Plattformen wie Amazon helfen Händlern beim Mehrwertsteuerbetrug. Nun wehren sich die EU-Länder – und das beginnt Wirkung zu zeigen

Failure to comply

Pakete im Versand durch Amazon
d'Lëtzebuerger Land vom 11.05.2018

Mit ein paar Klicks ist der Selbsttest in Sachen Mehrwertsteuerbetrug in wenigen Minuten vollbracht. Wer auf Amazon.de oder Amazon.fr versucht, bei verschiedenen Anbietern beispielsweise Elektronikartikel zu bestellen, stellt schnell fest, dass auf der Rechnung selten der Mehrwertsteuerbetrag steht, wie er beim Einkauf durch einen Endverbraucher in Luxemburg fällig wäre; verrechnet mit 17 Prozent. Nach einigen Versuchen stellt sich heraus: Offensichtlich ist das fast nur dann der Fall, wenn Amazon selbst Verkäufer der Ware ist, die im Einkaufswagen liegt. Zwar gibt es kurz vor dem Bezahlen den Hinweis: „Oben genannte Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer“. Doch beim Klick auf „Informationen anzeigen“, erweist sich oft genug, dass die Mehrwertsteuer mit „0,00 Euro“ zu Buche schlägt. Nämlich dann, wenn es sich beim Verkäufer um eine Drittpartei handelt, einen Händler, der die Webseite als Marketplace nutzt. Wie beim Wochenmarkt bieten Händler ihre Waren feil; Amazon fungiert als Veranstalter, der die Plätze verteilt und die Standgebühren kassiert.

So können Endverbraucher auch im kleinen Luxemburg Waren aus Übersee beziehen, die der Einzelhandel nicht im Angebot hat – falls sie denn hierher geliefert werden – und das zu erstaunlich günstigen Preisen. Das liegt auch an der Mehrwertsteuer. Einkäufe im Wert von unter 22 Euro beispielsweise, die direkt aus Übersee geliefert werden, sind von Einfuhrumsatzsteuern ausgenommen. Die Regel bietet Spielraum zum Schummeln, zum Beispiel indem der Warenwert auf der Rechnung unterschätzt wird, um Steuern und Zollgebühren zu umgehen. Oder, wie ein Händler mit reichlich Amazon-Erfahrung erklärt, dazu dass Waren, die offensichtlich teurer sind, als Muster deklariert werden. 150 Millionen Päckchen aus Übersee treffen laut EU-Kommission jedes Jahr in der EU ein. Um sie alle zu kontrollieren, bräuchte es eine ganze Menge Zollbeamte.

Ohnehin werden viele Artikel vor dem Verkauf an die Endkunden in die EU eingefahren und in Lagern untergebracht, in sogenannten Fulfilment Centers. Das erlaubt eine schnellere Lieferung, wenn die Einkäufer den Kassengang im Internet abgeschlossen haben. Auf diesen Artikeln müsste dann auf jeden Fall der beim Endverbraucher gültige Mehrwertsteuersatz berechnet werden, doch häufig passiert das nicht.

Der Test zeigt, ein Fotoapparat von einem Händler mit Sitz in den USA ist binnen vier Tagen lieferbar. Er hat sogar eine britische Nummer für die Mehrwertsteuer, doch verrechnet wird beim Bezahlvorgang keine. Auch chinesische Händler haben in den vergangenen Jahren auf diese Art Geschäfte gemacht. Ein Luxemburger Amazon-Händler hat dem Land nur ein paar Beispiele von Rechnungen gezeigt, die er nach Einkäufen bei chinesischen Händlern via Amazon nachgefordert hat, um die eigene Buchhaltung korrekt zu halten. Darauf sind entweder keine Rechnungsnummern, es stehen die Namen anderer Kunden darauf, weil vergessen wurde, auf der Rechnungsvorlage den richtigen Kunden einzutragen. Oder umgekehrt: Kundenname und Adresse stimmen, dafür steht aber die falsche Lieferung darauf. Mitunter ist auch gar nichts zu erkennen, weil die Excell-Tabelle im PDF-Format so verkleinert ist, dass auch eine Lupe bei Entziffern nicht helfen würde. Die Buchhaltungsstandards im Reich der Mitte scheinen eher locker.

