Einem Audit zufolge sind Strafgefangene in Luxemburg gesundheitlich ausreichend versorgt. Das liegt wohl an einem einseitigen Verständnis von Gesundheit im Strafvollzug

Schadensbegrenzung

Im Centre hospitalier de Luxembourg gibt es für kranke Strafgefangene eigens gesicherte Behandlungszimmer
Foto: Sven Becker
d'Lëtzebuerger Land vom 30.06.2017

„So gut wie die medizinische Versorgung von den Politikern vorgestellt wurde, kann sie nicht sein. Dagegen sprechen die Aussagen von den zahlreichen Betroffenen“, behauptet die Fräi Ökologesch Demokratesch Partei Anfang dieser Woche in einer Pressemitteilung. Die Mini-Partei, bei der es sich um den ehemaligen Kommunisten Roberto Mordiconi und Mitglieder seiner Familie handelt, greift in einem offenen Brief an die frisch gebackene Ombudsfrau Claudia Monti ein vom Justizministerium beauftragtes Audit zur medizinischen Versorgung von Gefangenen frontal an.

Wer die zahlreichen Betroffenen sind, die schlecht versorgt sein sollen, sagt sie nicht, so dass der Brief Beweise für die angeblichen Versorgungslücken schuldig bleibt. Der Einwand ist dennoch nicht ganz von der Hand zu weisen: In dem Gutachten, das Justizminister Félix Braz (Déi Gréng) vor zwei Wochen vorstellte und das von dem Lyoner Psychiatrieprofessor Jean-Marc Elchardus sowie dem Schweizer Professor Bruno Gravier von der Universität Lausanne gemeinsam erstellt wurde, kamen die Betroffenen selbst nicht zu Wort.

In ihrer 130-seitigen Analyse und den 70 Empfehlungen für künftige Verbesserungen stellen die Gutachter fest, dass Häftlinge der beiden Haftanstalten, dem offenen Strafvollzug in Givenich sowie dem geschlossenen in Schrassig, im Großen und Ganzen von Arzt- und Pflegepersonal innerhalb und außerhalb der Gefängnismauern zufriedenstellend versorgt werden. Ihr positives Gesamturteil gründen sie auf Gesprächen mit Schlüsselakteuren, die sie an acht Tagen zwischen August und November 2016 führten: mit Vertretern des Justiz- und des Gesundheitsministeriums, der Staatsanwaltschaft, der Gefängnisverwaltung, mit dem medizinischen Personal inner- und außerhalb der Gefängnismauern, mit Sozialarbeitern und Bewährungshelfern. Sie stützten sich auf Statistiken, Gesetze und auf die Auswertung von Berichten, wie dem Länderbericht des Straßburger Anti-Folter-Komitees oder die ausführlichen Prüfberichte des Contrôle externe des lieu privatifs de liberté (CELPL), der der Ombudsfrau untersteht.

Demnach hat sich in den Jahren seit Erscheinen eines ersten Berichts (1996) über den Zugang zu Gesundheitsdiensten für Häftlinge vieles deutlich verbessert: Gefangene im Schrassiger Centre pénitentiaire (CPL) werden rund um die Uhr medizinisch betreut. Dafür sorgen eine professionelle Krankenstation sowie ein ortsansässiges Team von acht Allgemeinärzten, die jeweils halbtags im CPL sind, sowie 17 Krankenpflegern und -schwestern. Sind die Beschwerden schlimmer oder chronisch, so dass eine stationäre Behandlung geboten ist, regeln Konventionen mit den Krankenhäusern CHL und Hôpital Kirchberg, dass die Gefangenen Zugang zu dortigen Gesundheitsleistungen haben. Es gibt zudem Psychologen und Psychiater, die auf Bedarf angefordert werden können.

Was heißt gut versorgt?

Allerdings fällt die Bewertung der Versorgungsqualität Außenstehenden selbst nach der Lektüre des Berichts nicht leicht. Woran misst sich eine gute medizinische Versorgung von Häftlingen konkret? Daran, dass der Betreuungsschlüssel hinter Mauern vergleichbar sei mit dem in der Außenwelt? Es fehlt in Schrassig noch immer an einem ausreichenden zahnmedizinischen Angebot. An der raschen Behandlung von Notfällen? Einer niedrigen Selbstmordrate? Im Audit fehlen Vergleichswerte mit europäischen Ländern, so dass sich die Leserin ganz auf die Interpretation der Experten verlassen muss. Da wiegt die Lücke, dass die Patienten nicht selbst angehört wurden, umso schwerer. Deren Perspektive, die bei den Kontrollgängen der CELPL regelmäßig mitabgefragt wird, fehlt komplett.

