Behinderte Kinder

Gottes vergessene Kinder

d'Lëtzebuerger Land du 07.05.2009

Die Entscheidung fiel nicht leicht und ein Unbehagen ist geblieben. Sandrine*, 7 Jahre alt, soll für ein drittes Jahr in der Spielschule bleiben, statt mit ihren Klassenkameraden in die nahe gelegene Primärschule zu wechseln. „Ich habe Angst, sie könnte dort nicht mitkommen. Und wegen der neuen Rechtslage bin ich mir auch nicht sicher, ob sie die dringend notwendige Unterstützung bekommen würde“, sagt ihre Mutter ratlos.

So wie ihr geht es vielen Müttern und Vätern in Luxemburg, wenn es um die Frage der Einschulung geht. Unsicherheit und Skepsis, aber auch Hoffnung und Optimismus prägen die vielen Nachfragen der gut besuchten Informationsabende zum neuen Schulgesetz, mit dem Unterrichtsministerin Mady Delvaux-Stehres durchs Land tourt. Dabei geht es meistens nicht um Kinder, die im regulären Schulsystem nicht ohne weiteres mitkommen, weil sie geistig behindert oder körperlich eingeschränkt sind. Deren Situation ist noch undurchsichtiger. 

Als Sandrine drei Jahre alt war, stellte der Kinderarzt eine Entwicklungsverzögerung fest. Schuhe zubinden, das Einmaleins aufsagen, Wörter formulieren, damit tut sich Sandrine schwerer als andere Kinder in ihrem Alter. Fünf Förderstunden wöchentlich durch den Service réeducatif ambulatoire (Srea) stehen Sandrine derzeit zu. Eine Sozialarbeiterin begleitet sie in die Vorschule, erklärt ihr Dinge, die sie nicht versteht, greift ein, wenn sie sich überfordert fühlt. Ob die Hilfe mit zur Primärschule wechselt, möchte Sandrines Mutter wissen. Das neue Schulgesetz ist da nicht ganz klar. So genannte multi-professionelle Teams sollen Kinder mit „besonderen Bedürfnissen“ künftig zur Seite stehen. Mindestens ein Team ist pro Bezirk vorgesehen. Wie viele es genau werden, wie viele Betreuungsstunden sie bekommen und ob sie den Srea ergänzen oder ersetzen werden, ist ungewiss. Man erhebe derzeit den Bestand, erklärte Ministerin Delvaux-Stehres (LSAP) bei einem Rundtischgespräch vor zwei Wochen zum Thema „Inklusive Schule“, die von Elteren a Pedagogen fir Integratioun und Info-Handicap organisiert und von d’Land moderiert wurde. Was aber heißt das für Eltern, die ihr behindertes Kind gerne in die Primärschule angemeldet hätten? „Ich fürchte, ohne Srea wird sie vollends unter die Räder kommen“, sorgt sich Sandrines Mutter. Dabei hatten Behindertenorganisationen die sozialistische Reformpolitik zunächst begrüßt, verbanden viele Eltern doch damit die Hoffnung, mehr behinderte Kinder als bisher gemeinsam mit ihren nicht-behinderten Altersgenossen unterrichten lassen zu können, statt sie getrennt in spezialisierten Instituten und Zentren unter ihresgleichen zu belassen. Unterstützt wird die Forderung durch wissenschaftliche Studien, wonach behinderte Schüler in der Regelschule meist besser lernen als in Sondereinrichtungen. Das neue Grundschulgesetz liest sich viel versprechend: Erstmals wird eine Commission d’inclusion scolaire geschaffen, die Kinder mit Förderbedarf begleiten und für sie einen individuellen Betreuungsplan erstellen soll. Inklusion, das klingt besser als Integration, weil das Versprechen mitschwingt, dass der behinderte Schüler sich nicht der Schule, sondern umgekehrt die Schule sich dem Schüler anpassen muss. Multi-professionelle Teams aus Psychologen, Logopäden und Sozialarbeitern, die dem Schüler helfen, im Unterricht mitzukommen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Doch was, wenn die Kommission findet, ein Kind eigne sich nicht für die Regelschule? „Dann beginnt ein regelrech­ter Expertenreigen“, kritisiert Lucien Bertrand, ehemaliger Srea-Direktor, das neue Gesetz. 

