Mit dem CGDIS erhielt das Rettungswesen zwar eine Struktur und substanzielle Finanzmittel. Seine Führung aber hat sich irgendwo im Nebel eines zivil-militärischen Niemandslandes verloren

Paternalismus vs. Emanzipation

Die Luxemburger Innenministerin Taina Boffernding zu Besuch in der Notrufzentrale 112
Foto: Innenministerium
d'Lëtzebuerger Land vom 10.01.2020

Großeinsätze der jüngeren Vergangenheit haben die öffentliche Aufmerksamkeit auf das zum Corps Grand-Ducal d’Incendie et de Secours (CGDIS) mutierte Feuerwehr- und Rettungswesen des Großherzogtums gelenkt. Großflächige Überflutungen, Vegetationsbrände, die ein Löschfahrzeug mitverschlangen, und vor allem Großbrände in Industriegebieten sowie deren Folgen für die Gewässerökologie wurden medial rezipiert. Die Dynamik quasi-militärischer Fahrzeugkolonnen, die unter anderem aus dem nahen Ausland anrückten, um mit Spezialausrüstung im großen Stil Löschschaum beim Brand in der Industriezone Gadderscheier auszubringen1, kontrastierte mit Technikversagen, das den Einsatz des Schaumes verhinderte. Anfallendes Löschwasser floss aufgrund mangelnden Unterhalts beziehungsweise falscher Dimensionierung der Rückhaltebecken in die Korn ab, worauf es zum „Umkippen“, das heißt dem biologischen Tod des Wasserlaufs auf mehreren Kilometern kam.

Ähnliches zeigte sich beim Brand in der Industriezone in Echternach, wo ein noch nicht fertiggestelltes Rückhaltebecken den Abfluss des belasteten Löschwassers in die Sauer zuließ2. Verbrannte im Fall Gadderscheier eine große Menge Holz, so waren es in Echternach teilweise giftige Chemikalien und Mineralölprodukte. Aus der Stellungnahme eines deutschen Behördenvetreters im Trierischen Volksfreund ging hervor, dass in der Sauer PFOS (Rückstände eines seit 2011 aufgrund seiner biologischen Bedenklichkeit EU-weit verbotenen Schaumlöschmittels) nachgewiesen wurden3. Die Justiz-Pressesprecherin bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft Diekirch die Polizei angewiesen hat, zu ermitteln4. Das CGDIS war längere Zeit nicht imstande, den Abfluss des vielfach kontaminierten Löschwassers zu verhindern, weil geeignetes Gerät nicht zeitnah verfügbar war.

Im Lichte der Ereignisse mutet die Einstellung der Ausbildung von Werkfeuerwehren im Zuge des CGDIS-Gesetzes unverständlich an. Im Rahmen dieses Gesetzes hat man auch darauf verzichtet, eine Möglichkeit zu schaffen, Betrieben mit entsprechendem Gefahrenpotenzial die Schaffung einer Werkfeuerwehr zur Pflicht zu machen. Das CGDIS selbst verfügt noch nicht über eine entsprechend ausgebildete und ausgerüstete Sondereinheit zur Industriebrandbekämpfung.

Struktur mit Organisationsmängeln

Die dem Rettungswesen durch das einstimmig verabschiedete Gesetz vom 27. März 20185 angediehene Reform hat ohne jeden Zweifel eine Struktur geschaffen, wenn man unter Struktur die institutionellen Voraussetzungen versteht. Auch hat man diese Struktur mit substanziellen Finanzmitteln ausgestattet. Doch eine Organisationsstruktur definiert typischerweise Rollen und Rollenbeschreibungen mit Anforderungen an die Rollenträger. Hier stößt das CGDIS an dieselben Probleme wie vergleichbare luxemburgische Institutionen, das heißt. Polizei und Armee. Haben die beiden Letztgenannten ein reines Rekrutierungsproblem, so hat das CGDIS zusätzlich ein Ausbildungsproblem vor allem der Führungskräfte und hat sein Selbstverständnis noch nicht definiert. Konnte man die neue Struktur weitgehend am französischen Vorbild ausrichten, so ist man doch davon abgerückt, das Personal einer jahrelangen Ausbildung in Frankreich zu unterziehen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass die ohne jeden Zweifel hochwertige französische Ausbildung sich auf ein französisches Umfeld bezöge und nur in diesem funktionieren könnte. Gleiches gilt entsprechend für deutsche, Schweizer oder jede andere nationale Feuerwehrausbildung. Sie können ihre Früchte nur in dem entsprechenden Umfeld tragen und zwar aus kulturellen wie auch institutionellen Gründen.

