Wenn der Kampf gegen den Terrorismus Grundrechte aushebelt

Strafbare Gedanken

d'Lëtzebuerger Land du 24.04.2015

Er habe „viele kritische Gutachten abgegeben“, spielt Robert Biever die öffentliche Aufregung herunter. Seine Stellungnahme zum geplanten Antiterrorismus-Gesetz der blau-rot-grünen Regierung hatte für einiges Medienecho gesorgt. Der Ton des scheidenden Generalstaatsanwalts ist schon bemerkenswert. Denn Biever findet klare Worte für einen, wie er es nennt, „gefährlichen Trend“ im Kampf gegen den Terrorismus: die Befugnisse von Justiz, Polizei und Geheimdienst immer weiter auszudehnen und somit eine „präventive Justiz zu schaffen“. Konkret geht es um den Gesetzentwurf zu den Foreign Fighters, den der grüne Justizminister Félix Braz einen Tag vor den Attacken auf die Redaktion der Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo in Paris zusammen mit zwei thematisch ähnlich gelagerten Entwürfen dem Parlament vorgelegt hat.

Er bestraft Terrorismus künftig weit vor der eigentlichen Vorbereitung einer Straftat. Etwa, wenn ein Mensch plant in ein verdächtiges Land zu reisen, um sich in islamistischen Trainingslagern im Umgang mit Waffen und Sprengstoff schulen zu lassen. Selbst wenn er die Reise nicht antritt und keine Straftat begeht, macht er sich dennoch strafbar. Hintergrund ist eine Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 24. September 2014, um die Gefahr einzudämmen, die von islamistischen Kämpfern ausgeht, die ihre Heimatländer verlassen, um an der Seite von Gruppen wie Islamischer Staat oder Al Qaida zu kämpfen und dann zurückkehren.

Bisher war die Logik der Strafverfolgung stets, Menschen dann einzusperren, wenn konkrete Straftaten oder aber zumindest der Versuch einer Straftat nachgewiesen werden konnten. „Künftig würde der bloße Verdacht ausreichen“, warnt Robert Biever. „L’action préventive devient centrale“, so steht es in seinem zwölfseitigen Gutachten. Ziel der neuartigen Terrormaßnahmen sei die „Neutralisierung“ als gefährlich eingestufter Personen. Die Grundprinzipien des „klassischen“ Strafrechts, die Resozialisierung oder die Verbesserung von Lebensumständen, würden aufgeweicht, so Biever. Konsequenz des Ansatzes von „Kontrolle und Prävention“ sei es, dass Polizei und Geheimdienst künftig viel enger zusammenarbeiten müssten.

Luxemburg ist nicht das einzige EU-Land, das die UN-Resolution umsetzen muss, wie der Justizminister und Parteikollegin Viviane Loschetter nicht müde werden zu betonen. Die Resolution ist rechtsverbindlich für alle Mitgliedsstaaten. Braz’ deutscher Amtskollege Heiko Maas legte im Januar einen ähnlichen Entwurf vor und löste damit große Empörung bei Juristen, Journalisten und Abgeordneten von der Linken, über die Grünen bis zu den Sozialdemokraten aus. Die Ausgangslage ist also ähnlich, mit einem Unterschied: Die Resolution, die Braz nun umsetzen muss, wurde unter dem Vorsitz Luxemburgs vorbereitet und verhandelt – auch wenn der Justizminister unterstreicht, die Autorenschaft teilten sich 104 Staaten und die Resolution sei einstimmig angenommen worden.

Die „Ko-Elternschaft“ verteidigt Braz damit, dass Luxemburg die Resolution „in ihrer Finalität“ unterstütze. Wer könne dagegen sein, islamistischen Terror frühzeitig zu bekämpfen? Dass die Umsetzung „nicht so einfach“ sei, um nicht zu sagen, massive Rechtsbedenken mit sich bringt, bestreitet Braz nicht. Er verteidigt seinen Entwurf aber damit, sogar der Generalstaatsanwalt habe der Regierung attestiert, im Vergleich zu anderen Ländern einen Text „fort modéré“ vorgelegt zu haben. So dürfen Verfahren gegen Foreign Fighters in Luxemburg nur von einem Untersuchungsrichter durchgeführt werden. Damit sei sichergestellt, dass „alle rechtsstaatlichen Garantien spielen“, betont Braz. Nur nicht die, dass eine verdächtige Gesinnung künftig bereits unter Strafe steht.

