Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare

Not in my name

d'Lëtzebuerger Land vom 26.11.2009

„Wir wollen gleichgeschlechtlichen Partnern das Recht zuerkennen, Kinder ihres Partners zu adoptieren“, hatte Premier Jean-Claude Juncker (CSV) in der Regierungserklärung im Sommer versprochen, dazu werde man die nationale Ethikkommission mit einem Gutachten beauftragen. Das liegt nun vor – und dürfte den Christlich-Sozialen gut in den Kram passen. 

Ginge es nach dem 15-köpfigen Gremium, könnte die bisher Ehepaaren vorbehaltene Volladoption auf unverheiratete Paare ausgedehnt werden – für gepacste gleichgeschlechtliche Paare soll das Recht aber nicht gelten. Obwohl auch sie die für das Kindeswohl als wichtig erachtete „Beziehungsstabilität“ erfüllen – in Frankreich liegt die Trennungsquote bei Pacs-Paaren bei 16 Prozent gegenüber 45,5 Prozent bei herkömmlichen Ehen –, dürften sie, gerade so wie Einelternfamilien, Kinder ausschließlich im Rahmen der vereinfachten Adoption (adop-tion simple) adoptieren.

Dabei streiten die neun Männer und sechs Frauen der Kommission nicht ab, dass „...des couples de même sexe puissent avoir des qualités éducatives aussi développées que des couples de sexe different“. Aber für die Erziehung von Kindern, zumal schwer traumatisierten Adoptivkindern, seien optimale Entwicklungsbedingungen vonnöten, und die könnten nur sein: „que si l’enfant peut s’imprégner de la vie commune d’un père et d’une mère et bénéficier (...) de l’exercice complémentaire d’une fonction paternelle et maternelle, ce qui lui permet de structurer sa personnalité et son identité en tant qu’être sexué“, so die Autoren, die sich auf Anhörungen von „nombreux spécialistes en matière de développement psychologique de l’enfant“ berufen. Wer diese Experten sind und wie sie ausgewählt wurden, bleibt unklar, das Gutachten nennt zwei Kinderpsychiater, vom Centre hospitalier de Luxembourg und eine freiberufliche. Etwas mager, um so weit reichende Aussagen glaubhaft zu untermauern. 

Was die Experten gesagt haben und worauf sie ihre Einschätzung stützen, bleibt ebenfalls das Geheimnis der Kommission. Zitiert wird nur der belgische Kinderpsychiater Jean-Yves Hayez: „...l’enfant a besoin non pas de fonction maternelle et paternelle, mais de la présence active, réelle et symbolique d’un père et d’une mère „‚en chair et os‘“. Wissenschaftliche Beweise bleibt der emeritierte Professor der katholischen Universität Louvain, der Besucher seiner Website mit dem Spruch „La vraie trahison est de suivre le monde comme il va et d’employer l’esprit à le justifier“ begrüßt, ebenso schuldig wie die Ethikkommission.

Mit ihrer undifferenzierten Argumentationsweise steht die Ethikkommission nicht allein. In einer jüngeren Verfügung, die eigentlich eine Einzelfallprüfung für einen Pflegschaftsantrag ist, betont der Leiter des Jugendgerichts, Alain Thorn, die Notwendigkeit von männlichen und weiblichen Modellen für Kinder, um sich psychisch zu konstruieren, und beruft sich, unter anderem, auf ein Werk des Psychoanalytikers Aldo Naouri aus dem Jahr 1985, ein erklärter Gegner von Homo-Elternschaft, da „la souffrance des enfants ayant eu des ascendants homosexuels ressemble étrangement à celle d’enfants ayant souffert d’inceste“. 

Während sich anderswo der Abschied der Otto-Normal-Familie vollzieht und im konservativen Deutschland Verfassungsrichter mit dem Ehegattensplitting eines der letzten Ehe-Privilegien hinterfragen, hält Luxemburgs oberster Jugendschützer am Vater-Mutter-Kind-Bild à la Naouri fest, als würde es hohe Scheidungsraten und zerrüttete Familien nicht geben.

Nicht nur, dass nach dieser Logik Kinder, die heute schon in Einelternhaushalten oder gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen, allesamt entwicklungsgestört sein müssten – was wird aus Kindern, deren berufstätiger Vater oder Mutter kaum zu Hause ist? Trauriger Alltag in vielen Familien. Dass die Oma, der Opa, die Tagesmutter, ein Freund oder eine Freundin diese Bezugspersonen ersetzen können und dies in unzähligen PatchworkFamilien auch tut, kommt dem Gericht gar nicht in den Sinn. 

Auch im Hinblick auf Schutzinteressen ist das Festhalten an der Idealfamilie bedenklich: Wo die Ombudsfrau für Kinderrechte „l’importance de l’enquête sociale“ unterstreicht, um Kindern aus zerrütteten Familien alle Optionen auf einen Neuanfang zum Beispiel in einer Pflege- oder Adoptivfamilie offen zu halten, finden Luxemburger Jugendrichter es offenbar besser, ein Kind in einem Heim unterzubringen als bei einer alleinstehenden Frau oder Mann oder einem gleichgeschlechtlichen Paar. Was vielleicht die von interna-tionalen Kinderschutzexperten kritisierte vergleichsweise hohe Zahl der gerichtlichen Heimeinweisungen in Luxemburg erklärt. 

