Anmerkungen zur Petition 698

Der Eiertanz um die Amtssprache

d'Lëtzebuerger Land du 13.01.2017

Luxemburgisch soll die erste Amtssprache aller Einwohner Luxemburgs werden, fordert die alle Rekorde brechende Petition 698, ohne dass eindeutig klar wird, wie dies gewährleistet werden soll und was überhaupt unter „1. Amtssprooch“ zu verstehen ist.

Der Petitionstext selber gibt folgende Definition: „Eng offiziell Sprooch (op däitsch Amtssprache) ass eng Sprooch, déi an engem Stat (oder engem Deel dovun) duerch d’Konstitutioun als déi Sprooch definéiert ass, an där d’Gesetzer geschriwwe sinn, an an där de Stat a seng Verwaltunge mat de Bierger kommunizéieren.“ Die Petition postuliert also, dass Amts-, Gesetzes- und Verwaltungssprache gleichzusetzen sind. Damit stellt sie sich gegen das Sprachengesetz von 1984, das den drei Sprachen verschiedene Funktionen zuschreibt: Luxemburgisch ist Nationalsprache (langue nationale); Französisch Gesetzessprache (langue législative); Französisch, Deutsch und Luxemburgisch (in dieser Reihenfolge im Gesetz) sind Verwaltungs- und Gerichtssprachen (langues administratives et judiciaires).

Im Rapport de la commission spéciale (1.7.1983) wird festgehalten, dass der Begriff „langue officielle“ bewusst vermieden wurde. Und allgemein wird angenommen, dass es offiziell keine „langue officielle“ gibt. Auch Lex Roth hält bis heute an dieser Interpretation fest und erinnerte die Unterzeichner der Petition in der Klack fir eis Sprooch vom Dezember 2016 daran, dass der Gesetzgeber 1984 „ganz bewosst op de Begrëff ‚offiziell‘ verzicht [huet]. [Am Gesetz] geet rieds vum Lëtzebuergeschen als ‚langue nationale‘; vun anere Sproochen nëmmen als ‚langues administratives et judiciai-res‘, basta“. Was also versteckt sich hinter diesem Eiertanz um den Begriff langue officielle/Amtssprache/offiziell Sprooch?

Als in den 1840-er Jahren das Großherzogtum sich seine ersten Gesetze gab, war es ein deutscher Staat mit einer Bevölkerung, die ihre Sprache als deutschen Dialekt bezeichnete. „Ons Däitsch“ wie Dicks 1855 seinen Schauspieler in der ersten luxemburgischen Komödie sagen lässt. Die Notabeln sprachen es auch, nur hatten sie auf Grund der jahrhundertealten Verwaltungstradition Französisch als Berufssprache. Deshalb sollte auch das Volk die beiden Kultursprachen Deutsch und Französisch erlernen, wie im ersten Primärschulgesetz von 1843 festgehalten wurde. „Il est avantageux pour nous de pouvoir être allemands parmi les français, et de pouvoir être français parmi les allemands“, lautete ein 1843 definiertes und nie erreichtes Bildungsideal. 1848 wurde die Gleichberechtigung der beiden Sprachen in die Verfassung eingeschrieben, doch Französisch blieb im Selbstverständnis der Verwaltung die eigentliche langue officielle.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden langsam ein Nationalgefühl und der Wunsch, die Eigenstaatlichkeit zu erhalten. Als das neue Deutsche Reich sich 1871 Elsass und Lothringen einverleibte, stieg der Annexionsdruck, denn „des Deutschen Vaterland“ sollte reichen „so weit die deutsche Zunge klingt“. Die Verwaltungs- und Bildungseliten hielten ihre Zweisprachigkeit dagegen und der 1867 erlangten politischen Neutralität sollte das zumindest nach außen demonstrierte Gleichgewicht des Deutschen und Französischen entsprechen.