Obwohl Amazon mit seinem Luxemburger Steuer-Ruling auf den Gewinnen aus dem Europageschäft wesentlich mehr Schlagzeilen gemacht hat, ist der Schaden, der durch den Mehrwertsteuerbetrug auf der Handelsplattform entsteht, deutlich größer. Entschied die EU-Kommission vergangenen Oktober, Amazon müsse für eine Zeitspanne von neun Jahren rund 250 Millionen Euro Körperschaftssteuer auf seinen Gewinnen nachzahlen, also 27 Millionen Euro für jedes Jahr, so schätzt sie den Ausfall an Mehrwertsteuereinnahmen in der EU durch Betrug im Online-Handel auf fünf Milliarden Euro jährlich. Bis 2020 könnte der Betrag auf sieben Milliarden ansteigen. Amazon ist nicht die einzige Handelsplattform, aber neben Ebay die größte und mit Fulfilment Centers in sieben EU-Ländern eine von denen, die den Betrügern aus Übersee nicht nur ihr Handwerk erleichtern, sondern am Betrug mitverdienen.

Die Milliardenschätzungen der EU-Kommission beziehen sich auf die Mehrwertsteuer, die geschuldet und nicht entrichtet ist. Bedenkt man, wie viel Geschäfte dem europäischen Einzelhandel entgehen, weil er preislich nicht mithalten kann, steigt die Schadenssumme. Dem britischen Rechnungshof zufolge entgingen der Staatskasse durch den Mehrwertsteuerbetrug im Internet durch Drittstaatenhändler in den Jahren 2015 und 2016 eine bis 1,5 Milliarden Pfund. Dem britischen Einzelhandel sei in der gleichen Zeitspanne dadurch ein Schaden von sechs bis neun Milliarden Pfund entstanden. Man muss im Seller-Forum von Amazon nicht lange suchen, um europäische Händler zu finden, die sich bitterlich beschweren, dass ein Konkurrent aus China das gleiche Produkt ohne Mehrwertsteuer um rund 20 Prozent billiger anbietet.

Dabei sind es längst nicht nur die Händler aus China oder anderen Drittstaaten, die keine oder falsche Mehrwertsteuerbeträge abführen, wie der Versuch zeigt, ein Ladegerät für ein Smartphone auf Amazon.de zu kaufen. Auch deutsche Händler, mit deutschen Adressen und deutschen Mehrwertsteuernummern berechnen mal deutsche Mehrwertsteuer, mal gar keine. Nicht immer müssen betrügerische Absichten hinter falschen Angaben stehen. Möglicherweise lässt sich das erste Ergebnis damit erklären, dass der Händler nicht viel Umsatz im Export macht, den Umsatzfreibetrag nicht überschritten hat, unter dem er deutsche Mehrwertsteuer abführen und in Deutschland deklarieren darf. Vielleicht ist er aber auch einfach von den unterschiedlichen Regeln in den EU-Mitgliedstaaten überfordert.

Im Online-Ratgeber Selling on Amazon: A retailer’s guide to European VAT werden die Möglichkeiten durchgespielt. Ein Händler, der sich, um den Umsatz zu steigern, dazu verleiten lässt, auf allen fünf europäischen Handelsplattformen Artikel zum Verkauf anzubieten, auf .uk, .de, .fr, .es, und .it, und sie zwecks schnellerer Zulieferung von Amazon verschicken lässt, sie deshalb vor dem Verkauf in den Amazon-Fulfilment Centers einlagert und dem Konzern bei der Lagerauswahl (zwischen sieben Ländern) freie Hand lässt, riskiert viel Geld und Zeit in Steuererklärungen investieren zu müssen. In diesem Fall wäre eine Mehrwertsteuerregistrierung in mindestens sieben Ländern notwendig, die alle einen unterschiedlichen Rhythmus für ihre Erklärungen fordern. Bis zu 64 Mehrwertsteuererklärungen jährlich könnten auf den ehrlichen Händler zukommen, der ständig kontrollieren müsste, ob seine Marge nicht zwischen den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen flöten geht. Dabei belaufen sich laut EU-Kommission die Kosten für die Registrierung und die Erklärungen in einem Land auf bis zu 8 000 Euro jährlich.

