Sacem, Luxorr und Co.: So unterschiedlich wie die Luxemburger Verwertungsgesellschaften ist der Nutzen für ihre Mitglieder

Recht und billig

d'Lëtzebuerger Land vom 27.07.2012

Klub-Killer wird in Deutschland die Gema genannt, seit die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte angekündigt hat, ihre Tarife für das öffentliche Abspielen von Musik zu verändern. Mit Mehrkosten zwischen 500 und 2 000 Prozent rechnen die Klubbetreiber, weil sie – je nach Größe und Eintrittspreis – künftig zehn Prozent der Eintrittsgelder abgeben sollen. Es gab Protestmärsche, Petitionen und Schweigeminuten in den Clubs. Dabei genoss die Gema auch vorher schon einen etwas zweifelhaften Ruf: 2010 war sie in die Schlagzeilen geraten, weil sie einen Kinderchor, der auf dem Weihnachtsmarkt Weihnachtslieder gesungen hatte, eine Rechnung für die Nutzung der Urheberrechte eines der gesungenen Lieder geschickt hatte. Die Gema versucht aber auch, dem Internet-Riesen You Tube Gebühren für die Nutzung geschützter Werke in den Video-Beiträgen der Plattform abzunehmen – und steht damit mitten drin in der Diskussion um das „freie“ Internet, die sinkenden Einnahmen der Musikindustrie und darum, wie viel Geld bei den Künstlern, besonders den weniger bekannten ankommt.
Erklären, warum Urheberrechte bezahlt werden müssen, ist auch bei der Sacem, der Luxemburger Musikverwertungsgesellschaft, eine ständig wiederkehrende Übung, sagt Geschäftsführer Mark Nickts. Von sieben Mitarbeitern ist einer damit beschäftigt, Neueröffnungen von Geschäften, Cafés und Restaurants zu verfolgen. Dann werden die Sacem-Mitarbeiter dort vorstellig und erklären, weshalb Gebühren anfallen, wenn die Kunden im Geschäft mit Musik in Kauflaune versetzt werden. Die Rechnung folgt.
Probleme wie in Deutschland gibt es mit der Sacem nicht. Beim zuständigen Wirtschaftsministerium, sagt Lex Kaufhold, gibt es kaum Beschwerden über die hiesigen Verwertungsgesellschaften. Das liegt auch an den sehr zumutbaren Tarifen. Mit der CLC, der Handelskonföderation, und der Horesca, dem Dachverband des Gaststättengewerbes, hat die Sacem ein Rahmenabkommen vereinbart, dem sich die Verbandsmitglieder anschließen können. So muss ein Geschäft mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern, das Musik über einen Fernseher, ein Radio, ein I-Pod, I-Phone, Mp3-Gerät, CD-Lesegerät oder übers Internet abspielt, jährlich 125,61 Euro zahlen. Schließt es sich dem Rahmenabkommen an, sind es 100,49 Euro. Von den Musikveranstaltern, die Konzerte organisieren, oder auch von Vereinen, die Feste veranstalten, fordert die Sacem 6,41 Prozent der Eintrittsgelder und gibt denjenigen, die ihre Veranstaltung im Voraus anmelden, 12,5 Prozent Rabatt. Das empfiehlt sich, denn, so sagt Nickts: „Wir finden sie alle.“
Die Einnahmen der Sacem Luxemburg liegen jährlich zwischen drei und 3,5 Millionen Euro. Das sind aber die Nutzungsrechte für den globalen Musikkatalog, den die Sacem über Abkommen mit rund 200 Verwertungsgesellschaften anderer Länder vertritt, betont Nickts. Und keinesfalls nur die Rechte der 691 Mitglieder der Sacem Luxemburg. Über die internationalen Abkommen erhalten sie auch Geld aus dem Ausland, wenn ihre Musik dort abgespielt wird. So wurden 2011 891 811 Euro an die Sacem-Mitglieder ausgezahlt. Das Geld an die Mitglieder auszuzahlen, sagt Nickts, ist das erste und oberste Ziel der Sacem. Wenn möglich, schnell. Dann, fügt er hinzu, sehen die Künstler auch ein, weshalb sie Mitglied werden und ihre Werke schützen lassen sollen. Das gelingt der Sacem gut – sie ist routiniert und arbeitet zur Berechnung und Ausschüttung der Künstler-Ansprüche mit der Sacem-Frankreich zusammen. Der Verteilungsschlüssel beruht, so weit es geht, auf genauen Daten: Set-Listen von Konzerten, Play-Listen der Radiostationen. Letztere dienen als Basis für die Schätzungen, wenn, wie beispielsweise in Cafés oder Geschäften, nicht nachvollziehbar ist, was genau gespielt wurde.
Wie sich die Musikwelt verändert, kann man an der Entwicklung der Sacem-Statistiken verfolgen. Seit sich die Sacem 2003 als eigenständige Firma niedergelassen hat und nicht länger eine Zweigstelle der französischen Sacem ist, hat sich die Zahl der Künstler-Mitglieder mehr als verdoppelt. Dass auf Luxemburgs Bühnen mehr los ist, spiegelt sich auch in der Rekordsumme von 1,3 Millionen Euro Gebühren wider, die vergangenes Jahr für Konzerte und anderen Veranstaltungen fällig wurden. Und: Obwohl es viele Produktionen gibt – 226 Alben vergangenes Jahr – gehen die Auflagen der CDs und DVDs zurück. Rund 700 neue Werke haben die Mitglieder der Sacem 2011 angemeldet. Dass die Mitgliederzahlen steigen, führt Nickts auch darauf zurück, dass sich die Sacem seit 2003 als seriöser und gewichtiger Ansprechpartner für die Musiker etabliert hat.
Auf ähnliche Erfolgsdaten kann Luxorr, die Verwertungsgesellschaft für die Vervielfältigungsrechte von Autoren, noch nicht verweisen. Sie zählt 150 Mitglieder, sagt Generalsekretär Romain Jeblick, davon sind rund 20 Verlagshäuser, der Rest individuelle Autoren. Dabei ist die Luxorr als Verwertungsgesellschaft sehr viel jünger als die Sacem, hat 2011 zum ersten Mal Geld ausgeschüttet: rund 45 000 Euro Bibliotheksgebühren. Das ist aber nur ein geringfügiger Anteil ihrer Einnahmen. Oder soll es zumindest sein. Denn die Luxorr hinkt bisher ihrem Businessplan und den darin eingeplanten Einnahmen hinterher. Aus mehrerlei Ursachen. In den Anlaufjahren hat sich die Luxorr darauf konzentriert, Rahmenverträge mit den Nutzern von Reproduktionsrechten zu verhandeln. Beispiel ABBL: Die Bankenvereinigung hat früh ein Rahmenabkommen mit der Luxorr abgeschlossen, das ihren Mitgliedern erlaubt, gegen Gebühr Pressepanoramen für die Angestellten anzufertigen. Auch mit anderen Verbänden konnten Nutzungsverträge, deren Tarifstruktur auf Nutzerzahl und Zugangsmöglichkeiten beruht, unterschrieben werden, wie auch mit den Europäischen Institutionen in Luxemburg.
