Der Einheits-Wahlkreis bei Parlamentswahlen: mehr Problem als Lösung?

Das hochgeschätzte Panaschieren

d'Lëtzebuerger Land du 29.05.2015

In seinem am 24. April im Lëtzebuerger Land erschienenen Artikel „Wählerwille gegen Parteiinteressen“ berichtet Romain Hilgert, dass die Wahlbevölkerung Luxemburgs einen einzigen Wahlbezirk befürworte. Ihm zufolge „gab es nur einen Weg, um einen einheitlichen Wahlbezirk zu verhindern und den viel gerühmten Wählerwillen zu missachten: zu verhindern, dass die Wähler am 7. Juni [...] um ihre Meinung gefragt werden“. Als Politikwissenschaftler, der Fragen des Luxemburger Wahlsystems seit vielen Jahren mit großem Interesse verfolgt, möchte ich etwas detaillierter Stellung zu dieser Thematik beziehen.

Das Prinzip eines einzigen Wahlbezirks, ohne sonstige Begleitmaßnahmen, erhöht nicht nur die Wahlmöglichkeiten der Wähler sowie die Proportionalität des Wahlsystems (das heißt die Verteilung der Abgeordnetenmandate würde näher an der Verteilung der Wählerstimmen liegen), sondern bringt außerdem beachtliche Schwierigkeiten mit sich. Der Einfluss auf andere Aspekte des Wahlsystems wirft zusätzliche Fragen auf, deren Berücksichtigung unumgänglich ist.

Was wesentliche Aspekte eines Wahlsystems anbelangt, zitiere ich den Wahlrechtsexperten Dieter Nohlen, der „drei Kernfunktionen [von Wahlsystemen] und zwei weitere Anforderungen“ nennt: die Repräsentation, die Konzentration, die Partizipation, die Einfachheit und die Legitimität (das heißt die allgemeine Akzeptanz der Wahlergebnisse und des Wahlsystems).1

1. Es ist schwer vorstellbar, dass in einem einzigen Wahlbezirk mit 60 zu wählenden Abgeordneten die Praxis des Panaschierens beibehalten werden könnte. Der Stimmzettel würde äußerst unübersichtlich werden; jeder Wähler hätte 60 Stimmen zu vergeben, mit dem Risiko einerseits, dass er sein Wahlrecht nicht voll ausnutzt, oder andererseits, dass die Zahl der ungültigen Stimmabgaben steigen würde. Würde der Wähler sich noch immer für einen einzigen Wahlbezirk aussprechen, wenn das Panaschieren eingeschränkt oder gar abgeschafft werden würde? Ich glaube eher nicht.

Der im Artikel thematisierte Wählerwille zur Bildung eines einzigen Wahlbezirks ist zu relativieren, denn er steht im Gegensatz zum nicht thematisierten Wunsch der gleichen Wähler, zu panaschieren. Im Sinne von Dieter Nohlen: Das Plus an Partizipation ist kaum umsetzbar, da es nicht mit dem Grundsatz der Einfachheit vereinbar ist (ein übersichtlicher Stimmzettel, der unabhängig vom Bildungsstand des Wählers handhabbar sein soll). Machbar wäre der nationale Wahlkreis wohl nur durch eine anders geartete Einschränkung der Partizipation (dem Panaschieren), die wiederum kaum vereinbar wäre mit dem Wählerwillen, bei Nohlen die Anforderung der Legitimität. Alle Befürworter eines einzigen Wahlbezirks sollten es sich nicht zu einfach machen und einen Beitrag zur Lösung dieses gordischen Knotens leisten.

2. Ein einziger Wahlkreis würde das Wahlsystem proportionaler machen, hätte aber auch Konsequenzen für die Kernfunktion der Konzentration, laut Nohlen die Fähigkeit parlamentarische Mehrheiten und Koalitionsregierungen zu bilden und somit auch die politische Handlungsfähigkeit und die Stabilität eines politischen Systems zu erhalten. In der Verfolgung dieser Funktion sind in den Wahlgesetzen üblicherweise prozentuale Eingangsschranken formuliert, sofern nicht bereits eine Hürde durch die Wahlkreiseinteilung bedingt ist.

