Zinsbesteuerung und Bankgeheimnis

Eitel Sonnenschein

d'Lëtzebuerger Land du 14.03.2014
Finanzminister Pierre Gramegna (DP) hatte ein bisschen Mühe der Presse am Dienstag zu erklären, warum er der Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie nicht zugestimmt hatte, wenn er doch gleichzeitig sagte, von den Erklärungen der EU-Kommission „sehr positiv beeindruckt“ gewesen zu sein. Dass es sich hierbei um eine „politische Entscheidung“ handele, die nur der Regierungschef treffen könne, wollten ihm die Brüsseler Journalisten nicht so recht abkaufen. Vergangenen Dezember noch hatte Staatsminister Xavier Bettel (DP) die Reform für Luxemburg abgelehnt, die Entscheidung darüber bis in den März verschoben. Der solle sich nun beim Frühlingsgipfel der Staats- und Regierungschefs kommende Woche selbst von den Fortschritten in den Verhandlungen mit den Drittstaaten wie der Schweiz, Liechtenstein oder Monaco überzeugen können, bevor er der Reform zustimme, erläuterte Gramegna am Dienstag. Wenn die Staats- und Regierungschefs sich einigten, könne der Zeitplan einer Entscheidung im März immer noch eingehalten werden, so Gramegna. Da die Staats- und Regierungschefs bei ihren Gipfeln aber keine Rechtsakte beschließen, wird es wahrscheinlich den Landwirtschaftsministern, die sich am 24. und 25. März treffen, überlassen bleiben, die seit Jahren umkämpfte Reform, mit der Europa versucht, der Steuerflucht ein Ende zu setzen, damit sich die leeren Staatskassen wieder füllen, unter dem Programmpunkt „Sonstiges“ abzunicken. Dass sie damit den letzten Nagel in den Sarg des Luxemburger Bankgeheimnisses schlagen würden, stimmt allerdings nicht. Das hatte Gramegnas Vorgänger Luc Frieden (CSV) bereits vergangenen April in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung getan. Obwohl damals die Bankiers behaupteten, von der Ankündigung, ab 2015 werde in Luxemburg der automatische Informationsaustausch eingeführt, nicht überrascht gewesen zu sein, war unter der europäischen Kundschaft doch eine gewisse Panik aufgekommen. Vor allem die „Kleinen“, mit einem Vermögen über ein paar hunderttausend Euro, schlossen ihre Konten, ließen sich meistens ihr Guthaben bar auszahlen und machten sich auf und davon. Einen Überblick darüber, wie viel Geld die Kunden insgesamt über die Grenze schafften, hat auch die Banken- und Bankiersvereinigung ABBL nicht. Doch dass die Beträge nicht unbeträchtlich sind, zeigt das Beispiel der Banque Raiffeisen. CEO Guy Hoffmann erzählte vergangene Woche, von den 350 Millionen Euro Spareinlagen europäischer Kunden bei der Bank sei seit dem legendären FAS-Interview ein Drittel abgezogen worden. Bei der Reform, der Xavier Bettel nächste Woche zustimmen soll, geht es also nicht mehr um den automatischen Informationsaustausch an sich, sondern darum, über welche Einkommensklassen Informa­tionen ausgetauscht werden. Weil sich die Staats- und Regierungschefs in Santa Maria de Feira vor bald 14 Jahren lediglich darauf einigen konnten, Informationen über Zinseinkünfte auszutauschen, beziehungsweise eine Quellensteuer abzuführen, war es Anlegern ein leichtes, beispielsweise via Geldmarktfonds die Zinsbesteuerung zu umgehen. Ohnehin waren die Zinsen in den vergangenen Jahren so niedrig, dass sich die Kleinsparer und Investoren nach anderen Anlagemöglichkeiten umsahen. Deshalb soll nun, nach jahrelangem Feilschen, der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Dividenden, Erträge aus Versicherungsverträgen, bisher nicht abgedeckte Investmentfonds erweitert werden und über die „Durchsichtigkeitsklausel“ gleichzeitig verhindert werden, dass die „großen“ Kunden eine Firmenstruktur oder Stiftung vorschalten, um der Besteuerung natürlicher Personen zu entgehen. „Level playing field“ – das war während der Verhandlungen immer die Luxemburger Kampflosung. Dem Finanzplatz Luxemburg dürfe gegenüber Finanzplätzen außerhalb der EU kein Wettbewerbsnachteil entstehen, hatten erst Ex-Staatsminister Jean-Claude Juncker (CSV), und als diese Haltung mit seinem Mandat