Vorrechte des Großherzogs

Von Krise zu Krise

d'Lëtzebuerger Land du 04.12.2008

Am Mittwochnachmittag in der Abgeordnetenkammer, am Rande der Erklärungen der Regierung zum Staatshaushalt, wandte der grüne Abgeordnete Jean Huss sich aufgeregt an seinen Fraktionschef François Bausch: Bleibe über der Reform von Verfassungsartikel 34 nicht eventuell der Euthanasie-Gesetzesvorschlag auf der Strecke? Bausch versuchte zu beschwichtigen. Grund zur Sorge bestehe nicht.

Aber es fällt auf, wie widersprüchlich bereits am Dienstagabend die offiziellen Verlautbarungen waren. „Die Abstimmung über den Euthanasie-Gesetzesvorschlag findet statt, und vorher findet eine Verfassungsrevision statt, die es uns erlaubt, eine institutionelle Krise zu verhindern.“ Mit diesem Satz schloss Premier Jean-Claude Juncker seine Erklärung. Man musste annehmen, der Gesetzesvorschlag, den Jean Huss gemeinsam mit der sozialistischen Abgeordneten Lydie Err vertritt, solle erst wieder ins Plenum der Abgeordnetenkammer gelangen, wenn der Großherzog gemäß der dann abgeänderten Verfassung den Gesetzestext – wenn er denn angenommen würde – durch seine Unterschrift nicht mehr gutheißen, sondern nur noch verkünden müsste. Fände das erste Votum über die Verfassungsänderung schon nächste Woche statt, wäre das über „Err-Huss“ etwa Mitte März zu erwarten, knapp drei Monate vor den Wahlen. Denn jede Verfassungsänderung bedarf zweier Lesungen im Parlament, zwischen denen mindestens drei Monate vergehen müssen.

Offenbar jedoch soll es nicht so laufen. Nur wenige Minuten nach der Erklärung des Premiers stellte Justizminister Luc Frieden klar, dass über Verfassungsänderung und Euthanasie-Gesetzesvorschlag noch vor Weihnachten abgestimmt werden soll – zunächst über die Verfassungsänderung, vielleicht eine Woche später über „Err-Huss“. Drei Monate blieben dann dem Großherzog für die Unterschrift unter das Euthanasiegesetz; kurz vor Ende dieser Frist fände die zweite Lesung der Reform von Verfassungsartikel 34 statt. Dieses Szenario wiederholte Frieden am Mittwochabend im RTL-Fernsehen. So habe man sich mit den Fraktionschefs in der Abgeordnetenkammer geeinigt.

Vermutlich haben Premier und Justizminister die gemeinsam getroffene Entscheidung nicht ver­schieden verstanden. Die Konfusion in der Wortwahl allein aber erinnert daran, dass noch so manches passieren könn­te bis zu einem Inkrafttreten des Euthanasiegesetzes, die nun sogar einer Verfassungsänderung bedarf. Bei Rechtswerken von großer Tragweite ging bisher öfters etwas schief. Etwa bei der Vorbereitung des Referendums über den EU-Verfassungsvertrag 2005: Regierung und Abgeordnetenkammer hatten es verpasst, rechtzeitig die nötigen Verfassungsänderungen einzureichen, damit der Kreis der Abstimmungsberechtigten auch auf im Lande lebende EU-Ausländer ausgedehnt werden konnte (d‘Land, 25. Januar 2005).

So dass Jean Huss vielleicht nicht nur die emotionale Aufregung um das Sterbehilfeprojekt treibt, dem er ein ziemliches politisches Comeback verdankt. Lydie Err, die Rechtsanwältin, hält es für die „sauberere Lösung“, den Gesetzesvorschlag erst dann wieder zur Abstimmung zu bringen, wenn die Verfassungsänderung vollständig vollzogen ist. Für eine „wichtige Frage, die ich im Moment allerdings nicht beantworten kann“, hielt es der vom Land kontaktierte Staatsrechtsexperte der CSV, Paul-Henri Meyers. Der Institutionenausschuss, dem Meyers vorsitzt, sollte gestern auch darüber sprechen. Ein Szenario wollte Meyers nicht ausschließen: Gibt es erneut eine Mehrheit für „Err-Huss“ wie am 19. Februar, könnte der Staatsrat womöglich die Verfassungsänderung stoppen, ehe sie in die zweite Lesung gelangt. Denn er könnte davon ausgehen, dass sie einem Gesetz den Weg ebnen soll – zumal rückwirkend. 

