Warum der Kläranlagenbau so lange dauert

Weiße Flecken, dunkle Punkte

d'Lëtzebuerger Land du 02.05.2014

Kläranlagen zu bauen, dauert lange; sie zu modernisieren auch. Voraussichtlich Mitte 2016 geht die größte im Lande, die in Luxemburg-Beggen, in ausgebauter Form und mit allem Drum und Dran an Infrastruktur in Betrieb. Dann werden 15 Jahre vergangen sein, seit die technischen Dienste der Gemeinde Luxemburg im Januar 2001 die ersten Pläne dafür zu schreiben begannen. Andere Vorhaben ziehen sich ähnlich lange hin – oder noch viel länger. Für die Modernisierung der Anlage in Bleesbrück, zuständig für die Aufbereitung der Abwässer aus der Nordstad, werden bis 2015 zwölf Jahre vergehen, desgleichen für die in Wiltz. Der Umbau der Kläranlage Mersch dürfte sich am Ende 18 Jahre hingezogen haben, und für den Ausbau des Klärwerks im Heiderscheidergrund, das die Abwässer aus der Stauseeregion reinigt, wurden die ersten Varianten bereits 1976 diskutiert. Geht für dieses Projekt samt 50 Kilometer Kanalnetz nächstes Jahr die letzte Bauphase zu Ende, werden fast vier Jahrzehnte Entstehungsgeschichte geschrieben sein.

Warum das so lange dauert, hat der Rechnungshof in einem Sonderbericht zu klären versucht, der am Montag dem parlamentarischen Haushaltskon-trollausschuss vorgestellt wurde und unter anderem die Planungen für fünf der größten Anlagen untersucht hat. Versäumnisse und Verzögerungen beim Kläranlagenbau schlagen in mehrerlei Hinsicht auf die öffentlichen Finanzen zurück: Auf die kommunalen, weil die Abwasserbehandlung wie die Trinkwasserbereitstellung in Luxemburg Sache der Gemeinden ist. Aber auch auf die Staatskasse, denn die bezuschusste die Anlagen bis 2010 zu 90 Prozent, seither zu 75 Prozent. Da ist es nicht gut, wenn während eines langwierigen Umbaus zwischenzeitlich falsch gebaut wird: Die Anlage in Heiderscheidergrund etwa war eine Zeitlang mit einer UV-Desinfektionsanlage ausgestattet, bis sich herausstellte, dass man die nicht braucht. Dass EU-Vorschriften verlangen, dass jede Kläranlage der best available technology entspricht, treibt den Kostenpunkt eines Projekts ebenfalls eher in die Höhe, als ihn zu senken, falls die Realisierung sich hinzieht. In den Prognosen für die Ausgaben des staatlichen Wasserfonds erkennt man das: Die 900 Millionen Euro, die 2005 zur Subventionierung neuer oder zu modernisierender Anlagen und Kanalnetze veranschlagt worden waren, wurden 2009 auf 1,2 Milliarden korrigiert, ohne dass das Volumen an Klärkapazität und Infrastruktur wesentlich erhöht worden wäre.

Ökologische Schäden gibt es auch, obwohl sie sich schwerer beziffern lassen. Die „sanitären Kosten“ aus einem Umweltschaden, die eine Gesellschaft vermeiden könnte, wenn sie handelt, ehe der Schaden sich ausbreitet, schätzte die OECD vor fünf Jahren auf 80 Prozent oder mehr der Realisierungskosten eines erst im Nachhinein angegangenen „Reparaturprojekts“. Was es gekostet haben mag, dass im vergangenen Jahr nur sieben Prozent der heimischen Bäche, Flüsse und Seen in einem „guten“ Zustand waren, weiß niemand. Abzählbar sind dagegen die Strafgelder, zu denen der Europäische Gerichtshof Luxemburg Ende vergangenen Jahres verurteilte, weil noch nicht alle der elf großen Kläranlagen den Vorgaben der schon 22 Jahre alten EU-Siedlungsabwasserrichtlinie entsprechen: Zwei Millionen Euro musste der Staat sofort an den EU-Haushalt abführen, 2 800 Euro zahlt er jeden Tag, der vom Urteilsspruch bis zur Konformität vergeht.

