Weiterverkauf geleaster Firmenwagen

Schluss mit lustig?

d'Lëtzebuerger Land vom 27.01.2011

Es las sich brisant, was die Beraterfirma Deloitte in der vor zwei Wochen erschienenen Ausgabe ihres Bulletins After-tax.net schrieb: „Les employeurs pourraient être intéressés à revoir leur politique globale de mise à disposition de voitures de société.“ Längerfristig zwar, so Deloitte, aber immerhin: Es kommt häufig vor, dass Betriebe ihren Mitarbeitern Firmenwagen zur Verfügung stellen; nicht zuletzt, wenn die Mitarbeiter Grenzpendler sind. Die Firmenwagen sind in der Regel Leasing-Fahrzeuge und werden regelmäßig ersetzt. Dass im Jahr 2008 die Firmenwagen 44 Prozent aller Neuzulassungen ausmachten und 2010 immer noch ein Drittel, deutet an, wie groß der Turnover im Leasing von Firmen-KFZ sein muss.

Dass Deloitte dieses System, von dem überdies die Autohändler nicht schlecht profitieren, in Frage gestellt sieht, hat steuerliche Gründe: Einen geleasten Firmenwagen privat nutzen zu dürfen, gilt als Einkommensvorteil: er wird dem Betreffenden in der Regel mit einem monatlichen Aufschlag auf die Lohn-steuer in Höhe von 1,5 Prozent des Neupreises des KFZ in Rechnung gestellt. Anders verhält es sich, wenn ein Betrieb das Auto bei Ablauf des Leasingvertrags an den Mitarbeiter weiterverkauft. Der Kaufpreis beträgt erfahrungsgemäß zehn Prozent des Neupreises. Dass er damit in der Regel deutlich unter dem Marktwert des Fahrzeugs bei Leasing-Ende liegt, ist der Steuerverwaltung aufgefallen.

Steuerverwaltungs-Direktor Guy Heintz will nicht von „Missbräuchen“ sprechen. Doch es komme vor, sagt er im Land-Gespräch, dass ein geleaster Firmenwagen bereits nach einem Jahr für ein Zehntel des Neupreises den Besitzer wechselt. Deshalb habe die Steuerverwaltung eine Tabelle erstellt, in der der Marktwert solcher KFZ pauschal festgesetzt wird: Nach drei Jahren wird er auf 45 Prozent des Neupreises geschätzt, nach vier Jahren auf 35 Prozent, nach sechs Jahren auf 25 Prozent. Die Differenz zum tatsächlich gezahlten Kaufpreis ist als nicht regelmäßiges Einkommen steuerpflichtig. Ob die Steuern tatsächlich abgeführt werden, habe die Verwaltung im vergangenen Jahr regelmäßig zu kontrollieren beschlossen. Die großen Steuerberatungsfirmen wurden informiert, und vielleicht empfiehlt ja nicht nur Deloitte den Betrieben, im Zweifelsfall den Preisvorteil beim Weiterverkauf von Leasing-KFZ gleich selber auf die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter aufzuschlagen.

Peter Feist
© 2023 d’Lëtzebuerger Land