Die Justiz beschuldigt nun den Sicherheitsapparat des Staats, hinter den Anschlägen zu stecken

Eine Emanation der Macht

d'Lëtzebuerger Land du 02.08.2019

Am Mittwochmorgen vergangener Woche ließ die Staatsanwaltschaft eine Pressemitteilung verbreiten, laut der der zuständige Untersuchungsrichter in den vergangenen Jahren genügend Belastungsmaterial gesammelt habe, um „cinq anciens dirigeants de la Gendarmerie grand-­ducale“ als „co-auteurs, voire complices des attentats“ der Achtzigerjahre zu überführen.

Wie in den drei Nachbarländern waren zu jener Zeit, der Endschlacht im Kalten Krieg, Sprengstoffanschläge verübt worden, deren Aufklärung seither von maßgeblichen Gendarmerie- und Polizeioffizieren, Untersuchungsrichtern, Ermittlern, Geheimdienstagenten und Regierungsmitgliedern verhindert wurde. Denn das wechselnde Gleichgewicht von Gewalt und Konsens im „konsensualistischen“ Staat sollte, mit den Worten ­Antonio Gramscis, so verändert werden, „dass der Zwang auf den Konsens der Mehrheit gestützt scheint“ (Lettere del carcere, 13, § 37), die tatsächlichen Urheber der Gewalt unerkannt bleiben.

Doch wenn Strafverfahren gegen fünf Führungsleute der inzwischen mit der Polizei fusionierten Gendarmerie eingeleitet werden, heißt das, dass die Justiz nicht mehr dem einen oder anderen missratenen Beamten, sondern dem staatlichen Sicherheitsapparat vorwirft, hinter den Anschlägen auf die öffentliche Sicherheit zu stecken. Angeklagt werden sollen nun der inzwischen 91-jährige Aloyse Harpes, Gendarmerie-Kommandant von 1985 bis 1988, Charles Bourg, Generaldirektor der Polizei von 2000 bis 2001, Pierre Reuland, Generaldirektor der Polizei von 2001 bis zur seiner Absetzung 2008, Guy Stebens, Generalsekretär der Polizei bis zu seiner Absetzung 2008, und ­Armand Schockweiler, ehemaliger Chef der Kriminalpolizei. Ohne „leur protection, leur conseil et leur direction“ seien die Anschläge nicht möglich gewesen, schätzt die Staatsanwaltschaft.

In seiner Anklageschrift vom 25. März 2010 hatte der Staatsanwalt bloß zwei rangniedere Beamte der Brigade mobile de la Gendarmerie beschuldigt, weil einer bei einem Verhör im November 2006 damit geprahlt hatte, wie er mit Eierweckern Bomben zündete. Der Staatsanwalt orakelte aber, dass „la question de savoir s’ils ne bénéfi­cient pas d’une certaine protection est loin de constituer une question purement théorique“ (S. 73). Das Gericht hoffte während des im Februar 2013 eröffneten Prozesses, dass die beiden Angeklagten Hintermänner preisgäben oder Zeugen unter Eid beim Lügen ertappt würden. Das ist mehr schlecht als recht gelungen, da alle Angebote des Gerichts, ein Geständnis mit mildernden Umständen zu belohnen, abgelehnt wurden.

Am meisten hatte sich das Gericht darüber gewundert, dass der Geheimdienst im Oktober 1985 die Beschattung des ehemaligen Kommandanten der Brigade mobile, Ben Geiben, für die paar Stunden unterbrochen hatte, während denen ein Anschlag auf das Gerichtsgebäude verübt worden war. Vielleicht um eine Erkenntnis zu verhindern, „die wir nicht erfahren dürfen, die in eine Richtung zeigt, die nicht sein darf“, mutmaßte Chefermittler Carlo Klein im April 2013. Doch die Akten waren verschwunden, alle Zeugen schwiegen. Danach drehte sich der Prozess im Kreis und wurde schließlich abgebrochen. Die Staatsanwaltschaft entlastete nun den Lieblingsverdächtigen Ben ­Geiben noch einmal ausdrücklich.