Ebenfalls nicht vorhanden sind Statistiken zu den Diagnosen der ärztlichen Konsultationen im CPL. Zu den häufigsten Krankheiten zählen laut medizinischem Personal, sieht man von Suchtkrankheiten ab, kleinere Infektionen. Viele Beschwerden seien eher geringer Natur, Gefangene suchten den Arzt auf, ohne wirklich krank zu sein, heißt es ist im Audit. Darüber hinaus stellt das zunehmende Alter von Langzeitinsassen eine Herausforderung dar. Bei den ansteckenden Krankheiten bescheinigen die Experten den Pflegern und Medizinern sehr gute Arbeit. Dabei geht es in erster Linie um die Diagnose und Behandlung von Hepatitis und HIV. Im Jahr 2015 wurden von 838 Proben 23 positiv auf HIV getestet, die Hepatitisberatung nahmen 364 Häftlinge in Anspruch, gegen Hepatitis A und B geimpft wurde 537 Mal. Die Kosten für eine Hepatitisbehandlung sind jedoch hoch und ob sich der finanzielle Aufwand lohnt, darüber sind Experten geteilter Meinung.

Strafgefangene haben Rechte

Kritik an der medizinischen Betreuung gibt es aus menschenrechtlicher Perspektive: Werden verurteilte Straftäter zu Behandlung in ein Krankenhaus gefahren, kommen sie aus Sicherheitsgründen in der Regel von Polizeibeamten begleitet. In der Vergangenheit saßen diese oft bei den Beratungsgesprächen mit im Behandlungszimmer, ein vertrauliches Gespräch zwischen Arzt und Patient war da kaum möglich. Doch auch Strafgefangene haben ein Recht auf Privatsphäre, die Schweigepflicht des Arztes gilt auch ihnen gegenüber.

Inzwischen hat das CHL zwei gesicherte Spezialzimmer mit Zellen-Charakter eingerichtet. Dort werden gefährliche Häftlinge behandelt. Ausgeräumt sind die Kritiken am polizeilichen Gebaren damit nicht: Etwa sind die Polizisten, die Straftäter ins Krankenhaus begleiten, bewaffnet. Die Prüfer der CELPL warnen seit Jahren davor, keine Schusswaffen mit auf Station zu nehmen: um andere Patienten nicht zu verunsichern, aber vor allem um nicht in gefährliche Situationen zu geraten, sollte es ein Handgemenge geben.

Auch bei der psychiatrischen Versorgung hat sich den Experten zufolge vieles zum Besseren gewandelt. Das liegt nicht zuletzt an der Professionalisierung im Zuge einer verbesserten Personalpolitik, die seit der Psychiatriereform stattgefunden hat und die offenbar auch hinsichtlich der Behandlung und Betreuung psychisch kranker Straftäter ihre Früchte trägt. Das Neuopsychiatrische Krankenhaus Ettelbrück (CHNP) ist als landesweites Psychiatrie-Fachzentrum maßgeblich für die Versorgung psychisch kranker Strafgefangener verantwortlich.

Professionalisierte Psychiatrie

Die vier Psychiater des CHNP (halbtags) und 13 Pfleger, die im psychiatrischen Team arbeiteten, sind beruflich erfahren im Umgang mit psychisch kranken Straftätern, sie waren zuvor in anderen Gefängnissen in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien tätig. Sie kümmern sich um Häftlinge in Schrassig und in Givenich (künftig auch im Untersuchungsgefängnis Uerchterhaff), bei denen psychiatrische Probleme bekannt sind oder vermutet werden. 2016 führten sie insgesamt 3 000 Beratungsgespräche in Schrassig. Darüber hinaus behandeln sie Abhängige, die oftmals unter psychischen Folgewirkungen ihrer Sucht leiden. Sie werden an die Mitarbeiter des Suchthilfeprogramms Tox verwiesen.

In der forensischen Abteilung im Ettelbrücker Klinik-Héichhaus werden Strafgefangene behandelt, die nach Artikel 71 des Strafgesetzbuchs als schuldunfähig gelten, die also aufgrund einer psychiatrischen Störung (Schizophrenie, Psychosen) straffällig wurden. Ihre Zahl nimmt laut Audit zu, in den vergangenen zehn Jahren wurden von der forensischen Abteilung BU6 und den angegrenzenden Stationen 63 Patienten behandelt. Meist sind dies psychisch Kranke, die mehrere Jahre bleiben und die, wenn sie die Station verlassen, weiter psychiatrische Betreuung benötigen. Bloß sieht die Konvention, die das Justizministerium mit dem CHNP hat, keine psychiatrische Betreuung nach der Haftzeit vor, ein großes und auch nicht ungefährliches Manko, wie die Experten unterstreichen. Bei psychischen Störungen wie der Schizophrenie kommt es darauf an, dass die Betroffenen regelmäßig ihre Medikamente nehmen und ihre Krankheit unter Kontrolle bleibt.