Dieses Problem hat man im militärischen Bereich sehr früh erkannt und zum Beispiel Nato-einheitliche Standards, Prozesse und Parameter zur Führung entwickelt. Beim CGDIS behilft Luxemburg sich damit, Führungsfunktionen vorläufig mit Kräften zu besetzen, die das taktische Wissen und die taktische Führungsfähigkeit national ausgebildeter Feuerwehrunteroffiziere haben, auch wenn sie als Eingangsqualifikation zum Beispiel eine Ingenieurausbildung mitbringen. Wohl gibt es eine Verwaltungsspitze, aber eine operative Führung mit entsprechender taktisch-operativer Führungsausbildung und -erfahrung, deren Qualität bis in die untersten taktischen Einheiten hineinwirkt, gibt es nicht. Entsprechend orientiert sich die taktische Ausbildung an der Perspektive von Unteroffizieren. Dies kann zum Beispiel den Hintergrund von taktisch-strategischer Schwerpunktsetzung bei Großeinsätzen erklären. Ein zusätzliches Problem besteht in der ungelösten Frage eines einheitlichen Steuerungsverständnisses des CGDIS. Im Steuerungsverständnis drückt sich aus, wie die prozessuale Umsetzung des Willens der Führung in der Organisation CGDIS zu funktionieren hat6. Vereinfacht gesagt, hat man sich irgendwo im Nebel eines zivil-militärischen Niemandslandes verloren.

„Ende des Welpenschutzes“

Auch in anderen Bereichen scheint nicht aller Glanz einen güldenen Hintergrund zu haben. So hat Marc Mamer, der Präsident des nationalen Feuerwehrverbandes, anlässlich des Verbandskongresses am 29. September 2019 in Esch/Alzette gegenüber Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) vom „Ende des Welpenschutzes für das CGDIS“ gesprochen, worauf Bofferding meinte, das CGDIS sei wohl noch einige Zeit „in einem schwierigen Alter“7. Dass nicht alles im Lot ist, lässt auch eine konzertierte Aktion von Innenministerin und CGDIS-Generaldirektor vermuten. In ganzseitigen Tageblatt-Interviews8 löschten beide an unterschiedlichen Brandstellen beim CGDIS. Taina Bofferding übernahm die Aufgabe, Lösungen hinsichtlich der Forderungen der gewerkschaftlich organisierten hauptamtlichen Kräfte bezüglich Tarif und Arbeitszeit auszuhandeln. Generaldirektor Paul Schroeder hingegen betrieb Seelenmassage bei den Freiwilligen.

Bei dieser Gelegenheit wurden immerhin zum ersten mal auch öffentlich Fehler und Probleme eingestanden9. So wurde unter anderem das zentrale Versprechen der Entlastung der Freiwilligen von administrativen Arbeiten nicht eingelöst. Die Etablierung eines einheitlichen vernetzten Informatiksystems stößt seit längerer Zeit auf Probleme, deren Umfang und Hartnäckigkeit deutlich unterschätzt wurden. Folge davon ist Frustration vieler Freiwilliger in leitenden Funktionen bei lokalen Einheiten CIS (Centre d’Incendie et de Secours) und Sondereinheiten GIS (Groupe d’Intervention Spéciale). Entgegen vor der Reform gemachten Zusagen ist der Verwaltungsaufwand gefühlt deutlich höher. Verwaltungs- und Logistikvorgänge sind noch unbekannt, beziehungsweise noch nicht etabliert. Für die Basis haben die Vorteile eines staatlich-zentralistischen Systems sich noch nicht im versprochenen Umfang eingestellt. Auch die institutionelle Grundlage des CGDIS scheint noch nicht nachhaltig stabilisiert. So können rund fünf Millionen Euro für Ambulanztransporte, die das CGDIS erbracht hat, nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Hieß es vor Jahresfrist am 26. November 2018 noch, dies sei auf informatische Abstimmungsprobleme zurückzuführen10, wurde am 18. November 2019 erklärt, Widersprüche zwischen CGDIS-Gesetz und CNS-Statuten würden die Zahlungen verhindern11.

Korps-Geist gewünscht

Neben den zwar erwartbaren, aber offensichtlich unterschätzten Problemen der verwaltungstechnischen Systemumstellung gibt es auch Probleme bei der Entwicklung von der Koexistenz zur Integration von freiwilligen und hauptamtlichen Strukturen12. Paul Schroeder erwähnt, dass sich Hauptamtliche nicht „über Freiwillige stellen dürften“ und andererseits Freiwillige nach Einsätzen nicht den Hauptamtlichen „schmutziges Geschirr (sic!) zum Reinigen und Aufräumen liegenlassen“, weil die „schließlich dafür bezahlt würden“13. Generaldirektor Schroeder wünscht „einen gemeinsamen Korps-Geist“14.