Generalstaatsanwalt Roby Biever hatte im März 2013 vor Gericht bedauert, dass derzeit „nicht der Prozess gegen die Haupturheber stattfindet“, denn „im Land und im Staat gibt es hochgestellte Personen, die genau wissen, wer für die Anschläge verantwortlich ist, oder die es gar selbst waren“. Ehrenstaatsminister Jacques Santer (CSV) hatte 2008 in einem Rundfunkinterview die politischen Parteien ermahnt, niemals zu vergessen, dass sie „irgendwie alle in diese Affäre involviert sind“. Der selbst recht passive Untersuchungsrichter Prosper Klein hatte von einer „Staatsaffäre, die nie herauskommen darf“ gesprochen.

Doch die ehemalige Gendarmerieführung wird jetzt Verbrechen beschuldigt wie „la tentative d’homicide, les coups et blessures volontaires, l’incendie criminel“, aber auch Falschaussagen und Justizbehinderung, nicht aber Verbrechen gegen die innere oder äußere Staatssicherheit, wie sie in Artikel 113 bis 135 des Strafgesetzbuchs beschrieben sind. So als seien anderthalb Dutzend Bombenanschläge auf öffentliche Institutionen und Infrastrukturen keine Bedrohung der Staatssicherheit. Bis heute weigern sich Justiz und Presse, die Attentate „terroristisch“ zu nennen, weniger weil der Begriff erst 2010 in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, als weil er politisch oder religiös randständigen Attentätern vorbehalten werden soll. Bommeleeërten aus unserer aller extremistischen Mitte mit Galauniform an kirchlichen Feiertagen und CGFP-Karte sollen dagegen nachträglich als ­Folklore verharmlost werden.

Indem die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet, die Anschläge als Gefährdung der Staatssicherheit zu ahnden, hält sie an dem unpolitischen Tatmotiv fest, das sie im Jahr 2000 als „Fall­analyse“ bei dem traditionell auf dem rechten Auge blinden Bundeskriminalamt in Deutschland gekauft hatte. In dem Bericht heißt es, die „Täter der vorliegenden Serie handelten vermutlich aus einer idealistischen Motivation heraus“, da Terroristen Attentate benutzten, „um ideologische, gesellschaftsverändernde Ziele zu verbreiten und hinterlassen i.d.R. ausführliche Bekennungen, denen diese Ziele zu entnehmen sind“ (S. 64). Scheinbar mit einem Hauch von Sympathie übernahm der Staatsanwalt also in seiner Anklageschrift von 2010, dass die Attentäter „agissent dans un but idéaliste, c’est-à-dire qu’ils veulent obtenir quelque chose de positif“ (S. 72).

Dem tatsächlichen Tatmotiv viel näher kam vielleicht der sizilianische Schriftsteller Leonardo Sciascia, der 1979 in seinen Tagebuchaufzeichnungen Nero su nero beschrieb, wie „Italien von einem ‚Extremismus, der sich nicht an den Ex­tremen befindet‘, erschüttert wurde, sondern von ‚einem Extremismus der Mitte’. Kurz gesagt: alle Verbrechen, die sich in den vergangenen Jahren in Italien ereigneten und die gegen den Staat, die Regierung, den Status quo, die Autorität, die Institutionen gerichtet schienen, dienten in Wirklichkeit dazu, sie zum unvermeidlichen Preis eines Prestigeverlusts intakt zu lassen, so wie sie sind. Alles ist eine Emanation der Macht und der Art und Weise, sie zu verwalten: Auch wenn diejenigen an der Macht nichts davon wissen und, wie man annehmen darf, sie als Individuen darüber so entsetzt sind wie wir. Das beutet so viel, als dass es in Italien eine höhere Macht gibt, der zu einer bestimmten Ausübung der Macht die Spannung in der Gesellschaft dient, die durch verbrecherische Taten genährt wird.“ Was die Frage nach den Hintermännern der Hintermänner aufwirft.

Romain Hilgert
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