Problemgruppen Psychopathen und Sexualstraftäter

In Schrassig leben aber auch Strafgefangene, die massive psychiatrische Probleme haben und Hilfe verweigern. Darunter so genannte Psychopathen, also Menschen mit gefährlichen Persönlichkeiten und ausgeprägten psychopathologischen, dissozialen und/oder narzisstischen Störungen. Es ist diese kleine Gruppe von Gefangenen, die der Anstaltsleitung und den Wärtern teils erhebliche Schwierigkeiten bereitet, weil sie durch ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft und Aggressivität auffällt, sich nicht an Regeln hält, andere Gefangene und das Personal zu manipulieren und zu dominieren versucht und so eine Gefahr für sich und andere darstellt. Oft müssen dann Wärter und Pflegepersonal einschreiten, manche Unruhestifter werden ruhiggestellt oder ins Krankenhaus gefahren, wo sie sich unter ärztlicher Aufsicht beruhigen sollen und unter Videoüberwachung stehen. Weil das Gesetz zur Zwangsbehandlung vorsieht, dass für Menschen, die auf richterliche Anordnung bis zu 30 Tage zwangsweise eingewiesen werden, die psychiatrischen Abteilungen der Allgemeinkrankenhäuser zuständig sind und nicht das CHNP in Ettelbrück, werden faktisch fast alle dieser renitenten Gewalttäter im CHL betreut. Im Gefängnisalltag führt die Kompetenzaufteilung teils zu Reibereien und Abstimmungsproblemen zwischen Mitgliedern des medizinischen und des psychiatrischen Versorgungsteams sowie der Wärter. Die Experten empfehlen deshalb nachdrücklich, neben klaren Hierarchien in den jeweiligen medizinischen Teams vor Ort und in den (Fach-)Krankenhäusern, eine übergeordnete Steuerungsgruppe zwischen Justizministerium und Krankenhausdirektionen einzurichten, die strategische und organisatorische Fragen klären kann. Eigentlich gibt es bereits ein Begleitungskomitee, doch offenbar kommen seine Mitglieder kaum zusammen: Ein Sitzungsbericht vom September 2014 verwies auf die vorherige letzte Sitzung von 2009.

Was wie ein Organisations- und Zuständigkeitsproblem wirkt, ist im Grunde jedoch ein philosophischer Streit: Ginge es nach den Experten, der Gefängnisleitung und den Wärtern sollen derlei Gewalttäter künftig in der psychiatrischen Abteilung behandelt werden, die bei der Schrassiger Haftanstalt, außerhalb der Mauern gebaut werden und für die das CHNP zuständig sein soll. Es gibt aber einen Haken: Weil sie schuldfähig sind und zu einer Haftstrafe im regulären Strafvollzug verurteilt wurden, gelten sie als normale Häftlinge. Die Menschenrechtskommission sowie die Prüfer des CELPL mahnen in ihren Gutachten zur geplanten Strafvollzugsreform, psychisch Kranke strikt von verurteilten Straftätern zu trennen und sprechen sich gegen eine psychiatrische Unterbringung in Gefängnisnähe aus.

Luxemburg kennt überdies keine Sicherheitsverwahrung, deshalb können Straftäter selbst mit erwiesenermaßen großem Gefährdungspotenzial nicht einfach in die Forensik weggesperrt werden. Zumal sich auch bei ihnen die Frage nach der Resozialisierung irgendwann stellt: Ein Grundprinzip der psychiatrischen Behandlung ist die Freiwilligkeit, darauf pochen Psychiater in der Regel. Menschen mit psychopathologischen Zügen zeigen jedoch oft keinerlei Unrechtsbewusstsein und auch keine Empathie für die Opfer. Experten sind sich uneins darüber, inwiefern sich solche gewalttätigen Neigungen, noch dazu unter Zwang, therapieren lassen. Während in anderen Ländern deshalb, teils sehr heftig und kontrovers, über den therapeutischen Sinn und Unsinn der Sicherheitsverwahrung gestritten wird, ist es in Luxemburg still. Der christlich-soziale Politiker Luc Frieden hatte in seiner Amtszeit als Justizminister einen Vorstoß unternommen, seinen Entwurf wegen erheblicher Kritik und (menschen-)rechtlicher Bedenken aber zurückgezogen.

