Mehrwertsteuer in der EU

Do not do it yourself

d'Lëtzebuerger Land du 17.07.2008

Feinschmecker und Liebhaber der Haute Cuisine dürfen sich freuen. Die EU-Kommission hat vergangene Woche vorgeschlagen, im europäischen Gaststättengewerbe einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einzuführen. Vor allem die Franzosen, die seit Anfang Juli die EU-Ratspräsidentschaft inne haben, sind beglückt, dass EU-Steuerkommissar Lázsló Kovács sich endlich ihrer langjährigen Forderung fügt. Dieser Vorschlag ist Bestandteil eines von Kovács gestarteten Versuchs, die vielen geltenden Sonderregeln auf den Mehrwertsteuersätzen1 zu harmonisieren. Beobachter glauben allerdings nicht, dass er damit Erfolg haben wird. Denn während einige Länder bei der Kommission Wunschlisten mit Produkten und Dienstleistungen vorlegen, auf denen sie Rabattsätze wollen, winken andere bereits ab. Mögen Dänen, Deutsche und Österreicher kein gutes Essen? Man weiß es nicht. Klar ist hingegen, sie mögen keine vielfältigen Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer und wollen lieber erst einmal klären, ob diese überhaupt ökonomisch sinnvoll sind. 

Die Diskussionen versprechen heiter zu werden. Zwar wurde die Forderung Griechenlands nicht zurückbehalten, die Mehrwertsteuer auf Motorradhelmen zu reduzieren, dafür gibt es aber andere kuriose Vorschläge. So stellt der Steuerkommissar zum Beispiel klar, dass nicht nur Babywindeln, sondern auch solche für Erwachsene mit Kontinenzproblemen und Damenbinden von günstigen Mehrwertsteuersätzen profitieren können. Außerdem sollen nach Wunsch der Kommission auch Kosmetikbehandlungen und Gartenpflege Ausnahmen werden – die Kommission setzt sich nicht nur für Feinschmecker ein, sondern möchte auch die Anti-Faltenpflege fördern. 

Sie kann das gut begründen, denn sie möchte die Beschäftigung in der EU ankurbeln. Weniger Mehrwertsteuer in arbeitsintensiven Branchen lässt die Dienstleistungen und Produkte billiger werden. Dadurch steigt die Nachfrage und damit der Absatz, die Beschäftigung und die Steuereinnahmen, so die Theorie. Vor allem bei lokal erbrachten Dienstleistungen – darunter fällt zum Beispiel die Gartenpflege – könnten problemlos niedrigere Mehrwertsteuersätze angewendet werden, ohne dass es zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt kommt. Man könnte es auch wie folgt ausdrücken: Die Kommission ist für gu­tes Essen und Schönheitsanwendun­gen, aber gegen Heimwerker. Nach dem Motto do not do it yourself schreibt sie in der öffentlichen Konsultation zur aktuellen Vorlage: „Niedrigere Mehrwertsteuersätze können zu einer Steigerung der Gesamtproduktivität und des Bruttoinlandproduk­tes in einem Mitgliedstaat führen, wenn sie die Verbraucher dazu bewe­gen können, weniger Stunden auf Heimwerkertätigkeiten und mehr Stunden auf ihre reguläre Beschäftigung zu verwenden und somit die Aktivitäten vom Heimwerken auf die reguläre Wirtschaft verlagert werden.“ Auf diese Art könne auch der Schwarzarbeit ein Riegel vorgeschoben werden: Wird die Dienstleistung billiger, lohne es sich nicht mehr, sie schwarz zu bezahlen, lautet das Argument. Auch für die Kosmetik-Ausnahme gibt es eine Begründung. Dies ist – wie die Gastronomie – ein arbeitsintensiver Sektor; hinzu kommt, bereits jetzt durften die Frisöre Niedrigsätze anwenden. Weil im Frisörsalon aber nicht nur Haare geschnitten, getönt und gefönt, sondern auch immer öfter Nägel gefeilt und Gesichter geschminkt werden, stellte sich die Frage, ob diese Leistungen mit der niedrigeren oder der normalen Rate verrechnet werden sollen, wenn alles auf einer einzigen Quittung steht.

