Schuld ohne Sühne

d'Lëtzebuerger Land vom 22.08.2014

Anfang des Jahres gründete Staatsrat Lucien Lux eine Beraterfirma, deren Kunde „die Becca-Gruppe am ‚Ban de Gasperich’“ ist, wie er am Samstag dem Luxemburger Wort anvertraute. Indem der vergangenes Jahr nicht mehr wiedergewählte Abgeordnete und ehemalige Minister „das während[s]einer Laufbahn Gelernte positiv einbringen“ will, versucht er für den Immobilienunternehmer „bürokratische Blockaden zu lösen“. Schon vor drei Jahren war der LSAP-Politiker für seine sehr engen Beziehungen zu Flavio Becca kritisiert worden, dem er nun in Verwaltungen Türen öffnet, durch die er als Minister oder Abgeordneter oft gegangen war.

Immerhin ist Lucien Lux seit fünf Jahren nicht mehr Minister. Luc Frieden war bis vor einem Jahr CSV-Finanzminister und tritt in vier Wochen seine neue Beschäftigung an als festangestellter Berater der Deutschen Bank, Abteilung Government & ­Regulatory Affairs, sowie für internationale und europäische Fragen. Dabei sieht der unter Luc Frieden und seinen CSV/LSAP-Kollegen ausgearbeitete Deontologiekodex eine zweijährige Übergangsfrist für Regierungsmitglieder vor, bevor sie ihr Herrschaftswissen zu Geld machen dürfen. Tun sie es in einer ihrem ehemaligen Ressort nahen Branche, etwa Finanzministerium und Banken, müssen sie das Gutachten einer Ethikkommission einholen. Es stehe ihnen aber frei, ob sie sich an die Empfehlungen des Gutachtens halten, heißt es in dem ­Deontologiekodex. Außerdem sollen sie Abstand davon nehmen, Firmen- oder Kundeninteressen bei der Regierung zu vertreten. Tun sie es trotzdem, ist es auch gut. Denn der inzwischen im Memorial veröffentlichte Deontologiekodex sieht keine weiteren Konsequenzen vor.

Weil das alles zu unverbindlich sei, schrieben sich DP, LSAP und Grüne nach dem Sturz der CSV/LSAP-Koalition in ihr Koalitionsabkommen, dass die Regierung einen Gesetzentwurf über die Rechte und Pflichten der Regierungsmitglieder vorlegen werde. Denn die dynamischen, liberalen Mitvierziger mit den modischen Halstüchern wollten nach dem Regierungswechsel „die Fenster weit aufreißen“ und Transparenz in die Staatsgeschäfte bringen. Voller Tatendrang wollten sie die an ihren Geheimdienst-, Immobilien- und Frachtflugaffären gescheiterten Moralapostel der CSV noch einmal bloßstellen und mit dem guten Beispiel vorangehen. Auch um die Akzeptanz der geplanten Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen zu vergrößern und das internationale Ansehen des Finanzplatzes zu verbessern.

Der Deontologiekodex von CSV und LSAP „geht nicht weit genug. Wir wollen ein echtes Ministergesetz“, meinte DP-Premier Xavier Bettel energisch nach der ersten Kabinettsitzung am 5. Dezember. „Ein bloßer Deontologiekodex für Minister reicht uns nicht, wir wollen ein Gesetz!“ Der bisherige Entwurf sei zu vage, vor allem, wenn es um Strafbestimmungen gehe.

Dann fuhr LSAP-Staatssekretärin Francine Closener als eine ihrer ersten Amtshandlungen mit der Dienstlimousine in den Schiurlaub, und in dem „Zivilgesellschaft“ genannten gesunden Volksempfinden kam der Eindruck auf, dass es auch mit den hehren Prinzipien der neuen Regierung nicht weit her sein könne. Also traten die liberalen Moralapostel die Flucht nach vorn an.

Beim Neujahrsempfang für die Presse kündigte Premier Xavier Bettel Anfang Januar an, seinen Justizminister beauftragt zu haben, „nicht binnen Monaten, sondern binnen Wochen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zwingender ist als der Deontologiekodex und erlaubt, Strafen zu verhängen“. Die Regierung wolle „keine Bastelei, sondern einen Text mit den Rechten, Pflichten und Auflagen der Regierungsmitglieder“. Deshalb solle das Gesetz auch die Funktionsweise des Kabinetts festlegen. Gleichzeitig bestätigte Xavier Bettel noch einmal auf eine parlamentarische Anfrage von Gast Gibéryen (ADR) hin, dass der Deontologiekodex der Vorgängerregierung „in die richtige Richtung, aber nicht weit genug geht. Deshalb wird ein neues Gesetz ausgearbeitet über die Aufgaben, Pflichten und Rechte von Ministern und Staatsekretären“.

Doch als der grüne Justizminister Felix Braz nicht nach Wochen, sondern nach einem halb Jahr die Verhaltensrichtlinien der Dreierkoalition endlich vorstellte, war der versprochene Gesetzentwurf auf den Entwurf eines großherzoglichen Reglements geschrumpft. Die Regierung hatte sich erwartungsgemäß in eine missliche Lage manövriert: Sie wollte es als die besseren Moralapostel den ewigen Moralaposteln von der CSV zeigen und als Saubermänner die allgemeine Transparenz- und Korruptionshysterie bedienen, ohne sich aber bei der freien Entfaltung ihrer Regierungskünste, dem resoluten und eigenmächtigen Durchgreifen behindern zu lassen.