Psychiater, Logopäden und Sonderpädagogen sind schon heute bei der Einschulung behinderter Kinder nicht wegzudenken. Ob ein Kind in der Regelschule oder in einer Spezialstruktur der Éducation differenciée unterrichtet wird, entscheiden im Prinzip die Eltern. Doch eine Diagnose und Beratung durch die Commis-sion médico-psycho-pédagogique (CMPP) war und ist Pflicht. Obschon Eltern deren intransparente Entscheidungsfindung bemängeln, hält der Gesetzgeber an ihr fest: Kinder mit besonderem Förderbedarf, die sich laut Commission d’inclusion scolaire nicht für die Regelschule eignen, begutachtet weiterhin die CMPP. Stimmen die Eltern einer empfohlenen Unterbringung in die Ediff oder ins Ausland nicht zu, tritt – das ist neu – eine vom Ministerium berufene Expertenjury zusammen, die ihrerseits eine Empfehlung ausspricht. Und wenn diese von den Eltern ebenfalls abgelehnt wird? Die Wahlfreiheit bleibe in Kraft, versichert die Ministerin. Dass das Elternrecht im Konfliktfall schwerer wiegt als das Expertenurteil, bekräftigt auch ein bislang unveröffentlichtes Rechtsgutachten der Elteren a Pedagogen fir Integratioun. Doch wozu dann überhaupt ein weiteres Expertengutachten? 

Dass Papier geduldig ist und das verbriefte Elternrecht oft nicht der Realität entspricht, klagen Eltern und Behindertenorganisationen seit Jahren. Eine Statistik gibt es nicht, „da die Zahl der ‚Streitfälle’ so klein ist“, wie es vom Ministerium heißt. Doch der behauptete Konsens ist manchmal keiner: „Was nützt uns das Recht, unser Kind in eine Regelschule geben zu dürfen, wenn sich kein Lehrer und keine Schule findet, um es aufzunehmen?“, fragt eine Mutter verzweifelt. Auf ihre Anfrage, ihr behindertes Kind entgegen der Empfehlung der CMPP in eine Regelschulklasse zu geben, erhielt sie von der Lehrerin eine Abfuhr: Sie habe keine Fachkenntnis und keine Zeit dafür, einen behinderten Schüler aufzunehmen, schließlich sei sie keine Sonderpädagogin. Eine Unterbringung an einer inklusiven Schule wie Eis Schoul oder beim Schulprojekt in Sanem kam nicht in Frage: Die Familie lebt im Norden des Landes. Weil sich nach zwei Monaten noch immer keine Lehrkraft fand, den an Trisomie 21 erkrankten Jungen aufzunehmen, habe sie das Kind schlussendlich in ein Zentrum der Ediff gegeben. 

Und selbst wenn der mühsame Parcours durch die Grundschule gelingt, ist der Kampf um gleiche Bildungs­chancen nicht immer zu Ende. Nur wenige behinderte Kinder schaffen es in Luxemburgs Sekundarschulen – wo das Ringen um adäquate Strukturen weitergeht. „Es verlangt viel persönlichen Einsatz seitens der Eltern und eine offene Haltung der Schulleitung“, weiß Jetty Ury von Elteren a Pedagogen fir Integratioun aus leidvoller Erfahrung. In einem anderen Fall wurde eine behinderte Schülerin, nach langer erfolgloser Suche, dann doch im Lyzeum aufgenommen. Doch nachdem sie es erfolgreich bis zur 2e geschafft hatte, hieß es auf einmal, sie werde das Examen nicht bestehen, man könne ihr nicht weiter entgegen kommen. Die Schülerin schmiss frustriert das Abitur. 

Auf welch wackeligen Beinen die Wahlfreiheit steht, zeigt nicht zuletzt die vage Antwort der Ministerin auf die Frage, ob ein Lehrer ein Kind ablehnen darf. Einem behinderten Kind, dessen Lehrer überfordert ist und das keine vernünftige Unterstützung erhält, wäre mit einer Aufnahme in die Regelschule um jeden Preis nicht geholfen, druckste Delvaux-Stehres sich um eine klare Position herum. Was im Ergebnis sicher zutrifft – keine Eltern dürften ernsthaft wünschen, ihr Kind statt vom Lehrer gefördert, traurig in der Ecke herumsitzen zu sehen –, läuft auf eine strukturelle Diskriminierung von Behinderten und eine Bankrotterklärung der öffentlichen Schule hinaus. Zugespitzt hieße das, dass überforderte oder unwillige Lehrer Schüler nach gusto ablehnen könnten, ohne sich ernsthaft um Lösungen oder Weiterbildungen bemühen oder disziplinarische Konsequenzen fürchten zu müssen. Das könnte, warum nicht?, auch ein schwarzes Kind sein, mutmaßten geschockte Eltern von behinderten Kindern nach der ministeriellen Erklärung.

