Die sprachliche Frühförderung stellt Kindergartenbetreiber vor Probleme. Besonders kleine Familienbetriebe sind im Nachteil

Strukturiert statt intuitiv

Kleinkinder
Photo: Sven Becker
d'Lëtzebuerger Land du 17.03.2017

Maria Castrovinci ist ein positiver Mensch. Das muss sie sein für die Arbeit mit den Kindern, die sie in ihrem mehrsprachigen Kindergarten „Coccinella“ in Esch-Alzette betreut. Optimismus braucht sie aber auch angesichts der großen Umwälzungen, mit dem sich ihr Betrieb und der Kinderbetreuungsbereich in Luxemburg allgemein konfrontiert sehen. Seitdem das Rahmengesetz gestimmt wurde, das mehr Qualität und Professionalität in konventionierte und private Betreuungseinrichtungen bringen soll, müssen Kindergartenbetreiber umdenken und investieren: in mehr Personal wegen des erhöhten Personalschlüssels, in Weiterbildung, um die pädagogisch-konzeptuellen Anforderungen erfüllen zu können.

Damit nicht genug. Das Versprechen der blau-rot-grünen Koalition, eine Gratisbetreuung für Ein- bis Vierjährige anzubieten und ab 2018 die finanzielle Unterstützung des Staats durch die Dienstleistungsschecks von Sprachförderungsangeboten zur Integration abhängig zu machen, bedeutet weitere Ergänzungen zum reformierten Gesetz sowie höhere Ausgaben: Denn um Französisch und Luxemburgisch anbieten zu können, braucht es entsprechend geschultes Personal. Das stellt insbesondere kleinere private Kindergartenbetreiber wie Castrovinci vor Herausforderungen: „Bei den Privaten sind vorrangig frankophone Erzieher eingestellt, sie brauchen nun zusätzliches Personal, das Luxemburgisch kann.“ Dieses würde nicht-luxemburgischsprachige Kinder an die Landessprache heranführen.

Doch während Kollegen aufgrund der neuen Regeln Alarm schlagen, rät Castrovinci kühlen Kopf zu bewahren. Als Präsidentin der Föderation der privaten Kinderbetreuungsanbieter, Felsea, kennt sie die Nöte im Sektor gut, verfolgt jedes Detail der Reform: „Wer sich noch nicht mit den Einzelheiten befasst hat, ist vielleicht beunruhigt, andere sehen die Änderungen eher positiv.“ Manche Anbieter sorgen sich, aufgrund der sprachlichen Auflagen ins Hintertreffen zu geraten, andere fürchten gar um ihre Existenz.

„Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Wer den Entwurf liest, wird erkennen, dass er den Anbietern Spielraum bei der Umsetzung lässt“, meint Maria Castrovinci. Laut den geplanten Ergänzungen zum Kinderbetreuungsgesetz sind Anbieter, die weiterhin über die Dienstleistungsschecks finanziert werden wollen, angehalten, zehn Prozent mehr Personal vorzusehen, um zusätzlich zum pädagogischen ein sprachliches Förderungskonzept umzusetzen. Von den Spracherziehern verlangt werden Luxemburgisch- und Französischkenntnisse auf dem Niveau eines C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprache (fortgeschrittenes Kompetenzniveau, die Redaktion). Im Konzept des Script zur sprachlichen Frühförderung vom März 2016 (das allerdings an vielen Stellen wolkig bleibt1, siehe d’Land vom 1.4.2016) steht „mit zumindest annähernd muttersprachlicher Kompetenz“. Wie diese nachgewiesen wird und wie viel Luxemburgisch in einer vormals vorrangig frankophonen und wie viel Französisch in einer luxemburgischsprachigen Einrichtung präsent sein muss, lässt der Entwurf offen. „Das Ministerium setzt keine Standards, sonst müsste es kontrollieren, ob die Kinder diese erreichen“, so Castrovinci. Gleichwohl sollen die regionalen Agenten, die künftig für die Kontrolle der Crèches, Maisons relais und Jugendhäuser im Land zuständig sind, zusätzlich die Sprachkonzepte überprüfen.

Seitdem die gelernte Pädagogin Castrovinci mit portugiesisch-italienischen Wurzeln an einer der Fortbildungen des Ministeriums zur mehrsprachigen Frühförderung teilgenommen hat, ist sie beruhigt: „Es geht nicht um Sprachenunterricht, wie man ihn aus der Schule kennt, sondern um spielerische Aktivitäten rund um Sprachen.“ Das kann mehrsprachiges Vorlesen sein, gemeinsam Lieder singen oder Reime aufsagen, luxemburgische und französische Laute lernen. Auch die Muttersprache der Kinder soll möglichst konstruktiv einbezogen werden. In manchen Einrichtungen ist dies ohnehin Alltag, andere Einrichtungen, in denen vorrangig eine Sprache gesprochen wurde, werden neu planen müssen. Ob allerdings 32 Stunden Fortbildung ausreichen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, um neben Lerntheorien genügend praktisches Wissen zu Spracherwerb zu erhalten, um zielführend Sprachaktivitäten im mehreren Sprachen zu organisieren, scheint eher unrealistisch. Für Castrovinci sind die 32 Stunden „ein Anfang“. Laut Gesetzgeber muss das Lehrpersonal jedes Jahr 16 Stunden Weiterbildung nachweisen.