Gleichzeitig brachte die „unsichtbare Hand“ des alltäglichen Sprachgebrauchs1 im nationalstaatlichen Kommunikationszusammenhang eine die einzelnen lokalen Mundarten überdachende neue mündliche Verkehrssprache hervor. Dieser Ausbauprozess verlief ungeplant und sogar zunächst unbemerkt2. Obwohl die neue Sprache nicht mehr zu überhören war, obwohl sie 1906 in einem staatlich finanzierten Wörterbuch dokumentiert wurde und 1912 zum Unterrichtsfach mit normierter Schreibweise avancierte, wurde sie weiterhin als Mundart angesehen. Im Zweiten Weltkrieg erkoren die Luxemburger sie zum Symbol ihrer Unabhängigkeit und taten dies in der Personenstandsaufnahme vom 10. Oktober 1941 kund. Damit erklärten sie „das Letzeburgische als Nationalsprache“, wie in einem Standardwerk zur deutschen Sprachgeschichte nachzulesen ist, aber die Luxemburger Sprachwissenschaftler stritten nunmehr darüber, ob Luxemburgisch ein deutscher oder ein germanischer Dialekt sei. Auch die in der Verfassung seit 1848 verbriefte Zweisprachigkeit war nach dem Kriege nicht länger tragbar und der entsprechende Paragraf wurde 1948 einfach gestrichen und durch den Arbeitsauftrag ersetzt, den Sprachgebrauch der Verwaltung und der Justiz durch ein Gesetz zu regeln ... wozu es 36 Jahre bedurfte. Weshalb, werden wir gleich sehen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, als die zweisprachige Fassade nicht länger aufrechterhalten werden musste, nahm das Gewicht des Französischen als Bildungs- und Prestigesprache noch einmal zu. Die wenigsten Gesetze wurden noch ins Deutsche übersetzt, und Französisch wurde jetzt zur eigentlichen Staatssprache, wie es sich seit langem angekündigt hatte.

„Dans l’administration, nous nous servons des deux langues, bien qu’une place privilégiée soit concédée au français, qui est la langue officielle“, hatte Staatsminister Bech 1928 vor einem internationalen Kongress über die Zweisprachigkeit erklärt. 1951 schriebt ein hoher Beamter: „Das Land wird in Französisch regiert und verwaltet“, und bezeichnete Luxemburgisch als „Nationaldialekt“. 1957, als die römischen Verträge unterschrieben wurden, stellte sich die Sprachenfrage für Luxemburg nicht. In der heute noch immer gültigen Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft von 1958 heißt es in Artikel 8: „Hat ein Mitgliedstaat mehrere Amtssprachen, so bestimmt sich der Gebrauch der Sprache auf Antrag dieses Staates nach den auf seinem Recht beruhenden allgemeinen Regeln.“ Deutsch und Französisch waren sowieso Amts- und Arbeitssprachen der Gemeinschaft, so dass der Luxemburger Staat sich nicht zu positionieren brauchte, auch wenn er sich in der Praxis, zum Beispiel in seinen diplomatischen Kontakten, immer als frankophoner Staat gerierte und selbstverständlich eines der Gründungsmitglieder der Organisation internationale de la francophonie war. Gleichzeitig hat die Luxemburger Regierung, zum Beispiel auch bei der letzten deutschen Rechtschreibreform, darauf bestanden, kein deutschsprachiger Staat zu sein. Erst seit dem Jahre 2014 nimmt Luxemburg am Gipfel der deutschsprachigen Staaten teil, ohne dass dieser implizite Politikwechsel inhaltlich diskutiert, geschweige denn explizit entschieden wurde3.