Für Claude Adam ist die Verantwortung hingegen klar: „Es ist am Staat, die notwendigen Rahmenbedingun­gen und Ressourcen für eine integrative Schule zur Verfügung zu stellen“, betont der grüne Abgeordnete, der als einer der ersten Politiker den ausschließenden Charakter der von der LSAP als „Joerhonnertwierk“ gelobten Reform kritisiert hatte. Was an Schulen in den USA oder in Skandinavien selbstverständlich ist – die reguläre Ausstattung der Schulen mit Literatur in Brailleschrift oder mit Gehörlosendolmetscher – gibt  es an Luxemburgs Regelschulen nicht. „Behindert ist man nicht, behindert wird man“ lautet nicht umsonst ein beliebter Slogan von Behindertenorganisationen. Auf die Frage, wie es um die Zugänglichkeit von Schulgebäuden für Rollstuhlfahrer steht, wusste die Ministerin peinlicherweise keine Antwort. Dabei hatte schon die Menschenrechtskommission 2005 in ihrem Gutachten auf die Pflicht des Staates hingewiesen, diskriminierende Barrieren für eine gleichwertige integrative Schulausbildung von Behinderten aus dem Weg zu räumen.

Eine andere Empfehlung der Kommission, die sonderpädagogische Ausbildung des Lehrpersonals zu verbessern, hat das Ministerium zumindest in der Fortbildung des Ediff-Personals umzusetzen begonnen. Mindestens ebenso wichtig ist die Erstausbildung der Regelschullehrer. Das neue Schulgesetz verstärkt den Trend, die Spezialisierung immer weiter zurückzufahren. Künftig soll nicht mehr in Vorschul- und Primärschullehrer unterschieden werden, sondern dieselbe  Ausbildung für den gesamten Grundschulbereich gelten. Ein Vorschlagspapier für eine gemeinsame Ausbildung von Erziehern und Lehrern in sonderpädagogischen Grund­lagen verschwand in der Schublade. „Um Kinder in der Schule erfolgversprechend zu integrieren, die beispielsweise Schwierigkeiten mit abstrakten Zahlenbegriffen haben oder sprachlichen Aufgabensellungen haben, braucht es angepasste didaktische Konzepte, von denen alle Kinder, auch so genannte slow-learners, profitieren würden“, betont Arthur Limbach-Reich, verantwortlich für heil- und sonderpädagogische Ausbildungsinhalte an der Uni Luxemburg. Auch der geplante Wechsel zum kompetenzorientierten Unterricht geht nicht weit genug: Wer die Socles de compétences nicht innerhalb der vorgeschriebenen zwei respektive drei Jahre Lehrzyklus erreicht, dem droht auch künftig auf die Ediff oder die Éducation specialisée verwiesen zu werden. „Was wir dringend brauchen, ist ein lernzieldifferenzierter Unterricht, der alle Kinder mit ihren jeweiligen Stärken und Schwächen miteinzubeziehen versteht“, so Limbach-Reich.   

Den gibt es ausgerechnet dort, wo ihn viele Eltern lieber nicht sähen, weil sie dauerhafte Gettoisierung und Stigmatisierung für ihre Kinder fürchten: abseits vom Regelschulsystem in den Zentren der Éducation differenciée. Die Rechenschaftspflicht, mittels Mehrjahresplan und regelmäßigen Qualitätskontrollen, gilt für diese Schulform nicht, denn die Ediff bleibt vom neuen Schulgesetz ausgenommen. Eltern haben wiederholt Zweifel über die Qualität des dortigen Angebots geäußert, offenbar nicht zu Unrecht: Eine durch eine parlamentarische Anfrage von Claude Adam hervor gekramte unveröffentlichte Studie stellte massive Defizite bei der Betreuung und Ausbildung in den Spezialzentren fest. Besonders im Escher Ediff-Zentrum, dessen Personal 2008 für Negativschlagzeilen sorgte, seien die Defizite groß gewesen, bestätigte Delvaux-Stehres. Elternaussagen zufolge sollen Kinder dort vom Lehrpersonal systematisch vernachlässigt und gemobbt worden sein. Vor die­sem Hintergrund von Qualitätsmängeln zu sprechen, muss in den Ohren betroffener Eltern allerdings zynisch klingen. Ein juristisches Nachspiel hat die Affäre bislang nicht, die Lehrerkräfte wurden lediglich an eine andere Schule versetzt. „Viele Eltern befürchten Nachteile für ihr Kind“, schildert Isabel Sturm vom Service juridique von Info-Handicap den Druck, der viele davon abhält, sich gegen derartige Diskriminierungen zu wehren. Das könnte sich ändern: Beim neu gegründeten Centre pour l’égalité de traitement, Anlaufstelle für Diskriminierungen jeglicher Art, sind bereits mehrere Beschwerden wegen Diskriminierung von Behinderten anhängig. 

