In zwei Jahren spätestens soll die Reform des Jugendschutzes stehen. Dafür holt sich Justizministerin Sam Tanson Hilfe aus der Schweiz

Das Versprechen

d'Lëtzebuerger Land du 22.11.2019

„Ein ganz neuer Text muss her“, forderte Deidre Du Bois am Mittwochmorgen. Anlässlich des Weltkindertags hatte RTL Radio die Rechtsanwältin, Vize-Präsidentin der Menschenrechtskommission und seit ihrer Nominierung durch die Grünen diese Woche vielleicht künftiges Staatratsmitglied ins Studio gebeten, um mit ihr die Reform des Jugendschutzes zu diskutieren.

Die hatte Blau-Rot-Grün eigentlich für die erste Amtszeit bis 2019 versprochen; sie kam aber wegen erheblicher Meinungsverschiedenheiten zwischen dem sozialen Sektor und den Justizbehörden – und nicht zuletzt wegen eines grünen Justizministers, der lange nicht Position beziehen wollte, nicht über das Stadium eines – umstrittenen – Entwurfs heraus.

Jetzt soll es einen neuen Anlauf geben, verspricht Justizministerin Sam Tanson, die das Ressort vom erkrankten, amtsunfähigen Félix Braz übernommen hat. In einem Interview mit dem Radio 100,7 vor zwei Wochen war die Grüne formell: „Wir können Minderjährige nicht mit erwachsenen Straftätern in ein Gefängnis setzen“, sagte sie und fügte hinzu: „In egal was für einem Fall nicht.“ Damit schloss die grüne Ministerin eine Hintertür, die Braz, auf Wunsch der Jugendrichter und Staatsanwaltschaft, in seiner Vorlage noch offen gehalten hatte: Unter bestimmten Umständen und wenn kein anderes Mittel blieb, sollte es in Zukunft doch möglich sein, Minderjährige in Schrassig einzusperren.

Erst eine Konferenzreihe der Uni Luxemburg und des Fachverbands für Sozialarbeit Ances mit internationalen Rechtsexperten, die offenlegte, wie sehr Luxemburg Entwicklungen im Jugend(straf)recht hinterherläuft, und schließlich ein resolutes „So nicht!“ der damaligen Vorsitzenden des UN-Kinderrechtskomitees, Renate Winter (heute dort Vizepräsidentin), hatte diese öffentliche Kehrtwende möglich gemacht: Aufgrund des Drucks versprach Braz, seinen repressiven Entwurf entlang internationaler Rechtsnormen zu überarbeiten. Danach passierte erst einmal: nichts weiter.

Gut, dass diese Woche Weltkindertag war und das UN-Kinderrechtskomitee zum 30. Jahrestag der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen alle Unterzeichnerländer gebeten hat, sich neu mit konkreten Zusagen zu ihren Zielen zu bekennen. Pledges heißt das im Amtsenglisch, und tatsächlich erneuerten Justiz- und Erziehungsministerium gerade noch rechtzeitig zum Stichtag ihre diesbezüglichen Versprechen. Was Félix Braz mündlich zusagte, gibt es nun schriftlich verbrieft: Luxemburg wird sein Jugendschutzgesetz von 1992 so reformieren, dass in Zukunft keine Minderjährigen mehr ins Erwachsenengefängnis kommen. Nicht nur dass, diverse Rechtsgarantien, deren Fehlen im Brazschen Entwurf vom Staatsrat gerügt wurde, sollen ebenfalls kommen. Außerdem soll ein neuer Text präzise zwischen Schutzgedanken und strafrechtlichen Elementen unterscheiden.

Im Interview mit Radio 100,7 wollte sich Ministerin Tanson zwar noch nicht festlegen, ob es nun zwei Texte werden, mit einem gesonderte Jugendstrafrecht, wie es das Kinderrechtskomitee ORK fordert, oder ein gemeinsamer. Womöglich wird, um das Gesetzgebungsverfahren nicht weiter zu verlängern, es einen neuen Text mit zwei Kapiteln geben. Die zuständige Juristin aus dem Justizministerium, Véronique Bruck, spricht gegenüber dem Land gleichwohl von einer „refonte complète“, also einer vollständigen Überarbeitung.

Kein Wunder, dass die Stimmung am Mittwochabend bei der Vorstellung des Jahresberichts des Kinderrechtsbeauftragten entsprechend gelöst war. Für diesen Paradigmenwechsel streiten ORK, Menschenrechtskommission, Organisationen der Sozialarbeit und viele andere seit Jahrzehnten, hatten sich aber nie gegen die Richter- und Staatsanwaltschaft, deren Vertreter bei den Beratungen im Justizministerium dabei waren, durchsetzen können. Auch das Land hatte die eklatanten, menschenrechtswidrigen Schutzlücken im Jugendschutz ein ums andere Mal thematisiert.

