Ein Deontologie-Kodex fehlt noch

Das Tun und Lassen der Psychotherapeuten

d'Lëtzebuerger Land du 20.04.2018

Am Mittwoch trafen sich der Collège médical, der wissenschaftliche Beirat für Psychotherapie und der Psychotherapeuten-Dachverband Fapsylux ein erstes Mal, um über einen Code de déontologie für die Psychotherapeuten zu beraten. Der wird Regeln zur Berufsausübung festlegen, über deren Einhaltung der Collège médical wacht – wie der Collège auch zuständig ist für die Dentologie der Ärzte und die der Apotheker.

Die Arbeit an dem Psychotherapeuten-Kodex beginnt nicht gerade früh: Das Gesetz, das den Psychotherapeutenberuf einführte, war am 24. Juli 2015 in Kraft getreten. Darin steht, der Collège médical arbeite den Kodex aus, der Wissenschaftliche Beirat für die Psychotherapie begutachte ihn. So dass der Kodex streng genommen schon fast drei Jahre überfällig ist. Pit Buchler, der Präsident des Collège médical, verspricht denn auch, der Kodex werde „so schnell wie möglich kommen“.

Deontologie-Kodizes sind nicht etwa nur Papiertiger. In der Medizin, wie etwa auch für Anwälte oder für Journalisten, regeln sie das Disziplinarrecht für die betreffenden Berufe. „Besteht ein Verdacht auf einen Verstoß, ermitteln wir regelrecht“, erklärt Pit Buchler. Verstöße kann der Disziplinarrat, der über allen Gesundheitsberufen steht, mit Rügen, aber auch mit Geldstrafen ahnden, und er kann Freiberuflern beispielsweise eine Zeitlang die Berufsausübung untersagen.

Den Verzug bei der Ausarbeitung des Kodex für die Psychotherapeuten begründet Pit Buchler damit, „dass wir eine Menge Arbeit mit der Zulassung der Therapeuten haben“. Bis Ende Juli gilt noch die dreijährige Übergangsphase: In der Zeit kann den Titel „Psychotherapeut“ auch erhalten, wer nicht Psychologe oder Arzt ist und eine Psychotherapie-Ausbildung hat. Übergangsweise kann auch anerkannt werden, wer einen anderen Grundberuf hat, aber mindestens 450 Stunden Psychotherapie-Ausbildung nachweisen kann und anschließend wenigstens fünf Jahre lang therapeutisch praktiziert hat. „All diese Dossiers durchzusehen, ist aufwändig“, sagt Pit Buchler.

Geschützt wären die Interessen der Patienten aber auch, solange der Kodex für die Psychotherapeuten noch nicht besteht. Der Meinung ist nicht nur der Präsident des Collège médical, sondern auch Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP): „Die Anforderungen an den neuen Beruf sind streng, dadurch ist der Patient auf jeden Fall besser geschützt als zu der Zeit, als es noch kein Psychotherapeutengesetz gab.“ Die ASBL Patientevertriedung sieht das ähnlich und meint, dass es Deontologie-Kodizes für andere Gesundheitsberufe gibt, habe zu einer „Tradition in der Disziplin“ im Gesundheitswesen generell geführt. Und sie vertraut darauf, dass Psychotherapeuten „in ihrer Ausbildung darin geschult werden, wo ethische Grenzen für sie liegen“. Außerdem war Luxemburg im Gesundheitsbereich lange ganz ohne Disziplinarregeln: Bis 1991 gab es keinen Deontologie-Kodex für die Ärzte, bis 2010 keinen für die „certaines professions de santé“, womit alle gemeint sind, die keine Ärzte sind – bis auf die Apotheker, die erhielten ihren Kodex 2011. „Besteht kein Code de déontologie, gilt das Gewohnheitsrecht“, sagt Pit Buchler.

Dass es für die Psychotherapie aber so manches zu regeln geben könnte, darauf deutet der Deontologie-Kodex hin, den die Psychologische Gesellschaft (SLP) in den Neunzigerjahren für die Luxemburger Psychologen aufgestellt hat: Das mit drei Anhängen gut neun Seiten lange Dokument trifft zum Beispiel viele Festlegungen, die mit dem Vertrauensverhältnis zwischen Psychologen und Klient in Verbindung stehen. Am ungeduldigsten wartet auf den Kodex für die Therapeuten vielleicht die CNS: In Codes de déontologie für mit der Kasse per Konvention verbundene Berufe steht auch, dass deren Regeln eingehalten werden müssen, und wer das nicht tut, begeht einen Disziplinarverstoß. Am liebsten hätte die CNS es gesehen, der Kodex hätte schon bestanden, ehe sie im Januar mit dem Psychotherapeuten-Dachverband über eine Konvention zu verhandeln begann.

Den Patienten wäre freilich auch damit gedient, wenn über das Tun und Lassen der Psychotherapeuten öffentlich besser informiert würde: Welchen Behandlungsansatz jeder anerkannte Therapeut verfolgt und welcher „Schule“ er angehört, und was darunter überhaupt zu verstehen ist – darüber gibt es weder beim Collège médical noch beim Gesundheitsministerium einfach abrufbare Informationen. Die Unklarheit, die über den Beruf herrscht, ist heute kaum kleiner als vor dem Psychotherapeutengesetz, das die Leute eigentlich vor „Scharlatanen“ in Schutz nehmen und für Psychotherapie von hoher Qualität sorgen sollte. „In der Tat“, räumt die Gesundheitsministerin ein, und teilt mit, das Portal sante.lu werde derzeit um diese Informationen ergänzt. pf

Peter Feist
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