Der wichtigste Schluss, zu dem die Prüfer vom Rechnungshof kommen, lautet: Man sollte die Rolle jedes Akteurs bei der Planung von Kläranlagen überprüfen und sich fragen, ob es gut ist, dass die Initiative zum Neu- oder Ausbau einer Kläranlage von Gemeindeseite kommen muss, der Staat keinerlei rechtliche Handhabe hat und lediglich prüft, subventioniert – und vor den EU-Instanzen geradesteht, wenn Gemeinden mit Abwasserproblemen überfordert sind und das die nationale Aqua-Umweltbilanz verdirbt. Oder wenn ihnen die Abwasserfrage so wichtig nicht ist und ein Schöffenrat lieber einen neuen Sportplatz einweiht als ein Klärwerk. Was sich unter anderem daran zeigte, dass es fast 20 Jahre dauerte, bis vom Inkrafttreten der nationalen Abwasserverordnung im Jahre 1994 an alle Gemeinden im Ösling dem Nord-Abwassersyndikat Siden beigetreten waren, weil sie allein die lokale Abwasserbehandlung nicht zu meistern vermochten.

Es hat auch damit zu tun, dass es bis zur Jahrtausendwende in Luxemburg keine koordinierte Wasserpolitik gab. Erst die CSV-DP-Regierung verlegte 1999 die Zuständigkeit fürs Wasser in ein einziges Ministerium – auf CSV-Wunsch hin ins Innen- und nicht ins Umweltministerium, was der DP lieber gewesen wäre – und schuf bis 2004 ein Wasserwirtschaftsamt. Aber erst Ende 2008 erhielt Luxemburg das Wasserrahmengesetz, das die damals schon acht Jahre alte EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzte und das Ziel enthält, bis 2015 alle Oberflächengewässer in einen „guten Zustand“ zurückzuversetzen. Was auch wegen der Rückstände im Kläranlagenbau nicht zu schaffen ist und unter Rückgriff auf Ausnahmeregeln in der Richtlinie für 2027 angestrebt wird.

Geblieben sind trotz der vor 15 Jahren begonnenen Wasserpolitik Führungs- und Kommunikationsprobleme, die der Rechnungshof nun hervorhebt. Eine seiner wichtigsten Kritiken ist gegenstandslos geworden: Dass Luxemburg der einzige EU-Staat ist, in dem die Wasser-Zuständigkeit nicht bei einem Umwelt- oder Nachhaltigkeitsministerium liegt, ist seit der Bildung der DP/LSAP/Grünen-Regierung nicht mehr wahr. Der Rechnungshof hatte herausgefunden, dass Kläranlagen-Planungen auch deshalb „viel zu lange“ dauern, weil Genehmigungen nicht nur vom Wasserwirtschafts-amt eingeholt werden müssen, sondern auch von der Umwelt-, der Natur- und der Straßenbauverwaltung, die jeweils mitunter andere Prioritäten setzen und es die Prozeduren beschleunigen könnte, wenn sie enger kooperierten, weil die Wasserpolitik beim Umweltministerium läge.

Andere Probleme bestehen noch und um ihre Lösung muss sich nun das grüne Tandem Carole Dieschbourg/Camille Gira im Umweltministerium kümmern. Prinzipiell ist es so, dass vom Wasserwirtschaftsamt der technische Aspekt eines Kläranlagenprojekts begutachtet wird, von der Wasserdirektion der finanzielle. Ist das Vorhaben fertig geplant, per Gesetz ein Subsid festgelegt und kann der Bau beginnen, betreut das Wasserwirtschaftsamt diesen in einem Begleitkomitee mit dem Bauherrn und dessen Planungsbüro.

