Cargolux

Verständig geständig?

d'Lëtzebuerger Land vom 16.04.2009

Das US-Justizministerium gab am vergangenen Donnerstag bekannt, sich mit drei Fluggesellschaften – darunter Cargolux – über deren Beteiligung an einem internationalen Flugfrachtkartell geeinigt zu haben. Cargolux, der vorgeworfen wird, zwischen 2001 und 2006 die Zuschläge für Treibstoff, Sicherheitsmaßnah­men und Kriegsrisiken mit anderen Fluggesellschaften abgesprochen zu haben, muss demnach 119 Millionen Dollar Strafe an die US-Behörden zahlen. 

Ein Batzen Geld. Das ist allerdings viel weniger, als zu befürchten war. In Aussicht stand nämlich, wie Verwaltungsratsvorsitzender Marc Hoffmann den Luxemburger Medien am Donnerstag erklärte, ein Vielfaches dieser Summe. Und das hätte durchaus existenzbedrohende  Probleme mit sich bringen können. So sieht Hoffmann die Sache fast gelassen: „Die Strafe ist eher niedrig ausgefallen, es hätte, ehrlich gesagt viel schlimmer kommen können“, sagte er. „Dieses Ereignis schwächt ohne Zweifel die Gesellschaft, aber nicht auf eine fatale oder dramatische Art und Weise.“

Dass die Strafe so niedrig ausgefallen ist, kann als Erfolg für die Cargolux gewertet werden, und eine Unbekannte im Wirrwarr verschiedener Kartellverfahren, in welche die Cargolux verwickelt ist, ist damit aufgelöst. Die niedrige Strafe wirft andererseits aber neue Fragen auf. Denn, wie Hoffmann am Donnerstag erklärte, ist für eine Strafermäßigung eine Vielzahl von Faktoren ausschlaggebend. 

Da war einerseits die Bereitschaft der Firma, mit den Behörden zu kooperieren und ihnen Informationen weiterzugeben. Damit das aber überhaupt strafmildernd zum Tragen kommen kann, müssen sich die Firmen bei Kartellermittlungen beeilen, ihre Kooperationsbereitschaft kundzutun. Wer als letzter kommt, kann den Ermittlern ohnehin nicht mehr viel Neues erzählen. Da lag die Cargolux Hoffmann zufolge im Mittelfeld, ungefähr gleichauf mit KLM oder Air France. Zudem werden relative Größe und Marktposition der Gesellschaf­ten bei der Bestimmung des Strafmaßes in Betracht gezogen. Dabei ha­be, unterstrich Hoffmann, die Cargolux eine extrem gute Überzeugungsarbeit geleistet, um zu verhindern, dass ähnliche Strafen anfallen würden wie bei den Konkurrenten von Air France oder British Airways (BA). Zur Erinnerung: Vergangenen Sommer brummten die amerikanischen Justizbehörden Air France-KLM eine Strafe von 350 Millionen Dollar auf, bereits 2007 wurde das Bußgeld für BA auf 300 Millionen Dollar festgesetzt. 

Fragt sich nur, wie Cargolux kooperieren und welche Art von Informationen man den Behörden liefern konnte, wenn das Luxemburger Vorzeigeunternehmen nicht an einem Kartell beteiligt war. Denn so zitierte unter anderem das Lëtzebuerger Journal Cargolux-CEO Ulrich Ogiermann im Februar 2006, eine Woche nach den Razzien der EU-Wettbewerbsbehörden in den Büroräumen der Gesellschaft: „Für ihn ist nur eines wichtig, nämlich ‚dass wir uns nichts vorzuwerfen haben’.“ 

Ob das und der Umstand, dass man im Rahmen der Einigung die Teilnahme am Kartell gestanden hat, also als Zeichen für ein neues Schuldbewusstsein oder zumindest einen Strategiewechsel zu werten ist? Weder noch. „Wir hatten keine Strategie. Wir hatten ein Gefühl, was unsere Position sein könnte, aber die Strategie wurde erst später offen gelegt. Denn als die Affäre in den USA losging, gab es die Möglichkeit, eine Einigung einzugehen, noch nicht“, so Hoffmann am Donnerstag. Und weiter: „Die Entscheidung eine Einigung mit den amerikanischen Justizbehörden einzugehen, ist eine rationale Entscheidung, die nicht auf einem Schuldgefühl basiert, sondern auf dem Wunsch, Planungssicherheit für die Cargolux zu ermöglichen“, beschrieb der Verwaltungsratsvorsitzende die Position des Unternehmens. „Wir haben lediglich akzeptiert, irgendwie unsere Beteiligung anzuerkennen. Ob dies nun faktuell richtig oder falsch ist, ist so eindeutig nicht.“