Wünschen kann man nur, was fehlt, demnach nimmt die Führungsspitze einen Mangel an Korps-Geist wahr. Die sehr heterogene Herkunft der nunmehr unter der Bezeichnung CGDIS vereinigten Teileinheiten erklärt zum Teil die öffentlich gewordene Besorgnis des Generaldirektors. Die landesweiten freiwilligen kommunalen Feuerwehren, die hauptstädtische Berufsfeuerwehr, die Flughafenfeuerwehr in Findel, die Protection civile und der Notarzt-Dienst (Samu) wurden unter dem politisch-administrativen Dach der Anstalt öffentlichen Rechts CGDIS vereinigt, wobei das Innenministerium aufsichtführend ist. Fünf ehemals selbstständige Einheiten mit freiwilligem, beziehungsweise hauptamtlichem Hintergrund und jeweils spezifischem Korps-Geist und eigener Organisationskultur sollen sich in der neuen Struktur wiederfinden. Rational betrachtet, war eine Reform alternativlos. An der praktischen Umsetzung aber gibt es zunehmend substanzielle Kritik, die nicht mehr mit partikularen Interessen, überkommener traditionsschwangerer Romantik, subjektiven Empfindlichkeiten oder generationalen Brüchen und Umbrüchen erklärbar ist.

Der Erbstreit bestand und besteht zum Teil weiter zwischen den vormals kommunalen freiwilligen Feuerwehren mit langer Geschichte und Miliz-Tradition und der deutlich jüngeren vormals staatlichen Protection civile. Aus Sicht der einst freiwilligen Feuerwehren werden Führungspositionen vorzugweise mit „weißen“ (Ambulanz-Bereich) Angehörigen der „staatsnäheren“ Protection Civile besetzt. Auch die systembedingt in Geld ausgedrückte unterschiedliche Wertschätzung von „rot“ (Feuerwehr/technische Hilfeleistung) und „weiß“ (Ambulanz/Rettungsdienst) wird als deutlich ungerecht empfunden15. So bekommt zum Beispiel eine freiwillige Führungskraft, die bis zu 36 Einsatzkräfte verantwortlich führt, nur einen Euro pro Stunde für ihren Bereitschaftsdienst. Ein freiwilliger „Ambulancier“ mit Minimalausbildung wird mit zehn Euro pro Stunde entschädigt. Verantwortlich ist hierfür eine Politik, die auf einen Personalmangel im Bereich Ambulanzwesen kurzfristig mit dem Füllhorn reagierte.

Zensur und systematisches Mobbing

Ein weiterer Konflikt besteht zwischen freiwilligen Ausbildern, die eine angemessene Wertschätzung einfordern, und ihren hauptamtlichen Vorgesetzten. Lange vor dem offiziellen Inkrafttreten der CGDIS-Reform haben freiwillige Ausbilder grundlegende Neuerungen für den operativen Dienst in Theorie und Praxis geschaffen und im Ausbildungsbetrieb vermittelt. Diese Vorgaben genügten in Form und Inhalt internationalen Standards und Ansprüchen. Mittlerweile wurden in diesem Bereich hauptamtliche Akteure eingesetzt, deren schriftlicher Output zu Beanstandungen Anlass gibt. Teilweise wurden und werden Methoden gegen Freiwillige angewandt, die als Zensur und systematisches Mobbing gewertet werden können. Das Verhalten widerspricht dem Abschlußdokument16 der international zusammengesetzten Expertengruppe, die 2010 eine Bestandsaufnahme gemacht und Empfehlungen ausgearbeitet hat. Zur Ausbildung heißt es konkret: „La formation est un dossier ouvert et vivant. Le développement du contenu et de la méthodologie est une condition inhérente pour tous les acteurs impliqués17“.

Pertinente Eingaben und Beschwerden der freiwilligen Ausbilder wurden nicht beantwortet18. Der Umgang mit den Freiwilligen wird auch durch die momentane Schwäche des Verbandes bestimmt, der seine Rolle als quasi gewerkschaftliche Vertretung der Freiwilligen noch finden muss. So ist zum Beispiel nicht vorgesehen, Mitgliedern im Bedarfsfall Rechtsbeistand zu gewähren. Im Verwaltungsrat des CGDIS sitzt der Verbandsvertreter ohne Stimmrecht. Das Agieren des CGDIS wird also nicht durch eine wirksame korporatistische Vertretung der Freiwilligen eingehegt.