Hätte sich das Gericht die Mühe gemacht, über den Tellerrand hinauszuschauen, hätte es zudem entdeckt, dass es sich empirisch auf Glatteis bewegt. Eine von der East Carolina University veröffentlichte Studie1, für die 155 gleichgeschlechtliche und 1225 heterosexuelle Paare befragt wurden, kommt zum Ergebnis, dass „the sexual orientation of adoptive parents did not have an impact on the emotional development of their children“. Ausschlaggebend für emotionale Störungen seien vor allem traumatische Erlebnisse vor der Adoption. Darum sei dringend geboten, die elterliche Beratung durch die Adoptionsdienste zu verbessern. Eine andere, im Auftrag des deutschen Bundesjustizministeriums angefertigte repräsentative Untersuchung des Bayrischen Staatsinstituts für Familienforschung der Uni Bamberg zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften2, bestätigt dies: Lesbische Mütter und schwule Väter stünden heterosexuellen Eltern in ihrer erzieherischen Kompetenz in nichts nach. Die Alltagsaufgaben würden gleichberechtigter, flexibler und demokratischer aufgeteilt als bei heterosexuellen Paaren, entlang von Interessen und nicht von Geschlechterklischees. Und auch wenn 46 Prozent der Kinder mindestens einmal Diskriminierung erlebt hatten, so entwickelten sie insgesamt ein höheres Durchsetzungsvermögen und Selbstwertgefühl.

Zumindest eine kritische Prüfung hätten die Studien verdient. Dass sie fehlen, lässt eigentlich nur zwei Schlüsse zu: Entweder die Verantwortlichen kennen die Forschungsergebnisse nicht, dann hätten sie fachlichen Nachholbedarf, oder hier wurden bewusst Blindflecke zugelassen. Nach dem Motto: Was nicht in die Argumentation passt, wird ausgeklammert. Ist es das, was die CSV unter den im Wahlprogramm angekündigten „vorstrukturierten öffentlichen Anhörungen“ versteht, mit dem Ziel, „die vielfältigen Positionen in unserer pluralen Gesellschaft im Dialog unter politisch zu verantwortender Modera-tion vorzustellen und in einem respektvollen Diskurs einzubringen“? 

Die Einseitigkeit des Ethik-Gutachtens und die Tatsache, dass die Prüfung der Familiensituation, unentbehrliches Herzstück aller Adoptions- und Pflegschaftsverfahren, wenn es darum geht, die Eignung potenzieller Adoptiveltern zu prüfen, kaum erwähnt wird, schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit angeblich um das Kindeswohl besorgter Ethik-Experten, sondern ist für die CSV gefährlich: Ihre Ankündigung, gesellschaftliche Themen anzupacken, könnte sich als pseudo-demokratische Stilübung entpuppen, in der es darum geht, konservativen Familienvorstellungen Genüge zu tun. Dass neue Lebensformen auch hierzulande längst Alltag sind, beweisen nicht zuletzt homosexuelle Politiker und Politikerinnen. Wenn selbst die ADR-Jugendsektion die völlige Öffnung der Adoption fordert, dürfte es für die CSV – und ihren sozialistischen Koalitionspartner – schwer werden, ihre Zwei-Klassen-Politik durchzusetzen, ohne ihr gewünschtes Image als gesellschaftliche Reformer  zu beschädigen. 

Wie ein offene Debatte aussehen kann, hat der parlamentarische Justizausschuss im australischen Bundesstaat New South-Wales vorgemacht. Dort wurden Kinderrechtler, Psychologen, Psychiater, Pädagogen, religiöse und Menschenrechtsgruppen, Eltern und Kinder zum Thema Adoption gehört. Bei der Lektüre des 200 Seiten dicken, sorgfältig recherchierten Abschlussberichts wird klar: „That the views of the stakeholders were significantly influenced by their religious and other beliefs.“ Und dass sich alle, Befürworter wie Gegner einer Adoption für homosexuelle Paare, stets auf das Kindeswohl behaupten. Die salomonische Empfehlung der australischen Abgeordneten gibt dem Luxemburger Ombuskomitee für Kinderrechte4 Recht: Schwule und lesbische Personen, die Kinder adoptieren wollen, sollten, „like all prospective“ parents“, in einem rigorosen Adoptions-Assessment auf ihre Eignung geprüft werden.

1www.ecu.edu/news/newsstory.cfm?ID=1658

4  „L’ORK estime qu’au vu de cette situation la garantie d’une enquête sociale fouillée par un service social agréé, spécialisé et compétent constituera une meilleure garantie contre des procédures d’adoption qui seraient contraires àl’intérêt de l’enfant que le maintien d’une législation excluant dès le départ les couples homoparentaux des procédures“, Avis 2008, S. 10

 

Ines Kurschat
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