Steuerbonus

Kinder-Bonux

d'Lëtzebuerger Land du 11.10.2007

Im Laufe eines weit ausschweifenden, einstündigen Monologs hatte Premier- und Finanzminister Jean-Claude Juncker am Freitag vorgerechnet, dass die Einführung eines „Kinderbonus“ ihn eigentlich zu einem verkappten Kommunisten mache. Schon am Vortag hatte er in einem Rundfunkinterview einen „Steuerkredit, eine Art Negativsteuer“ versprochen. Die Parteileitung der LSAP hatte noch am selben Tag den angeblichen „Einstieg in ein Negativsteuersystem“ gefeiert. Darüber hatte sich am Samstag das Tageblatt in seinem Leitartikel gefreut, und der Journal-Leitartikler wusste von der „Einführung einer Negativsteuer“.

Auch die ADR begrüßte amFreitag in einer Pressemitteilung die angebliche „Umwandlung der Steuerfreibeträge in Negativsteuern“. Nun verhält es sich aber so, dass CSV und LSAP schon vor 14 Jahren begonnen hatten, schrittweise die Kinderermäßigung auf der  Einkommenssteuer zu senken und parallel dazu das Kindergeld zu erhöhen. Denn die Kinderermäßigung ist ein Rabatt auf der Einkommenssteuerschuld von derzeit jährlich 900 Euro pro Kind. Wessen Einkommen so niedrig ist, dass er weniger als 900 Euro Einkommenssteuer zahlt, beziehungsweise 1 800 mit zwei Kindernoder 2 700 Euro mit drei Kindern, spürt wenig oder nichts vondiesem Rabatt. Das Kindergeld von Euro kommt dagegen allen Familien, unabhängig von ihrem Einkommen, zugute. Die Kinderermäßigung durch Kindergeld zu ersetzen, verringert also die Benachteiligung von Familien mit niedrigen Einkommen.

Ende des vorigen Jahrzehnts kam aber der schrittweise Übergang von der Kinderermäßigung zum Kindergeld zum Stillstand. Bei ihrer großen Steuerreform erhöhten CSV und DP am1. Januar 2002 schließlich das Kindergeld um 1 000 Franken, senkten aber, aus Rücksicht auf die Besserverdiener, die Kinderermäßigung nicht mehr entsprechend.

Nun ist die DP wieder in der Opposition, und CSV und LSAP setzen die Operation fort, ja, bringen sie auf einen Schlag zu Ende: Am 1. Januar soll die Kinderermäßigung von 900 Euro pro Kind auf der Einkommenssteuer ganz abgeschafft werden, und die Kindergeldkasse überweist allen Beziehern von Kindergeld zusätzlich zum Kindergeld922,50 Euro jährlich. 

Juncker betonte am Freitag, dass die Reform „in dieser Regierung einfacher durchzusetzen war als in anderen“. Die solchermaßen angesprochene DP klagte am Montag, dass die ihr besonders lieben Mittelschichten Gefahr liefen, leer auszugehen. Denn sie verdienen genug, damit ihnen bereits die Kinderermäßigung heute voll zugute kommt. Hinter der Bedienung unterschiedlicher Wahlklientelen verbirgt sich auch die Diskussion, was soziale Gerechtigkeit in der Familienpolitik bedeutet. Schließlich ist die Reform eine Abkehr von der Lehre, dass Kinder ermöglicht bekommen sollen, den Lebensstandard ihrer Eltern zu genießen, und vom Prinzip der horizontalen Umverteilung, daschristlich-konservativen Politikern so amHerzen liegt.  

Die Reform geht sogar noch weiter. Wenn die Kindergeldkasse künftig den Betrag der ehemaligen Kinderermäßigung überweist, werden mit der Abschaffung der Kinderermäßigung auch die davon abhängigen Steuerklassen 1a1, 1a2, 1a3... und 2.1, 2.2, 2.3... überflüssig. Das Steueramt hört auf, die Kinderzahl der Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, und es bleiben nur noch die Steuerklassen 1 für Junggesellen, 1a für Verwitwete und 2 für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Wenn am 1. Januar 2008 auch Pacs-Paare die gemeinsame Veranlagung beantragen und ab 1. Januar 2009 oder 2010 Ehepaare die Individualisierung wählen können, verhält sich das Steuersystem weitgehend neutral gegenüber dem Familienstand der Steuerpflichtigen. Das ist eine mittlere Revolution im von konservativer Familienpolitik stark beeinflussten Luxemburger Steuerrecht.