Zurück zum Wunsch des Direktors nach „gemeinsamen Korps-Geist“. Korpsgeist bedeutet Identifikation und Komplexitätsreduktion was zur Stabilisierung von Strukturen führt. Der Korpsgeist sorgt zusammen mit Commitment und Formalisierung für Berechenbarkeit. Sind Korpsgeist, Commitment und formale Strukturen in ihren Zielen deckungsgleich, so potenzieren sie sich gegenseitig und erhöhen die Effizienz einer Organisation. Was der Generaldirektor als Korps-Geist beschreibt, wird wissenschaftlich als Kohäsion bezeichnet und gilt als unerlässlich für das Funktionieren von Firmen und Vereinen, aber ganz besonders für Organisationen wie Militär, Polizei und Rettungsdienste.

Die horizontale Kohäsion verbindet gleichrangige bzw. alle Angehörigen der Organisation durch ein geteiltes Set von Werthaltungen, Motiven, Narrativen, Erwartungen und übergeordneten Zielen. Sind Werthaltungen und übergeordnete Ziele zwischen den Akteuren aus vormals fünf verschiedenen Organisationen weitgehend identisch, so sind Motivation, Narrative und subjektive Erwartungen stark abweichend.

Geld für Gleichgültigkeit

Liegt bei einem Freiwilligen die Motivation zur Teilnahme an der Organisation Feuerwehr/Rettungsdienst im Ideellen, das heißt im Zweck der Organisation an sich, so ist die Motivation eines Hauptamtlichen remunerativ bestimmt. Durch die Schaffung der im Sinne des Systemtheoretikers Niklas Luhmann „formalen Organisation“ CGDIS wurde ein „System der bezahlten Indifferenz“ geschaffen, in dem Akteure nicht für ihre geleistete Arbeit entlohnt werden, sondern innerhalb gewisser Grenzen, für ihre Indifferenz gegenüber der zu leistenden Arbeit19. Dies macht die Leitung und Führung der Organisation einfacher, weil Direktiven und Vorgaben nicht mehr begründet werden müssen und das Verhalten der Geführten berechenbarer ist. Der Motivationslage Freiwilliger steht das aber diametral entgegen. Die Erwartungen Freiwilliger und Hauptamtlicher sind nicht deckungsgleich. Den Ansprüchen eines Arbeitnehmers an seinen Job, das heißt gutes Einkommen, Sicherheit des Arbeitsplatzes, vorteilhafte Arbeitszeiten und Aufstiegschancen stehen die Erwartungen eines Freiwilligen gegenüber der soziale Anerkennung durch die Außengesellschaft und die Organisation, Sinnstiftung, Kameradschaft und vor allem Mitgestaltung der Organisation erwartet. Werden diese Erwartungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt und wird vor allem dem Anspruch auf effektive Mitgestaltung nicht Rechnung getragen, so kommt es zur Entsolidarisierung, zur inneren Kündigung, zur Demotivation.

Dies gilt in besonderem Maße für ehemals Freiwillige, die den Sprung in ein hauptamtliches Dienstverhältnis gewagt haben und sich unversehens in einem bürokratischen System wiederfinden, das keineswegs ihrer Erwartungshaltung entspricht. Der Soziologe Jürgen Habermas definierte „System“ und „Lebenswelt“ als unterschiedliche Sphären. Dem „System“ als Staat, Arbeit, Bürokratie und Justiz stellte er die „Lebenswelt“ entgegen, zu der Freizeit, Familien, schöpferisches Gestalten und innere Sinngebung gehören. Für Freiwillige und Hauptamtliche gehört ihre gemeinsam ausgeübte Tätigkeit zu unterschiedlichen Sphären. Das zunehmende Eindringen der formalen Organisation CGDIS empfinden die Freiwilligen als eine „Kolonisation der Lebenswelt durch systemische Imperative“20.

Die vertikale Kohäsion ist weitestgehend Funktion des herrschenden Vertrauens der Machtferneren Untergebenen in die Führungsfähigkeiten der Mächtigeren Führenden und umgekehrt des Vertrauens der Führenden in die Fähigkeiten der Ausführenden. Hier gilt es im Bereich von Militär, Polizei und Feuerwehr/Rettungsdiensten zu unterscheiden zwischen operativer Führung und routinemäßigem Management des Dienstbetriebs. Zu den bestimmenden Akteuren des CGDIS gehören neben den Angehörigen der Organisation auch die zuständigen Protagonisten der Politik. Von diesen wird Konkordanz zwischen Reden und Handeln erwartet. In Reden und Verlautbarungen wird stets auf die Wichtigkeit, ja Unverzichtbarkeit der Freiwilligen verwiesen. Horizontale Kohäsion stellt sich ein durch Kennenlernen, Erfahrungen, Erleben im Rahmen gemeinsamer Arbeit, gemeinsamer Bewältigung von Mühsalen und Gefahren und nicht durch öffentliche Beschwörungen. Vertikale Kohäsion ist, wie beschrieben, weitgehend abhängig vom Vertrauen der Geführten in die Führenden, das heißt vor allem vom Vertrauen in die Verläßlichkeit ihrer Ankündigungen.