als Vorsitzender der Eurogruppe immer unvereinbarer wurde, Luc Frieden argumentiert. Das klang eleganter als zu sagen: Damit europäische Steuerhinterzieher ihr Geld nicht einfach aus der EU, beispielsweise in die Schweiz, nach Monaco, Andorra, San Marino oder Liechtenstein schaffen können, sollen dort die gleichen Regeln gelten. Die fünf Länder und Territorien müssen auf Basis der Original-Zinsrichtlinie auf den Informationsaustausch auf Anfrage umstellen, wenn alle EU-Staaten automatisch Informationen tauschen. Doch ein Austausch anderer Informationen als die über Zinserträge musste erst verhandelt werden und ein „level playing field“ wäre ohnehin nur dann erreicht, wenn auch die „Drittstaaten“ automatisch Informationen tauschen würden. Es war der Bericht über diese Verhandlungen, den Xavier Bettel vergangenen Dezember zum Vorwand nahm, die Reform abzulehnen – weil er nicht vorlag. Die Verhandlungen hätten überhaupt noch nicht begonnen, so die Luxemburger Argumentation. Dabei hatten Luxemburg und Österreich der EU-Kommission während Jahren das Mandat verweigert, solche Verhandlungen zu beginnen und ihnen im Mai 2013 überhaupt erst zugestimmt. Es ist ein Spiel auf Zeit, denn dadurch, dass die Reform nicht vergangenen Dezember, sondern erst diesen Monat beschlossen wird, tritt sie nicht 2016, sondern erst 2017 in Kraft. Dadurch bleibt erstens den Banken mehr Vorbereitungszeit. Und zweitens könnte sich bis dahin das internationale Steuerumfeld noch einmal drastisch verändern. Denn nach Jahren des Status Quo geht es, seitdem USA im UBS-Steuerhinterziehungsskandal das Schweizer Bankgeheimnis knackten, im Schweinsgalopp voran. Im Februar hat die OECD ihr Standardformular für den automatischen Austausch von Bankinformationen vorgestellt, der über das, was in der Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie vorgesehen ist, hinausgeht. Die im Jargon „Common reporting standards“ genannten Regeln sind an Fatca inspiriert, dem US Foreign Account Tax Compliance Act, dem alle Länder zustimmen müssen, die in Zukunft noch Handel mit den USA betreiben wollen. Spätestens seit Fatca war das Luxemburger Bankgeheimnis gestorben, denn Fatca verlangt von den Banken die Mitteilung weitreichender Kontoinformationen aller US-Bürger. Luxemburg soll noch vor dem Sommer sein Fatca-Abkommen abschließen und opfert deshalb neben dem Bankgeheimnis auch seine Inhaberaktien. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatte vergangenen Herbst noch Luc Frieden im Parlament hinterlegt. Ungefähr zeitgleich proklamierten die G-20-Staaten den automatischen Informationsaustausch zum „neuen Weltstandard“. Weil ein loser Verein wie der G-20-Bund einen solchen Standard aber gar nicht durchsetzen kann, bleibt die Arbeit der OECD überlassen, bei deren Ministertreffen im Mai die neuen Standards angenommen werden sollen. Obwohl dadurch der Kreis der Länder wächst, mit dem Luxemburg Informationen austauschen muss, sind das gute Nachrichten. Denn der OECD gehört auch die Schweiz an, die sich diesen Regeln früher oder später wird beugen müssen. Der wirkliche Nachteil an den OECD-Regeln liegt in der Umsetzung. Auch wenn alle OECD-Mitglieder neuen Steuer-Berichterstattungsregeln zustimmen, müssen diese erst mühsam über hunderte von zwischenstaatlichen Nicht-Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden. Wie lang solche Updates dauern, zeigen auch Luxemburgs Bemühungen, seit dem Bekenntnis von 2009 – um von der grauen Liste genommen zu werden –, seine Steuerabkommen überhaupt auf den OECD-Standard zu aktualisieren, der den Informationsaustausch auf Nachfrage vorsieht. Die andere Nebenwirkung der OECD-Regeln ist die Multiplikation von verschiedenen Standards, vor der am Dienstag in Brüssel auch Pierre Gramegna warnte. Neben einem Engagement der Drittstaaten in Richtung automatischen Austauschs verlangte er von der Kommission, dass sie sich für einheitliche Standards einsetzen werde, wenn Luxemburg der Reform der Zinsbesteuerung zustimmen solle. Tatsächlich sind es der