Deutschland

Nepper, Schlepper, Hilfebetrüger

d'Lëtzebuerger Land vom 12.06.2020

Es war ein leichtes Spiel. Vor drei Wochen legte der Berliner Senat ein Hilfsprogramm für Unternehmen mit zehn bis 250 Mitarbeitenden auf, das schnelle Hilfe in Höhe von 25 000 Euro versprach, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für solche Firmen abzumildern, die einen Liquiditätsengpass hatten. Der Antrag konnte an einem Montagmorgen ab neun Uhr online bei der zuständigen Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Benötigt wurden lediglich Angaben wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Handelsregisternummer des Unternehmens sowie die steuerliche Identnummer des Firmeninhabers. Geschätzte Dauer des Antrags: knappe drei Minuten. Im Kleingedruckten zum Hilfsprogramm wurden Liquiditätsplanungen und Bilanzen erwähnt, doch diese wurden im Onlineantrag nicht abgefragt, sondern seien erst auf Verlangen einzureichen. Bereits eine Woche später waren die Hilfsgelder gutgeschrieben und ganz Berlin klopfte sich auf die Schulter, wie schnell, unbürokratisch und effizient die Unterstützung in Krisenzeiten abläuft.

Doch da hat Berlin die Rechnung ohne den Bund gemacht. Denn die Bundesregierung befürchtet einen massenhaften Betrug bei den Corona-Soforthilfen wegen einer zu laschen Vergabepraxis durch das Land Berlin. Ramona Pop (Grüne), Wirtschaftssenatorin in Berlin, bekam nun einen Brief vom Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Ulrich Nußbaum – der unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit selbst Finanzsenator in der Bundeshauptstadt war. Er drohte mit „signifikanten Rückforderungsansprüchen des Bundes“ und setzte eine Frist, bis zu der die Wirtschaftssenatorin sich erklären muss. Im Fokus steht dabei das Hilfsprogramm für Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden. Sie konnten einmalig 9 000 bis 15 000 Euro beantragen. In einem ähnlich einfachen Verfahren. Nach Angaben der IBB wurden in diesem Programm bereits gut 209 000 Anträge bewilligt. Viel zu viele, sagt Nußbaum: „Bei der Konzipierung des Programms wurde die Anzahl der potenziell Berechtigten durch mein Haus anhand der vorliegenden Statistiken aus dem Unternehmensregister für das Berichtsjahr 2018 geschätzt.“ Demnach gebe es in Berlin rund 170 000 Unternehmen in der entsprechenden Größenklasse. Unter dem Strich seien dies 40 000 Anträge mehr, als es überhaupt mögliche Antragsteller gäbe, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Arbeitsauftrag an Berlin: „Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob und in welcher Höhe ggf. Bundesmittel an Nichtberechtigte, etwa Vereine, die nicht wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind, geflossen sind.“ Zudem beanstandete Nußbaum, dass bei Anträgen auch Kosten der privaten Lebensführung berücksichtigt worden seien, die nicht Teil der Betriebsausgaben seien.

Und damit nicht genug: Denn der Bundeswirtschaftsstaatssekretär weist auf eine Warnung des Landeskriminalamts Berlin von Anfang April hin, wonach die IBB „bei Antragsstellung weder die Identität des Antragstellers noch ob der zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört noch ob er von der Coronakrise überhaupt wirtschaftlich betroffen sei, prüfe.“ Nußbaum schließt: „Zudem hat Berlin meines Wissens in der ersten Auszahlungsphase auch Personalkosten bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses berücksichtigt, was aber durch die Vollzugshinweise ebenfalls nicht abgedeckt ist.“ Das einfache Einstreichen von Hilfe wurde Berliner Unternehmen leicht gemacht. Aus Regierungskreisen hieß es dazu: „Das in Berlin ist eine Katastrophe.“

Der Berliner Senat hält sich bedeckt, wenn es um Zahlen und Statistiken zum Coronahilfe-Betrug geht. Ende April, als die Überprüfung der Anträge in Berlin begann, wurde recht schnell ein Schaden von 750 000 Euro ermittelt. Eine Woche später lag die Schadenshöhe bereits bei 1,5 Millionen Euro. Bis dahin waren bei der Staatsanwaltschaft 160 Betrugsfälle anhängig, so Oberstaatsanwalt Thomas Fels, der die Abteilung zur Bekämpfung von Geldwäsche leitet und dieser Tage vor allem mit dem Subventionsbetrug durch unrechtmäßige Anträge auf Soforthilfe befasst ist. Rein rechtlich entsteht bereits ein Schaden, wenn ein Antrag mit falschen Angaben bei der IBB eingereicht wird.

Anfang Mai folgte in diesem Zusammenhang auch eine erste Razzia bei Salafisten, die im Verdacht stehen, zu Unrecht Corona-Soforthilfen kassiert zu haben. Einer der Verdächtigen war ein Bekannter von Anis Amri, der vor Weihnachten 2016 den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche verübte. Gleichzeitig auch eine erste Festnahme: Ein Ehepaar reichte gemeinsam mit einem Komplizen Anträge auf Soforthilfe für sieben Firmen ein und forderte 80 000 Euro. Dabei gaben sie sich als Selbständige oder Kleinstunternehmer aus. Die Ermittler stellten im Nachgang fest, dass einige Firmen gar nicht existierten, bei anderen Angaben zur finanziellen Lage fehlten. Dennoch waren bereits 35 000 Euro geflossen. Die Auszahlung der restlichen 45 000 Euro konnte noch gestoppt werden.

Insgesamt wurden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im Rahmen der Soforthilfen für Selbständige und kleine Unternehmen bisher 12,6 Milliarden Euro bewilligt. Die vereinbarten Hilfsmaßnahmen, Kredite und Garantien, die eine Pleitewelle und einen rasanten Anstieg der Arbeitslosenzahlen verhindern sollen, belaufen sich auf knapp 1,3 Billionen Euro – davon sind für 2020 430 Milliarden Euro haushaltswirksam. Vom ersten Nachtragshaushalt der Bundesregierung in Höhe von 156 Milliarden Euro an neuen Schulden im Bund sind bislang rund 65 Milliarden Euro noch nicht verbraucht. Sie sollen für die Finanzierung des zusätzlich geplanten Konjunkturprogramms verwendet werden, das am 26. Juni vom Bundestag beschlossen werden soll. Dieses wird wohl deutlich teurer werden als von der Bundesregierung bislang angegeben. Zudem ist unklar, ob die darin geplante Absenkung der Umsatzsteuer von Handel, Geschäften und Gastronomie aus tatsächlich weitergegeben oder zur Abfederung der eigenen Umsatzeinbrüche verwendet wird.

Martin Theobald
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