Zumal Erzieher in Luxemburg, wenn sie kein vierjähriges erziehungswissenschaftliches Bachelor-Studium an der Uni Luxemburg absolviert haben, in der Regel drei Jahre lang an der Berufsschule zum Allrounder für alles mögliche (Jugendsozialarbeit, Sozialarbeit, Kinderbetreuung, Altenbetreuung, Sonderpädagogik) ausgebildet werden. Das reicht angesichts wachsender Anforderungen in der Kinderbetreuung kaum aus. „Die meisten Berufsanfänger müssen wir ein Jahr nachschulen“, sagt Maria Castrovinci. „Und wenn sie dann eingearbeitet sind, hoffen wir, dass sie bleiben“, fügt sie trocken hinzu.

Das ist keineswegs sicher. Weil im privaten Betreuungsbereich in der Regel niedrigere (Einstiegs-)Gehälter gezahlt werden, versuchen viele, sobald sich die Gelegenheit bietet, in eine konventionierte Einrichtung zu wechseln. Wer qualifiziert ist, hat gute Job-
aussichten: Fachpersonal wird im Kleinkindbereich weiterhin gesucht. Wer zudem sprachlich versiert ist, „hat die Nase vorn“, meint Castrovinci. Zwar hat die Regierung die Höhe der Dienstleistungsschecks zwischen konventionierten und privaten Kindertagesstätten harmonisiert und einheitlich auf sechs Euro festgesetzt, doch konventionierte Träger/Gemeinden erhalten zusätzliche Subventionen (etwa für den Bau) vom Staat – und Eltern rechnen oft sehr genau nach, welche Kinderbetreuung sich für sie lohnt.

Um die Sprachauflagen zu erfüllen, setzen Castrovinci und ihre Föderation auf Auxiliaires de vie, Pflegehilfskräfte. „Sie sind meistens luxemburgischer Herkunft und könnten bei der sprachlichen Förderung helfen.“ Die Sache hat aber einen Haken: Denn die Helfer zählen zu den Geringqualifizierten, von denen laut Gesetz ein Betrieb nur 20 Prozent haben darf, 60 Prozent müssen ausgebildete Erzieher sein. Neben den niedrigeren Löhnen ein Grund, warum frankophone Anbieter eher französische Erzieherinnen einstellen statt luxemburgischsprachige Auxiliaires. Die sprachlichen Vorgaben, so schreibt die Handelskammer in einem Gutachten zum Entwurf, würden bedeuten, dass Betreiber künftig beides im Auge behalten müssen: die Auflagen in punkto Qualifizierungsschlüssel sowie die sprachliche Qualifikation.

Die ungleichen Bedingungen zwischen privaten (von denen viele kleinere Familienbetriebe sind) und konventionierten Einrichtungen zeigen sich zudem bei der obligatorischen Weiterbildung: Während kommunale Einrichtungen kostenlose Angebote des Ifen und anderer staatlich bezuschusster Träger nutzen können, müssen private Betreiber für die Weiterbildung selbst aufkommen: „Man sieht es in den Versammlungen: Die aus dem privaten Sektor kommen, müssen freinehmen, Vertreter auf Seiten der konventionierten Träger werden freigestellt“, so Castrovinci.

Weitere Fragen, die die Mitglieder von Felsea umtreiben und die sie in einem eigenen Gutachten zusammengetragen haben, sind: Was geschieht mit Kindertagesstätten, die zwar Pädagogik auf hohem Niveau anbieten, aber Sprachen fördern, die nicht zu den drei Amtssprachen zählen? „Manche Eltern wählen bewusst Einrichtungen, weil sie ihre Kinder früh mit bestimmten Sprachen vertraut machen wollen oder weil sie wissen, dass sie das Land bald wieder verlassen werden und es ihnen wichtig ist, dass die Kinder die Muttersprache lernen“, betont Castrovinci. In einer der nächsten Sitzungen mit dem Ministerium will sie die Sorgen ihrer Mitglieder vortragen.

Siehe zum Beispiel S. 11: „Wird Mehrsprachigkeit ‘weiter’ gedachtkommen mehrsprachige Strategien und flexible Methodenwie sie zum Beispiel im Rahmen des Translanguaging-Ansatzes angewandt werdehinzu. Sie schenken der komplexen sprachlichen Realität der Kinder stärker Beachtungindem sie sowohl die Erstsprachen der Kinderals auch die Zielsprachen Luxemburgisch und Französisch miteinbeziehenim Sinne eines Miteinanders verschiedener Sprachen.“

Reformreigen

Die geplante Gratis-Förderung von Französisch und Luxemburgisch für Kinder unter vier Jahren soll diese auf das dreisprachige Luxemburger Schulsystem vorbereiten. Dafür sollen private und konventionierte Kindertagesstätten zehn Prozent mehr Betreuungspersonal einstellen sowie ein Sprachenkonzept erstellen. Eine Referenzperson mit (annähernd) muttersprachlichen Kompetenzen soll Kinder mit spielerischen Aktivitäten an die Sprachen heranführen. Auch die jeweilige Muttersprache der Kinder soll im Krippenalltag berücksichtigt werden. Wie genau die Sprachförderung umgesetzt werden soll (neben den Kindertagesstätten bedeutet dies Änderungen für die Tagesmütter)ist noch offender entsprechende Gesetzentwurf liegt derzeit im Parlament.

Ines Kurschat
© 2023 d’Lëtzebuerger Land