Reform des Elternurlaubs

Kuckucksei Elternurlaub?

d'Lëtzebuerger Land vom 05.01.2006

Gut Ding will Weile haben, sagt der Volksmund. Lange genug gedauert hat die Reform des Elternurlaubs. Wie gut sie wird, sprich, wem sie welche Vor- oder Nachteile bringen wird, ist aber noch immer nicht klar. Fast drei Jahre ist es her, dass die damalige und jetzige Familienministerin Marie-Josée Jacobs (CSV) einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Damals liefen die Bestimmungen über den Elternurlaub aus dem Tripartitegesetz vom 12. Februar 1999 aus und ein neues Gesetz musste her (siehe d’Land vom 20. Juni 2003). Die prinzipielle Frage, ob der Elternurlaub fortgesetzt würde, war rasch - und positiv - beantwortet, schließlich hatte Luxemburg im Rahmen einer europäischen Richtlinie sich dazu verpflichtet, die Maßnahme einzuführen. Ebenso die Frage, ob sie weiterhin sechs Monate betragen oder auf die von Brüssel vorgeschriebene Mindestdauer von drei Monaten gekürzt werden soll. So kurz vor den Wahlen wollte sich kein Politiker als Demonteur des Sozialstaats betätigen. Sechs Monate Urlaub pro Elternteil beziehungsweise zwölf Monate halbierten Urlaub als Status quo auch für die Zukunft - und doch hätte es hier beinahe eine fundamentale Änderung gegeben, die vor kurzem gerade noch verhindert wurde. In einer überarbeiteten Version des Entwurfs aus dem Juli 2005 hieß es im Artikel zwei nämlich plötzlich: "En accord avec l’employeur, le parent titulaire d’un contrat de travail à plein temps peut prendre un congé parental à temps partiel de douze mois." Der vorher zugesicherte einjährige Teilzeit-Elternurlaub auch für halbtags beschäftigte Mütter und Väter tauchte nicht mehr auf. Sie sollten ihren Elternurlaub nur en bloc von sechs Monaten nehmen dürfen. Nicht nur das: Was Teilzeit ist, wurde ebenfalls umdefiniert. Wer weniger als 75 Prozent einer Vollzeitstelle arbeitet, gilt als halbtags beschäftigt. Als besonders saures Bonbon aber erwies sich der Artikel acht. Er sah vor, die Höhe der Entschädigung im Falle eines Elternurlaubs für Teilbeschäftigte um die Hälfte zu reduzieren. Anspruchsberechtigte Eltern, die weniger als 30 Stunden arbeiten, hätten statt mit etwa 1 780 Euro pro Monat künftig mit lediglich sechs Mal rund 889 Euro auskommen müssen. Es dürfte kein Zufall sein, dass ausgerechnet Michel Neyens, Beamter im CSV-geführten Familienministerium und zugleich Direktor der nationalen Kindergeldkasse, an der Überarbeitung des Entwurfs federführend beteiligt war. Ein paar Millionen Euros hätten sich so sicher sparen lassen. Pech für Neyens: Im sozialistischen Lager hatten einige den Text genauer gelesen und fingen an, kritische Fragen zu stellen. Sie beanstandeten, die neue Teilzeitdefinition verstoße gegen bisher geltendes Arbeitsrecht und diskriminiere zudem teilzeitbeschäftigte Mütter und Väter. Schlimmer noch, die neue Entschädigungsregelung konterkariere die ursprüngliche Philosophie der Maßnahme. Der Gesetzgeber hatte den Elternurlaub geschaffen, damit Väter und Mütter Beruf und Familie besser vereinbaren können und insbesondere Frauen nach der Geburt eines Kindes einfacher in den Beruf zurückfinden. Die neuere Regelung für Teilzeitbeschäftigte aber hätte Mütter doppelt getroffen. Sie sind es zum einen, die mehrheitlich halbtags arbeiten. Von Kürzungen sind sie deshalb stärker betroffen als die Männer. In ihrem Avis warnt die Arbeiterkammer denn auch davor, den im PAN-Gesetz (plan d’action nationale en faveur de l’emploi) formulierten Parallelismus zwischen Elternurlaub und Erziehungszulage in Frage zu stellen. Bisher betrug die über zwei Jahre gezahlte Erziehungspauschale für nicht berufstätige Eltern nahezu gleich viel wie sechs Monate Vollzeit-Elternurlaub oder ein Jahr halbierter Elternurlaub. Nach der neuen Rechenart bekäme ein teilzeitbeschäftigter Elternteil im Elternurlaub jedoch weniger Geld, als wenn er aussetzt und sich mit der Erziehungspauschale begnügt. "Das ist kontraproduktiv", ärgert sich Ginette Jones vom Comité du travail féminin (CTF). Der Vorschlag belohne Frauen, wegen der Kinder zu Hause zu bleiben. Nach längeren kommissionsinternen Diskussionen insbesondere mit dem Koalitionspartner, die sich bis in den Dezember hinzogen, leuchtete dieser negative Effekt auch der CSV-Familienministerin ein, die übrigens zugleich Gleichstellungsministerin ist. Aus den Amendements der Kommission, die seit Mitte Dezember dem Staatsrat vorliegen, verschwand die Regelung. Nicht gestrichen wurde die von