Dass dies angesichts von einem Umsatzvolumen in europäischen Online-Handel von 550 Milliarden Euro jährlich, davon 96 Milliarden im grenzüberschreitenden Warenverkehr, absurd ist, hat auch die EU eingesehen. Vergangenen Dezember stimmten die EU-Mitgliedstaaten einem umfassenden Reformpaket zu. Dadurch wird die 22-Euro-Grenze für Lieferungen von außerhalb der EU abgeschafft, auf denen keine Einfuhrumsatzsteuer gilt, um europäische Händler und die aus Drittstaaten gleichzustellen. Außerdem werden die Umsatzfreibeträge, ab denen eine Mehrwertsteuererklärung in einem anderen Land notwendig ist, auf 10 000 Euro harmonisiert. Da diese Maßnahme riskiert, den Aufwand für die Händler nur zu vergrößern, statt zu verringern – bisher gilt in manchen Ländern eine großzügigere Decke von 100 000 Euro Umsatz –, soll außerdem ein Einheitsschalter eingerichtet werden, der es ihnen erlaubt, die Erklärungen für ihre gesamten europäischen Umsätze bei ihren nationalen Mehrwertsteuerbehörden einzureichen. Bis zu sieben Milliarden Euro Mehreinnahmen verspricht die Kommission den Staaten durch ihr Maßnahmenpaket und zwei Milliarden Euro an eingesparten Buchhaltungsgebühren für die Händler. Nicht alle glauben daran, dass die Reformen den kleinen, ehrlichen Händlern das Leben tatsächlich erleichtern wird. Aber das Filetstück der Reform besteht ohnehin darin, die Handelsplattformen für die Mehrwertsteuer auf allen Transaktionen haftbar zu machen, auch wenn sie von Dritten durchgeführt werden. Künftig müssen also Amazon, Ebay und Co zahlen, wenn die Händler schummeln, die auf ihrem Marktplatz einen Stand haben.

Allerdings wird die Reform erst 2021 rechtskräftig, und das geht manchen Ländern nicht schnell genug. Der deutsche Bundesrechnungshof forderte kürzlich, schon früher ein Gesetz zu verabschieden, um, wie er es nennt, die „Steueroase Internet“ trockenzulegen. Her Majesty’s Revenue and Customs (HMRC) entschied schon vor drei Jahren, die Plattformen mehr in die Verantwortung zu nehmen. Bis September 2017 ist die Zahl der Händler aus Übersee, die bei HMRC eine Mehrwertsteuernummer beantragt haben, von 700 auf 17 537 gestiegen. Wer in Großbritannien beim Handel ohne erwischt wird, erhält ein Joint and Several Liability Notice. Bis vergangenen Herbst wurden 399 solcher Notices ausgestellt und die jeweiligen Händler von den Plattformen entfernt, wie HMRC-Chef Joe Thompson dem Haushaltsausschuss des Unterhauses erklärte. Das deutsche Finanzamt ging zwischen Weihnachten und Jahreswechsel noch einen Schritt weiter. Es ließ nicht nur eine Reihe chinesischer Betrüger von den Plattformen entfernen. Sondern ließ ihre Waren in den europäischen Lagern und ihre Guthaben bei Amazon Payments beschlagnahmen, wie Amazon den Händlern Berichten zufolge mitteilte.