Dass die Deutschen es nicht lustig finden, wenn die Kommission quasi gestressten Angestellten nahe legt, anstatt zur Entspannung im Garten zu arbeiten, solle man sich im Schönheitssalon eine Gesichtsmaske plus Massage verpassen lassen, haben sie schon deutlich gemacht. Jenseits der Mosel hat man bisher enenfalls wenig Gebrauch von reduzierten Mehrwertsteuersätzen gemacht, weil man an deren wirtschaftlichen Nutzen nicht glaubt. Damit die Produktivität durch solche Maßnahmen steigen kann, müssen die Geschäftsleute ihre Preise erst einmal um den entsprechenden Betrag herabsetzen. Dass sie das tatsächlich tun und nicht davon profitieren, bei gleich bleibender Quittung an den Kunden ihre Gewinnmargen zu erhöhen, dafür gibt es bisher wenig feste Indizien. Die Kommissionsvorlage gibt – und das dürfte den jeweiligen Regierungen am unangenehmsten werden – den Branchen Rückenwind, denen sie bisher Niedrigraten verweigert haben. Deutsche Handwerkerverbände haben den Vorschlag bereits offiziell begrüßt; die Forderungen nach internen Lockerungen werden zunehmen.

Prinzipiell stellen Dänemark, Deutsch­land und Österreich also in Frage, ob man über Modulationen einer indirekten Steuer die richtigen und notwendigen Impulse zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung setzen kann. Oder können solche Modulationen ein Mittel zur sozialen Umverteilung sein? Denn eine indirekte Taxe wie die Mehrwertsteuer, mit fixem Prozentsatz berechnet, macht keinen Unterschied zwischen Arm und Reich, ist also nicht besonders gerecht. Senkungen könnten sich also auch mit dem Argument der sozialen Gerechtigkeit rechtfertigen lassen, indem man sie auf solchen Produkten und Dienstleistungen einführt, die jedermann braucht. Mit Blick auf die aktuellen Vorschläge bleibt dann trotzdem fraglich, ob Kosmetikanwendun­gen à fünf Prozent eine Notwendigkeit für den sozialen Frieden in Euro­pa sind und ob, wer sich einen Gärtner leisten kann, wegen der dazugehörigen Mehr­wersteuer verarmen wird.

Um aber gegenüber der Kommission gerecht zu bleiben: Kovács Vorlage enthält auch Vorschläge, die, vom Standpunkt der sozialen Gerechtigkeit aus betrachtet, durchaus nachvollziehbar sind. Essen muss schließlich jeder. Zudem sollen die Bestimmungen über Arzneimittel, Gesundheitsvorsorge und medizinische Gerä-te und Hilfsmittel so zurecht gebügelt werden, dass künftig auch eine Computertastatur für Blinde oder Spezialwagen für Behinderte von günstigen Sätzen profitieren können. So würden sie nicht noch zusätzlich finanziell gestraft, weil das Auto in der Herstellung ohnehin schon teurer ist als ein Serienwagen. 

Weitere Ungereimtheiten sollen ausgeräumt werden: Weil auf gedruckten Büchern kein voller Mehrwertsteuersatz gilt, soll das in Zukunft auch für Hörbücher, CD-Rom und andere Datenträger gelten, die den gleichen In­halt haben. Das ist ein wesentlicher Stil­bruch mit der bisherigen Politik der Kommission in Sachen Handhabung digitaler Inhalte; deswegen sehen Optimisten den Tag bereits dämmern, an dem auch digitale Musik günstiger wird. Zwar will die Kommission das „sozial“ aus dem Wortlaut der Regelung über den Bau und die Lieferung von Wohnungen streichen. Damit will sie aber erreichen, dass mehr Leute, die sich eine Wohnung kaufen wollen, niedrige Raten in Anspruch nehmen können. Die unterschiedlichen Definitionen von „Sozialwohnungen“ auf der Ebene der Mitgliedstaaten hatten dazu geführt, dass kaum jemand die Vergünstigung in Anspruch nehmen konnte. 

Insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten war dies problematisch gewesen, und für sie drängt die Zeit. Denn die derzeitigen Regeln laufen 2010 aus, gibt es bis dahin keine Entscheidung, die Ausnahmen bis zu einem späteren Datum weiter- oder als Dauerlösung einzuführen, müssten dort zum 1. Januar 2011 die Mehrwertsteuersätze auf allen Produkten und Dienstleistungen auf mindestens 15 Prozent angehoben werden. Für die Inflationsraten dieser Länder wäre das eine Katastrophe. 

Für Luxemburg gilt das nicht, denn, das Großherzogtum verfügt, wie einige andere alte Mitgliedstaaten auch, über Sonderausnahmen. Die sind erstens zeitlich nicht begrenzt, so dass falls es bis 2010 keine neue Regelung gibt, die Luxemburger Vorteile im Prinzip weitergelten. Sollten Deutschland, Dänemark oder Öster­reich sich tatsächlich querlegen, wäre die Wut der „Neuen“ natürlich dementsprechend größer. Insider schließen dann eine Dis­kussion über die Abschaffung aller Vorteile und Son­derregelungen im Sinne der Gleichbehandlung nicht aus.

Und diese Vorteile sind beträchtlich, denn in allen Bereichen, in denen andere Länder mit einem reduzierten Satz von mindestens fünf Prozent arbeiten dürfen, kann Luxemburg seinen superreduzierten Satz von drei Prozent anwenden. Wie zum Beispiel auf dem Bau – und das durfte man hierzulande auch schon jetzt, ohne dass es sich dabei um Sozialwohnun­gen handelte. Seit Beginn dieser Maß­nahme im Juli 1991 zahlte die Administration de l’Enregistrement et des Domaines 782,7 Millionen Euro an Mehrwertsteuer an Bauherren und Wohnungskäufer zurück, allein 2007 sparten diese dadurch 148,1 Millionen Euro. Besser wäre also für Luxemburg, eine Diskussion über die Abschaffung dieser Vorteile käme gar nicht erst auf. 

Dabei versteht die Kommission in Sachen Steuern überhaupt keinen Spaß, und das macht sie derzeit wieder besonders deutlich. So habe sie ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg eingeleitet, das erste Mahnschreiben sei vergangenen Monat im Finanzministerium eingegangen, sagen Insider. Anlass dazu sind, man mag es kaum glauben, Herrenanzüge, beziehungsweise Damenkostüme. Schuld ist diesmal der Staatsrat. Die Weisen hatten in ihrem Gutachten zum Haushaltsgesetz 2007 bemängelt, dass – so stand es historisch im Gesetz2 – Käufer maß­ge­schneiderter Männerkonfektion von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren könnten, der Rabatt aber nicht auf Damenbekleidung gelte. Aus Gleichbehandlungsgründen, befand der Staatsrat, müsse aus „vêtements sur mesure pour les hommes livrés par les tailleurs“ das „pour les hommes“ gestrichen werden. Was auch geschah. Darauf hatte Luxemburg kein Anrecht, befindet die Kom­mission, der die Einhaltung des Steu­errechts in diesem Fall ein hehreres Ziel ist als die Gleichberechtigung. Man darf gespannt sein, wie die Luxem­burger Regierung auf den blauen Brief aus Brüssel reagieren wird.  

1Derzeit gilt in der EU ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent. Auf Produkten und Dienstleistungen, die in einem fixen Verzeichnis aufgeführt sind, dürfen EU-Länder ermäßigte Sätze von mindestens fünf Prozent anwenden, müssen aber nicht. Daneben haben sich eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten vor Annahme der geltenden Richtlinie 1992, respektiv im Rahmen der Beitrittsverhandlungen für die neuen Mitgliedstaaten, Ausnahmen ausgehandelt. So git es in Luxemburg einen superermäßigten Satz von drei Prozent, in Irland und Großbritanien Nullsätze.

2Auf maßgeschneiderten Kleidern gilt ein Satz von zwölf Prozent, auch dieser Satz ist eine 1992 ausgehandlete Sonderregelung für Luxemburg. Nur solche Produkte, die vorher noch günstiger besteuert waren, unterliegen zwölf Prozent, weswegen nichts Neues in diese Kategorie aufgenommen wird.

Michèle Sinner
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