Zukunft des Bankgeheimnisses

Einstieg in den Abschied

d'Lëtzebuerger Land du 22.06.2000

Auf den ersten Blick sieht der auf dem EU-Gipfel in Feira überraschend erzielte  Kompromiss in Sachen Zinsbesteuerung wie eine Niederlage Luxemburgs und der Länder aus, die  an einem strengen Bankgeheimnis festhalten. Der  Kompromiss läuft eindeutig auf eine Preisgabe des Bankgeheimnisses frühestens im Jahr 2010 hinaus. Die Tage des von diesen Ländern bevorzugten Koexistenzmodells, das die Wahl lässt zwischen einer Quellensteuer und Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzbehörden über die Zinserträge von Steuerausländern, sind gezählt. Nur während einer Übergangszeit soll diese Wahlmöglichkeit bestehen, ehe dann der Informationsaustausch verallgemeinert wird, vorausgesetzt, es gelingt, die Steuerparadiese auf diese Praxis einzuschwören. 

Zurückbehalten wurde ein Kompromisstext des portugiesischen Ratsvorsitzes, der erhebliche Konzessionen an Großbritannien beinhaltet, u.a. was die Festlegung auf ein fixes Übergangsdatum zum Informationsaustausch anbelangt. Den Briten ist es tatsächlich gelungen, eine radikale Kehrtwendung in der mehr als zehn Jahre andauernden Diskussion über eine einheitliche Zinsbesteuerung zwecks Eindämmung der Kapital- und Steuerflucht herbeizuführen. Das mühsam unter luxemburgischem Ratsvorsitz im Dezember 1997 verabschiedete Ko- existenzmodell, das bisher die Grundlage der Verhandlungen war und das denjenigen Ländern, die sich für die Alternative einer Quellensteuer entscheiden, erlaubt hät-te, das Bankgeheimnis aufrecht zu erhalten, gilt praktisch jetzt als Auslaufmodell. Staatsminister Juncker hatte nicht mit dieser Entwicklung gerechnet. Im Vorfeld des Gipfels hatte er noch der FAZ gegenüber erklärt,  das Bankgeheimnis stehe nicht zur Disposition. Seine Zustimmung zu dem in Feira zurückbehaltenen Stufenplan mit dem Endziel Informationsaustausch hängt damit zusammen, dass er wie viele Beobachter Zweifel hat, ob er so reibungslos und vor allem fristgerecht durchgeführt werden kann, wie vorgesehen.

Luxemburgs Bereitschaft, das Bankgeheimnis aufzugeben, ist  keine bedingungslose Kapitulation, ob-wohl vielfach von einem Einlenken und Nachgeben die Rede ist. Zu den Auflagen, die sich mehr oder weniger präzise in den Schlussfolgerungen von Feira wiederfinden, gehört u.a. die langjährige luxemburgische Forderung nach einer "identischen Anwendung" der Steuervorschriften auf Drittstaaten und die abhängigen Gebiete. Allerdings gehen die Meinungen auseinander, was genau damit gemeint ist. So geht in den Schlussfolgerungen lediglich die Rede von "gleichwertigen" Steuerregeln. Äquivalente Maßnahmen an-zustreben, ist natürlich viel weniger ehrgeizig als die von Luxemburg geforderten "identischen" Regeln.

Immerhin wurde dem luxemburgischen Standpunkt insofern Rechnung getragen, als jetzt Einvernehmen darüber besteht, ein Alleingang der EU-Länder mache wenig Sinn, da ein derartiger Schritt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte gefährden wür-de. Deshalb werden Arrangements  über die EU-Grenzen hinaus angestrebt. Erst wenn "ausreichende Zusicherung" über die Einführung "gleichwertiger" Regeln besteht, soll die Richtlinie einstimmig verabschiedet werden. Also hängt der Einstieg in den Informationsaustausch im Wesentlichen vom Erfolg der Verhandlungen mit den "Steueroasen" ab, die so oder so auf das System der Kontrollmitteilungen eingeschworen werden sollen. 

Dies dürfte ein schwieriges und langwieriges Unterfangen sein. Wohl nicht ganz ohne Hintergedanken machte Juncker deutlich, seine Zustimmung zum Endziel Informationsaustausch hänge von der Entwicklung in der Schweiz ab, sprich von der Frage, ob es gelingen wird, die Alpenrepublik gefügig zu machen. Der österreichische Fi-nanzminister Grasser hat die diesbezüglichen Erwartungen ähnlich hoch angelegt: "Es kann nicht sein, dass für Nichteuropäer das Koexistenzmodell gelten soll, während die EU-Staaten für die Kontrollmitteilungen ihr Bankgeheimnis lüften müssen." Der Weg  zum Abschied vom Bankgeheimnis wird tücken- und hindernisreich sein, da an zahlreiche Auflagen, an die Einstimmigkeit und an die Lösung kniffliger Detailfragen geknüpft, was den Verhandlungsspielraum Luxemburgs bis auf weiteres aufrecht erhält.

Mario Hirsch
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