Piloten-Arbeitszeiten bei Cargolux

Dritter Akt

d'Lëtzebuerger Land vom 25.09.2008

Die Drohung des Direktors der zivilen Luftfahrtbehörde (DAC), bestimmten post holder  ihre Zulassung zu entziehen (d’Land, 12. und 19. September 2008), hat die Firmenleitung die Cargolux
offensichtlich in Aufruhr versetzt. So sehr, dass die Gesellschaft von ihrer bisherigen Nicht-Kommunikationsstrategie ablässt und nun doch etwas zu ihrem Streit mit den Gewerkschaften LCGB-SEA und ALPL über die maximalen Arbeitszeiten von vergrößerten Crews von drei bis vier Piloten sagen will. Die post holder nämlich sind designierte Mitarbeiter, die bestimmte Posten besetzen und dazu von der DAC anerkannt werden müssen. Diese Anerkennung ist nötig, damit eine Firma eine Lizenz als Fluggesellschaft erhält. Auf die Frage, ob alle Flüge, welche die Firma seit dem 16. Juli durchgeführt hat, auf denen die Arbeitszeiten von jenen abwichen, die in der großherzoglichen Verordnung von 1995 vor-gesehen sind, illegal waren, gibt es dennoch keine klare Antwort.

Denn viel Neues erklären Bernard Stein und Marcel Funk, zuständig für den Flugbetrieb nicht, spielen dafür aber den Ball der Luftfahrtbehörde zu. Die Cargolux habe vor dem 16. Juli ein neues operations manual, das Handbuch also, das den Flugbetrieb der Cargolux regelt, bei der DAC zur Begutachtung eingereicht, darin habe man den Abschnitt über die Betriebsbedingungen für die augmented crews geändert, erklären die beiden (so dass er nicht mehr mit dem Text des 1995-er Reglement übereinstimmt, Anm. d. Red.). Die Behörde habe dies nicht beanstandet, obwohl andere Passagen des Handbuches geändert werden mussten, betonen die Cargolux-Verantwortlichen, um zu unterstreichen, dass es sich dabei nicht um ein Versäumnis der Behörde gehandelt habe.

Die Cargolux halte sich strikt an die Anweisungen der DAC, heben Funk und Stein hervor. Der Beweis dafür sei: Als die Behörde sie vergangene Woche offiziell aufgefordert habe, diese Passage zu ändern und die Flugpläne wieder auf den Stand von Anfang Juli zu bringen, habe man dies sofort umgesetzt. In der Luftfahrt gebe es klare Prozeduren, die zu beachten seien, man könne sich da nicht auf den Inhalt von Gesprächen und Diskussionen basieren. Die Cargolux habe gar nicht das Recht, etwas am Handbuch zu ändern, ohne von der DAC dazu aufgefordert zu werden, meinen die Verantwortlichen, um zu erklären, weshalb sie nicht früher eingelenkt haben.

Das leuchtet ein. Erklärt aber dennoch nicht, weshalb die Cargolux überhaupt meinte, bei der Überarbeitung des Handbuches etwas an den Arbeitszeiten der verstärkten Crews ändern zu müssen. Denn laut Aussage und zahlreichen schriftlichen Hinweisen seitens der Luftfahrtbehörde, hat sich am gesetzlichen Rahmen nichts geändert. Die Interpretation der Behörde habe geändert, beharren Funk und Stein. Auf die Frage, wo dies belegt sei, antworten sie: „Im manual, das die DAC akzeptiert hat.“ In Vorgesprächen habe man die Änderung angekündigt, „sie waren komplett im Bilde, von Anfang an.“

Weshalb also hat die Luftfahrtbehörde besagten Abschnitt des neuen Handbuchs im Juli akzeptiert und vergangene Woche zurückgezogen? Claude Waltzing, Leiter der Luftfahrtbehörde, sagt, die Zustimmung sei im Hinblick auf ein neues Reglement, das bald in Kraft tritt und Ausnahmen von den bestehenden Arbeitszeitregeln möglich machen wird, erfolgt. Um Papierkram zu sparen. Damit die Gesellschaft, wenn das Gesetz in Kraft tritt, nicht jedes Mal wenn sie eine Flugroute ändern möchte, ein neues Handbuch einreichen müsse. Allerdings habe es nie Zweifel gegeben, dass sich an den Regeln an sich nichts geändert habe. So verstärken die Erklärungen der Cargolux den Eindruck, die Firma habe mit ihrem Vorgehen ein Eigentor geschossen. Sie kann und will der DAC nicht vorwerfen, diese habe die Änderung übersehen, sonst müsste sie zugeben, sich über geltendes Recht hinweg gesetzt zu haben. So bleibt die von Waltzing gestiftete Erklärung, dass die Verwaltung ihr unnötigen Papierkram ersparen wollte. Dann aber hätte die Gesellschaft über die Maßen von diesem Entgegen­kommen profitiert. Das ist für beide Seiten schlecht, denn wer möchte schon unnötig seine Aufsicht verärgern? Vor allem, wenn diese im Nachhinein riskiert, sich den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, sie sei nicht streng genug gewesen.

Michèle Sinner
© 2023 d’Lëtzebuerger Land