EU-Behörde bemängelt BSE-Schutz in Luxemburg

Andere Länder, andere Sitten

d'Lëtzebuerger Land du 06.09.2001

Arthur Besch mag sie nicht besonders - die Kontrollberichte aus dem Food and Veterinary Office (FVO) der EU in Dublin. "Da steht ja doch nur Negatives drin", meint der Leiter der Veterinärverwaltung im Landwirtschaftsministerium. Anfang Februar dieses Jahres war es mal wieder so weit gewesen. Zwei FVO-Inspektoren sprachen in Luxemburg vor. Zu einer der Routinekontrollen, von denen Bauernbetriebe, Schlachthäuser, Verarbeitungszentren, Labors und die Veterinärverwaltung selbst regelmäßig heimgesucht werden; bis zu zehn Mal im Jahr. Diesmal stand die Umsetzung der Schutzmaßnahmen vor BSE auf dem Programm. Der Abschlussbericht, der Ende Juli auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und verschiedene Medien erreichte, fiel ziemlich vernichtend aus.

 

"Die zentrale zuständige Behörde konnte nicht sicherstellen, dass die Maßnahmen zum Schutz vor BSE ausreichend waren", steht in der deutschen Übersetzung des in Englisch verfassten Originaldokuments resümierend zu lesen, "da die Einhaltung des Verfütterungsverbots nicht ordnungsgemäß kontrolliert wurde, die klinische Überwachung und die BSE-Tests nicht wirksam waren, die Maßnahmen, mit denen der Verfütterung von spezifizierten Risikomaterialien an Tiere vorgebeugt werden sollte, nicht wirksam waren." Kein schönes Zeugnis für ein Land, in dem Regierung, Landwirte, Lebensmittelbetriebe und der Handel so viel darauf halten, dass es lediglich 1997 einen einzigen BSE-Fall gab. Und man sich nach dem Wiederauftreten des Rinderwahns in den Nachbarländern im vergangenen Jahr redlich mühte, den Verbrauchern ein Bild vom tadellos funktionierenden Luxemburger Kontrollsystem zu malen, da offiziellen Angaben von Landwirtschaftsminister Fernand Boden (CSV) zufolge auch hier der Rindfleischkonsum Anfang 2001 gegenüber dem Vorjahr um 27 Prozent gesunken war.

 

Luxemburgs leitendem Veterinär zufolge seien die Kritiken des Dubliner Amtes jedoch nur zum Teil berechtigt. "Die gehen strikt nach ihrem Kriterienkatalog vor, verlieren dabei aber schnell die landestypische Situation aus dem Blick."

 

Der landestypischen Situation wegen sei der Vorwurf mangelnder klinischer Überwachung in den vier Schlachthöfen, den sieben Fleischzerlegeanstalten und in den Bauernbetrieben selbst "übertrieben". Wenn der Bericht etwa feststellt, dass Schlachtungen auf Bauernhöfen nicht konform seien mit dem EU-Recht, müsse man doch wissen, dass in Luxemburg nur Schlachthöfe eine staatliche Zulassung benötigten, ein Hof dagegen nur ein Zertifikat vom Tierarzt. Dass es dafür ein nationales Gesetz gibt, sei den FVO-Kontrolleuren lediglich eine Fußnote im Bericht wert gewesen. Und wenn sie meinen, in den Schlacht-höfen selbst seien die so genannten ante-mortem-Kontrollen vor der Schlachtung zweifelhaft und fänden womöglich hin und wieder gar nicht statt, beruhe auch dies auf einem Missverständnis: Gibt es in Luxemburg doch eine Schlachtversicherung für die Tiere haltenden Betriebe. In die werde ein Tier dann aufgenommen, wenn die ante-mortem-Kontrolle negativ ausfällt; stellt sich nach Schlachtung und Zerlegung eine Tierkrankheit heraus, ersetzt die Versicherung dem Bauern den finanziellen Verlust. Dieses Mechanismus wegen seien in Luxemburger Schlachthöfen im Februar nur kranke Tiere aktenkundig gewesen, für gesunde wurden keine Dossiers angelegt. Konstruiere man daraus den Vorwurf mangelnder tierärztlicher Sorgfalt, sei das "an den Haaren herbei gezogen".

 

Allerdings gibt es für diese tierärztliche Sorgfalt nun mal europäische Bestimmungen, die auch Luxemburg mitgetragen hat. Die über die Schlachttieruntersuchung datiert bereits aus dem Jahr 1964; dass Dubliner Kontrolleure nun kein Auge mehr zudrücken, liegt an der gewachsenen BSE-Sensibilität. Mittlerweile sei der Mangel behoben, erklärt Arthur Besch. Für jedes Tier werde ein Dossier angelegt; um diese Mehrarbeit zu leisten, wurden Tierärzte mit Zeitverträgen verpflichtet. "Und ohnehin wurden ja zum 1. Januar die BSE-Kontrollen verschärft. Der Bericht bezieht sich auf den Stand 2000, ist also ein wenig Schnee von gestern."

 

Bedenkt man jedoch die zum Teil lange Inkubationszeit für Krankheiten, die nach dem Verzehr befallenen Fleisches beim Menschen gilt und für das Creutzfeld-Jacobs-Syndrom zehn Jahre betragen kann, sind Nachfragen um die Qualität der Kontrollen auch vor der Verschärfung der BSE-Schutzmaßnahmen durch Schnelltests und allgemeines Verfütterungsverbot von tierischen Abfällen und Tiermehl nicht nur an Rinder dennoch berechtigt. Ein Zuviel an Pragmatismus hatte das Dubliner Amt Luxemburg bereits in seinem letzten BSE-Schutzbericht im Jahre 1998 zum Vorwurf gemacht. 