Der parlamentarische Justizausschuss bekam den Entwurf Mitte Januar vorgestellt. Aus dem Sitzungsbericht geht hervor, dass bisher sechs Personen über Luxemburg nach Syrien gereist sind, davon zwei mit Luxemburger Nationalität. Eine Diskussion über Sinn und Unsinn der neuen Anti-Terrormaßnahmen gab es bisher nicht, sagt Serge Urbany von déi Lénk. Dabei haben sich gerade Déi Gréng zumindest früher immer gerne als Hüter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufgespielt. Seit sie in der Regierung sind, scheint es mit der lautstarken Wächterrolle vorbei zu sein. Auf Nachfrage erklärt Grünen-Fraktionschefin Viviane Loschetter, die Fraktion habe bisher nicht näher über den Entwurf diskutiert. Den Vorstoß des Justizministers rechtfertigt sie damit, bei den Anti-Terror-Gesetzen handele es sich um Texte, die „nicht in einer grünen Fraktion oder einem grünen Hirn entstanden sind“ und die man nun „evakuieren“ müsse. Dass Luxemburg eine zentrale Rolle bei den Verhandlungen in New York gespielt hat, darauf ging die Politikerin nicht näher ein.

Doch nicht nur im UN-Sicherheitsrat, auch vom Europäischen Rat wird die Initiative begrüßt und vom Luxemburger Premierminister mitgetragen, der schon bei seinem Besuch in New York Ende September 2014 seine Unterstützung zugesichert hatte. Beim Treffen der Innen- und Justizminister in Riga Ende Januar war die Resolution offiziell kein Thema. Er habe im Namen von Polizeiminister Etienne Schneider und der Regierung darauf gehalten, bestehende Anti-Terror-Instrumente besser zu nutzen und zu mehr Kooperation zwischen den EU-Staaten angeregt. Sonst habe es keine Gelegenheit gegeben, die Risiken der Resolution zu diskutieren, beteuert Braz.

Wie aber rechtfertigen die Grünen, dass mit ihrer Hilfe zentrale Prinzipien rechtsstaatlicher Verfahren, wie die Unschuldsvermutung oder der Zweifelssatz, untergraben werden? Viviane Loschetter will dazu derzeit „keine Stellung nehmen“, und verweist auf ihre Rolle als Präsidentin der Justizkommission. Das Gutachten des Generalstaatsanwalts aber sei ihr „persönlich nicht unsympatisch“. Loschetter will das Gutachten des Staatsrats abwarten, das wegen anderer fälliger Gutachten kaum vor der Sommerpause kommen dürfte. Gut möglich, dass sich die Regierung dann die nächste Klatsche abholt – nach dem vernichtenden Urteil des Staatsrats zur Geheimdienstreform. Zumal auch das höchste Richter-Gremium, der Conseil supérieur de la Justice, Notwendigkeit und Ausrichtung des Gesetzentwurfs in Frage stellt.

Wenn Fraktionen sich aus Gründen der Regierungsräson nicht trauen, kritische Haltungen einzunehmen, bleibt es der Jugendorganisation vorbehalten, klare Worte zu finden. Jonk-Gréng-Sprecherin Gina Árvai teilt die Besorgnis der Justiz: „Im Namen eines präventiven Ansatzes werden rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung ausgehebelt“. Mit dem Gesetz begebe sich der Gesetzgeber auf den Weg, auf der „Grundlage vom puren Verdacht“ Menschen strafrechtlich zu verfolgen und sie gegebenenfalls wegzusperren. „Das ist nicht akzeptabel“, empört sich Árvai.

Nicht akzeptabel finden die jungen Grünen überdies die neuerliche Reform der Vorratsdatenspeicherung, die ebenfalls eine grüne Handschrift trägt. Braz hatte die alte Regelung zunächst in Kraft gelassen, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung abzuwarten. Doch obschon die Richter in Luxemburg im April 2014 die anlasslose Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten als einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger und in der bestehenden Form mit EU-Recht nicht vereinbar erklärten, entschied sich die blau-rot-grüne Koalition dafür, die Vorratsdatenspeicherung in veränderter Form fortzusetzen. Künftig soll eine Liste von 33 Straftaten präziser regeln, in welchen Fällen die Vorratsdatenspeicherung zum Einsatz kommen darf. Zugang und Speicherung bei den Providern werden strikter geregelt, Missbräuche strenger bestraft. Weiterhin muss ein Untersuchungsrichter die Nutzung der sensiblen Daten genehmigen. Die Grünen planen für den 18. Mai eine Pressekonferenz zur umstrittenen Regelung.

