Medienkompetenz bedeutet nicht nur, dass Kinder und Erwachsene wissen, wie Tablets und Software zu nutzen sind. Das Hinterfragen einer Datensammelwut in Schule und Alltag gehört ebenfalls dazu

Die gläserne Schule

d'Lëtzebuerger Land vom 15.11.2019

„Es ist sehr praktisch. Ich kontrolliere quasi jeden Tag, was mein Sohn in der Schule gemacht hat. Obwohl er sich immer ganz genau seine Hausaufgaben aufschreibt“, antwortet ein Vater, vom Land gefragt, ob seine Schule das Software-Programm Webuntis nutze. Mittlerweile halten immer mehr Lyzeen diese App für die Eltern, Lehrer und Schüler bereit. Web-Untis ist eine Software-Anwendung, die ein kleines Büro bei Stuttgart entwickelt hat und die sich im deutschsprachigen Raum immer größerer Beliebtheit erfreut. In dem elektronischen Klassenbuch steht praktisch alles Schulrelevante drin: Ein Blick aufs Handy genügt, um den Stundenplan zu sehen, die Hausaufgaben zu erfahren oder wer den erkrankten Lehrer in der Klasse 9B ersetzen wird.

Obwohl alle Schulen diese Applikation inzwischen nutzen, sehen die Anwendungen von Klasse zu Klasse, Schüler zu Schülerin anders aus. Das liegt zum einen an unterschiedlichen Stundenplänen, je nach Sektion oder Jahrgangsstufe. Aber auch an den Voreinstellungen, also daran, wie eine Schule oder ein Lehrer entscheidet, das Programm konkret im Alltag zu nutzen. Sie tragen neben den Fächern die Hausaufgaben und Prüfungstermine ein. So kann eine Schülerin jederzeit nachschauen, welche Übungen sie noch wiederholen muss, ob in Französisch ein Vokabeltest ansteht oder ob die Sportveranstaltung ausfällt.

Blauer Brief via App Ihre Eltern können das ebenfalls. „Die App hat den Vorteil, dass Eltern besser eingebunden sind in das Schulgeschehen“, beschreibt Carole Chaine, Direktorin des hauptstädtischen Lycee Aline Mayrisch, die Vorzüge der Software. In der Vergangenheit riefen besorgte Mütter oder Väter oft in der Schule oder beim Lehrer direkt an, um sich zu vergewissern, dass es wirklich keine Hausaufgaben gab. Heute können sie diese Informationen auf dem eigenen Handy abrufen. „Selbstverständlich nur jene Einträge, die ihr eigenes Kind betreffen“, betont die Schulleiterin.

Allerdings geht es nicht nur um Organisatorisches. Auch disziplinarische Maßnahmen können so fast in Echtzeit von Eltern gelesen werden: Der berühmte Eintrag ins Klassenbuch ist online ebenso einzusehen wie die Strafarbeit. Auch wenn jemand wegen Störens oder wiederholtem unentschuldigten Fehlen nachsitzen muss, wird das im virtuellen Klassenbuch notiert. Und zwar schneller als früher, als Eltern oftmals erst nach dem dritten Nachsitzen ihres Kindes verständigt wurden. „Insofern haben Eltern, die sich wirklich für den Schulalltag ihres Kindes interessieren, ein sehr viel genaueres Bild, was ihr Kind in der Schule macht“, bestätigt Chaine.

Was in anderen Ländern jedoch kontrovers diskutiert wird, scheint hierzulande niemanden groß zu beunruhigen. Oder nicht mehr. Als der staatliche Schulkantinenbetreiber Restopolis in Kooperation mit dem Bildungsministerium erstmals ein digitales Scheckkartensystem (myCard) einführte, das erfasste, welche Schüler in der Kantine essen, und dafür Daten des Fichier élèves, der zentral gespeicherten Schülerdatenbank, nutzte, war die Aufregung noch groß. Lehrergewerkschaften liefen gegen „Überwachungstendenzen“ in der Schule Sturm. Ein Lehrer aus dem Athenäum klagte 2009 gegen das Bildungsministerium, weil er durch die automatische Speicherung der gewählten Mahlzeiten in Verbindung mit persönlichen Daten das Recht auf Privatsphäre verletzt wähnte. Das Ministerium besserte datenschutzrechtlich nach.