Wie verlässlich setzt die Innenministerin das Regierungsprogramm um, wo es die Freiwilligen betreffend im Kapitel „Bénévolat“ auf S. 54 heißt: „Ce dialogue structuré, impliquant les représentants des différents départements ministériels concernés, thématisera les dispositifs et moyens nécessaires, utiles et adaptés pour rendre le bénévolat efficient et attractif. (…) Une attention particulière sera portée aux pompiers bénévoles qui, ensemble avec les pompiers professionnels, sont les piliers de nos services de secours.“

Es fehlt genau an dem geforderten strukturierten Dialog. Der könnte auch dazu führen, dass Politik und Verwaltung geeignete Sensoren an der Systembasis schaffen, um so ein Frühwarnsystem zu haben, das Fehlentwicklungen anzeigt, bevor massive Unzufriedenheit sich in den Reihen der gemeinen Löschknechte breit macht.

Fürsorge für diejenigen, die freiwillig ihre Zeit, ihr Engagement und unter Umständen noch sehr viel mehr in den Dienst der Allgemeinheit stellen, muss besonders von sozialistischen Politikern und Politikerinnen erwartet werden können. Und zwar dadurch, dass sie dem Paternalismus und dem Obrigkeitsdenken ihrer Vorgänger ein Ende setzen. Emanzipation führt zu Partizipation. Es ist die Partizipation, die gestaltende Teilhabe auf Augenhöhe an der Systemsteuerung im CGDIS durch die Freiwilligen, die mehr als finanzielle Aspekte zu Identifikation und Kohäsion führt. Ein gut funktionierendes Rettungswesen liegt im Allgemeininteresse. Der Schutz des Allgemeininteresses sollte vornehmste Aufgabe der Politik sein.

Reiner Hesse hat Politologie und Soziologie mit Schwerpunkt Militär- und Sicherheitspolitik studiert und zum Thema Vergleichbarkeit militärischer Führungskulturen und -philosophien geforscht.

1 https://www.rtl.lu/news/national/a/1383843.html (Zugriff 19.12.2019)

2 https://www.rtl.lu/news/national/a/1411596.html (Zugriff 19.12.2019)

3 https://www.volksfreund.de/region/bitburg-pruem/wasserproben-aus-der-sauer-geben-raetsel-auf_aid-46440863 (Zugriff 19.12.2019)

4 Diane Klein, Porte-parole de l’administration judiciaire, E-Mail vom 19.12.2019

5 Loi du 27 mars 2018 portant organisation de la sécurité civile et création d’un Corps grand-ducal d’incendie et de secours (http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2018/03/27/a221/jo)

6 J. Soeters, R. Recht, „Culture and discipline in Military Academies: An International Comparison“, in: Journal of Political and Military Sociology, Vol. 26 No. 2 (Winter), S. 169-189

7 Der Autor war persönlich anwesend.

8 Tageblatt, 03.09.2019, S. 17

9 A.a.O.

10 https://www.rtl.lu/news/national/a/1271423.html

11 https://www.rtl.lu/news/national/a/1433691.html

12 C. Birscheidt, Lëtzebuerger Pompjee, 130. Jahrgang, Ausg. 05/2019, S. 171

13 Tageblatt, 03.09.2019, S. 17

14 A.a.O.

15 C. Birscheidt, Lëtzebuerger Pompjee, 130. Jahrgang, Ausg. 05/2019, S. 171

16 https://gouvernement.lu/dam-assets/fr/actualites/articles/2010/10-octobre/11-secours/reforme.pdf

17 A.a.O. S.27

18 „Beschwerden und Anregungen der freiwilligen Instruktoren“ am 21.11. 2019 vom Feuerwehrverband an das Innenministerium geschickt. Das Dokument liegt dem Autor vor.

19 Niklas Luhmann, Funktionen und Folgen formaler Organisation, Duncker&Humblot, Berlin 1964. S. 68-72

20 Jürgen Habermas, Theorie des kommunikativen Handelns, Bd.2. Suhrkamp, Frankfurt 1981, S. 522

Reiner Hesse
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