Im Januar kontaktierte Amazon europäische Händler mit einem gewissen Umsatzvolumen, um ihnen ein Angebot zu machen. Das Angebot, das dem Land vorliegt, zielt darauf ab, sie zu Mitgliedern im pan-europäischen Programm zu machen, die auf allen fünf Plattformen Waren anzubieten und die Lieferung Amazon überlassen. Um ihnen die Offerte schmackhaft zu machen, die für Amazon Umsatzvolumen produziert, die angesichts der drohenden 64 Mehrwertsteuererklärungen jährlich aber nicht ganz so verlockend ist, bot Amazon den Händlern folgendes an: „Amazon offre (gratuitment) l’enregistrement et la déclaration à la TVA aux vendeurs qui souscrivent au programme cette année (...).“ Die Mehrwertsteuer würde in Zusammenarbeit mit einer Buchhaltungsfirma zentral aus dem Händlerbereich im Amazon-Backend verwaltet. „Les services relatifs à la TVA d’Amazon vous permettent (...) de soumettre vos déclarations mensuelles, trimestrielles et annuelles en seulement quelques clics chaque mois depuis votre compte vendeur.“ Der Service würde 400 Euro pro Land kosten, im ersten Jahr aber verschiedenen Händlern von Amazon geschenkt. Das dürfte weniger mit Großzügigkeit zu tun haben, als mit Eigennutz. Die großen Händler sind wichtig für Amazon, da eher selten. Zwar wurde vergangenes Jahr die Hälfte der Waren auf der Plattform von Dritten verkauft, aber nur 140 000 Händler weltweit machten damit laut Bilanz 2017 einen Mindestumsatz von 100 000 Dollar.

Indem die Plattform den Händlern plötzlich richtige Steuererklärungen in „wenigen Klicks“ als geldwerte Dienstleistung anbietet, hat sie eine Möglichkeit gefunden, Kapital aus den Drohungen zu schlagen, sie für Ausfälle haftbar zu machen. Ein Schritt, der offenbart, dass sich Amazon bisher willentlich zum Komplizen der Betrüger gemacht hat. Vor dem britischen Unterhaus wehrten sich die Amazon- und Ebay-Vertreter Steve Dishman und Joe Billante vergangenen Herbst noch gegen eine engere Zusammenarbeit mit HMRC aus Angst, Händler könnten zu kleineren Plattformen abwandern. Sie versuchten sich aus der Verantwortung zu ziehen. Schließlich wüssten sie nicht, wer im Endeffekt Mehrwertsteuer zahle und wer nicht, auch wenn sie die Mehrwertsteuernummern der Händler prüften. Doch Dishman kam gegen Ende der Sitzung ganz schön ins Stottern, als er gefragt wurde, ob Amazon auf allen Transaktionen, mit oder ohne Steuer, Kommissionen kassiere und vom Betrug profitiere. Nach mehrmaligen Nachhaken räumte er ein: „We receive commission (...).“ Kurz darauf war die Sitzung vorbei und jedermann klar, warum Amazon kein Interesse daran hat, die Betrüger vom Handel auszuschließen. Dadurch würde das Handelsvolumen fallen und damit auch die Kommissionseinnahmen für Amazon.

Zum Glück für Dishman war keinem der Abgeordneten eingefallen, dass es einem Konzern, der seinen Gewinn durch die Verrechnung von Software-Nutzungsgebühren kleinrechnet und dem es gelingt, für seinen eigenen Verkäufe immer den richtigen Mehrwertsteuersatz anzuwenden eigentlich ein Leichtes sein sollte, das System so zu programmieren, dass dies auch für die Rechnungen der Händler zutrifft.

Amazon selbst warnt in seinem Jahresbericht die Aktionäre, die notwendigen Programme, um für das Entrichten der Mehrwertsteuer zu sorgen, riskierten, nicht bereit zu sein, bevor der Konzern haftbar gemacht wird. „Failure to comply with such laws or administrative practices, or a successful assertion by such states or foreign jurisdictions requiring us to collect taxes where we do not, could result in substantial tax liabilities, including for past sales, as well as penalties and interest.“ Wobei auch daheim in den USA ein Gerichtsurteil ansteht, das entscheidet, ob Amazon die Umsatzsteuer bei den Händlern eintreiben muss oder nicht.

Footnote

Michèle Sinner
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