Leitartikel

Schattenseite

d'Lëtzebuerger Land du 04.01.2013

In einem merkwürdigen Klima von Verrat und Enthüllung, von Geheimnis und Verdächtigung beginnt das neue Jahr. Nach seiner Gründungssitzung am 17. Dezember nahm am Donnerstag dieser Woche der parlamentarische Geheimdienstermittlungsausschuss seine Arbeit auf. Er ließ sich zuerst von den Kollegen des Geheimdienstkontrollausschusses erzählen, wie lächerlich ihre Arbeit der vergangenen Jahre heute aussieht. Dann bestaunte er die vielen Zettelkästen, die der Service de renseignement angelegt hatte, als er noch keine Computer besaß. Am Montag schon hatte der Staatsanwalt den Untersuchungsrichter beauftragt, nach einer Voruntersuchung und der Anhörung allerlei Beteiligter eine Ermittlung wegen Verletzung des Datenschutzes, illegalem Abhören, Diebstahl, Hehlerei und Geheimnisverrat im Zusammenhang mit dem heimlich aufgezeichneten Gespräch zwischen dem Pre­mier­mi­nis­ter und seinem ehemaligen Geheimdienstdirektor einzuleiten. Ohne dieser Ermittlung in die Quere zu kommen, will der parlamentarische Ermittlungsausschuss in den nächsten Wochen zwei Staatsminister, drei Geheimdienst­direktoren und mehrere Geheimdienstagenten in öffentlichen und live im Fernsehen übertragenen Sitzungen anhören. Der Ausschuss hat sich bekanntlich nichts weniger vorgenommen, als die Funk­tions­wei­se des Service de renseignement seit dessen Gründung 1960 zu untersuchen. Diese nachgestellte Stasi-Demontage dürfte während Wochen, wenn nicht gar Monaten, die Öffentlichkeit beschäftigen und eine wachsende Zahl von Leuten ermutigen, Einsicht in ihre vermuteten Geheimdienstakten zu beantragen, wie es der Premier in Aussicht gestellt hat, um sich keine Vertuschung vorwerfen zu lassen. Dabei könnte dann zu Tage treten, dass das Vergangene niemals tot und nicht einmal vergangen ist, wie es bei Faulkner heißt, die politische Überwachung vielleicht keineswegs mit dem Kalten Krieg zu Ende ging. Nächsten Monat beginnt schließlich der seit fast 30 Jahren erwartete Prozess gegen die mutmaßlichen Urheber der Bombenanschläge in den Achtzigerjahren. Unabhängig von der Schuld oder Unschuld der beiden Angeklagten zweifelt inzwischen kaum noch jemand an der Darstellung der Staatsanwaltschaft, dass die Anschläge von Angehörigen der Sicherheitskräfte verübt wurden. Nur dem Tatmotiv scheinen die Ermittlungsbehörden bisher überraschend wenig Interesse beizumessen; in der Anklageschrift bemühen sie sich sogar mit allerlei Kasuistik und falschen Syllogismen, den terroristischen Charakter der Terrorwelle zu leugnen. So als sollte am besten die Frage unbeantwortet bleiben, in wessen Auftrag 1985 und 1986 versucht wurde, den Staat gewaltsam zu destabilisieren, um ihn autoritärer und repressiver zu machen. Doch durch politischen Druck oder eine unvorhergesehene Eigendynamik könnte sowohl im Fall des Geheimdienstes wie des Bombenlegerprozesses etwas wie die Schattenseite des Luxemburger Modells öffentlich werden. Wenn das Luxemburger Modell, mit oder ohne Tripartite, mit oder ohne Index, die Gesellschaft in ihren schönsten Farben malt als eine einträchtige Familie ohne soziale Widersprüche, ein kleines Volk, wo jeder jeden kennt und alle nur das Beste wollen, traditionsverbunden und tolerant zugleich, mit einem charmanten Hauch von Amateurismus, so könnte die politische Idylle nun plötzlich im Scheinwerferlicht von Chamber TV oder in einem öffentlichen Sitzungssaal der Cité judiciaire ihrer Unschuld beraubt werden. Wenn, trotz aller Vorsicht und Verfahrenstricks, durch eine Ungeschicklichkeit plötzlich vor aller Augen sichtbar würde, dass zum Alltag des Machterhalts auch politische Überwachung und notfalls politische Manipulation gehören, die den Gutgläubigen, wie alles Böse, bisher nur aus dem Ausland bekannt waren.

Romain Hilgert
© 2023 d’Lëtzebuerger Land