Fatca

Die Fahndung läuft

d'Lëtzebuerger Land du 20.06.2014

Eine „vernünftige Idee“ habe man davon, wie Fatca, der US Foreign accounts tax compliance act, umgesetzt werden müsse, sagt Camille Seilles, Berater für Rechts- und Steuersachen bei der ABBL. „Ja“, fügt er hinzu, „die Banken sind bereit“. Die Banken sind die Hauptbetroffenen der Fatca-Regulierung, mit der die USA im Ausland Konto-Informa­tionen von US-Steuerpflichtigen eintreiben. Dass Seilles der neuen Regulierung knapp zwei Wochen vor dem Startschuss – am 1. Juli beginnt die Fatca-Ära, nach mehreren Terminverschiebungen – relativ zuversichtlich entgegensieht, hat seinen Grund. Obwohl Luxemburg das zwischenstaatliche Abkommen mit den USA erst am 28. März unterzeichnet hat, laufen die Vorbereitungsarbeiten bei der Bankenvereinigung seit 18 Monaten.

Wenn der 1. Juli 2014 offizieller Starttermin für Fatca ist, heißt das im Prinzip Folgendes: die Konten von US-Steuerpflichtigen, die es zum Stichtag gibt, werden im Frühling 2015 an den US-Fiskus IRS gemeldet. Ganz so unkompliziert ist es allerdings nicht. Erstens, weil die USA kürzlich eine Art Einführungsphase für die Konten von juristischen Personen dekretiert haben: Ihre Meldung bleibt bis Ende 2014 optional. Das macht das Ganze für die Luxemburger Banken, mehrheitlich Filialen ausländischer Bankkonzerne, nicht unbedingt einfacher, obwohl die Schonfrist den Banken im Prinzip mehr Zeit einräumen soll, ihre Kunden zu sortieren. Weil noch nicht klar ist, welche Länder diese neue Schonfrist nutzen wollen und welche nicht. Da könnte es vorkommen, dass für Firmenkonten beim Mutterhaus ein anderer Starttermin gilt als bei der Filiale in Luxemburg.

Das bilaterale zwischenstaatliche Vorgehen der USA sorgt überhaupt für eine gewisse Reibungsfläche zwischen Mütterhäusern und Auslandsfilialen. Obwohl die jeweiligen Abkommen im Großen und Ganzen an den beiden Fatca-Rahmenmodellen angelehnt sind, gibt es in jedem Vertrag auf das jeweilige Partnerland zugeschnittene Besonderheiten. Im Luxemburger Intergovernamental Agreement (IGA) gibt es beispielsweise Sonderdispositionen für Investmentfonds. Außerdem sind darin die Luxemburger Pfandbriefbanken explizit von Fatca ausgenommen, weil ihre einzigen Geschäftsgegenparteien andere Finanz­institute sind. Laut Fatca müssen die Finanzinstitute über alle Kundenkonten berichten – außer über die anderer Finanzinstitute, die wiederum selbst meldepflichtig sind.

Doch zu entscheiden, ob eine juristische Person, der ein Konto gehört – im Falle Luxemburgs betrifft das auch die über 50 000 Finanzbeteiligungsgesellschaften Soparfi –, nach Fatca-Kriterien ein Finanzinstitut ist oder nicht, ist gar nicht so einfach, weil es im Endeffekt davon abhängt, wo die Einnahmen im Detail herkommen. Was die Banken so genau meist gar nicht wissen und nicht unbedingt wissen können. Für diesen Fall gibt es ein Formular mit dem vielsagenden Namen W-8Ben-E, das die Bank dem Kontoinhaber vorlegt, damit er selbst entscheidet, ob er ein Finanzinstitut ist oder nicht und die Bank mit einer Unterschrift aus ihrer Verantwortung gegenüber dem US-Fiskus befreit. Als Anleitung bei der Bestimmung der Soparfis hat die ABBL in ihrem 100-seitigen Fatca-Handbuch ein zweiseitiges Fließschema mit 30 Abzweigungen entwickelt, das Seilles selbst als „abstraktes Kunstwerk“ bezeichnet. Er ist froh, ihn nicht anwenden zu müssen.

