Pensionsreform

Debatte im Herbst

d'Lëtzebuerger Land du 25.06.2009

Wird die neue Regierung eine Rentenreform beschließen? Eigentlich müsste sie es. Die LSAP hatte in ihrem Wahlprogramm „der langfristigen Absicherung des Luxemburger Rentensystems eine besondere Bedeutung“ zuerkannt, während die CSV verkündete, dem Generationenvertrag „droht Gefahr“. Da DP und Grüne der alten schwarz-roten Regierung in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder rentenpolitisches Nichtstun vorgeworfen hatten, müsste eine Reform sogar ganz unabhängig davon sein, wer in den kommenden fünf Jahren  mit wem koaliert oder das theoretisch noch tun könnte.

Allerdings steht dabei politisch sehr viel auf dem Spiel. Die Rentenversicherung im Privatsektor wird gegenwärtig durch einen Anteil von 24 Prozent auf der beitragspflichtigen Lohnmasse finanziert, den der Versicherte, sein Arbeitgeber und der Staat sich gleichmäßig teilen. Ändere sich nichts am System, meinte Mitte Februar die Generalinspektion der Sozialversicherung (IGSS), werde bis zum Jahr 2060 der Beitragsanteil auf 60 Prozent der Lohnmasse steigen müssen, um die Rentenfinanzierung im Gleichgewicht zu halten1. 

Wie stark ein solches System sich vom heutigen unterschiede, wird auch deutlich, wenn man bedenkt, dass 24 Prozent der Lohnmasse die Pensionen seit 1976 finanzieren und diese Relation seit 33 Jahren unverändert geblieben ist. Vom Bruttogehalt eines lohnabhängig Beschäftigten im Privatsektor flösse dann allein ein Fünftel in die Rentenkasse. Ebenfalls um den Faktor 2,5 wären bis dahin die mit der Rentenversicherung verbunde­nen Lohnnebenkosten jedes Arbeitsplatzes und die Zuwendungen des Staa­tes an die Rentenkasse gestiegen. 

Muss man Szenarien trauen, die ein halbes Hahrhundert in die Zukunft reichen? Nicht von der Hand zu weisen ist, dass dem Luxemburger Pensionsystem ein besonderes Finanzierungspoblem dadurch entsteht, dass demnächst nicht nur immer mehr Einheimische, sondern auch immer mehr ehemalige Grenzpendler pensionsberechtigt werden.

Abgesehen davon erweisen Berechnungen, die die IGSS in den 1980-er und 1990-er Jahren zum Pensionssystem machte, sich im Rückblick als sehr robust. Im April 1983 kam sie zu dem Schluss, dass langfristig „la prime de financement s’établira dans un éventail allant de 33% à 40% de la masse des salaires et revenus cotisables“2. Weil sie ihre Analyse als Zuarbeit zu jenem Gesetz machte, das ab Anfang 1985 im Privatsektor eine einzige Risikoklasse einführte, ließ der Wirtschafts- und Sozialrat sie vom Genfer Bureau international du travail nachrechnen. Der Chef-Aktuar des BIT stellte im Mai 1983 jedoch fest, dass die „Berechnungen die Größenordnung des meist wahrscheinlichen Kostentrends der Pensionsversicherung [widerspiegeln]."3

Durch politische Entscheidungen über strukturelle Rentenaufbesserungen aber änderten sich die Kostentrends in den folgenden 20 Jahren stark. 1991 kam es zu zwei allgemeinen Rentenerhöhungen, und 2001 verfügte der Rentendësch eine weitere strukturelle Erhöhung der Pensionen um 11,9 Prozent. Heutigen Schätzungen der Nationa­len Pensionskasse nach verteuerten die in den Neunzigerjahren und 2001 beschlossenen Strukturmaßnahmen das System um rund 29 Prozent. 

Aufgeschlagen auf die Vorhersagen, die die IGSS 1983 machte, wäre der Langfrist-Kostenpunkt des Systems dadurch auf 43 bis 51 Prozent der beitragsfähigen Lohnmasse gestiegen. Dass die IGSS 26 Jahre später die Zukunft noch dramatischer sieht und die Kosten auf 60 Prozent der Lohmasse veranschlagt, könnte damit zu tun haben, dass es in der Vergangenheit noch weitere Erhöhungen gab: 1991 wurde unter Sozialminister Johny Lahure (LSAP) die antizipierte Frührente ab 57 Jahren eingeführt, während der vom Liberalen Carlo Wagner moderierte Rentendësch den Erhöhungbetrag zur Berechnung der Pensionen (taux de majoration) nach oben anpasste, einen Jahresend-Zuschlag einführte sowie einen gestaffelten Zuschlag je nach Alter und Beitragskarriere der Versicherten.

Weil gegenwärtig nicht nur eine neue Regierung gebildet wird, sondern die seit Jahrzehnten schlimmste Rezession noch immer andauert, ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich verschiedene Interessen um die Zukunft des Rentensystems artikulieren. 1977 vermochten sich Regierung und Sozialpartner im Wirtschafts- und Sozialrat noch auf ein Langfrist-Szenario für das Pensionswesen zu einigen, das eine „cotisation initiale de l’ordre de grandeur de 10% et une cotisation finale (...) de l’ordre de 12 à 13% pour chacun des 3 participants au financement“ vorsah4.