Inzwischen sind die kritischen Stimmen weitgehend verstummt. Fragt man heute Schüler oder auch Mütter und Väter zur App, hört man vor allem zustimmende Worte. Die App sei praktisch, wird gesagt, insbesondere dass Eltern per SMS informiert werden, wenn der Kantinen-Kontostand fast aufgebraucht ist und sie ihn dann per Kreditkarte unterwegs auffüllen können, findet großen Anklang. Wie bequem im Vergleich zu früher, als Eltern noch jeden Monat selbst ans Geld für das Schulessen denken mussten. Jetzt sehen sie, ob sie genügend eingezahlt haben – und wissen, dass ihr Kind damit mindestens eine warme Mahlzeit am Tag zu sich nimmt.

Ich weiß, was Du isst Denn das ist die Kehrseite der Vollerfassung. Wer früher das Milchgeld für den Kaugummiautomaten (heute gefüllt mit Transfair-Riegeln) abgezweigt oder sich damit Pommes beim nächstbesten Imbiss bestellt hat, kann das nicht mehr tun. Eltern sehen sogar, ob und was ihr Kind zu welchem Zeitpunkt gegessen hat. Ob es ein Gericht mit Fleisch war oder auch genügend Gemüse dabei.

In Zeiten, in denen Lehrpersonal und Schulleitungen über so genannte Helikoptereltern schimpfen, ist das ein bemerkenswerter Widerspruch: Einerseits wird geklagt, überfürsorgliche Mütter und Väter würden sich ständig Sorgen machen und sich zu sehr in Schuldinge einmischen, die sie nichts angingen. Andererseits gibt die Schule ihnen genau die Instrumente an die Hand, um ihre Kontrolle auszuüben oder sogar auszubauen.

Mit einem Klick notiert der Lehrer, ob alle Schüler da waren. Aber Achtung: Schon bei so einer simplen Anwendung wie der Anwesenheitsliste kommt es zu Problemen, etwa wenn eine Kollegin vergessen hat, dieses Feld online auszufüllen, oder wenn wegen einer Projektwoche plötzlich sieben Fehltage da stehen, weil die Applikation keine Projektwochen kennt. Eine Klassenlehrerin berichtet dem Land, was der Erfassungswahn konkret heißt: Weil sie immer erst mittwochs in ihre Klasse kommt, müsse sie oft zehn oder mehr Klassenbucheinträgen nachgehen – sei es, weil eine Kollegin exzessiv viele Rügen verteilt, oder weil ein anderer sie vergessen hat. Einträge zu Schülern, die auch die jeweiligen Eltern sehen – die womöglich dann überreagieren. „Ich muss die Einträge gegebenenfalls überprüfen“, sagt sie.

Das kostet Zeit. Und mehr noch: Wo bleibt bei all der Automatisierung das Vertrauen? Wenn Schüler nicht mehr unbemerkt von den Eltern schwänzen können. Wenn jeder ihrer Fehltritte peinlich genau registriert wird – was bedeutet der gläserne Schüler für die psychologische Entwicklung?

„Heutzutage kann sich ein Schüler zurücklehnen, er bekommt ja alle Infos bequem auf sein Handy“, erzählt die Lehrerin weiter. Weil ihr wichtig ist, dass die Schüler die Aufgabe sicher verstehen, lässt sie die Hausaufgaben besprechen und in einem Heft aufschreiben: „Das ist mehr Arbeit.“ Weil sie zudem Deutsch sowohl als Grund- wie auch als Fortgeschrittenenkurs anbietet, muss sie zwei Klassenbücher führen, um die nach Niveau differenzierten Hausaufgaben eintragen zu können. Auf die Klasse zugeschnittene Zusätze, die das analoge Klassenbuch erlaubte, etwa eine Tabelle am Ende, um abzuhaken, ob alle Schüler das obligatorische Methodentraining durchlaufen haben, sind nicht möglich. „Die App ist zu rigide und erlaubt zu wenig passgenaue Lösungen“, findet sie. Ihr Feedback habe sie ihrer Schulleitung mitgeteilt. Deren lapidare Antwort: Luxemburg sei zu klein, um eine eigene App zu entwickeln, und der Anteil am deutschsprachigen Markt zu unbedeutend, um spezifische Programmierungen bei den Softwareentwicklern zu erwirken.

Pädagogisch wertvoll? Diese pädagogisch wichtigen Nebeneffekte des digitalen Klassenzimmers werden indes in Luxemburgs Schulen und auch sonst kaum öffentlich diskutiert. Wie sinnvoll ist es, mit technologischem Fortschritt die eigene Lernorganisation zu unterstützen und ab wann werden digitale Hilfestellungen (zumal wenn so rigide programmiert) pädagogisch kontraproduktiv?