Ganz generell beginnt für die Banken nun das große Ausleseverfahren. Wenn ein Konto einer natürlichen Person zum Ende des Jahres ein Saldo von mindestens 50 000 Dollar ausweist, muss etabliert werden, ob der Inhaber in den USA steuerpflichtig ist oder nicht. Fatca schreibt ein Indizienverfahren für die Ermittlung vor: Neben US-Ausweisen und Green cards reicht beispielsweise auch eine US-Mobilfunknummer, ein Dauerauftrag zu, oder eine Vollmacht für ein US-Bankkonto im Kundendossier, damit die die Bank prüfen muss, ob sich dahinter ein Amerikaner befindet, beziehungsweise ein Amerikaner am Kapital der Firma beteiligt ist, der das Konto gehört. Für Firmen liegt der Grenzwert bei einem Kontostand von 250 000 Euro. Je höher der Kontostand, umso intensiver das Suchverfahren, das Fatca vorschreibt. Je nachdem, wie hoch der Kontostand ist, reicht eine digitale Untersuchung nicht aus. Dann müssen auch die Papierakten gewälzt werden. Ein arbeitsintensiver Prozess, der Kosten nachsichzieht. Eine Schätzung, wie teuer die Fatca-Umsetzung in Luxemburg wird, wollen Seilles und Rüdiger Jung, Leitender Berater für Steuerfragen bei der ABBL, nicht abgeben. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass Banken es mitunter vorziehen, sich von US-Kunden zu trennen, um Fatca völlig aus dem Weg zu gehen. Denn: Banken, deren Kundenstamm zu 98 Prozent „lokaler“ Natur ist, brauchen kein Fatca-Reporting zu machen. So erklärte ein Vertreter von Axa Banque laut Les Échos im Februar, die Bank habe sich bei einer Gesamtkundenzahl von 730 000 von den ungefähr 150 Fatca-relevanten Kunden getrennt, weil der Aufwand zu groß sei. Der Generalsekretär von Société Générale sagte der Zeitung, der Kostenpunkt für eine Konformitätsbescheinigung liege bei durchschnittlich 1 000 Euro, Kosten, die erst nach fünf bis zehn Jahren wieder ausgeglichen seien. Die 98 Prozent-Hürde könnte in Luxemburg „vielleicht“ die Post schaffen, so die Einschätzung von Rüdiger Jung. Sonst niemand.

Erste Daten melden – in Luxemburg melden die Banken die Daten an die Steuerverwaltung, die sie an den amerikanischen Fiskus weiterleitet – müssen die Banken im Frühling 2015. Ihnen bleibt allerdings bis Ende nächsten Jahres Zeit, um Daten für 2014 nachzureichen, wenn sich die Ermittlung der Konteninhaber verzögert. Zum Beispiel, weil dieser nicht auf Nachfragen der Bank reagiert. Doch nach Ablauf der Frist werden alle Konten, bei denen es Indizien aber keine endgültige Klärung gab, als US-steuerpflichtig gemeldet, und die Daten nach Amerika geschickt, erklären Jung und Seilles. Was aus datenschutzrechtlichen Aspekten nicht ganz unbedenklich ist. Darüber, wie viel zusätzliche Steuereinnahmen Fatca den USA bringt und wie hoch die Zusatzkosten auch für den amerikanischen Fiskus sind, gehen die Meinungen auseinander. Dennoch haben sich die OECD-Mitgliedstaaten vergangenen Monat darauf geeinigt, einen gemeinsamen Standard für den automatischen Austausch von Steuerinformationen anzunehmen, ein Ereignis, das als Fortschritt im Kampf gegen die Steuerflucht gefeiert wird. Und der, auch darauf haben sich die OECD-Länder größtenteils geeinigt, sehr schnell umgesetzt werden soll.

Dass dies so schnell möglich sein wird, daran zweifeln die Steuer-Experten der ABBL. Denn dann müssten die Kontodaten nicht nur auf ein Land zugeschnitten einem Fatca-ähnlichen Ermittlungsprozess unterzogen werden, sondern auf alle OECD-Mitgliedstaaten einzeln ausgerichtet. Dafür seien aber neue Informatik-Systeme notwendig, deren Aufbau Zeit brauche. Dabei ist Rüdiger Jung skeptisch, dass der Informationsstandard den Steuerbehörden der beteiligten Länder überhaupt etwas bringt. Denn der vereinbarte Standard ist eben ein Standard. Er stimmt nicht unbedingt mit den Daten überein, welche die Steuerbeamten der einzelnen Länder mit ihren individuellen Steuersystemen mit einer jeweils anderen Bemessungsgrundlage brauchen. „Die Frage ist also, ob die Länder sich mit der Bemessungsgrundlage auf den Standard zubewegen werden“, sagt er. Er glaubt nicht daran. Weshalb Camille Seilles davon ausgeht, dass auch nach Einführung dieses generellen und umfassenden automatischen Austauschs der Austausch von Steuerdaten auf Anfrage nicht aussterben wird. Vielmehr geht er davon aus, dass die Steuerbehörden ihn nutzen werden, um die Daten nachzufragen, die sie wirklich brauchen, um einen Steuerpflichtigen zu prüfen, der in der Flut der automatisch übermittelten Daten irgendwie auffällig geworden ist. Um genau das zu vermeiden, meint Jung, werden die Kunden von ihren Banken ohnehin eine auf ihren Heimatfiskus zugeschnittene zusätzliche Berichterstattung verlangen, um eine korrekte Steuererklärung abzugeben. Was für die Banken heißt, dass sie ohnehin eine Vielfalt von Berichterstattungsstandards erfüllen müssen, auf die sich der gemeinsame Standard als zusätzliche Schicht addiert. Er plädiert deshalb für eine vereinfachte Berichterstattung. Denn Name, Kontonummer, Kontostand seien eigentlich alles, was ein Steuerbeamter brauche, um einschätzen zu können, ob die Steuererklärung stimme oder nicht.

Michèle Sinner
© 2023 d’Lëtzebuerger Land