Zinsbesteuerung

Hindernislauf

d'Lëtzebuerger Land du 30.11.2001

Nach dem Zinssteuerkompromiss, dem Luxemburg am Montag in Brüssel in buchstäblich letzter Minute zustimmte, stellt sich die Frage, ob damit unweigerlich und automatisch der Abschied vom Bankgeheimnis eingeleitet ist. In spätestens zwei Jahren wird es zum Schwur kommen, wenn es gilt, einstimmig einem diesbezüglichen Richtlinienentwurf zuzustimmen. Laut dem in Feira  festgelegten Fahrplan soll die Regelung ab 2003 in Kraft treten. In Feira wurde ebenfalls beschlossen, sich vor Ende 2000 auf ihre wesentlichen Elemente zu einigen. Bis 2010 kann man zwischen einer Quellensteuer oder aber dem Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden über Zinseinkünfte von EU-Ausländern wählen. Der französische Ratsvorsitz hat es fertig gebracht, in der Umsetzung der Stufenregelung einen Schritt weiter zu kommen und damit die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass in etwa zehn Jahren das System der Kontrollmitteilungen verallgemeinert wird.

Luxemburg konnte den Partnern durch seine Unnachgiebigkeit erhebliche Zugeständnisse in drei wichtigen Punkten abringen, auch wenn leider der Vorschlag unberücksichtigt blieb, anstatt der zurückbehaltenen Zinsabschlagsteuer eine Abgeltungssteuer einzuführen, bei der der Steuerpflicht ein für allemal Genüge getan wäre. Aber gemessen an der Ausgangslage und an seiner weitgehenden Isolierung gelang Staats- und Finanzminister Jean-Claude Juncker, Wirtschaftsminister Henri Grethen und Schatzamtsminister Luc Frieden nicht nur eine beachtliche Schadensbegrenzung, sondern sie haben es geschafft, Luxemburgs Optionen, sich in zwei Jahren gegebenenfalls querzulegen, aufrecht zu erhalten. 

Immerhin gelang es, den Steuersatz von ursprünglich 25 auf 15 (später 20 Prozent) herunter zu schrauben, was Luxemburg einen gewissen Wettbewerbsvorteil sichert, da der Satz in Deutschland etwa bei 30 Prozent liegt und die deutschen Banken bereits eine Senkung auf den Mindestsatz verlangen.

Durch seine Hartnäckigkeit hat Luxemburg es auch geschafft, eine gerechtere Verteilung der Steuererträge zwischen dem Ursprungsland des Anlegers und dem Anlagestaat durchzusetzen. Den Franzosen schwebte ein Verteilungsschlüssel im Verhältnis 9 zu 1 vor. Luxemburg hatte vorgeschlagen, das Steueraufkommen zu teilen. Jetzt hat man sich auf ein Ratio von 75 zu 25 Prozent geeinigt, was besonders Länder freuen wird, die wie Deutschland bisher durch die Steuerflucht Einbußen von zig Milliarden DM zu gewärtigen hatten. 

Aus luxemburgischer Sicht ist aber vor allem von Bedeutung, dass es offensichtlich gelungen ist, einen Teil des Fondsgeschäfts von der geplanten Regelung zu entbinden, obwohl bereits Meinungsverschiedenheiten über den genauen Perimeter der Zinsbesteuerung aufgetaucht sind, die noch geklärt werden müssen. Die Fondsindustrie rechnet damit, dass etwa ein Drittel der hier domizilierten Fonds und ca. die Hälfte ihrer Aktiva nicht unter die zurückbehaltenen Bestimmungen fallen. Luc Frieden ließ durchblicken, dass genügend Spielraum für kreative Lösungen zur legalen Umgehung der Richtlinie besteht, und er ermunterte die Industrie, ihre Imagination spielen zu lassen. Festgehalten wurde, dass alle Fonds, die Zinsen abwerfen, unter die Regelung fallen, also vor allem Rentenfonds, aber auch gemischte Fonds aus Aktien und Renten, wenn der Rentenanteil vierzig Prozent übersteigt. Außerdem wurde das so genannte Look Through-Prinzip zurückbehalten, das die Unterscheidung zwischen Zins- und anderen Vergütungsformen gestattet. 

Schließlich bekräftigte Luxemburg die seit 1997 festgelegte und in Feira wiederholte Position, seine endgültige Zustimmung zur Direktive davon abhängig zu machen, ob es bis Ende 2002 gelingt, Drittstaaten und assozierte Gebiete auf die EU-Regeln zu verpflichten und sich gleichzeitig bis dahin auf die Ausmerzung unfairer Praktiken bei der Unternehmensbesteuerung zu verständigen. Die Kommission und der Ratsvorsitz erhielten ein entsprechendes Verhandlungsmandat, um "gleichwertige" Arrangements anzustreben. Luxemburg will sich nur mit "gleichen" Lösungen zufrieden geben, was im Klartext heißt, dass man bis Ende 2002 u.a. die Schweiz von den Vorzügen des Meldeverfahrens überzeugen muss. Wahrlich kein leichtes Unterfangen, da der Bundesrat in der bereits bestehenden Quellensteuer die geeignetere Lösung sieht und von Kontrollmitteilungen nichts wissen will.

 

Mario Hirsch
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