Dass dieser Eventualität vorgebaut worden sei, meint der von Jean Huss am Mittwoch so eindringlich befragte François Bausch: Nichts im Entwurf zur Verfassungsänderung, der sich bereits auf dem parlamentarischen Instanzenweg befindet, deute darauf hin, dass der neue Artikel 34 rückwirkend auf ein Gesetz angewandt werden soll. Und ganz gleich, ob der Staatsrat die Prozedur stoppe: Bausch geht davon aus, dass der Großherzog schon jetzt jedes Gesetz zu unterschreiben habe. Das Votum über den Euthanasie-Vorschlag zu verschieben, würde den Bedenken des Staatschefs gewissermaßen Recht geben. Dass das nicht in Frage komme, hätten die Fraktionschefs am Dienstag abgemacht. „Wir führen den Abstimmungskalender weiter, als habe der Großherzog nichts zu ‚Err-Huss‘ gesagt. Wir gehen lediglich auf seinen Wunsch ein, seine Vorrechte ändern lassen zu wollen.“

Dieses Unbeeindruckt-bleiben-Wollen hat natürlich auch damit zu tun, dass sich die vom Großherzog vorgetragene Gewissensnot als politischer Erpressungsversuch gegenüber den für die Euthanasie eingestellten Abgeordneten und insbesondere gegenüber eventuellen Wackelkandidaten lesen lässt. Wobei es durchaus denkbar ist, dass für diese, in einem Zwiespalt zwischen einer Loyalität gegenüber dem Thron und der dem demokratischen Prinzip gegenüber, die Entscheidung für Letzteres gleich noch die für den Euthanasie-Gesetzesvorschlag nach sich zieht.

Damit aber droht die vom Großherzog ausgelöste institutionelle Krise zu einer Krise des CSV-Staats zu werden – was alle Prognosen über den Ausgang der Verfassungsänderung und eventuellen Inkraftsetzung eines Euthanasiegesetzes riskant macht. Nachdem die Regierung im Frühjahr 2007 entschieden hatte, den Entwurf zum Palliativgesetz gemeinsam mit dem Err-Huss-Vorschlag zur Abstimmung zu bringen, begannen Klerus und Luxem­burger Wort die Gegenargumentation zunächst auf ethisch-kulturkämpferischer Ebene. Nach dem Votum vom 19. Februar und nachdem der Staatsrat auf einer zweiten Lesung bestand, setzte man alle Hoffnung in ein möglichst negatives Gutachten von dessen Seite. Als es Anfang Oktober vorlag, akzeptierte der Staatsrat darin jedoch auffällig das Votum der Abgeordnetenkammer zu „Err-Huss“, führte lediglich juristische Bedenken an und verwarf nicht zuletzt so gut wie alle von der CSV-Fraktion separat und minoritär eingebrachten Änderungsanträge zum Gesetzesvorschlag.

Seit absehbar ist, dass noch in dieser Legislaturperiode erneut über „Err-Huss“ abgestimmt werden würde, wurde im Luxemburger Wort der drohende moralische Verfall Luxemburgs beschworen. „Wohin geht Luxemburgs moralisches Selbstbewusstsein?“ fragte Chefredakteur Léon Zeches etwa in seinem Leitartikel am 29. November. Seit diesem Herbst wurde aber auch von so mancher Kanzel die „besondere Verantwortung“ der Abgeordneten, aber auch des Großherzogs gepredigt. Man muss nicht einmal auf Verbindungen der großherzoglichen Familie zu den Charismatischen Erneuerern hinweisen, wie es der DP-Abgeordnete Eugène Berger gegenüber der Nachrichtenagentur AFP zu tun den Mut hatte. Bei den Kommemorationsfeierlichkeiten Mitte Oktober in Echternach fand der Prediger, es stünden für Abgeordnete und Großherzog wichtige Entscheidun-gen „über den Bestand der Nation und das Leben der Einzelnen“ bevor. Auch seitens der Caritas wurde gelegentlich von der „besonderen Verantwortung auch des Staatschefs“ gesprochen. Dass dem Vernehmen nach der Staatsrat „Err-Huss“ nach dem jüngsten Feinschliff durch den parlamentarischen Gesundheitsausschuss für nunmehr juristisch unangreifbar hält und den Vorschlag, fände er eine Mehrheit, ohne Weiteres von der zweiten Lesung entbinden würde, dürfte solchen Ansichten noch Vorschub leisten.