Neuerungen einige, die auf die Kunden, Banken und auch auf die Verwaltungen zukommen. Derzeit ist der Fatca-Start noch für diesen Sommer geplant. Ab dem Steuerjahr 2015 werden automatisch Informationen über Zinseinkünfte mit den EU-Ländern getauscht, ab dem Steuerjahr 2017 dann auch auf den in der kommende Woche zu beschließende Reform enthaltenen Einkünften. Die OECD will ihre eigenen Standards beschließen und der EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta arbeitet an der Reform der Zusammenarbeit der EU-Steuerbehörden, die beispielsweise auch Informationen über Rentenansprüche oder Sitzungsgelder austauschen sollen. Wie das alles zusammenpassen soll? Der Hinweis auf die directive coopération administrative (DCA) am Dienstag ist darin entscheidend. Über diese Richtlinie könnten beispielsweise die neuen OECD-Standards EU-übergreifend umgesetzt werden – in seiner solchen Super-Richtline würde die reformierte Zinsbesteuerungsrichtlinie aufgelöst. Angesichts der Panik, die noch vergangenen Frühling die Ankündigung vom Ende des Bankgeheimnisses auslöste und der Schreckensszenarien von Massenentlassungen und abrupten Steuereinbrüchen, die auf dem Finanzplatz die Runde machten, der Beschwörung der Quellensteuer als effizienteste Art der Steuereintreibung, kann es überraschen, wie entspannt die Finanzgemeinde den Neuerungen nun entgegensieht. Dass die Umstellung mit großen Kosten verbunden ist, schon allein auf informatischer Ebene, belastet die Banken natürlich. Aber die große Kundenflucht, vor der Luc Frieden immer warnte, scheint man nicht mehr zu befürchten. „Ich glaube nicht, dass es zu einer Flucht unserer Kunden in die Schweiz kommt“, sagt ABBL-CEO in spe Serge de Cilia. „Auch nicht nach Monaco, Andorra, Liechtenstein oder Monaco.“ Die Schweiz stehe dazu unter viel zu hohem Druck, durch die EU, die USA und die OECD und setze selbst auf eine Weißgeldstrategie, welche die Alpenrepublik für Steuerflüchtige unattraktiv mache. „Wer hier sein ganzes Zeug einpackt, unter den Arm nimmt und damit in die Schweiz geht, wird dort nicht unterkommen“, ist de Cilia überzeugt. Seit die ABBL und die CSSF die heimischen Banken quasi zu Zwangsrekruten der ICMA-Charta gemacht haben, nach der alles blütenrein sein muss, bleibt den Kreditinstitutionen ohnehin kaum noch die Wahl. „Den Kunden wird angeboten, ihre Situation zu regeln. Diejenigen, die stur nichts unternehmen wollen, riskieren, dass man ihnen das Konto schließt, denn die Bank muss compliant sein.“ Wieder fehlt es der ABBL an konkreten Zahlen. Aber die Mitglieder berichten, dass es ihnen durchaus gelinge, die „kleinen“ durch „große“ Kunden zu ersetzen, die ihre Steuern brav zahlen. Alles eitel Sonnenschein also? Ob am Luxemburger Finanzplatz ein wirklicher Mentalitätswandel stattgefunden hat oder die Verantwortlichen notgedrungen gute Miene zum bösen Spiel machen? Für die Versicherungsbranche wird der Informationsaustausch eine Premiere sein. „Wir sind nicht diejenigen, die Widerstand leisten, weil wir der Meinung sind, dass die Realität heute in einem transparenten Umfeld stattfindet“, so Marc Hengen vom Versicherungsverband Aca. Weil auch bisher schon die Versicherungsprodukte im Heimatland der Kunden versteuert würden, ändere sich grundsätzlich nicht, sagt er, fügt aber hinzu, die Gesellschaften müssten nun ihren Kunden erklären, dass der automatische Informationsaustausch zum internationalen Standard werde und ihr Fiskus künftig über die Einnahmen aus ihren Lebensversicherungsverträgen in Kenntnis gesetzt würde. „Das wird viel Arbeit“, sagt Hengen. Vielleicht ein Hinweis darauf, dass bisher nicht alle Kunden ihrem Fiskus Bescheid gesagt haben und sich deswegen doch etwas ändert? In vielen Ländern seien Versicherungsprodukte beziehungsweise die Einkünfte daraus nicht steuerpflichtig, winkt Hengen ab. Für belgische Kunden – Belgien ist einer der Haupt-Exportmärkte der Luxemburger Lebensversicherer– werde sich deshalb nichts ändern.
Michèle Sinner
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