Dass die Ediff bei vielen Eltern einen so schlechten Ruf hat, liegt aber nicht nur an den Skandalmeldungen aus Esch und fehlenden nachvollziehbaren Qualitätskontrollen, sondern auch an ihrem Sackgassen-Charakter: Einmal in einem Zentrum der Ediff gelandet, gelingt kaum einem Schüler der Weg zurück in die Regelschule. Das heißt: kein anerkannter Abschluss und ein späteres Berufsleben zumeist in spezialisierten Werkstätten. Dass Behindertenwerkstätten kein Ersatz sein können für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat nicht zuletzt der Gutachter der Psychiatriereform, Wulf Rössler, in seinem kürzlich vorgestellten Zwischenbericht festgestellt. Die Ediff-Verantwortlichen selbst werden nicht müde zu betonen, lediglich rund ein Prozent der Gesamtschülerpopula-tion in Luxemburg besuche spezialisierte Einrichtungen der Ediff – gegenüber vier bis fünf Prozent im Ausland. Doch der Vergleich hinkt: In der Statistik werden in ausländischen Heimen untergebrachte Behinderte nicht mitgerechnet. Den rund 430 integrierten Schülern, die derzeit Hilfe vom Srea in Anspruch nehmen, stehen etwa 530 Kinder, die in der Ediff betreut werden und etwa 270, die im Ausland unterrichtet werden, gegenüber. Mit doppelt so vielen behinderten Kindern in spezialisierten Einrichtungen sieht die luxemburgische Integrationsquote schon nicht mehr ganz so rosig aus.

Ansporn für mehr Integration erhoffen sich Behindertenverbände von anderer Seite: Das Familienministerium prüft derzeit die Ratifikation der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen. Eigentlich hatte Luxem­burg besagte Konvention schon 2007 unterschrieben, sich aber mit der Inkraftsetzung bis heute Zeit gelassen. Wohl weil mit der Umsetzung die gesamte Behindertenpolitik auf den Prüfstein gehört – vor allem im Bereich der Schulbildung und der Arbeitsmarktintegration dürfte die Bilanz eher dürftig ausfallen. Artikel 24 betont das Recht behinderter Kinder, gemeinsam mit ihren nicht behinderten Altersgenossen in die Schule gehen zu können. „Die bisherige Trennung zwischen Éducation differenciée und Regelschule gehört abgeschafft“, meint Claude Adam. In einem Brief wollen die Elteren a Pedagogen fir Integratioun die Unterrichtsministerin auffordern, ihre bisherige Politik zu überdenken und die Ediff endlich in die Regelschule zu integrieren. Viel bringen wird das wohl eher nicht: Weil Eltern die freie Wahl zwischen den verschiedenen Beschulungsmodi habe, „besteht kein Widerspruch zur UN-Behindertenkonvention“, wird dort argumentiert. Was aber wenn das Kind aufgrund seiner Behinderung die angestrebten Socles des compétences auch nach dreijährigem Zyklus nicht erreicht hat? 

„S’il est vrai que les enfants mentalement handicapés ne sont pas aptes à suivre un programme scolaire ordi-naire, il n’en est pas moins vrai qu’une stimulation continue, telle qu’elle est offerte dans les centres et instituts de l’Éducation différenciée, favorise leur développement et permet une meilleure intégration dans la société“, heißt es auf der Homepage der Ediff. Statt einen lernzieldifferenzierten Unterricht in der Regelschule anzubieten, verweist das Bildungsministerium also geistig Behinderte vorrangig an die Ediff, eine Lesart, die einem Rechtsgutachten deutscher Völkerrechtler nach kaum zulässig sein dürfte. Der Behindertenbegriff der UN umfasst nämlich ausdrücklich auch geistig Behinderte. Seitdem Deutschland die Konvention ratifiziert hat, fordern Menschenrechtler nun auch die getrennte Unterbringung von Behinderten in Sonderschulen ernsthaft zu überdenken. Auch wenn spitzfindige Politiker statt „inklusive“ lieber „integrative“ Pädagogik in die deutsche Umsetzung geschrieben haben. „Völkerrechtlich bindend ist nicht die Übersetzung, sondern der Originaltext – und der zielt eindeutig auf Inklusion“, so der Völkerrechtler Ralf Poscher in einem Interview mit der Berliner Tageszeitung taz.

Eben diese Debatte hoffen Behindertenorganisationen auch hierzulande lostreten zu können. Die CSV hat die Ratifizierung der UN-Konvention in ihrem Wahlprogramm versprochen – will sich aber gleichzeitig für ein „integratives Bildungssystem“ stark machen. Da gibt es Klärungsbedarf. Bedeutet das, die Zentren der Ediffs sollten an die Regelschulen angebunden werden, mit gemeinsamen Klassen und Kursen, oder gehören sie sogar ganz aufgelöst? Werden geistig Behinderte in Zukunft ebenfalls verstärkt in die Regelschule integriert, und welche Ressourcen stellt der Staat dafür zur Verfügung? Das sind nur einige von vielen Fragen, die dann aufs Tapet gehören. Für Sandrine kommen sie womöglich dennoch zu spät.

* Name der Redaktion bekannte

Ines Kurschat
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