Drei Fragen sind nicht genug

Verfassungsrang für Hunde und Katzen

d'Lëtzebuerger Land du 05.06.2015

Nicht jeder Luxemburger ist offenbar bereit, politische Rechte mit Nicht-Luxemburgern zu teilen. Aber dafür gibt es deren genug, die kurz davor zu stehen scheinen, das Wahlrecht für Hunde und Katzen zu verlangen.

Das Referendum am Sonntag soll über drei Fragen zum legislativen Ausländerwahlrecht, dem Wahlalter und der Befristung der Regierungsämter entscheiden. Falls die Vorschläge eine Mehrheit beim Referendum und eine Zweidrittelmehrheit im Parlament finden, sollen sie Eingang in die einer Gesamtrevision unterzogene Verfassung finden.

Nach einem noch ausstehenden Zusatzgutachten des Staatsrats zu den rezenten Änderungsanträgen und einer ersten Abstimmung im Frühjahr 2017 soll das zweite obligatorische Votum durch ein weiteres Referendum ersetzt werden. Es soll aus Spargründen zusammen mit den Gemeindewahlen im Oktober 2017 stattfinden – auch auf das Risiko hin, dass sich dann die Verfassungsdebatte und der Gemeindewahlkampf gegenseitig stören.

Vor zwei Monaten nahm das Parlament außerdem eine Internetseite in Betrieb, die es dem Mann und der Frau aus dem Volk erlauben soll, weitere Vorschläge zur Verfassungsrevision einzureichen. Die strengen Teilnahmebedingungen erlauben maximal 4 000 Zeichen mit einem PDF-Anhang ohne Bilder. Briefe, Faxe und Emails sind verboten, die Kammerverwaltung kontrolliert die Absender und die Anstößigkeit der Texte, bevor diese auf www.referendum.lu veröffentlicht werden.

Das Koalitionsabkommen hatte zwar eine breite öffentliche Debatte für das vergangene Jahr versprochen, aber die fand nie statt. Da die Internetseite nun erst kurz vor dem Referendum in Betrieb genommen wurde, die Verfassungsrevision aber das Ergebnis eines während Jahren im parlamentarischen Ausschuss für die Institutionen und die Verfassungsrevision ausgehandelten Kompromisses ist, muss man davon ausgehen, dass das Angebot, noch schnell Revisionsvorschläge aus dem Volk entgegenzunehmen, nicht ernst gemeint ist.

Dennoch wurden seit dem 26. März 67 Vorschläge zur Änderung der Verfassung von der Kammerverwaltung zur Veröffentlichung freigegeben. Ohne die Wiederholung von Einträgen und unerwünschten Kommentaren zum Referendum vom 7. Juni sind es ein halbes Hundert. Ein Drittel der Einträge sind anonym, die restlichen stammen in etwa gleichem Verhältnis von Frauen und Männern. Öffentlich bekannte Personen sind kaum darunter.

An sich ist die Initiative zur Sammlung von Revisionsvorschlägen eine Neuauflage der sehr erfolgreichen Parlamentsinitative, Unterschriften für Petitionen zu sammeln. Sie ist inzwischen bei Petition Nummer 507 angekommen. Folglich ähneln sich die Petitionsgesuche und die Revisionsvorschläge: Erwartungsgemäß läuft jeder dritte Vorschlag zur Verfassungsrevision darauf hinaus, Muppi und Miissi Verfassungsrang einzuräumen. Auch wenn einige Autorinnen und Autoren glauben, der Wichtigkeit ihres Anliegens nur mit Mehrfachnennungen gerecht werden zu können. An diesem Sendungsbewusstsein ändert auch nichts, dass die Verfassung seit 16 Jahren in Artikel 11bis den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere als Staatsziel auflistet. Das reicht aber offenbar nicht, weil die Verfassung den Tieren zudem Empfindsamkeit und Würde bescheinigen und ihnen „juristische Rechte“ einräumen soll.

In eine ähnliche Richtung zielen Vorschläge, die ebenfalls in Artikel 11bis niedergeschriebene ökologische Nachhaltigkeit mit Nachdruck zum Staatsziel zu erklären und der „unbelebten Natur“ Rechte einzuräumen. Mehrere Vorschläge sollen die Pflicht zum Denkmalschutz vorschreiben und „die Baukultur auf eine Stufe stellen wie persönliche Rechte oder den Umweltschutz“. Ein Teilnehmer verlangt, einen staatlichen Kulturauftrag in die Verfassung zu schreiben, will aber anonym bleiben.

Über den Verfassungsrang Gottes gehen die Meinungen dagegen auseinander. Dem Vorschlag, sich zu Beginn der Verfassung auf den Herrgott und christliche Werte zu berufen, stehen andere gegenüber, den laizistischen Charakter des Staats zu bescheinigen, Staat und Kirche zu trennen und die vierte Strophe der Nationalhymne, „O Du do uewen, deem seng Hand...“, zu streichen.

Uneinig ist man sich auch darüber, ob die Kantone nach den Gemeindefusionen aufgewertet oder aus der Verfassung gestrichen werden sollen, weil sie nirgends definiert werden. Der Verfassungshof soll nicht, wie im Entwurf des parlamentarischen Ausschusses vorgesehen, abgeschafft werden, die Defizitbremse und das Recht auf die Verschlüsselung von Emails sollen Verfassungsrang erhalten und ein landesweiter Wahlbezirk soll eingeführt werden.

Unter den nicht gerade vielen Leuten, die Zeit und Muße haben, Vorschläge für die Verfassungsrevision einzureichen, um aus dem Grundgesetz ein ehernes Wahlprogramm zu machen, ist es niemandem wichtig, eine universelle Kranken- und Altersversicherung zu gewährleisten oder den Staatsrat zu reformieren. Selbst Golden Oldies wie das universelle Grundeinkommen fehlen bisher.

Dagegen zielen mehrere Vorschläge auf die Abschaffung der Wahlpflicht. Auch die Monarchie soll abgeschafft oder es soll zumindest über die Staatsform abgestimmt werden. Die Gerichtsprozeduren sollen schneller und billiger werden, der arbeitsfreie Sonntag soll geschützt und die luxemburgische Sprache gefördert werden. Daneben soll das „Lobbysystem“ prinzipiell für illegal erklärt werden – ausgenommen selbstverständich Tier- und Denkmalschützer.

Romain Hilgert
© 2023 d’Lëtzebuerger Land