Doch obwohl Félix Braz unterstreicht, sein Vorschlag trage „allen Bedenken“ des EuGH Rechnung, bleibt fraglich, ob die Änderungen reichen, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Genüge zu tun. Schließlich bleibt der prinzipielle Einwand der Richter bestehen: der Generalverdacht gegen unbescholtene Bürger durch das massenhafte anlasslose Speichern von Verbindungsdaten. Zudem ist unklar, wie mit der Überwachung von Personen mit besonderem Berufsgeheimnis, wie Ärzte, Anwälte und Journalisten, umgegangen werden soll. Braz will die prinzipielle Frage politisch klären lassen, wenn Luxemburg im Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt: „Das macht nur Sinn auf europäischer Ebene“. Welche Position Luxemburg dann einnehmen wird – ob für eine strenge Auslegung des EuGH-Urteils oder nicht –, will der Justizminister noch nicht verraten. Traditionell hielten sich die Länder, die den Vorsitz haben, mit frühzeitigen politischen Aussagen zurück, so Braz ausweichend. Mit seiner Reform gibt er die Richtung vor; es ist unwahrscheinlich, dass die Mehrheit der Regierungen in der EU plötzlich von ihrem jahrelangen Bestreben nach einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung Abstand nehmen wird.

Das zeigt der Sinneswandel des deutschen Justizministers, einst wortstarker Kritiker der Vorratsdatenspeicherung. Heiko Maas gab kürzlich auf Druck des Koalitionspartners CDU/CSU, aber auch von Parteikollegen, wie SPD-Fraktionschef Sigmar Gabriel, seinen Widerstand gegen ein deutsches Gesetz auf. Dabei hatte Maas zugegeben, dass Terrorattacken wie der Angriff auf Charlie Hebdo oder den jüdischen Supermarkt in Paris durch die Vorratsdatenspeicherung nicht verhindert werden konnten. Frankreich speichert seit vielen Jahren massiv alle möglichen Daten. Nun wirbt derselbe Justizminister für die anlasslose Speicherung (wenngleich mit deutlich kürzeren Fristen als etwa Luxemburg) – und muss sich Hohn und Spott der Opposition gefallen. Die FDP hat angekündigt, gegen das neue Gesetz Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen zu wollen.

Während aber in Deutschland und Frankreich die juristische und personelle Aufrüstung von Polizei und Geheimdiensten im Anti-Terrorkampf äußerst kritisch begleitet wird, scheint das hierzulande, abgesehen von déi Lénk, niemanden sonderlich zu interessieren. DP-Fraktionschef Eugène Berger betont zwar, seine Partei stehe weiterhin für den „größtmöglichen Schutz von Bürgerrechten“, aber welche Folgen diese Worte auf die Haltung der Partei gegenüber den geplanten Gesetzentwürfen haben, konnte er nicht sagen. Berger will das Gutachten des Staatsrats abwarten, sieht die präventive Ausrichtung aber als Maßnahme zur „Abschreckung“. Dass dadurch Unbescholtene in die Fänge von Polizei und Geheimdienst geraten könnten, denkt Berger nicht. Er vertraue auf die Instanzen, die künftig „unter strenger Kontrolle“ stünden. Dass selbst der Generalstaatsanwalt in seinem Gutachten schreibt, dass Genehmigungsprozeduren gezwungenermaßen „punktuell“ seien und auch die besten Intentionen „n’empêchent, n’ont jamais empêché et n’empêcheront jamais, des abus de la part des services secrets“, scheint den DP-Politiker nicht weiter zu bekümmern: Die Gefahr neuerlicher Exzesse hysterischer Geheimdienstler oder übereifriger Polizisten sieht er nicht.

Die Opposition von CSV und ADR scheint ebenfalls keine größeren Bedenken zu haben, was nicht verwundert, stehen die rechten Parteien doch traditionell für eine verschärfte Sicherheitspolitik. Lediglich die Linken bleiben bei ihrer Fundamentalkritik an der sicherheitspolitischen Ausrichtung der Regierung. Der Déi Lénk-Abgeordnete Serge Urbany warnte bereits im September vor der Umsetzung der Uno-Resolution und kündigte an, seine Partei werde die Entwicklung „aufmerksam verfolgen“. Bisher sind die Linken die einzigen, die vehement Kritik sowohl an der Geheimdienstreform, der Vorratsdatenspeicherung als auch der Umsetzung der Uno-Resolution äußern. Die Stellungnahme des Generalstaatsanwalts findet Urbany allerdings nur „oberflächlich bemerkenswert“: Schließlich habe Robert Biever die Vorratsdatenspeicherung stets verteidigt. Urbany liest Bievers Gutachten so: dass die Staatsanwaltschaft gerne dieselben Befugnisse wie die Geheimdienste hätte.

Ines Kurschat
© 2023 d’Lëtzebuerger Land