Fotovoltaik-Großanlage

Solarwood, nächster Akt

d'Lëtzebuerger Land du 29.03.2007

Ein Solarstrompark ist kein Industrie- oder Handwerksbetrieb,entschied der Verwaltungsgerichtshof vor drei Wochen. Umweltminister Lucien Lux habe das am 28. Dezember 2004 fälschlicherweise anders gesehen, als er dem Projekt Solarwood Folkendange die Betriebsgenehmigung verweigerte. Das Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz die Klage dagegen als unbegründet abgewiesen.

Mit dem Urteil (Aktenzeichen 20687C) beginnt ein weiterer Aktfür das Vorhaben des Elektroingenieurs Michel Unsen-Bellion ausErmsdorf/Gemeinde Folkendange, auf einer seiner Familie gehörenden 15 Hektar großen Wiese einen Photovoltaikpark entstehen zu lassen. Der Umweltminister hatte es einem Genehmigungsverfahren „classe I“ laut Kommodo-Gesetz unterwerfen wollen: die strengste und zeitaufwändigste Prozedur, die es gibt – öffentliche Anhörung und Genehmigungsvorbehalt der Nachbargemeinden inklusive. Kein Wunder, dass Unsen-Bellion dem Minister bei der Klage gegen dessen Beschluss im Frühjahr 2005 vorwarf, nicht technische oder ökologische Überlegungen hätten ihn geleitet, sondern „considérations d’opportunitébudgétaire“: Zum einen sollte Solarwood „einer der zurzeit größtensonnenstands-nachgeführten Photovoltaikparks Europas“ werden, wie Unsen-Bellion der Revue technique luxembourgeoise (Ausgabe 3/2004) anvertraute, und mit zwei Megawatt Spitzenleistung sechsmal stärker als die größte bislang bestehende Anlage hierzulande. Zum anderen hatte die Familie Unsen-Bellion die Gründung einer Aktiengesellschaft initiiert, die an 500 Interessenten Einzelbeteiligungen à vier Kilowatt vergab. Womit Solarwood geradezu stereotypisch den großen Kollektivprojekten entsprach, die Finanzminister Jean-Claude Juncker Anfang 2004 verantwortlich für die explosionsartig gestiegenen Photovoltaik-Fördersummen machte, die damals noch überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden.

An die am 8. März ergangene Klarstellung, welches Genehmigungsverfahren für die Anlage gilt, an deren Realisierung Michel Unsen-Bellion festhält, schließt sich die Frage an, ob Solarwood bis zum 31. Dezember 2004 ans Netz hätte gehen können, wenn doch schon 2004 eine weniger aufwändige Prozedur anzuwenden gewesen wäre. Falls ja, wäre die Anlage prinzipiell nach dem alten System förderbar gewesen, das einen staatlichen Investzuschuss von 50 anstelle heute 15 Prozent vorsah, und die Subventionierung des Einspeisepreises über garantiert 20 Jahre hinweg ebenfalls aus dem Staatshaushalt festlegte und nicht wie heute über den Energiepreis-Kompensationsfonds und ohne zeitliche Garantie. 

Diese Frage werde er mit Lucien Lux „diskutieren“, erklärt MichelUnsen-Bellion, schließt aber nicht aus, sie wiederum gerichtlichklären zu lassen. Zumal Solarwood nach dem geltenden Systemnicht mehr förderbar wäre. Dafür sorgen eine Spitzenleistungsgrenzevon 30 Kilowatt pro Anlage, eine Beschränkung des Teilhaberkreises an Kollektivprojekten auf Angehörige einer Familie und ein ausdrücklicher Ausschluss frei stehender Anlagen von einerFörderung. Solarwood jedoch soll aus insgesamt 150 im 20-Meter-Raster aufgestelzten, dreh- und schwenkbar gelagerten Solarstrommodulen bestehen.

 

Peter Feist
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