Seit Dienstag aber treffen derartige Einflussnahmen insbesondere die CSV. Wort-Chefredakteur Zeches bescheinigte in seinem Leitartikel am Tage nach der Bekanntgabe der Haltung des Staatschefs zur Euthanasie diesem nicht nur „Größe“ und dass er „ohne Zweifel“ wünsche, „dass im Großherzogtum nicht jene Grenzen übrschritten werden, die nichts mit Fortschritt, sondern mit Zerstörung zu tun haben“. Zeches spottete darüber, dass Jean-Claude Juncker dem Staatschef „großzügig“ Gewissensfreiheit einräume, diesen „ungewöhnlichen Akt der Zivilcourage“ aber nicht zu würdigen wisse. In der gestrigen Ausgabe des Wort erkundigte sich auf Seite 3 ein von namentlich nicht genannten Abgeordneten der Fraktion der Europäischen Volkspartei im Europaparlament unterzeichneter offener Brief an die CSV-Führung, „si vous envisager de voter contre l‘euthanasie ou si vous envisagez de retirer totalement cette proposition de loi“. Gerade so, als neige die Führung der Bistumszeitung der Ansicht zu, wer für „Err-Huss“ stimme, verdiene es nicht, in der CSV zu sein.

Das erinnert an die fraktionsinternen Debatten der Christlichsozialen vor einem Jahr zur Frage, wie mit der Gewissensfreiheit beim Euthanasie-Votum umzugehen sei. Nach dem 19. Februar fand die CSV-Fraktion sich gespalten in einen reformerischen und einen konservativen Flügel, die schließlich unter dem entscheiden­den Einfluss Jean-Claude Junckers auf den gemeinsamen Nenner gebracht wurden, in eine „exception de l‘euthanasie“ einwilligen zu wollen – sofern die anderen Fraktionen sich der CSV-Definition der „exception“ anschließen wollten.

Diese Gräben könnten nun wieder aufbrechen. Um so mehr, als das Wort sich seit Dienstag auf einem deutlichen Anti-Juncker-Kurs befindet. Falls die größte Tageszeitung des Landes auch weiterhin die „Euthanasie-Frage“ mit der nach dem Bekenntnis zu Thron und Altar verbinden und publizistisch ausschlachten sollte, könnten noch tiefere Konflikte drohen als die über die Frage um das Lebensende. Welches politische Potenzial sich mobilisieren lässt, falls man diese Polarisierung zuspitzt, scheint die ADR bereits begriffen zu haben, als sie am Dienstag Junckers Rücktritt forderte. 

Die Debatte um Euthanasie und Palliativmedizin ist damit endgültig nicht mehr dort zu finden, wo sie vorher allerdings schon selten zu finden war: in medizinischen und gesundheitspolitischen Zusammenhängen. Und leider sind die entscheidenden Ausführungsbestimmungen zum Palliativgesetz, das das Parlament am 19. Februar einstimmig annahm und das am 1. Januar in Kraft treten soll, nicht nur noch nicht fertig ausgearbeitet. Vor allem wurde noch nie öffentlich darüber diskutiert. Wie lange eine palliative Phase dauern soll, unter welchem bürokratischen Aufwand die Betreuung zuerkannt wird, welche Leistungen sie genau umfasst, was das alles kosten darf, welche Ausbildungsanforderungen an Pfleger, aber auch an Ärzte zu stellen sind und wer die Leistungsträger koordiniert – all das ist schlichtweg unbekannt. Wie die Dinge liegen, werden die ferventesten Euthanasie-Gegner im neuen Jahr aber die Genugtuung erfahren, dass das Palliativgesetz ohne „Err-Huss“ in Kraft tritt. 

Peter Feist
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