 

Einer davon hatte sich auf die Verpflichtung bezogen, die per LKW zur Weiterverarbeitung bzw. - neuerdings - Vernichtung ins Ausland transportierten Tierabfälle und die als spezifische Risikomaterialien eingestuften inneren Organe über das EU-interne veterinärmedizinische Netzwerk Animo an den Verarbeitungsbetrieb zu melden und die spezifischen Risikomaterialien separat zu dokumentieren. Da seit 1984 Belgien und Luxemburg über eine zwischenstaatliche Konvention zu-sammenarbeiten und stets derselbe belgische Betrieb für die Entsorgung der Materialien zuständig ist, waren noch im Februar lediglich firmeneigene Formulare ausgefüllt und den Lkw-Ladungen beigefügt worden. "Das ist jetzt anders", versichert Dr. Besch, "aber die Belgier beklagen sich schon über eine zu große Datenflut."

 

Besch erkennt in letzter Zeit eine gestiegene Wachsamkeit der Inspektoren von der FVO. Das sei auch prinzipiell gut, außerdem ist Luxemburg nun mal EU-intern klassifiziert als genauso BSE-riskant wie Belgien oder die Niederlande. Der Grund: 65 Prozent der Futtermittel werden importiert. Noch bis zum Jahre 1993 unterlagen sie auch der Kontrolle der Zollbeamten, seit Einführung des Binnenmarkts werden nur noch Stichproben vom zuständigen Labor in Ettelbrück gemacht: in den fünf Luxemburger Tierfuttermühlen, aber auch auf den Höfen selbst. "Der vielen Importe wegen müsste man theoretisch in jeden Bauernbetrieb gehen", meint Arthur Besch, "aber wer soll das denn machen?" 1999 wurde der Personalbestand des Ettelbrücker Labors aufgestockt. Was noch zu erledigen bleibt, ist dem Verdikt der Dubliner Prüfer Genüge zu tun, nicht allein Stichproben zu entnehmen, sondern Rohmaterialien, die mit einem höheren Risiko behaftet sind, trotz des Verbots Fleisch- und Knochenmehl zu enthalten, gesondert zu testen. Solange dem nicht so ist, erkennen die Inspektoren daraus einen wenig erbaulichen Hinweis, "dass Wiederkäuer recht häufig Futtermittel erhielten, die mit Fleisch- und Knochenmehl von Säugetieren kontaminiert waren". 

 

Auch die epidemiologische Überwachung von BSE wird in dem Bericht kritisiert. Die schon 1998 erteilte Empfehlung, "Anweisungen über die Vernichtung von Tier- bzw. Schlachtkörpern und internen Organen herauszugeben, die mit dem BSE-Erreger kontaminiert sind", sei nicht befolgt worden. Nur eine Nuance sei das, erklärt Arthur Besch: "Wir waren immer davon ausgegangen, dass innere Organe zum Schlachtkörper gehören und hatten das nicht separat geregelt." Einräumen muss Luxemburgs leitender Veterinär, dass zur Zeit der Kontrolle 15 Akten über auf BSE getestete Rinder nicht vorlagen. Da habe es ein Computerproblem gegeben, die Software sei überarbeitet worden und deshalb seien Daten verloren gegangen. Dass gerade Laxheit beim Dokumentieren von Kontrollen ein ebenso häufig wiederkehrender wie nicht ganz unberechtigter Vorwurf ist, räumt auch Arthur Besch ein: "Wir haben traditionell nicht den Reflex, über alles Buch zu führen. Lange galt bei uns der Grundsatz: Wenn ich etwas wissen will, rufe ich an und erkundige mich." 

 

An der Verbesserung der Lage werde jedoch gearbeitet. Zum Beispiel werde nun allen auf BSE untersuchten Tieren eine komplette individuelle Krankheitsgeschichte mitgegeben. Dokumentiert wird nicht nur die Rinderwahn-Testdiagnose, sondern auch eine etwaige neurologische Störung des Tiers, die nichts mit BSE zu tun hat.

 

Weniger leicht zu beheben ist dagegen der von den Dubliner Lebensmittelprüfern festgestellte Mangel an der Abwasserbehandlung der Sammelstelle im Schwunnendall bei Hünsdorf. Dort finden Tests und Autopsien an den Tieren statt; da das dort anfallende Abwasser ungeklärt in die Alzette geleitet wird, "ist die Verbreitung von Krankheitserregern in der Umgebung nicht ausgeschlossen". Einem entsprechenden Brief des Veterinärsdienstes an das für Wasserwirtschaft zuständige Innenministerium und an die Bautenverwaltung folgten bislang allerdings mehr Fragen als Antworten: Inwiefern ist das erst vor wenigen Monaten gegründete Wasserwirtschaftsamt zuständig? Welche Rolle müsste die Gemeinde Lorenzweiler spielen? Welchen Kostenanteil für die Einrichtung einer Kläranlage hätte der Staat zu übernehmen, da er der Betreiber der Sammelstelle ist? Man wird sehen. Der nächste Kontrollgang jedenfalls kommt bestimmt.

 

Peter Feist
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