Leitartikel

Tödliche Nachlässigkeit

d'Lëtzebuerger Land du 06.09.2019

Noch rechtzeitig trafen Polizisten ein, um eine weitere Gewalteskalation am Montagmorgen auf der hauptstädtischen Kinnekswiss zu verhindern. Ein Mann hatte seine Ehefrau verprügelt. Er wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Das Glück hatte eine Frau aus dem französischen Cagnes-sur-Mer nicht. Sie wurde vom Partner totgeschlagen. Passanten hatten die Szene beobachtet und die Polizei gerufen. Als sie das Paar nicht sogleich finden konnte, zog sie wieder ab. Jetzt untersucht die Polizeiinspektion mögliches Fehlverhalten. Der Aggressor war zuvor bereits zweimal angezeigt worden, die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen jedoch eingestellt.

Angesichts der nunmehr hundertsten Toten dieses Jahr fordern Frauenorganisationen Frankreichs Präsidenten Emmanuel Macron im Rahmen eines Runden Tischs in Paris auf, mehr zum Schutz der Opfer und zur Abschreckung und Strafverfolgung der Täter zu tun. Als eine der ersten Maßnahmen hat die Regierung einen zentralen Notruf eingerichtet und den Etat für den Kampf gegen häusliche Gewalt angehoben.

Luxemburg braucht nicht nach Frankreich zu schauen. Mitte August kam in Esch-Alzette für eine Frau jede Hilfe zu spät, sie starb durch Stiche, die ihr Partner ihr zugefügt hatte. Im November 2018 wurde eine Frau in Esch von einem Mann mit einem Hammer attackiert und lebensgefährlich verletzt. Ein Unterausschuss des EU-Parlaments untersuchte 2013 so genannte Femi(ni)zide in Europa und Lateinamerika. Der Begriff beschreibt extremste Formen sexistischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter Verschwinden, Vergewaltigung und Mord, die sich dadurch auszeichnen, das die Täter dafür strafrechtlich kaum belangt werden. In Europa gehören Italien, Deutschland, Großbritannien und Frankreich zu den Ländern, in denen die meisten Frauenmorde registriert werden. Die Parlamentarier empfahlen bessere Gesetze und Hilfsmaßnahmen zum Schutz vor Partner-Gewalt. Das war vor acht Jahren.

In Luxemburg arbeiten Frauenorganisationen wie Femmes en détresse eng mit Polizei und Justiz zusammen. Aber trotz Wegweisungsgesetz und Therapien für Täter konnte die Gewalt gegen Frauen kaum eingedämmt werden. Polizeieinsätze in punkto häuslicher Gewalt, 739 waren es 2018, sprechen eine deutliche Sprache. In 231 Fällen waren die Attacken so schlimm, dass der Täter der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden musste. Femmes en détresse warnte Ende 2018 gar, die Gewalt gegen Frauen werde immer heftiger, und forderte eine bessere Ausbildung der Polizei, aber auch von Richtern und Staatsanwälten sowie dem Klinik- und Erziehungspersonal, um gefährliche Gewaltspiralen rechtzeitig zu erkennen und aufzubrechen. Geschehen ist seitdem viel zu wenig.

In Italien sichert ein eigenes Gesetz die Rechte von Kindern, die in gewalttätigen Haushalten aufwachsen, die Zeugen von Partner-Gewalt wurden oder so ihre Eltern verloren haben: Sie bekommen psychologische und juristische Hilfe und können den Nachnamen des gewalttätigen Partners ablegen.

So etwas fehlt in Luxemburg. Hier dürfen Gewalttäter die gemeinsamen Kinder weiterhin sehen, selbst wenn diese Zeugen der Gewalt waren und traumatisiert sind. Außerdem fehlen dringend Notunterkünfte und bezahlbarer Wohnraum, um geschlagene Frauen und ihre Kinder unterzubringen und dauerhaft aus dem Einflussbereich des gewalttätigen Partners zu entfernen. Obwohl Luxemburg im Juli 2018 die Istanbuler Konvention zur Prävention von (häuslicher) Gewalt gegen Frauen unterschrieben hat, wurde psychische Gewalt, wie Stalking, wiederholte Beschimpfungen und Drohungen, bislang nicht in den Code pénal aufgenommen. Es ist höchste Zeit.

Ines Kurschat
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