Knast: Drogenumschlagsplatz Nr. 1

In der Öffentlichkeit stärker präsent ist ein anderes Problem: Immer wieder wurde und wird kritisiert, dass im Gefängnis der Schwarzmarkt für alle möglichen Drogen und Medikamente boomt. Schmerzmittel, aber auch Rauschersatzmittel kann sich, wer das nötige Geld hat oder die Beziehungen, ohne Rezept unter der Hand kaufen. Zurückkehrende Freigänger, drogenschmuggelnde Besucher, korrupte Justizbeamte, Wärter und Anwälte machen es möglich, dass der Knast als der Ort gilt, an dem das Drogenangebot schier unerschöpflich scheint. Da bildet die Haftanstalt in Luxemburg keine Ausnahme.

Vor allem zurückgehaltenes Methadon stellte ein Problem dar. Inzwischen sollen die Anstaltsärzte zwar weniger und niedrigere Dosen verschreiben, um zu vermeiden, dass diese von findigen Geschäftemachern auf dem Schwarzmarkt vertickt werden. Es gibt mehr Eingangskontrollen und Fahndungen nach so genannten Bodypackern, Kuriere, die Drogen im Körper in den Knast schmuggeln.

Doch aus der Welt ist das Drogenproblem in der Haft damit nicht – und wird es wohl auch nie. Dass Bedarf und Konsum von Rauschmitteln bei den Gefangenen höher sind als in der Normalbevölkerung, liegt zum einen daran, dass der Anteil der Drogenabhängigen im Vollzug überproportional hoch ist: Zwar existieren nach wie vor keine öffentlichen, nach Inhaftierungsgrund aufgeschlüsselten Strafvollzugsstatistiken, aber es ist ein offenes Geheimnis, dass das Gros der Verurteilten in Schrassig und Givenich wegen Drogendelikten und der damit verbundenen Beschaffungskriminalität einsitzt. Mit den jüngsten Razzien dürfte ihre Zahl nicht geringer werden. Viele Kleindealer sind selbst drogenabhängig – oder werden es nach kurzer Zeit während der Haft. Denn der Gefängnisalltag trägt sein Übriges dazu bei, dass die Nachfrage nach Betäubungs- und Beruhigungsmitteln im Knast groß bleibt: Langeweile, Isolation, Frustration, Depression führen dazu, dass viele Insassen das Leben hinter Gittern gar nicht ohne Drogen aushalten. Offen wird darüber nicht gesprochen, auch im Audit nicht, aber auch den Behörden sind durch Medikamente ruhiggestellte Gewalttäter oft lieber, als wenn diese durch ihre Renitenz und Aggression den Ablauf stören.

Gesundheit ganzheitlich

Das ist ein zentraler Aspekt, der im Audit fehlt: Wie Gesundheit und Haftbedingungen zusammenhängen. Mission der Ärzte und Psychiater sei es in erster Linie, dass es „dem Gefangenen nach der Einweisung in die Haft nicht schlechter geht vorher“, sagt CHNP-Generaldirektor Marc Graas dem Land. Schon dieses an sich bescheidene Ziel hat es in sich. Denn Umgebung und Knastalltag sind, da sind sich Experten eins, nicht dazu geeignet, gesund durch die Haft zu kommen: Insassen sind von Familie und Freunden getrennt, können Sexualität nur begrenzt erleben, sie müssen sich in einer oft gnadenlosen Hackordnung durchsetzen, sind Mobbing und anderen Schikanen ausgesetzt. Selbst schuld, sagen die einen, schließlich sind es verurteilte Straftäter, die nicht grundlos hinter Gittern sitzen. Andererseits: Wer sich die Mühe machte, die Lebensgeschichten der Menschen in Haft genauer zu studieren, würde mit Sicherheit auf viele sozial Benachteiligte treffen, die von vornherein schlechte Startbedingungen hatten, sei es weil sie aus zerrütteten, armen Familien stammen, sie selbst früh Gewalt erlebt haben oder sie durch Drogen auf die schiefe Bahn gerieten.

