Tauschsystem: Um Zugang zu erhalten, müssen potenzielle Mitglieder selbst illegales Bildmaterial bereitstellen. Das dürfen die MitarbeiterInnen der Stopline nicht. Anders als ihre KollegInnen etwa in Irland oder Großbritannien spüren sie Missbrauchsdarstellungen auch nicht proaktiv auf, sondern nur aufgrund eines Hinweises. Weiter zu ermitteln ist in Luxemburg der Polizei vorbehalten.

Das KJT-Team ist mit anderen Ländern über die Beschwerdestellen-Plattform Inhope vernetzt: Stellt sich heraus, dass der Provider in einem anderen Land als Luxemburg steht, werden die KollegInnen im betreffenden Land alarmiert und kümmern sich, indem sie entweder die Inhalte weiter an die Polizei geben oder direkt bei den Providern Druck machen, um die Inhalte zu löschen. „Das funktioniert in der Regel ganz gut“, findet Gorges-Wagner. Rund ein Drittel der ausländischen Inhalte wurde an Stellen in den USA gemeldet.

International vernetzt

Oftmals sind die Kriminellen den Ermittlungsbehörden einen Schritt voraus: Dann verschwinden Inhalte, die auf einer Webseite gestanden haben, plötzlich und tauchen unter einer neuen URL mit einer IP-Adresse in einem anderen Land wieder auf. Um zu verhindern, dass die Suche jedes Mal von neuem beginnt, hat Interpol eine Riesen-Datenbank zusammengestellt, in der Millionen von Bilder und Videos schweren Kindesmissbrauchs gespeichert sind. Auf die Datenbank haben spezialisierte Ermittlungsteams aus 60 Ländern Zugriff – und es werden stetig mehr. Zuletzt kam mit Kenia das erste afrikanische Land hinzu.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Netz-Aufpassern und Ermittlungsbehörden ist wichtig. Im Frühjahr gelang es Interpol-Fahndern, 50 Kinder zu retten und einen international agierenden Pädophilen-Ring zu zerschlagen. Ein Webseiten-Administrator aus Australien wurde in seinem Heimatland zu einer Haftstrafe von 40 Jahren verurteilt. Bei ihm waren Tausende in Thailand und Australien aufgenommene Bilder gefunden worden. Sein jüngstes Opfer war erst 15 Monate alt. Ein weiterer Beschuldigter, ein Vorschullehrer, erhielt eine Haftstrafe von 36 Jahren. Es seien „50 Kinder gerettet“ worden, so Interpol – es bestehe jedoch den Verdacht, dass 100 weitere Kinder missbraucht wurden. Die über 67 000 Nutznießer des Rings stammen aus allen sozialen Schichten. Es sind Anwälte und Sozialarbeiter darunter, aber auch ein Polizist.

Europol meldete jüngst ebenfalls die Zerschlagung eines Pädophilen-Netzwerks, das jahrelang unbehelligt über einen Server in der niederländischen Kleinstadt Krommenie betrieben wurde. Die meisten der 184 Festgenommenen hatten offenbar nicht nur Bilder ausgetauscht, sondern selbst Kinder missbraucht. Einer der Festgenommenen, ein Brite, hatte über einen längeren Zeitraum sowohl seinen zweijährigen Neffen als auch einen achtjährigen Nachbarsjungen missbraucht, ohne dass die Eltern der Kinder etwas ahnten. Auch in Luxemburg gibt es Fahndungserfolge, meistens in Zusammenarbeit mit dem Ausland, sie werden aber nicht immer öffentlich kommuniziert. „Wenn Seiten aus dem Netz verschwinden, ist das für uns ein Teilerfolg“, sagt Stephany.

Um von den verstörenden Bildern, darunter sadistische Vergewaltigungen von Kleinkindern und Babys, die zu schwersten Verletzungen und oft zu lebenslangen Traumatisierungen führen, nicht bis in den Schlaf verfolgt zu werden, legen die MitarbeiterInnen regelmäßig Pausen ein. Anders als in Deutschland, wo die Beschwerdestellen nichts anderes tun, als den ganzen Tag verdächtiges Material zu sichten, legt das KJT Wert auf Abwechslung. „Wenn man den ganzen Tag nur solche Bilder sieht, ist das eine enorme Belastung“, weiß Gorges-Wagner aus eigener Erfahrung. „Wir schauen sie mit einem technischen Blick an und befassen uns nicht mit den Einzelschicksalen dahinter. Das wäre emotional kaum auszuhalten“, beschreibt sie die schwierige Arbeit. In Extra-Schulungen von Interpol lernen die MitarbeiterInnen auf relevante Details zu achten: das Alter einzuschätzen, die Grauzonen abzuwägen. Um alles Weitere kümmert sich die Polizei. Wer die Belastung nicht mehr aushält, weil ihn oder sie die Bilder zu sehr aufwühlen, kann psychologische Hilfe in Anspruch nehmen – neben der Supervision, die ohnehin alle zwei bis drei Monate geschehe, so Gorges-Wagner. „Dass wir mit unserer Arbeit helfen, Verbrechern das Handwerk zu legen und Kinder zu retten ist, für uns Motivation genug“, sagt Stephany. Auch wenn Erfolge oft Jahre dauern und Seiten aus ermittlungstaktischen Gründen manchmal länger auf dem Server bleiben müssen. Die Fahnder müssen in mühseliger Detailarbeit alles Bild- und Tonmaterial, oft viele Terabyte Daten, sichten und auswerten.

Kinder als Opfer – und Täter

Noch etwas macht den MitarbeiterInnen der Stopline-Sorgen: das Sexting unter Kindern und Jugendlichen. Oft bleibt es nicht beim Verschicken von SMS und Chat-Nachrichten mit erotischem oder sexuellen Inhalt, manche Kinder fotografieren sich und ihren Körper und verschicken diese Fotos. Das ist nicht nur aus Gründen des Jugendschutzes und des Datenschutzes höchst bedenklich oder weil Fotos oft in falsche Hände geraten, sich rasant schnell verbreiten und tausendfach kopiert werden, sind sie erst einmal online. Sie können zur Erpressung genutzt werden oder tauchen auf Webseiten mit pornografischen Inhalten auf. Kinder sind sich dessen oft nicht bewusst, aber Bilder von nackten oder halbnackten Kindern fallen unter Kinderpornografie: Wer sie produziert, über Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke verschickt oder ins Netz stellt, macht sich demnach strafbar. Bee-Secure und KJT haben daher eine weitere Initiative ins Leben gerufen: Sag nein zu Sexting. Wer diesbezüglich Rat oder Hilfe braucht, kann bei der Helpline unter 26 64 05 44 anrufen. Oder sich anonym bei der Stop-Line melden.

Ines Kurschat
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