Die Kunst- und Architekturhistorikerin Antoinette Lorang über Mietskasernen, die Erziehung des Proletariats zu bürgerlichen Tugenden und die fehlende Lobby der Mieter

Der Wohnungsmarkt anno 1900

d'Lëtzebuerger Land vom 28.02.2014

d’Lëtzebuerger Land: Sie haben zur öffentlichen Wohnungspolitik im Zeitraum der Industrialisierung (1860 bis 1940) geforscht und geschrieben1. Ist die damalige demographische Explosion in den Südgemeinden mit der heutigen vergleichbar? Sehen Sie hier Parallelen, was den Immobilienmarkt angeht?

Antoinette Lorang: Die Industrialisierung seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bewirkte den Zuzug von tausenden Arbeitern in die Südgemeinden des Landes. Der Bau von Wohnungen blieb weit hinter dem Bedarf zurück und die Spekulation trieb die Wohnungspreise in die Höhe. So kam es rasch zu einer großen Wohnungsnot, die sich mit der Zeit verschärfte.

„In den volkreichen Industriezentren des Kantons [Esch] besteht die größte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in den antihygienischen Verhältnissen der meisten Arbeiterwohnungen. In dieser Beziehung herrschen oft schauderhafte Zustände. Es gibt nicht selten so genannte Mietskasernen, welche über 100 Insassen beherbergen, obschon sie bloß normalen Raum für höchstens 30 Leute haben. In diesen Häusern sind mittelgroße, schlecht ventilierte und höchst schmutzige Zimmer Tag und Nacht mit zehn und mehr Arbeitern belegt, von welchen nicht selten mancher an einer ansteckenden Krankheit leidet“, so der Sanitätsinspektor Dr. Metzler in seinem Gutachten über die sanitäre Lage des Kantons Esch im Jahre 19072. Damals wurde alles vermietet was auch nur entfernt an eine Behausung erinnerte.

Diese Situationsbeschreibung gibt einen Hinweis auf Parallelen und Unterschiede mit der heutigen Wohnsituation: Mangel an Wohnungen durch Bevölkerungszunahme, Spekulation und überhöhte Wohnungspreise kennzeichnen auch den heutigen Wohnungsmarkt. Der Mangel insbesondere an preiswerten Mietwohnungen ist eine weitere Parallele. Andererseits trifft die Wohnungsnot heute nicht mehr nur die ärmsten Bevölkerungsschichten – obwohl diese nach wie vor am stärksten darunter leiden – sondern auch die Mittelschicht. Die Wohnverhältnisse sind allerdings nicht mit den damaligen vergleichbar. Zwar werden hin und wieder vor allem bei Zimmervermietern miserable hygienische Zustände festgestellt, doch entsprechen die Wohnungen heute anderen Standards. Dagegen wohnen viele Familien auf sehr engem Raum, da sie keine größere Wohnung zu einem angemessenen Preis finden.

Der Wohnungsmangel zur Zeit der Industrialisierung beruhte auf dem Bevölkerungszuwachs durch Einwanderung. Heute wird außer durch Zuwachs auch mehr Wohnraum gebraucht durch den sozialen Wandel: Scheidungen, Einpersonenhaushalte, Alleinerzieherinnen, und höhere Ansprüche an die Qualität der Wohnungen.

Die Wohnungspolitik wurde bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert unter dem damaligen Staatsminister Paul Eyschen als Bestandteil der Sozialpolitik erkannt. Das Ideal des Eigenheimes und des Grundbesitzes (accès à la propriété) erscheint als Ausdruck einer konservativ-bürgerlichen Weltsicht. Wurden diese ideologischen Implikationen von den damaligen politischen Akteuren erkannt und thematisiert?

Es waren nicht nur philanthropische Motive, die die Regierung zu einer Intervention in der Wohnungsfrage bewegten. Die Angst vor sozialen Unruhen war von ebenso großer Bedeutung. Daher wurde schon um 1895 ein Gesetzesprojekt über billige Wohnungen (habitations à bon marché) in Angriff genommen, das den Erwerb eines Eigenheims durch günstige Kredite fördern sollte. Im „Exposé des motifs“ wird die Absicht klar formuliert: „Une famille, un foyer, ont adopté pour devise les véritables amis du peuple. Par ce moyen, ils cherchent à solidariser l’esprit de famille, à préserver l’autorité du père, à renforcer le respect envers la mère, à propager le goût de l’ordre, à inspirer l’amour de l’économie, à imprégner le sentiment de la propriété, à repousser les idées subversives et à maintenir la paix sociale.“ 3

Die Erziehung der Arbeiter im Sinne bürgerlicher Tugenden (Ordnung, Fleiß, Sparsamkeit) sowie die Rollenverteilung von Mann und Frau waren aus der Sicht der staatstragenden Schichten Voraussetzung für eine Verbesserung der Lage der Arbeiter. Die Mietskaserne wurde als Grundübel angesehen. Die Ursachen für die Missstände in den Mietwohnungen wurden nicht in Betracht gezogen. Schuld daran waren nämlich vor allem Bauspekulation und Mietwucher, die zur Überfüllung von Wohnungen führten, sowie die geringe Bezahlung der Arbeiter.

Es dauerte dann zehn Jahre bis das Gesetz vom 29. Mai 1906 betreffend dem Bau von billigen Wohnungen in Kraft trat. Allerdings stellte es keine allgemeine Lösung der Wohnungsfrage dar. Für die Mehrzahl der Arbeiter blieb ein Eigenheim trotz günstiger Kredite unerschwinglich.