CTF-Präsidentin Jones und Frauenrat ebenfalls kritisierten verlängerten Fristen für die Antragstellung, die es Betrieben erleichtern sollen, rechtzeitig Ersatz für den pausierenden Arbeitnehmer zu finden. Sie hatten beklagt, die bisherigen Fristen reichten dafür oft nicht aus. Künftig muss der erste Elternurlaub bereits zwei Monate vor dem Mutterschaftsurlaub und der zweite sechs Monate (statt bislang vier) im Voraus beantragt werden. Jones fordert hingegen, "zunächst die administrativen Prozeduren zu verbessern". Wer schon einmal versucht hat, die zuständige Kindergeldkasse zu erreichen, weiß, wie schwer das sein kann. Laut Auskunft der Behörde liegt dies nur zum Teil an der Vielzahl von Anfragen. Eigenen Angaben zufolge erhält sie durchschnittlich rund 80 000 Anrufe pro Monat, 250 Personen besuchen täglich die Schalter, bei neuerdings um eine Stunde verkürzten Öffnungszeiten. Auch die Tatsache, dass die Kindergeldkasse ihrerseits oft auf Informationen von den Krankenkassen warten muss, trägt nach Angaben eines Mitarbeiters zum Stau bei den Genehmigungen bei. Die Menge der Anfragen dürfte mit einem neuen Gesetz kaum abnehmen. Im Gegenteil, sollte die Reform beim Staatsrat durchkommen, wird sich der Kreis der Anspruchsberechtigten eher vergrößern - und könnte möglicherweise für schlaflose Nächte bei den Finanz- und Budgetministern sorgen. Hintergrund ist eine doppelte Vertragsverletzungsklage, welche die Kommission im Dezember 2003 gegen Luxemburg eingereicht hatte. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs gaben der Kommission Recht (Urteil vom 14. April 2005) und verdonnerten Luxemburg dazu, das Gesetz in zwei wesentlichen Punkten nachzubessern. Künftig dürfen demnach Mütter und Väter, die wegen einer weiteren Geburt (oder Adoption) den Elternurlaub unterbrechen, den verbleibenden Rest-Elternurlaub an den anderen Urlaub (Mutterschaft, Vaterschaft) anhängen und müssen ihn nicht, wie vom luxemburgischen Gesetzgeber bislang vorgeschrieben, verfallen lassen. Schwerer wiegen dürfte allerdings der zweite höchstrichterliche Einwand: Künftig haben auch all jene Eltern, deren Kinder vor dem Stichtag des alten Gesetzes zum Elternurlaub (also vor dem 31. Dezember 1998) geboren wurden, weniger als fünf Jahre alt waren und die üblichen Bedingungen erfüllen, Anspruch auf Elternurlaub. In den im Juli 2005 formulierten Änderungen zum Entwurf ist von geschätzten 35 000 Kindern die Rede, die in besagtem Zeitraum geboren sind und deren Eltern durch die gesetzliche Nachbesserung eventuell nun nachträglich ein Recht auf Elternurlaub erhalten könnten. Im Kommentar zum betreffenden Artikel 21 heißt es denn auch überspitzt: "Au regard de l’intérprétation retenue par la Cour et si tous ces parents avaient pris leur congé au moment de l’entrée en vigeur de la loi, l’économie luxembourgeoise aurait certainement vu un congé collectif pour tous les secteurs." Sollte die Zahl stimmen, was würde das erst für die Staatskasse bedeuten, wenn diese Elternurlaube ebenfalls bezahlt werden müssten? Derzeit kostet der Elternurlaub den Staat um die 48 Millionen Euro. Rechnet man die geschätzten Fälle hinzu, könnte sich der Betrag leicht verzehnfachen. Wohl um solch einem Szenario vorzubeugen, hält besagter Artikel ein weiteres, wichtiges Detail fest: Für jene Eltern soll die Kindergeldkasse lediglich die Krankenversicherungskosten übernehmen, über die Frage nach einer vollen Entschädigung schweigt sich der Text aus. Lediglich ein internes Papier vom Oktober 2005, das die Änderungen für die Kommissionsmitglieder zusammenfasst, formuliert unmissverständlich: " ...une indemnisation de ce congé n’est pas prévue." Noch liegen die neuen Änderungsvorschläge beim Staatsrat zur Prüfung vor. Sollten sie eines Tages aber  Zustimmung finden, hieße dies: Eltern mit Kindern zwischen null und fünf Jahren, die vor dem Stichtag geboren wurden, kämen erheblich schlechter weg als Eltern von Kindern, deren Geburt nach dem 31. Dezember 1998 stattfand. Schon jetzt unken Sozialpolitikexperten, die EU-Kommission könnte eine solche Ungleichbehandlung als nicht konform mit der Richtlinie zurück-weisen und Luxemburgs Gesetzgeber erneut zu Nachbesserungen zwingen. Dann aber hätte sich die Regierung, und nicht zuletzt der neuerdings so ums Sparen besorgte Finanz- und Staatsminister Jean-Claude Juncker, neben der viel kritisierten "Mammerent" noch ein weiteres finanzielles Kuckucksei ins Nest gelegt.

Ines Kurschat
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