Es ist auffällig, wie wenig die fortschreitende Digitalisierung infrage gestellt wird. Das Bildungsministerium drückt auf die Tube, um Schulen zu vernetzen und das digitale Klassenzimmer Wirklichkeit werden zu lassen. 2018 waren 5 526 I-Pads in den Schulen im Einsatz. Doch fachliche Reflexionen darüber, was die Technologie im Klassensaal macht, ob und wie sie den Unterricht didaktisch und pädagogisch bereichert – oder einschränkt – , stehen am Anfang. Nicht einmal datenschutzrechtliche Bedenken werden systematisch erklärt. Weder für die Schüler noch die Lehrer und Eltern, die das Land befragt hat, gab es zum Start des virtuellen Klassenbuchs eine Einführung, die über datenschutzrechtliche Chancen und Risiken aufklärt. Und das obwohl der Datenschutz in der Schule wegen der Datenschutzgrundverordnung eher mehr als weniger Fragen aufwirft.

Während in anderen Ländern Digitalisierungsvorhaben kontrovers debattiert werden, hat das in Luxemburg Seltenheitswert. Zur Nutzung digitaler Klassen- und Notizbücher hat das Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein 2016 eine Anleitung erstellt, die genau regelt, was im Rahmen des Schulgesetzes und der Datenschutzgesetze erlaubt ist – und was nicht. Und wann Schülerdaten gelöscht gehören. In der Anleitung (Stand 2016) war vermerkt, dass weder die Software Webuntis noch XSchool der Firma Ramcke Datentechnik über anerkannte datenschutzrechtliche Gütesiegel verfügten und dass sie nur „grundsätzlich als datenschutzkonform angesehen“ werden konnten, vorausgesetzt, alle vorgeschriebenen Arbeitsschritte würden eingehalten. Ein Softwareexperte in Österreich wollte es im Juni 2019 genauer wissen und herausfinden, welche Daten Webuntis beim Einloggen über ein Android-Handy an Google übermittelt. Neben Produktinformationen waren Datenpakete darunter, die er als Nutzer nicht einsehen konnte. Und obwohl er keinen eigenen Zugang, sondern ein Testkonto hatte, konnte er aus der App Informationen herauslesen, wie Klassenräume, Lehrer, Prüfungszeiten.

Überwachungsexzesse Als in Frankreich die konservativ regierte Region Provence-Alpes-Côte d’Azur an ihren Gymnasien Systeme zur automatischen Gesichtserkennung installieren wollte, ging außer Eltern auch die Datenschutzkommision gegen das Ansinnen vor. Die mit Kameras ausgestatteten Eingangsportale hätten sich nur geöffnet, wenn das Gesicht einer Schülerin elektronisch erkannt worden wäre. Die Pariser Datenschutzbehörde Cnil stufte die Gesichtserkennung jedoch als „unnötig“ und „unverhältnismäßig“ ein. Ein Pilotversuch in der Stadt Ludwigsburg mit einer App aus München, die zusammen mit einem GPS-Sender im Schulranzen erlauben soll, Kinder auf dem Schulweg zu schützen, indem sie vorbeifahrenden Autofahrern eine Warnung zuschickt, wurde aufgrund massiver Kritik unter anderem der niedersächischen Datenbeauftragten gestoppt. Jetzt will die Stadt erst einmal mit Eltern, Datenschützern, Polizei, ADAC und Schulen über die Bedenken diskutieren.

In Luxemburg hat die Datenschutzkommision CNPD wohl die Einführung von MyCard und die des Ficher élève geprüft und unter bestimmten Bedingungen grünes Licht gegeben. Doch wenn es darum geht, Debatten über das Spannungsverhältnis Bürgerrechte und Digitalisierung zu lancieren, dann ist sie auffällig abwesend. Doch zu ihren Missionen zählt auch, BürgerInnen vor unnötiger Überwachung seitens des Staats oder der Wirtschaft zu schützen. Manche Schulen thematisieren mögliche Gefahren auf eigene Faust. Doch wenn, wie der liberale Bildungsminister Claude Meisch (DP) nicht müde wird zu betonen, es die Aufgabe der Schule ist, Kinder zu mündigen Bürgerinnen und Bürger heranzuziehen, gehört dann nicht das Hinterfragen (und das Vermeiden) einer schleichenden Überwachung und einer Datensammelwut in der Schule beispielsweise durch Anbieter von Schulzubehör und schulbezogener Software zwingend mit auf den Lehrplan?

Ines Kurschat
© 2023 d’Lëtzebuerger Land