Folglich beruht der Reglemententwurf laut Artikel eins auf den Prinzipien der Kollegialität und des gegenseitigen Respekts, des Dienstes an allen Bürgern, der Rechtschaffenheit und der Unparteilichkeit. Nur der, zugegeben: politische Begriff „Demokratie“ kommt kein einziges Mal in dem Entwurf vor, der noch am Tag seiner Veröffentlichung von dem Verein Transparency International Luxembourg überschwänglich gelobt wurde.

Viel Platz räumt der Entwurf des Justizministers Kinkerlitzchen, wie dem Gebrauch von Dienstwagen oder dem Umgang mit Geschenken ein, die bestenfalls Platz in einer Hausmitteilung verdienten. Aber dafür macht er beispielsweise einen merkwürdigen Bogen um Minister, die in Verwaltungsräten sitzen, und erwähnt nur ehrenamtliche Tätigkeiten an der Spitze von gemeinnützigen Vereinen. Auf eine parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Diane Adehm und Gilles Roth hin meinte Félix Braz, dass Artikel neun seines Entwurfs Regierungsmitgliedern implizit verbiete, Verwaltungsräten gewerblicher Unternehmen anzugehören. Aber Artikel neun besagt ganz allgemein, dass Regierungsmitglieder neben ihrem Gehalt keinerlei Entgelt für gleich welche Beschäftigung annähmen. Das aber sah auch das ehemalige Regierungsmitglied Jeannot Krecké (LSAP) so, als es Ende 2009 in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsminister Mitglied des Verwaltungsrats von Arcelor-Mittal wurde: Das sei unentgeltlich, denn die Tantiemen würden an die Staatskasse abgeführt. Das Problem ist aber vielmehr der Interessenkonflikt, da ein Verwaltungsratsmitglied laut Gesellschaftsrecht die Interessen der Firma, ein Minister diejenige der Allgemeinheit vertreten soll.

Der Justizminister tat sich etwas schwer damit, den Gesinnungswandel der Regierung zu erklären, die ein Gesetz versprochen und ein Reglement gebracht hatte: Ein großherzogliches Reglement könne schneller und flexibler an die sich ändernden Verhältnisse angepasst werden. Man wolle auch nicht mit einem Gesetz der geplanten Verfassungsrevision zuvorkommen. Zudem sei ein Gesetz gar nicht nötig, weil keine Vergehen definiert würden, die nicht schon im Strafgesetzbuch aufgeführt seien, wie Bestechung, Amtsmissbrauch oder Unterschlagung.

Selbstverständlich waren all diese Erwägungen auch schon vor sechs Monaten bekannt, so dass der Verdacht naheliegt, dass der plötzliche Gesinnungswandel der Regierung vor allem politische Ursachen hat. Die Regierung sieht die geplanten Verhaltensregeln lieber, wie die Kodizes von Standesorganisationen, als eine freiwillige Selbstkontrolle an, als dass das Parlament ihr durch ein Gesetz Regeln auferlegen soll.

Bei allen moralischen Ansprüchen möchten die liberalen Regierungsmitglieder sich auch nicht beim Regieren und in ihrer weiteren beruflichen Laufbahn einschränken lassen. Schließlich soll es überall im Staat um die Vereinfachung der Prozeduren gehen, um Entschlacken und Deregulieren. Minister, die schon vor ihrem Amtsantritt ankündigen, die Mandatsdauer von Regierungsmitgliedern beschränken zu wollen, und sich ein neues Leben in der als sexyer angesehenen Privatwirtschaft vorstellen können, haben wenig Sinn für ein schikanöses Cooling off.

Vor allem aber schreibt Artikel 14 der Verfassung vor, dass nur ein Gesetz, nicht aber ein großherzogliches Reglement Strafbestimmungen enthalten darf. Der Deontologiekodex von CSV und LSAP ist eine Absichtserklärung ohne Rechtskraft. Dagegen soll das ihn ersetztende großherzoglichen Reglements von DP, LSAP und Grünen Regierungsmitgliedern beispielsweise „verbieten“, in den ersten zwei Jahren nach der Aufgabe ihres Amtes, Firmen- oder Kundeninteressen bei ihren Nachfolgern zu betreiben – aber niemand braucht sich an das Verbot zu halten, weil keine Strafbestimmungen vorgesehen sind. Ähnliches gilt für persönliche Interessenkonflikte bei Regierungsentscheidungen. Der Deontologiekodex für Abgeordnete sieht dagegen ein ganzes Arsenal von Strafbestimmungen vor, die von der Verwarnung und der öffentlichen Rüge bis zum zeitweisen Ausschluss reichen, dem bis zu sechsmonatigen Fernbleiben von Ausschusssitzungen und offiziellen Delegationen sowie dem Verbot, Ausschussvorsitzende oder Berichterstatter zu werden.

Die Regierung wendet ein, dass im Fall eines Fehlverhaltens den Regierungsmitgliedern die politische Sanktion der Wähler drohe. Allerdings werden Regierungsmitglieder gar nicht gewählt, die politische Sanktion droht vielmehr den Abgeordneten. Aber die Abgeordneten haben Strafbestimmungen in ihrem Deontologiekodex vorgesehen, der im Oktober zusammen mit dem Deontologiekodex der Regierung in Kraft treten soll.

Romain Hilgert
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