Die Frage der Amtssprache, der „langue officielle“, sollte sich erst anlässlich der Diskussion um das Sprachengesetz von 1984 stellen. Die Actioun Lëtzebuergesch rang dem Staatsrat, der damals noch immer im Luxemburgischen keine Sprache sehen wollte, einen Kompromiss ab. Der gewohnheitsrechtliche Status des Französischen als einziger „langue officielle“ sollte nicht angetastet werden. Dies geschah, indem dieser Begriff einerseits vermieden und das Französische explizit zur einzigen Rechtssprache erhoben wurde. Andererseits wurde das Luxemburgische zur Nationalsprache erklärt, was sowohl die um den identitären Aspekt bemühten Sprachschützer als auch die damals in ihrer weiten Mehrheit vom Mundartcharakter des Luxemburgischen überzeugten Bildungsbürger befriedigte, da in ihren Augen und allgemein im damaligen Zeitgeist eine Nationalsprache lediglich ein folkloristisches Beiwerk war.

Die noch junge Geschichte der Luxemburger Sprache ist geprägt durch die Ungleichzeitigkeit, mit der sich ihr Gebrauch und ihr Status entwickelten. Der Ausbau geschah immer ungeplant durch den Gebrauch und ohne die nötigen institutionellen und diskursiven Anpassungen. Er wurde gebremst durch die Besitzer eines hohen Bildungskapitals, die in jeder Änderung seiner Definition eine Abwertung ihres mehr oder weniger schwer erarbeiteten Distinktionsmerkmals sahen. Auch wenn die Definition des Bildungskapitals sich im Laufe der Zeit änderte, war sie in dem politisch hilflosen und kulturell eingeschränkten Zwergstaat notgedrungen an den Nachbarn und deren Kultur(sprachen) orientiert. Das zweisprachige Bildungsideal des 19. Jahrhunderts hatte sich in den 1920-er Jahren und nach der wirtschaftlichen Neuausrichtung nach Belgien in ein dreisprachiges gewandelt: Man sprach Luxemburgisch, wohlwissend, dass es keine Schriftsprache war. Man schrieb Deutsch, obschon es die Sprache des ungeliebten Nachbarn war. Man tat sich mehr oder weniger Gewalt an, Französisch zu benutzen, wenn es denn sein musste.

Der lange Entstehungsprozess des Gesetzes von 1984 erklärt sich aus der Trägheitskraft, die der Definition des legitimen Bildungskapitals innewohnt. Die Änderung des im Laufe der Zeit fein austarierten Gleichgewichtes zwischen den drei Landessprachen durch eine Aufwertung des Luxemburgischen wurde erst als Reaktion auf einen nichtigen außenpolitischen Vorfall möglich. Um den 1979 auf Anhieb mit zwei Sitzen in die Abgeordnetenkammer gewählten Zwangsrekrutierten den Wind aus den Segeln zu nehmen, trafen die Politiker mit der Aufwertung des Luxemburgischen zur Nationalsprache eine Entscheidung, die im kulturellen Feld nur belächelt wurde. Heraus kam ein Sprachengesetz, das man als einen rein symbolischen, kathartischen Akt der Anpassung des offiziellen Statuts an den Sprachgebrauch interpretieren kann, da es ohne konkrete sprachpolitische Maßnahmen oder zwingende Vorgaben für die Verwaltung eigentlich alles beim Alten beließ. Und trotzdem hatte dieser symbolische Akt längerfristige, indirekte und damals kaum vorstellbare Auswirkungen.

Heute ist Luxemburgisch Schriftsprache. Weitestgehend wird es in der privaten Schriftlichkeit, in Internetforen und sozialen Netzwerken benutzt, zunehmend auch in weniger formellen beruflichen Kontexten. Luxemburgisch ist ein wesentlicher Bestandteil des Verankerungskapitals geworden, mit dem die Alteingesessenen sich ihren Anteil am Ertrag der Souveränitätsnischen sichern. Es wird von immer mehr Neubürgern als Fremdsprache gelernt und ist die allgegenwärtige Unterrichtssprache der Grundschule. Sein Gebrauch im Gymnasium ist sogar in einer wenig bekannten Instruction ministérielle du 10 septembre 2010 sur la langue véhiculaire geregelt. Das historisch geerbte und noch immer im Bildungs-Curriculum und den Köpfen der Bildungsbürger meiner Generation eingeschriebene Prestigegefälle zwischen den drei Landessprachen ist längst ins Wanken geraten, nicht zuletzt wegen der sprachökologischen Auswirkungen der Globalisierung und des europäischen Einigungsprozesses. Das heutige Luxemburg ist nicht mehr dreisprachig, sondern mehrsprachig.