Nun wendet sich das Blatt. Der Weg ist frei, in Luxemburg wirklich ein Paradigmenwechsel einzuläuten und damit, wie es Braz nach seinem Meinungsumschwung formuliert hatte, EU-Vorreiterland in Sachen Jugendschutz zu werden. Umsetzen wird die Reform Sam Tanson. Und sie hat niemand anderes als Renate Winter als Beraterin zu Hilfe geholt, ehemalige Jugendrichterin und bestens mit der Materie vertraut. Winter hat diverse Länder dabei unterstützt, ihrer Jugendstraf- und Jugendhilfesysteme zu modernisieren. Bis Januar 2022, so wurde als maximale Deadline gesetzt, soll die Reform abgeschlossen sein. Dann wird vermutlich auch Schluss mit einer weiteren Luxemburger Besonderheit im Jugendschutz sein: Hierzulande wird Eltern, deren Kinder vom Gericht in ein Erziehungsheim eingewiesen werden, automatisch das Sorgerecht weggenommen. Schon im Brazschen Text sollte diese Praxis korrigiert werden, die dazu führt, dass Heimeinrichtungen stellvertretend über so wichtige Dinge wie medizinische Eingriffe, Schulwechsel und mehr entscheiden, während die jeweiligen Eltern sich oft von so wichtigen Entscheidungen und Informationen ohne Mitspracherecht abgeschnitten fanden.

Es sind aber nicht nur die Gesetze, die aus kinderrechtlicher Sicht bedenklich sind – es ist auch das Hilfsangebot in der Jugendhilfe an sich. Dort liegt seit vielen Jahren etliches im Argen, was Ressourcen, aber insbesondere auch die zugestandenen Rechte der Jugendliche – und die ihrer Eltern angeht. Ein paternalistisches Verständnis von Jugendhilfe sorgte dafür, dass Familien auseinandergerissen wurden, Jugendliche ohne Anhörung und Fürsprache in Heimen eingewiesen und sie bestraft wurden, ohne dass die Kriterien für die Disziplinierung für alle gleichermaßen transparent gewesen waren. In Luxemburg ist der Anteil richterlicher Paltzierungen in Heime im Vergleich zu den freiwilligen Unterbringungen, wenn also Eltern dies entscheiden, seit jeher besonders hoch.

Die Praxis ändert sich erst allmählich, als mit der Schaffung des ORK und mit der Kontrollbehörde Contrôle externe des lieux privatifs (CELPL; heute geleitet von Claudia Monti) zunehmend Externe Einblick in die Jugendhilfeeinrichtungen erhielten, diese mit internationalen Standards verglichen – und deutlich wurde, wie unhaltbar die Zustände teilweise waren. Inzwischen wurden zahlreiche der internen Prozeduren in den staatlichen Heimen neu geregelt, gibt es die Möglichkeit, gegen als unfair erlebte Behandlung Beschwerde einzulegen. Das sind wichtige Verbesserungen.

In dem Punkt haben die Jugendrichter Recht: Sie müssen mit den bestehenden Erziehungshilfeangeboten auskommen; es gibt noch immer zu wenige spezialisierte Therapieplätze. Der Mangel an differenzierten Behandlungsangeboten führt dazu, dass vielen Kindern in Not nicht frühzeitig die nötige Hilfe zuteil wird und sie dann, wenn hierzulande nichts geholfen hat, mitunter in fragwürdigen Maßnahmen im Ausland landen, die sich jeglicher Qualitätskontrolle entziehen und die von Luxemburg kaum mit der nötigen Sorgfalt begleitet werden (können). Das ORK fordert daher einen Aktionsplan Jugendschutz.

Für schwere Fälle gibt es seit November 2017 die Unisec in Dreiborn. Aber auch wenn der jüngst vorgestellte Bericht der Kontrollbehörde CELPL den dort Beschäftigten eine gute Arbeit bescheinigt, einen Geburtsfehler in der Konstruktion der Unisec können sie nicht beheben. Geschaffen wurde die Jugendanstalt mit ihren hohen Mauern als Alternative zur Inhaftierung im Erwachsenengefängnis. Gleichzeitig hatten ihre Erfinder nie wirklich zu Ende gedacht, wer in die geschlossene Erziehungsanstalt unterkommen soll – und wie die Unisec in das Gesamtgefüge der Jugendhilfemaßnahmen einfügen sollte. Weil Wegsperren Freiheitsentzug heißt, also ein Grundrecht beschränkt wird, wurde die Unterbringungsdauer auf maximal drei Monate begrenzt, mit einmaliger Möglichkeit zur Verlängerung. Das macht Sinn als eine Art Warnschuss, beschränkt zugleich aber die Wirkungsmöglichkeiten der dort beschäftigten Sozialpädagogen und Psychologen. „Das erzieherische Personal stabilisiert die Jugendlichen in einer ersten Phase. Der Hilfeplan muss aber stärker auch die Zeit nach der Entlassung in den Blick nehmen“, betont Lynn Bertrand, Kriminologin und CELPL-Kontrolleurin.