Dass man bei Cargolux mehr oder weniger eindeutig und mit zusammengebissenen Zähnen geständig   ist, mag tatsächlich daran liegen, dass sol­che Absprachen in der Branche üblich sind. Erst 2000 stoppte das amerikanische Transportministerium einen Versuch der Luftfrachtgesellschaf­ten, eine Zusammenarbeit in Sachen Treibstoffzuschlag zu offizialisieren. Das Ministerium lehnte einen Antrag der International Air Transport Association (IATA) ab, einen harmonisierten Treibstoffzuschlag-Index, der in ihren von Branchenvertretern besetzten Gremien ausgehandelt wurde (d‘Land, 4.4.2008). „Wir sind in einer Industrie, in der es gang und gäbe war, Kartelle zu bilden. Es war sogar toleriert. (...) Die legislativen Änderungen von 1999 haben in der gesamten Industrie nicht zu einem Kulturwechsel geführt“, so Hoffmanns Einschätzung der Lage. 

Allerdings war dies eigentlich seine Antwort auf die Frage, ob das Kartellverfahren personelle Konsequenzen in der Führungsetage mit sich bringen werde. Das klingt fast so, als ob es sinnlos wäre, nach einem Luftfrachtchef zu suchen, der sich in Sachen Kartellteilnahme nichts vorzuwerfen hätte. Hoffmann steht einstweilen hinter seinem Führungspersonal, betont, das derzeitige Management habe sich bewährt und in der aktuellen Krise sei es unangebracht, Änderungen vorzunehmen. „Derzeit gibt es diesbezüglich keine Absicht, und es gibt keinen ersichtlichen Grund, zu sagen, der eine oder der andere ist schuldig. Diese Situation kann sich natürlich immer ändern, falls es zu einer Anklage käme. Wir wissen ja nicht, wie es weitergeht.“ Damit hält sich Hoffmann die Hintertür für einen Führungswechsel offen. In der Tat ist derzeit nicht bekannt, ob Strafverfahren gegen Cargolux-Manager eingeleitet werden oder nicht. Im Rahmen der derzeitigen Kartell-Ermittlungen, die rund 30 Airlines betreffen, wurden bereits drei Top-Manager zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Erst wenn in den kommenden Wochen die Details des Cargolux-Abkommens bekannt werden, wird ersichtlich werden, ob die Behörden sich das Recht vorbehalten, bestimmte Personen aus der strafrechtlichen Immunität fürs Personal auszuklammern – was allerdings nicht automatisch Klagen nach sich ziehen muss.  

Völlig offen ist derzeit ebenfalls, welche zusätzlichen Belastungen noch aufgrund eventueller Schadensersatzforderungen von zivilrechtlichen Sammelklagen drohen. Laut Cargolux wies ein Richter die beim New York Eastern District Court zusammengefassten Sammelklagen ab. Die Bestätigung oder Widerrufung dieses Urteils durch das Berufungsgericht stehe aber noch aus. Das Büro des Gerichtsschreibers bestätigte gegenüber dem Land, die Fälle seien noch nicht abgeschlossen. „Weder in den USA, noch in Kanada laufen Verhandlungen mit den Privatklägern“, so Hoffmann. Die Lufthansa – über die Luxair indirekt an der Cargolux beteiligt – die in der Luftfrachtuntersuchung als whistle blower gilt, hatte sich mit den Zivilklägern außergerichtlich auf eine Entschädigung von 85 Millionen Dollar geeinigt. Kommt es zum Prozess, dürfte das Geständnis der Cargolux den Klägern bei der Beweisführung nützlich sein. 

Nicht gewusst ist außerdem, wie hoch die Bußgelder in Kanada, der Schweiz und Neuseeland ausfallen werden, wenngleich sie ein Bruchteil der US-Strafe betragen werden. Die Entscheidung in Neuseeland sei imminent, sagte Hoffmann. Die EU-Kommission, welche die Verstöße gegen das europäische Kartellrecht untersucht, werde ihre Bußgeldforderungen vermutlich noch dieses Jahr, ansonsten aber 2010 bekanntgeben, mutmaßte er weiter. Darauf ist Cargolux, die 2007 ihren gesamten Gewinn von 155 Millionen Dollar zurückstellte, vorbereitet. Das amerikanische Bußgeld, das die Gesellschaft über einen Zeitraum von fünf Jahren abstottern wird, wie auch die anderen ausstehenden Zwangsgelder, würden allesamt in der Bilanz von 2008 zurückgestellt, was unter dem Strich für rote Zahlen sorgen werde. Wie hoch der Verlust sein wird, will Hoffmann allerdings erst am 22. April bei der Vorstellung des Jahresberichts verraten.  

Michèle Sinner
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