Heute schließt nur die Gewerkschaftsseite Beitragserhöhungen nicht aus, wie der OGB-L in seinem vergangene Woche vorgestellten Forderungskatalog an die Koalitionsverhandlungen. Dagegen verlangt die Handelskammer in ihrem ebenfalls vergangene Woche präsentierten 20-Punkte-Programm unter anderem: „Maintenir les cotisations sociales aux niveaux en vigueur à la fin de la législature 2004-2009“, wie es im April 2006 die Tripartite beschlossen hatte, „afin de consolider la compétitivité-coût des entreprises“. Bereits zwei Wochen vorher hatte Pierre Bley, Generalsekretär des Arbeitgeber-Dachverbands UEL, sich gegen Beitragserhöhun­gen gewandt und angekündigt, die UEL werde „in Kürze“ eine eigene Renten-Studie vorlegen.

Zwischen den potenziellen alt-neuen Koalitionspartnern haben die Gespräche über das Pensionswesen am Mittwochnachmittag in einer sozialpolitischen Arbeitsgruppe begonnen. Das Rententhema dürfte dort zu den schwierigsten Fragen gehören. Denn einerseits sind CSV und LSAP dem Vernehmen nach und der Standortsicherung wegen gegen die Option „Beitragserhöhungen“ in einer Rentenreform. In der klassischen Lesart der Sozialversicherung aber könnte die Alternative dazu nur in irgendeiner Form von Leistungsabbau bestehen. Obendrein geht es nicht um eine kleine Anpassung, sondern darum, dem Szenario vorzubauen, in dem die Finanzierung des Pensionswesens zweieinhalb Mal so teuer wird wie derzeit.

Dass bereits in den Koalitionsgesprä­chen dafür eine Formel gefunden werden kann, die insbesondere die LSAP-Basis akzeptieren könnte, ist wenig wahrscheinlich. Theoretisch könnte ei­ne neue schwarz-rote Regierung durchsetzen, dass eine volle Rente künftig erst nach 40 „tatsächlichen“ Versicherungsjahren gezahlt werden soll und die Anrechnung von Ausbildungszeiten wenn nicht abgeschafft, dann zumindest eingeschränkt würde. Die CSV hatte in ihrem Wahlprogramm  versprochen „dafür [zu] sorgen, dass die Zahl der tatsächlichen Versicherungsjahre für jeden Arbeitnehmer bei Ruhestandsantritt nicht unter 40 Jahren liegt“. Die LSAP aber hatte auf ihrem Programmparteitag diese Formulierung nach einer Intervention der Basis umgewandelt in ein „im Prinzip 40 Versicherungsjahre“, wobei die Anrechnung der Stage-Zeiten verhandelbar bleiben sollte.  Ein Beispiel dafür, dass die neue Regierung in erster Linie zu Reformverhandlungen aufrufen dürfte.

Andererseits aber müsste von ihr ein besonderer Reformdruck ausgehen, um die Staatsfinanzen im Gleichgewicht zu halten. In diesem Jahr wird der Staat mit über 1,1 Milliarden Euro noch 100 Millionen Euro mehr in die Pensionskasse zahlen, als ihm durch die Rezession voraussichtlich an Steuereinnahmen verloren gehen werden. Vergangene Woche stellte die Zentralbank in ihrem Jahresbericht 2008 diese Summe in den Zusammenhang mit den jüngsten Neuverschuldungen der öffentlichen Finanzen zur Rettung von Fortis Bank und Dexia-Bil sowie zur Speisung des Straßen- und des Schienenbaufonds. Ab 2011 werden die staatlichen Sonderfonds leer sein, warnte die BCL, und ein Teil der Defizite müsse durch neue Schuldenaufnahmen finanziert werden. Dann jedoch dürfe sich der Staat auf keinen Fall hinüberbewegen in eine nicht mehr allzu ferne Zukunft, in welcher er noch Defizite der Pensionskassen zu füllen hätte: Laut Berechnungen der EU-Kommission von Anfang des Jahres, würden in Luxemburg bis zum Jahr 2050 die Kosten für die Rentenversicherung am stärksten von allen 27 Mitgliedstaaten zunehmen und der Anstieg 15 BIP-Prozentpunkte betragen. 

Vorlagen für eine Rentendebatte ab Herbst gibt es bereits: Während die Handelskammer den Plafond zur Begrenzung der Rentenbeiträge von derzeit fünf Mal den Mindestlohn absenken würde, rechnete die Zentralbank in einem Zusatz zu ihrem Jahresbericht vor, dass ein Hoffen auf weiteres Beschäftigungswachstum das Finanzierungsproblem der im internationalen Vergleich hohen Rentenversprechen hierzulande nur in die Zukunft verschiebt. Wollte man nicht die Renten kappen, könnten die Sozialbeiträge der über 55-Jährigen von derzeit insgesamt zwölf auf zwei Prozent des Bruttogehalts abgesenkt werden. Das so entstehende höhere Nettogehalt werde den Arbeitnehmer dafür interessieren, länger zu arbeiten. Und natürlich sei dergleichen den Wählern leichter zu vermitteln als eine Rentenkürzung.

1Rapport de l‘Inspection générale de la sécurité sociale à l‘attention du « Groupe de réflexion pensions » sur les mesures envisageables pour garantir la viabilité à long terme du système de pension, 12. Februar 2009

2 Gutachten der IGSS vom 8.4.1983: L‘équilibre financier à long terme du régime de pension unique. Parlamentarisches Dokument Nr. 2602-2 aus der Parlaments-Session 1982-83.

3 Bericht von Pierre Thullen vom BIT im Auftrag des WSR, parlamentarisches Dokument 2602-4 aus der Parlaments-Session 1982-83.

4 Sondergutachten des Wirtschafts- und Sozialrats von 1977 über eine Pensionsreform, S. 245

Peter Feist
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