Die seit 1984 neuaufgebaute Spannung zwischen Sprachgebrauch und Sprachstatus tritt in einem einzigen Satz eines Dokuments zu Tage, das die angehenden Staatsbeamten zur Vorbereitung des Examen-concours pour l’admission au stage auswendig lernen müssen und das deshalb als Konzentrat des staatspolitischen Selbstverständnisses angesehen werden darf: „Comme aucune langue ne possède le statut de langue officielle du Grand-Duché, le français, l’allemand et le luxembourgeois sont partout présents et se partagent les rôles de langue de travail, de rédaction et de communication.“ Während am Anfang des Zitats an der Fiktion der nicht existenten Amtssprache festgehalten wird, beschreibt der zweite Teil sehr wohl den aktuellen amtlichen Sprachgebrauch. Gleichzeitig erfährt der Anwärter in diesem Examen am eigenen Leibe, dass Französisch noch immer der Schlüssel zur Beamtenlaufbahn ist.

Da ich kein Jurist bin, darf ich im Rückgriff auf den gesunden Menschenverstand und gängige Handbuchdefinitionen unter Amtssprache eine Sprache verstehen, deren Gebrauch amtlich geregelt ist, und folgende Interpretation des Gesetzes von 1984 wagen: Luxemburg hat drei Amtssprachen, deren spezifische Funktionen im Gesetz festgeschrieben sind und auch nicht angetastet werden sollen. Die als Übergangsmaßnahme zu interpretierende Einschränkung, dass die Verwaltung Eingaben in einer der drei Sprachen „dans la mesure du possible“ in derselben Sprache zu beantworten hat, soll nach einer neu zu bestimmenden Übergangsphase getilgt werden.

Man sollte nicht dem Beispiel der irischen Verfassung folgen, in der steht: „The Irish language as the national language is the first official language“. Die Schwierigkeiten, die sich aus dem Abgleich von gälischen und englischen Versionen von Gesetzestexten ergeben haben, zeigen, dass der Luxemburger Weg der Arbeitsteilung zwischen den Sprachen ein besserer ist. Der Forderung der Petition 698, Luxemburgisch zur neuen Gesetzessprache zu machen, steht das Argument entgegen, dass es den an eine juristische Fachsprache gestellten Anforderungen an Eindeutigkeit und Einheitlichkeit augenblicklich nicht gerecht wird und einen Ausbau dieser hochspezialisierten Kommunikationsnische unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen ist. Nützlicher für die Bürger sind mehrsprachige Handreichungen in Form von Formularen und Erläuterungen, sowohl auf Papier als auch im Internet.

Diese Neuinterpretation verlangt allerdings nach einer sprachenpolitischen Anpassung auf EU-Ebene, wo Luxemburgisch bislang durch alle Raster fällt; es ist weder Amts-, noch Regional-, noch Minderheitensprache.

Die EU hat mittlerweile 24 Amtssprachen, von denen drei – Englisch, Französisch und Deutsch – als Arbeitssprachen der Kommission einen höheren Stellenwert genießen. De facto wird Englisch aber immer dominanter. Ob dieser Sprachenzirkus, wie ihn seine Gegner verächtlich nennen, Sinn macht, soll hier nicht diskutiert werden. Genauso wenig das Argument der Bürgernähe und des Erhalts des in der sprachlichen Vielfalt verkörperten kulturellen Erbes. Begnügen wir uns mit der Kostenfrage. Nach offiziellen Quellen kosten Übersetzer- und Dolmetscherdienste etwas mehr als zwei Euro pro EU-Bürger, von denen die Luxemburger Wirtschaft indirekt einen großen Nutzen hat, da die Dienste in Luxemburg angesiedelt sind.