Der beste Hilfeplan und die besten Vorsätze helfen nicht weiter, wenn im Anschluss an die Unterbringung kein Hilfenetz existiert, das die Behandlung sinnvoll fortführt. „Was fehlt, sind Folgeangebote“, unterstreicht Bertrand. Oftmals werde ehemaligen Unisec-Jugendlichen die Aufnahme in andere Maßnahmen verweigert mit dem Argument, sie passten nicht ins jeweilige Behandlungskonzept. Die Erkenntnis, dass aktuelle Angebote nicht ausreichen, ist indes keine neue und hatte schon Montis Vorgängerin, Lydie Err, in einem Bericht beanstandet.

Immerhin: Die Verantwortlichen für Dreiborn, Direktor Ralph Schroeder und Vizedirektorin Joëlle Ludewig, sind seit einiger Zeit dabei, ihre Angebotsstruktur „von Grund auf zu überdenken“ und sich breiter aufzustellen, um, wie es Ludewig ausdrückt, für die unterschiedlichen Profile der Jugendlichen „mehr Passgenauigkeit“ und „Flexibilität“ zu erlangen. Kernidee der Revision, die noch nicht abgeschlossen ist: eine Aufnahme-Wohngruppe zu schaffen, in der Sozialpädagogen und Psychologen sich zunächst ein genaues Bild der Problemlagen der Neuzugänge machen können. Und von dort ausgehend, Jungen und Mädchen verschiedenen modular aufgebaute Behandlungen zuteilen können.

Im Gespräch ist eine weitere intensivpädagogische Gruppe für WiederholungstäterInnen, aber auch andere Optionen werden geprüft. „Das Alleinstellungsmerkmal von Dreiborn, so weit sind wir uns einig, ist unsere Expertise im Umgang mit straffällig gewordene Jugendlichen beziehungsweise mit solchen, die riskieren, straffällig zu werden“, sagt Ludewig.

Dafür wird das schon in die Jahre gekommene Erziehungsheim Dreiborn umstrukturiert: Mädchen sollen ab März in die ehemalige Jugendherberge nach Bourglinster umziehen, dann wird ihr Wohngebäude frei. Auch eine semistationäre Tagesstruktur ist in Planung, die es erlauben soll, Jugendliche, die zwar über den Tag Hilfe benötigen, dennoch in ihrem familiären Umfeld zu behalten. Das entspricht einem weiteren Grundsatz der UN-Kinderrechtskonvention: Kinder und Jugendlichen so lange in ihren Familien zu belassen und sie nur, wenn es gar nicht anders geht, aus dem familiären Umfeld herauszunehmen, und dies so kurz wie möglich.

Auf andere Mängel, die von den unabhängigen Kontrolleuren bemängelt wurden, haben Ludewig und Schroeder indes wenig Einfluss: etwa dass Jugendliche, die in der Unisec weggesperrt sind, offenbar nicht immer regelmäßig von Jugendrichtern angehört werden. Dass Jugendliche angehört werden sollen, ist ebenfalls ein Grundsatz der Kinderrechtskonvention, hatte Anwältin Deidre Du Bois gegenüber RTL Radio unterstrichen. Aber auch der Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten lässt zu wünschen übrig; die Kontrolleure des CELPL fordern, nur geschultes Krankenpflegepersonal mit der Medikamentenausgabe zu beauftragen und diese nicht, wie es zum Zeitpunkt der Visiten der Fall war, den Erziehern zu überlassen.

Auch die Polizei tut sich offenbar noch schwer mit dem Umsetzen internationaler Standards bei Jugendlichen. In der Vergangenheit wurden wiederholt Minderjährige, die in die Unisec mussten, per Gefangenentransporter und in Handschellen gebracht. Auch solche Jugendlichen, bei denen keine Gefahr bestand, sie könnten ausrasten oder fortlaufen. Auf Betreiben der CELPL werden Jugendliche nun mit dem Polizeiauto zur Anstalt gefahren; an den Handschellen hält die Polizei allerdings fest, angeblich aus Sicherheitsgründen. Wie wäre es, wenn die Polizeidirektion oder ihr oberster Dienstherr, der grüne Polizeiminister François Bausch, diese Praxis mit Blick auf die Kinderrechtskonvention noch einmal überdenkt? Die repressive Lesart der Polizei hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass Heimkinder, die von der Schule ins Heim mussten, von uniformierten Polizisten abgeholt wurden – ungeachtet dessen, was das für ihre emotionale Stabilität und die ihrer Klassenkameraden bedeutete. So viel zum Jugendschutzgedanken in diesem Land.

Ines Kurschat
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