Das größte Pressepanorama im Land fertigt allerdings der Presse- und Informationsdienst der Regierung (SIP) an. Täglich lesen die Mitarbeiter des SIP für die Regierungsmitglieder in- und ausländische Zeitungen, stellen relevante Artikel in der Presserevue zusammen – erstellen dadurch auch ein wichtiges Nachrichtenarchiv, das in dieser Form ansonsten nicht bestehen würde. Verkündete Wirtschaftsminister Etienne Schneider (LSAP) bei der diesjährigen Ausgabe der Journée luxembourgeoise de la propriéte intellectuelle stolz, Luxemburg sei das erste EU-Land, das diese Praxis regularisiert habe, so zogen sich die Verhandlungen über vier Jahre hin. Ob der Staat, der der einheimischen Presse ohnehin Hilfen gibt, noch einmal Geld zukommen lassen müsse, war einer der Knackpunkte bei den Verhandlungen. Aber die staatliche Revue enthält eben auch Artikel aus der Auslandspresse, die keine Luxemburger Beihilfen bezieht. Noch wichtiger ist: Auf die Presserevue haben laut Wirtschaftsminister 55 000 Beamte in den Verwaltungen und im Bildungssystem Zugriff, die sich dadurch eigentlich keine Zeitung mehr kaufen müssen.
Ab diesem Jahr entrichtet der SIP deswegen 282 000 Euro an Luxorr. Die hatte mit diesen Einnahmen allerdings schon früher gerechnet. Wie auch damit, dass die im 2004 geänderten Urheberechtsgesetz vorgesehene Ausführungsbestimmung zur Anfertigung von Kopien für den privaten Zweck ihr zusätzliches Geld in die Kasse spülen würde. Die liegt bisher nicht vor und deswegen bleiben auch diese, eingeplanten, Einnahmen aus. Anders als in anderen Ländern, werden in Luxemburg deswegen beim Kauf eines Fotokopiergerätes, von leeren CDs oder DVDs, keine Gebühren für die Verwertungsgesellschaften fällig, mit denen die Autoren für das spätere Kopieren ihrer Werke entschädigt werden sollen. Weil die Regeln und Systeme innerhalb der EU von Land zu Land variieren, hat die EU-Kommission eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Lage zu analysieren und Vorschläge für eine mögliche Harmonisierung zu machen. Vorschläge, die man abwarten will, bevor man die Ausführungsbestimmung auf den Weg bringt, erklärt Lex Kaufhold, beim Wirtschaftsministerium für geistiges Eigentum zuständig. Der Import von Kopiergeräten sowie von CD- und DVD- Rohlingen werde, wie der Import anderer Waren auch, in den meisten Fällen über Belgien abgewickelt, wo solche Gebühren erhoben werden, fährt er fort. Würde in Luxemburg eine Gebühr eingeführt, ohne dass es einheitliches System für die EU insgesamt gibt, müssten die „belgischen“ Beträge eigentlich erstattet werden. Ansonsten würden Luxemburger Konsumenten und Firmen doppelt zahlen. „Es ist kompliziert.“
So kommt es, dass Luxorr seit sie 2007 angefangen hat, Gebühren einzutreiben, insgesamt 1,8 Millionen Euro eingesammelt hat, statt wie laut Jeblick vorgesehen, eine Million Euro jährlich. Nach Abzug der Verwaltungskosten seit Gründung der Luxorr 2004, bleiben davon zwischen 700 000 und 800 000 Euro, die an die Mitglieder ausbezahlt werden können. Die Gesellschaft hat gerade einen Buchalter eingestellt, der die Ansprüche der jeweiligen Mitglieder ausrechnen soll.  Ob das nun ein gutes oder schlechtes Ergebnis für die Mitglieder ist? Viele Äußerungen gibt es dazu nicht. Anders als in der Musikbranche ist das Interesse begrenzt. Den Abschluss des wichtigen Abkommens mit dem SIP hat beispielsweise der Presserat nie diskutiert. Also auch nicht, ob man die Summe angesichts der hohen Nutzerzahl angemessen findet oder nicht. Ob das mangelnde Interesse darauf zurückzuführen ist, dass Verlage und Autoren bisher kaum Geld gesehen haben? Beurteilen, ob die Luxorr-Arbeit wirtschaftlich und finanziell relevant ist, können sie vorher ohnehin nicht.
Für die Luxemburger Film-Produzenten, deren Verteilungsrechte fürs Kabelnetz von der Verwertungsgesellschaft Algoa vertreten werden, lohnt es sich oft nicht, überhaupt erst ihre Rechte einzufordern, erklärt Nicolas Steil, Produzent und Vorsitzender der Algoa. Dafür gibt es wiederum mehrere Ursachen. Für die Filmproduzenten steht die Verteilung an die Kinos an erster Stelle, vor der Verteilung übers Kabelnetz. Oft werden zudem die Kabelrechte an den Filmen, an denen Luxemburger Produzenten mitwirken, nicht von ihnen, sondern von einem ausländischen Hauptproduzenten verwaltet. Zwar werden jährlich zwischen zwei und 2,5 Millionen Euro an Kabelgebühren in Luxemburg eingesammelt. Doch auf den 80 Kanälen, welche die Kabelanbieter zeigen, laufen prozentual gesehen so wenig „Luxemburger“ Filme, dass auch der Anteil an den Einnahmen entsprechend gering ist. Deswegen werden an die Luxemburger Produzenten nur etwa zwischen 30 000 und 50 000 Euro jährlich ausgeschüttet. Bedenkt man, dass RTL nicht nur sendet, sondern auch Inhalte produziert, sind die Summen, die sich die unabhängigen Produzenten teilen, im Vergleich zu den Filmbudgets von um die fünf Millionen für europäische Produktionen, zu vernachlässigen. Das könnte sich in zwei, drei Jahren ändern, meint Steil. Wenn das Repertoire der hiesigen Produzenten eine gewisse Größe erreicht habe, könnten pro Produktionsgesellschaft jährlich zwischen 5 000 und 8 000 Euro Einnahmen aus Kabelgebühren anfallen.