„Das Lëtzebuergesche ist weder Amts- noch Arbeitssprache, da die luxemburgische Regierung darauf verzichtet hat“4, kann man in einer rezenten Doktorarbeit lesen. Um es zur 25. EU-Sprache zu machen, würde es ausreichen, dass die Luxemburger sich darauf einigen, dass sie drei Amtssprachen haben und, dem irischen5 und maltesischen Vorbild folgend, das Luxemburgische als Amtssprache anmelden, da der Status ihrer beiden anderen Amtssprachen ja bereits gesichert ist. Soweit ich es überblicke, dürfte dies keine weiteren Kosten für den Luxemburger Staat mit sich bringen.

Die weitverbreitete gegenläufige These beruht auf einer Verwechslung mit dem Ratsbeschluss vom 13. Juni 2005 „über den amtlichen Gebrauch zusätzlicher Sprachen“6, der sich hauptsächlich auf Regionalsprachen bezieht und auf die spanische Sprachensituation zugeschnitten ist. Genau wie Irland könnte Luxemburg auf die Übersetzung der Gesamtheit der Dokumente verzichten und eine sinnvolle Auswahl treffen. Dazu würde sicher nicht das gesamte Amtsblatt gehören, wie die Petition 698 implizit fordert. Wie dies konkret ausgestaltet werden könnte, hat Guy Berg bereits 2005 in einer sehr bedachten und sachkundigen Art dargelegt7.

Wer überzeugt ist, dass der Erfolg der Petition 698 nicht auf der Unzufriedenheit mit dem augenblicklichen Sprachgebrauch im öffentlichen Raum beruht, sondern nur Ausdruck einer verkappten Ausländerfeindlichkeit ist, wird das Eingehen auf deren Forderungen als Blauäugigkeit oder gar Paktieren mit faschistoiden Kräften anprangern. Doch durch einen Generalverdacht aller 14 500 Unterzeichner gibt man einigen politisch motivierten Drahtziehern ein Gewicht, das ihnen nicht zukommt. Vor allem vergisst man darüber, dass die Sprachwerdung des Luxemburgischen ein Anliegen der demokratischen und sozialistischen Bewegung war, allen voran C.M. Spoo und Michel Welter. Was die KPL-Zeitung 1982 schrieb, gilt auch heute noch: „Es ist falsch, das Interesse an dem Luxemburgischen einzig den vielen Reaktionären der ‚Actioun Lëtzebuergesch‘ zu überlassen. Denn das Luxemburgische ist eines der ganz seltenen Kulturgüter, die aufs engste mit der Geschichte des einfachen luxemburgischen Volkes verknüpft sind und aus dieser Ursache hat es sicher verdient, erhalten zu werden.“ Anstatt sprachenpolitische Gräben zu schaufeln, wäre es opportuner, den Initiator der Petition 698 und andere Unterzeichner beim Wort zu nehmen, wenn sie reaktionäre Hintergedanken in Abrede stellen.

Die Erhebung des Luxemburgischen zur 25. EU-Amtssprache wäre dazu angetan, das Bedürfnis nach einer Aufwertung des Luxemburgischen zu befriedigen und endlich Kräfte freizusetzen zur Lösung der viel dringenderen Sprachenprobleme im Bildungsbereich, als da sind: das bildungspolitische Zurechtstutzen einer zum Fetisch verkommenen Dreisprachigkeit, die Verbesserung der realen kommunikativen Kompetenzen der Schüler in allen Sprachen und ein weiterer Ausbau des Luxemburgischen als Bildungssprache, dessen verstärkter Unterricht nicht als repli identitaire missverstanden werden darf, sondern als Voraussetzung zur Verbesserung der Bildungschancen auch und vor allem der allophonen Kinder (will sagen, der wachsenden Zahl derjenigen, die keine der drei Landessprachen zur Muttersprache haben).

1 Keller, Rudi (1994): Sprachwandel. Von der unsichtbaren Hand in der Sprache. Tübingen: Francke (Uni-Taschenbücher).
Fernand Fehlen
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