Doch das Wasserwirtschaftsamt ist zu klein und personell wie finanziell unzureichend ausgestattet, gemessen am Modernisierungsbedarf, der nicht nur Kläranlagen umfasst, sondern auch fast 50 Prozent der kommunalen Kanalinfrastruktur. So kann es vorkommen, dass zwei Bauherren – womit stets Gemeinden oder interkommunale Abwassersyndikate gemeint sind – dem Rechnungshof berichteten, dass sie vom Wasserwirtschaftsamt erst nach mehr als einem Jahr eine Reaktion auf eine Kläranlagen-Initiative erhielten. Oder dass Wasserwirtschaftsamt und Wasserdirektion, weil es an Geld fehlt, keine gemeinsame Datenbank betreiben, sondern jede Dienststelle eine für sich. Damit die Kommunikation mit den Bauherren dennoch überschaubar bleibt, improvisiert man. Etwa mit einer Projet plus genannten Prozedur, in der die Informationen nach einem festen Schema zwischen allen Akteuren hin und her gereicht werden – was aber, so der Rechnungshof, „keine beschleunigende Wirkung“ habe. Fehlenden Geldes und Personals wegen gibt es auch noch keine Pläne für die Siedlungswasserwirtschaft in den größten Gemeinden sowie für das ganze Land. Nur ein Generalplan, der Maßnahmen enthält, um das Wasser zu reinigen, das Richtung Rhein und Maas fließt, existiert; auf seiner Grundlage erfolgen die Planungen der großen Kläranlagen. Nur: Eigentlich sollten die kleineren Pläne den Input für den übergeordneten liefern, stellt der Rechnungshof fest. Richtig fundiert sind die Luxemburger Kläranlagenstrategien derzeit also noch nicht.

Nicht ganz nachvollziehbar ist leider auch die Verwendung der Subventionen für die Projekte verglichen mit dem vorher ermittelten Bedarf. Den staatlichen Stellen bereitet das offenbar Mühe. Als die Prüfer wissen wollten, ob für fertiggestellte Vorhaben stets das volle Subsid abgerufen wurde, hatte die Wasserdirektion die Information nicht gleich zur Hand, musste nachrechnen und kam zu dem überraschenden Resultat, dass mehr als 30 Millionen Euro nicht benötigt wurden. Warum das so viel ist, weiß noch niemand.

Das deutet an, wie politisch komplex die Frage ist, wer wofür zuständig sein sollte, und ob es gut ist, dass die Initiative für Abwasserprojekte bei Gemeinden und Syndikaten liegt. Die Finanzausstattung der staatlichen Wasser-Behörden zu erhöhen, ist eine Frage der haushaltspolitischen Prioritäten der neuen Regierung. Komplizierter ist dagegen, dass der Rechnungshof Andeutungen fand, dass vor allem die Ausgaben, die an Abwasser-Gemeindesyndikate fließen, schwer überschaubar sind; die Syndikate seien „undurchsichtig“.

Das ist eine Bemerkung, die es in sich hat. Verglichen mit dem Wasserwirtschaftsamt sind die Syndikate viel größer. Das Nord-Syndikat Siden zum Beispiel zählt über 100 Mitarbeiter. Weil die Kontrolle von Gemeinden und Syndikaten nicht zur Mission des Rechnungshofs gehört, wurde dieser Punkt für den Bericht nicht weiter vertieft. Doch wenn man wissen will, welche Gründe es für die Rückstände beim Kläranlagenbau gibt, müsste man auch die Abwasserwirtschaft der Syndikate und Gemeinden untersuchen. Vor allem dann, wenn man stärkere „Anreize“, wenn nicht gar Druckmittel einführen will, um auf Landesebene insgesamt schneller vom Fleck zu kommen.

Das gilt um so mehr, als die Rückstände im Kläranlagenbau nicht behoben sein werden, wenn mit Beggen und Bleesbrück die beiden letzten großen Anlagen in zwei Jahren EU-regelkonform sind. Der Jahresbericht 2012 des Wasserwirtschaftsamts zählt 25 Abwasserprojekte auf – Kläranlagen und Sammelbecken –, die mittel- bis langfristig noch realisiert werden müssen. Darunter kleinere Kläranlagen, die nicht unter die EU-Siedlungsabwasserrichtlinie fallen. Und schon kündigen sich neue Normen für die Abwasserklärung an; etwa zum Herausfiltern von Medikamentenrückständen. Dass mittelfristig viel mehr als 1,2 Milliarden Euro an Beihilfen nötig sein werden, daran zweifeln weder der Rechnungshof, noch das Wasserwirtschaftsamt. Genauso wenig wie daran, dass Mehrkosten, die durch weitere Versäumnisse entstehen, auf die lokalen Abwasserpreise umgelegt werden, für die seit 2008 das Kostendeckungsprinzip gilt.

Peter Feist
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