Fünf an der Zahl
Die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften wird in Luxemburg vom Wirtschaftsministerium im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes von 2001 für jeweils drei Jahre genehmigt. Sie müssen dafür verschiedene Bedingungen erfüllen, wie das Hinterlegen der Mitgliederlisten und der Bilanzen, sowie der Einladungen für die Jahresversammlungen. Aktuell sind fünf Verwertungsgesellschaften zugelassen.
Die Zweigstelle der Sacem Frankreich wurde Ende 2002 in eine eigenständige Gesellschaft umgewandelt. Ihr Gebiet ist die Musik. Sie zählt 691 Mitglieder und rund 7 000 Kunden.
Die Luxorr wurde 2004 gegründet, verwaltet die Vervielfältigungsrechte von Verlagshäusern und Autoren und zählt 150 Mitglieder. Die Hälfte ihrer Einnahmen stammt aus der digitalen Vervielfältigung von Presseartikeln. So kostet die von der Luxorr genehmigte Reproduktion eines Land-Artikels beispielsweise acht Cent.
Bereits 1999 wurde die Algoa zu Verwertung der Produzentenrechte im Kabelnetz gegründet. Weil die Produzenten über ihren Branchenverband vertreten sind, hat sie nur wenige Mitglieder und zählt als wenige Kunden die Kabelanbieter sowie Gemeinschaftsantennen.
Ihr internationaler Dachverband Agicoa mit Sitz in Genf hat 2007 in Luxemburg die Agicoa Europa gegründet, um auf EU-Gebiet präsent zu sein. Erstens, um bei jurisitsichen Streitigkeiten binnen der EU als EU-Rechtsperson auftreten zu können. Zweitens, um irgendwann auf einem liberalisierten EU-Markt die Rechte grenzüberschreitend verwalten zu können.
Die SACD vertritt die Rechte von Theater­autoren und ist eine Filiale der SACD Belgien, die wiederum der SACD Frankreich angeschlossen ist. Im Interesse der Luxemburger Autoren hat das Wirtschaftsministerium ausgehandelt, dass die Luxemburger Filiale direkt im Kontakt mit der SACD Frankreich steht.

