Neues Agrargesetz

Korrekturversuch

d'Lëtzebuerger Land vom 09.08.2007

Mit gehöriger Verspätung verabschiedete das Kabinett am Freitagden Entwurf eines neuen Agrargesetzes für die Zeitspanne bis 2013.Für insgesamt 325 Millionen Euro aus der Staatskasse und noch einmal 90 Millionen europäischer Fördergelder sollen vor allem derAusbau und die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe mitschätzungsweise 60 Millionen Euro jährlich bezuschusst werden. Damit sollen ein seit Jahrzehnten währender Strukturwandel begleitetund manche Expertenstudien Lügen gestraft werden, die bereits fanden, dass ein moderner Dienstleistungsstaatlandwirtschaftliche Produkte restlos importieren soll.

Hinter den Kulissen war vor allem um die Senkung der Investitionsbeihilfen gerungen worden. Ursprünglich wollte das Landwirtschaftsministerium diese Zuschüsse für Gebäude von derzeit 50 Prozent auf 40 Prozent und für Maschinen vonderzeit 30 Prozent auf 20 Prozent für Betriebe in den benachteiligtenLandesregionen, also fast überall, senken. Nach dem Protest derBauernzentrale und anderer Berufsverbände einigte sich das Kabinettam Freitag dann darauf, die Sätze nur noch um fünf Prozentpunktezu kürzen.

Der langsamaufs Rententeil manövrierteCSV-Landwirtschaftsminister Fernand Boden und seine designierteNachfolgerin Staatssekretärin Octavie Modert begründeten dieSenkung der Investitionsbeihilfen vage als Sparmaßnahme.Aber in Wirklichkeit sind die Auswirkungen auf die Staatsfinanzenunbedeutend. Vielmehr geht es um den Versuch, das aktuelle Gesetz zu korrigieren und den Strukturwandel in der Landwirtschaft diskret zu steuern.

Nach dem Inkrafttreten des derzeit gültigen Agrargesetzes vom Juli2001, durch das unter anderem die Investitionsbeihilfen erhöht wurden, stiegen in den vom Service de l’économie rurale überwachten Testbetrieben die Investitionsausgaben für neue Maschinen 2002 um 40 Prozent und 2003 um 70 Prozent.Diese Investitionen standen aber in keinem Verhältnis zur Produktivitätssteigerung, so dass der Verdacht nahe lag, dass das Agrargesetz mit seinen zu hohen Zuschüssen die Betriebe zu Fehlinvestitionen und zur Überakkumulation ermutigte. Dass die Zuschüsse trotzdem nur gering gesenkt wurden, erklärt sich vielleicht auch mit der Angst der CSV, den zusammen mit den Hausfrauen treusten Teil ihrer Wählerbasis weiter in die Arm von ADR und DP, FLB und Bauernallianz zu treiben.

Gleichzeitig mit der Senkung der Investitionsbeihilfen soll aber fürhauptberuflich betriebene Anwesen die derzeitige Begrenzung der Zuschüsse auf ein Investitionsvolumen von 375 000 Euro während der siebenjährigen Laufzeit des Gesetzes abgeschafft werden. Durch das Zusammenspiel dieser beiden Maßnahmen werden kapitalkräftigere Mittelbetriebe und Betriebsgemeinschaftengegenüber kapitalschwächeren Kleinbetrieben bevorzugt, die sich mit einem breiten Angebot von Belohungen für Naturschutzmaßnahmen trösten dürfen.

Galt der Schutz des Familienbetriebs – auch aus politischen undideologischen Ursachen – lange als Ziel der meist christlichsozialenLandwirtschaftspolitik, so scheint das neue Agrargesetz die Aussonderung der verbliebenen Unternehmen fortzusetzen: Ökonomisch überholte Familienbetriebe sollen zu ökologisch verbrämten Landschaftsgärtnern werden, während die Konzentration unter den produktiveren Mittelbetrieben vorangetrieben wird.

 

Romain Hilgert
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