Die meisten Wahlsysteme fördern die Fähigkeit zur Bildung stabiler Koalitionsregierungen, indem sie eine allzu starke Fragmentierung der Parlamente verhindern. In Luxemburg wird das durch die Wahlkreiseinteilung erreicht, die in diesem Sinne viel mehr leistet, als bloß für eine korrekte, übrigens durchaus legitime Repräsentation der Regionen zu sorgen. In der Zeit des Entstehens eines „luxemburgischen Ablegers des Front National“ wird die reduktive und stabilisierende Wirkung des Wahlsystems, wie auch in der Vergangenheit, in Zukunft wichtig bleiben. Wie auch immer: Im Falle der Einführung eines einzigen Wahlkreises müsste geklärt werden, wie (oder ob überhaupt) die Kernfunktion der Konzentration umgesetzt werden soll.

3. Ein einziger Wahlkreis – rein hypothetisch – könnte darüber hinaus weitere Folgen haben. Ein einziges Beispiel nur: Berücksichtigt man die Tendenz der Wähler, national bekannte Persönlichkeiten zu wählen, würde der Ausbau des Persönlichkeitswahlrechts eher dem politischen Establishment, sonstigen Prominenten und Kandidaten aus Regionen mit höherer Bevölkerungsdichte, sozusagen die Epigonen der Notabeln des 19. Jahrhunderts, nutzen. Für mich nicht gerade eine demokratiepolitische Errungenschaft.

Fazit: Der von Romain Hilgert thematisierte Gegensatz des Wählerwillens und der Parteiinteressen ist sicherlich nicht inexistent: Während der Wähler eher an der Kernfunktion der Partizipation interessiert sein dürfte, vertreten die Parteien eher eine allgemeine Sichtweise, die alle oben genannten Aspekte berücksichtigt.

Dass ein einziger Wahlkreis dem Wählerwillen entspricht, ist nur die halbe Wahrheit. Denn er ist wahrscheinlich nur durch eine Begrenzung der hoch geschätzten Möglichkeit des Panaschierens realisierbar. Zur Proportionalität: Kleinere Parteien werden im Sinne der politischen Stabilität benachteiligt, was implizit bedeutet, dass größere Parteien bevorzugt werden, besonders die größte Partei, die CSV. Trotzdem, im internationalen Vergleich schneidet Luxemburg in Sachen (Dis-)Proportionalität des Wahlsystems eher gut ab, wie eine vergleichende Studie von Alan Siaroff zeigt: „Von den 61 [...] untersuchten Wahlsystemen parlamentarischer Demokratien befindet sich Luxemburg – hinsichtlich der Disproportionalität – auf Rang 39.“ 2 Wohlgemerkt, es handelt sich um eine Rangliste der Disproportionalitätswerte der jeweiligen Wahlsysteme.

Die Problematik der Einführung eines einzigen Wahlbezirks ist eine komplexe Frage, die leider meistens nicht als solche behandelt wird. Darüber hinaus finde ich den Vorwurf unpassend, der Bevölkerung würde eine wesentliche Frage vorenthalten werden. Vielmehr, auch im Sinne der Kernfunktion der Repräsentation eines Wahlsystems, bin ich davon überzeugt, dass die Regierung die goldrichtige, recht einfach umzusetzende Frage des Ausländerwahlrechts gestellt hat. In der Tat, das eigentliche Defizit des Luxemburger Wahlsystems liegt darin begründet, dass der Anteil der Wahl- an der Gesamtbevölkerung mittlerweile weit unter dem Niveau von 1919 liegt.3 Dies gilt es zu beheben!

1 Dieter Nohlen, Wahlrecht und Parteiensystem, 3. Aufl., Opladen, 2000, S. 157-159
Marc Thiltgen
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