Inwiefern diese Lebensläufe durch eine Haftunterbringung eine positive Wendung nehmen können, oder ob nicht vielmehr der Strafvollzug kriminelle Karrieren verfestigt, diskutieren Strafrechtler und Kriminologen, seitdem es den Strafvollzug, respektive seit es ihre Forschungsdisziplin gibt. Wenngleich weniger in Luxemburg: Selbst jetzt, da der grüne Justizminister eine umfassende und überfällige Reform des Strafvollzugs plant, findet das Thema in den Medien kaum statt oder wenn, dann als Abhandlung organisatorischer Fragen: Wo sollen die Untersuchungshäftlinge untergebracht werden, wo Gewalttäter? Welches Reintegrationskonzept sich für welche Straftäter am besten eignet, ob eine Unterbringung in einer zentralen hermetisch abgeriegelten Festung mit mehreren Hundert Gefangenen überhaupt Sinn macht, wird nicht hinterfragt. An der dürftigen Fachdiskussion haben leider auch die Einrichtung einer Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Uni Luxemburg und die Ansiedlung eines Ablegers des Max-Planck-Instituts nichts geändert.

Dabei könnten im Rahmen einer solchen Debatte vielleicht Ansätze erarbeitet werden, den Luxemburger Strafvollzug nicht nur zu modernisieren und auf das Niveau zu heben, das in anderen EU-Ländern längst Standard ist, sondern eine Strafvollzugspolitik auf die Beine zu stellen, die den Namen verdient. Der Justizminister will den Resozialisierungsgedanken im Rahmen der Strafvollzugsreform stärken, aber unklar bleibt seine Gesamtvision, wie Haftbedingungen, medizinisch-psychiatrisch-psychologische und pädagogische Versorgung sowie die Nachbetreuung so aufgestellt und verbessert werden können, dass Straftäter, wenn sie entlassen werden, wirklich Perspektiven auf ein besseres, gesünderes Leben haben.

Die Reform geht nicht weit genug

Insider erzählen, wie rigide, unflexibel und getaktet der Ablauf im Strafvollzug ist. Der Schrassiger Betonbau ist ein klassisches geschlossenes Gefängnis, sozialarbeiterische und pädagogische Ansätze, die mehr Mitbestimmung der Gefangenen, etwa über das Freizeit- und Ausbildungsangebot, erlauben, scheinen da wie vom anderen Stern. Freie Ateliers, in denen sie selbst Projekte entwickeln können, gibt es nicht. Für die Resozialisierung sind die Psychologen und Pädagogen des psychologischen Dienstes SPSE und der Gerichts- und Bewährungshilfe Scas zuständig, die zu allem Überfluss teilweise nicht einmal über den gleichen Informationsstand verfügen. Die Aus- und Fortbildung in Haft wird vom Erziehungsministerium organisiert und orientiert sich grundsätzlich am Lehrplan der Regelschule, dessen Anforderungen für die meisten Gefangenen völlig unrealistisch sind: Das Gros hat die Schule abgebrochen, viele wissen nicht (mehr), was konzentriertes Lernen oder ein geregeltes Erwerbsleben bedeuten, sie sind verhaltensauffällig und müssten vielleicht eher mit Methoden der Sonderpädagogik begleitet werden, als mit formalisierten Lernanforderungen gelangweilt oder überfordert. Selbst wenn es gelingt, so etwas wie eine Aus- oder Weiterbildung hinter Gittern abzuschließen, sind die Aussichten für Ex-Häftlinge auf dem Arbeitsmarkt besonders schlecht.

Länder wie Schweden und Norwegen gehen deshalb andere Wege: Dort begleiten neben Fallmanagern ehemalige Häftlinge die Gefangene wie Mentoren, weil sie ihre Nöte besser verstehen. Apropos Verständigung: Erschwerend kommt hierzulande hinzu, dass viele Gefangenen nicht aus Luxemburg stammen, sondern aus Ländern außerhalb Europas, und sie weder Luxemburgisch, noch Französisch sprechen. Wie angesichts solch enormer Herausforderungen wirksam (re-)integriert werden kann, wie vermieden werden kann, dass verurteilte Straftäter im kriminellen Teufelskreis steckenbleiben, ist ein hochkomplexes Unterfangen, das über die Haftzeit hinaus andauert. Immerhin: Der Justizminister hat dem Bewährungshilfedienst mehr Personal versprochen, aber es reicht weiter hinten und vorne nicht. Psychisch kranke Häftlinge müssen bei Bedarf nach der Entlassung betreut werden können. Es fehlt an Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten.

Auf jeden Fall aber setzt ein Strafvollzug mit etwas menschlicherem Antlitz voraus, Gesundheit in der Haft ganzheitlich zu verstehen.

Ines Kurschat
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