Allerdings konnte die Regierung der Versuchung nicht widerstehen, ihre Reform in eine Mogelpackung zu stecken, um die Wähler zu beeindrucken und dem Tripartite-Abkommen von 2006 gerecht zu werden. Deshalb verzichtete sie darauf, das Kindergeld einfach um (900:12=) 75 Euro monatlich zu erhöhen, und zog es vor, einmal im Jahr die Kindergelderhöhung von zwölf Monaten beisammen auszahlen zu lassen; diesen Betrag von [(12x75)x1,025 =] 922,5 Euro nennt sie dann werbewirksam „Kinderbonus“. Noch unverständlicher ist, dass sämtliche Parteien diese verklausulierte Kindergelderhöhung in die Nähe einer Negativsteuer rücken, wo doch Kinder die Steuerschuld überhaupt nicht mehr beeinflussen.

Die Reform aus propagandistischen Gründen in eine Mogelpackung zu stecken, ist nicht ohne Risiko. Denn die Mehrheit der Steuerzahler, die als Wahlklientel besonders einflussreichen Mittelschichten, dürften die Operation im Januar erst einmal als Abschaffung der Kinderermäßigung, also als Steuererhöhung auf dem Lohnzettel entdecken, auch wenn siedurch die gleichzeitige Anpassung der Steuertabelle an die Inflation abgeschwächt wird. Und dass sie im März oder Juli alles zusammen überwiesen bekommen, was sie ab Januar mehr zahlen müssen, könnte die eine Hälfte der Haushalte als lästiges Nullsummenspiel empfinden, nur damit die andere Hälfte mit niedrigeren Einkommen etwas mehr bekommt. 

Die Verwirrung dürfte nächstes Jahr ausgiebig die Leserbriefseitender Tagespresse füllen. Dabei reicht die mittlere Revolutionnoch weiter. Der Finanzminister kündigte am Freitag an, dass am1. Januar 2009 der Arbeitnehmerfreibetrag für unselbstständige Erwerbstätige von 600 Euro jährlich abgeschafft und durch eine Pauschale von 233 Euro ersetzt werden soll, die einmal im Jahr vom Arbeitgeber mit dem Lohn oder Gehalt ausgezahlt und vom Betrieb bei der Lohnsteuerabrechnung verrechnet wird. Damit soll verhindert werden, dass Junggesellen mit niedrigen Einkommen in einem Wahljahr leer ausgehen. Juncker denkt auch darüber nach, ob nicht auch die nach der Kinderzahl gestaffelten Freibeträge von 672 Euro für Schuldzinsen und die Abzugsposten von 1 500 bis 1 750 Euro für Zahlungen an eine Zusatzrentenversicherung bar ausgezahlt werden sollen.

Wenn diese Umwandlungen aber berechtigt sind, fragt sich, weshalbnicht auch der Freibetrag für nicht zum Haushalt gehörende Kinder,etwa von unverheirateten Elternteilen, der Freibetrag für Alleinerziehende oder der Altersfreibetrag als „Bonus“ ausgezahlt werden sollen. Damit wird das Prinzip der Steuerfreibeträgeselbst in Frage gestellt, die eigentlich nicht dazu da sind,verschiedene Einkommensgruppen zu bezuschussen, sondern das besteuerbare Einkommen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Belastungen zu definieren.

Bei der Steuerreform vor sechs Jahren hatte die Regierung angekündigt, alle Freibeträge energisch zu „durchforsten“ – am Ende war sie damit auf der ganze Linie gescheitert. Mit der Umwandlung in Kinder-, Arbeitnehmer- und andere Boni erreicht sie vielleicht nun doch nochihr Ziel – auch wenn es den Staat mehr statt weniger kosten wird.

Romain Hilgert
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