Play that song!

Wer kennt das Problem als Internet-Nutzer in Luxemburg nicht? Wer im Netz ein neues Lied, einen Film oder eine Serie sucht, erhält durchaus Suchergebnisse. Muss dann aber oft genug festzustellen, dass die Inhalte aufgrund von Lizenzproblemen dennoch nicht abgespielt werden können. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat Anfang Juli einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der Abhilfe schaffen könnte – obwohl Barnier eher das Business im Auge hat als die Luxemburger Nutzer. Mehr als 250 Verwertungsgesellschaften gibt es in der EU, welche jeweils auf ihren nationalen Territorien aktiv sind und laut EU-Kommission jährliche Einnahmen von sechs Milliarden Euro verwalten.
Wer als Online-Dienst wie I-Tunes in allen Ländern aktiv sein will, muss sich jeweils mit weit über 100 Gesellschaften einigen, bevor die Inhalte überall angeboten werden können. Weil die Kommission bei einigen Verwertungsgesellschaften Mängel festgestellt haben will – sprich zu hohe Verwaltungskosten, verzögerte Auszahlung –, zielt Barniers Vorschlag darauf ab, Verwertungsgesellschaften aufzubauen, die ihre Repertoires EU-weit lizenzieren. Im Gegenzug sollen sich die Verwertungsgesellschaften europäischen Standards für die interne Verwaltung unterwerfen, eine Maßnahme, welche die Kommission auch auf die Gesellschaften anderer Schaffensbereiche anwenden will.
Die Diskussionen über den Richtlinienentwurf haben noch nicht begonnen, deswegen sind noch alle Fragen darüber offen, wie die Vorschläge im Detail zu interpretieren sind, sagt Lex Kaufhold vom Wirtschaftsministerium. Weitreichende Folgen für die Luxemburger Verwertungsgesellschaften sieht er dennoch nicht. Sollte die Kommis­sion durchsetzen, dass Verwertungsgesellschaften in Zukunft ihre Bilanzen auf ihren Webseiten für jedermann einsehbar veröffentlichen müssen, müssten auch Sacem, Luxorr und Co. transparenter werden, als sie es derzeit sind. Aktuell müssen sie ihre Jahresabschlüsse beim Wirtschaftsministerium hinterlegen, informieren ansonsten selektiv über ihre Zahlen.
Falls die angestrebte Liberalisierung nicht nur für den Musikmarkt, sondern auch für andere Werke, beispielsweise Filme, gelten wird, hätte die Agicoa Europe mit Sitz in Luxemburg eine gute Ausgangsposition, um grenzübergreifend aktiv zu werden.

Michèle Sinner
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