Wer waren damals die Außenseiter am Wohnungsmarkt?

Die Ausgeschlossenen waren eindeutig die ungelernten Arbeiter, die aus armen Gegenden Europas, vor allem Italien, Polen, aber auch aus unseren Nachbarländern einwanderten. Qualifizierte Arbeiter auf den Eisenhütten oder auch Bergarbeiter konnten sich mit viel Mühe eine Existenz aufbauen und kamen unter gewissen Bedingungen in den Genuss von Privilegien durch ihren Arbeitgeber: Werkswohnungen der Industriebetriebe, Wohnungshilfen und andere soziale Unterstützungsmaßnahmen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern kam es in Luxemburg nie zu einer großangelegten Politik des sozialen Mietwohnungsbaus. Warum?

Mit der Förderung des Eigenheims stand die luxemburgische Regierung keineswegs allein da, im Gegenteil. Dieses Modell galt damals allgemein als das erstrebenswerteste überhaupt. Belgien war das erste Land, das 1889 ein entsprechendes Gesetz erließ und daran knüpften das luxemburgische Gesetz über den Bau billiger Wohnungen und die französischen und italienischen Gesetze an. Auch in den anderen Ländern wurde die Wohnungsnot dadurch nicht gelöst. Allerdings gab es hier schon vor dem Ersten Weltkrieg gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnbaugenossenschaften zum Teil mit gemeindeeigenem Kapital, die Mietwohnungen zu einem günstigen Preis zur Verfügung stellten. Die bekannten Beispiele fortschrittlicher Wohnkomplexe in Wien, Berlin oder in Frankfurt am Main stammen erst aus den 1920er Jahren, aus der Zeit der Weimarer Republik, beziehungsweise des „Roten Wien“.

Die 1919 gegründete luxemburgische Société nationale des habitations à bon marché (SNHBM), die aus staatlichen, gemeindeeigenen und privaten (vor allem Arbed) Mitteln finanziert wurde, zielte weiterhin auf den Erwerb eines Eigenheims. Auch der kommunale Wohnungsbau der Stadt Esch-Alzette, die als einzige Gemeinde in dem Bereich aktiv wurde. Dass der soziale Mietwohnungsbau nicht gefördert wurde, hing mit dem konservativen Weltbild zusammen, mit der Angst vor Zusammenrottungen und der fehlenden Lobby der ärmsten Bevölkerungsschichten.

Interessant ist, dass in Ländern wie Luxemburg, Belgien und Frankreich, die schon früh auf den Erwerb eines Eigenheims setzten, auch heute noch ein höherer Prozentsatz der Bevölkerung als in anderen Ländern Eigentümer ihrer Wohnung ist. In Luxemburg wird das Ideal des Eigenheims heute wie damals propagiert. Die durch den Mangel an Wohnungen bedingten sehr hohen Mieten führen jedenfalls dazu, dass sich die Eigentumswohnung als Investition rechnet. Vorausgesetzt, man hat die Mittel dazu. Total überschuldete Familien sind die Kehrseite der Medaille, ein Phänomen, das den frühen „sozialen“ Wohnungsbau ebenfalls kennzeichnete.

Das erste Mietschutzgesetz wurde 1920 rechtskräftig, lief jedoch 1927 aus, ohne verlängert zu werden. Trotz der sehr hohen Mieten, scheint der Mieterschutz nur ein geringer politischer Stellenwert gehabt zu haben.

Die Hausbesitzerlobby setzte sich vehement gegen den Mieterschutz zur Wehr, da es für die konservativen Kreise einen Eingriff in das Privateigentumsrecht darstellte. Das Fehlen verlässlicher Erhebungen zur Wohnungsnot erschwerte zudem die Diskussion. Tatsache ist, dass es zu zahlreichen Ausweisungen in den Südgemeinden kam und dass die Mietpreise kontinuierlich stiegen.

Der öffentliche Sozialwohnungsbau in Luxemburg wurde nie zur architektonischen Spielwiese. Im Gegensatz zum Roten Wiener der 1920er oder den französischen HLMs der 1970er scheinen die Luxemburger Sozialwohnungsprojekte eher brav und bieder.

Der Wohnungsbau der SNHBM und der Gemeinde Esch-Alzette in den 1920er Jahren lehnt sich architektonisch sehr eng an die um 1900 in verschiedenen europäischen Ländern, insbesondere in Deutschland, entwickelten Modelle des Kleinwohnungsbaus an. Erst Ende der 1920er Jahre wurde die europäische Avantgarde-Architektur auch hierzulande thematisiert in der Ausstellung „Wie Wohnen?“, die 1929 vom damals gegründeten Volkswohnungsamt organisiert wurde. Ihr Einfluss blieb allerdings sehr gering. Vor allem das Flachdach war ein Tabu in Luxemburg. Eine Wende in der Architektur des sozialen Wohnungsbaus kam erst mit der Gründung des Fonds du Logement 1979. Der Fonds setzte von Anfang an auf eine qualitativ hochwertige zeitgenössische Architektur. Glücklicherweise sind wir von dem Modell der französischen HLM verschont geblieben.

(Das Interview wurde zwischen dem 12. und dem 23. Februar über E-Mail geführt)

1 Antoinette Lorang, Luxemburgs Arbeiterkolonien und billige Wohnungen 1860-1940 (hg. Ministère du Logement), Luxemburg 1994
Bernard Thomas
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