Leitartikel

Home away from home

d'Lëtzebuerger Land vom 19.04.2019

Finanzminister Pierre Gramegna (DP) freute sich Ende vergangener Woche beim Radio 100,7 über das starke Interesse der Ferienwohnung-Vermittlung Airbnb an Luxemburg, die bei der CSSF eine Lizenz als Zahlungsunternehmen beantragt habe. Niemand schien ihm seine Freude verderben zu wollen – Gramegna twitterte nach seiner Visite bei Airbnb-Chef Greg Greeley beglückt „Mein kleines Pony“-Bilder aus der Konzernzentrale. Dabei ist fraglich, ob eine Ansiedlung von Filialen des US-Konzerns dem Standort Luxemburg Glanz und Glitzer verleihen wird, wie ihn Pony-Fans aus dem Zauberland Equestria kennen. Oder doch auch Rufschädigung und andere Scherereien einbringt.

Denn Airbnb ist das Uber des weltweiten Hotel- und Tourismusgewerbes. Über die Plattform sollen Privatpersonen gegen 15 Prozent Vermittlungsgebühr ihre Wohnung mit anderen Weltbürgern „teilen“, wenn sie nicht zuhause sind, oder ihr leeres Zimmer vermieten, um sich ein Zubrot zu verdienen. Dass dieses Zubrot meistens nicht versteuert wird und die Gastgeber bei Ankunft die Identität der Gäste nicht prüfen, wie Hotels dies pflichtgemäß tun, sind nur einige der Probleme, die Airbnb verursacht. Private machen dem traditionellen Hotelgewerbe via Plattform den Teil der Kundschaft streitig, der seinen Urlaub nicht im Reisebüro, sondern im Internet bucht. In diesem Kundensegment ist Airbnb schnell zum unumgänglichen Portal geworden, wenn jemand beim Stadturlaub nach einer Unterkunft sucht. Das zwingt die traditionellen Anbieter dazu, ebenfalls dort Angebote zu machen und, falls erfolgreich, 15 Prozent Kommission abzutreten.

Wer sich auf Airbnb umschaut, merkt schnell, dass es nicht nur in den Metropolen Europas manche Privatperson gibt, die sich dank des Webportals ganz ohne die üblichen Genehmigungen zum Tourismusunternehmer gemausert hat, indem sie hauptberuflich eigens dafür eingerichtete Wohnungen an Urlauber vermietet. Dadurch tragen sie zu steigenden Mieten und Wohnungsnot für die Einwohner bei. In manchen Städten ist das Problem dermaßen akut, dass lokale und teils nationale Regierungen sich mit Gerichtsprozessen und durch neue Gesetze zur Wehr setzen. Die Front gegen Airbnb reicht von Toronto über New York, Dublin, Madrid bis nach Berlin, wo das bestehende Problem der illegalen Ferienwohnungen durch Airbnb noch verschärft wurde.

In Dublin und Berlin gab es in den vergangenen Wochen Proteste gegen die Wohnungsnot, für die deutschen Mietern Luxemburg jetzt schon Synonym geworden ist. Investoren nutzen hier angesiedelte Immobilienfonds, um im Nachbarland Wohn- und Gewerbeimmobilien aufzukaufen. Damit die Rendite stimmt, werden die Mieten erhöht. Oder Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt, nachdem die Mieter vor die Tür gesetzt wurden. In der deutschen Hauptstadt erwägen deshalb Politiker schon seit Längerem ein Kaufverbot für ausländische Investoren. Der grüne Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel, fragte vergangenen Monat laut Berliner Morgenpost: „Warum kann ein luxemburgischer Immobilienfonds überhaupt ein Haus in Berlin kaufen?“

Bevor den Berlinern einfällt, dass die Antwort auf diese Frage „EU-Binnenmarkt“ lautet, sollte die Luxemburger Regierung beim Anwerben und Ansiedeln neuer Unternehmen nicht nur die Folgen für die Lebensqualität durch Schadstoffemissionen und Stromverbrauch hierzulande berücksichtigen. Sondern bedenken, dass dieser besondere Kandidat auf eine Lizenz als Zahlungsanbieter, nicht nur weltweit Steuerausfälle verursacht und geregelte Arbeitsverträge zerstören hilft. Sondern Luxemburg endgültig zum Exporteur der einen Ware macht, mit der sich die Gebietsansässigen besonders gut auskennen: Wohnungsnot.

Michèle Sinner
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