Leitartikel

Eingeborene und Stammesvölker

d'Lëtzebuerger Land vom 11.08.2017

Vor kurzem hinterlegte Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) einen Entwurf im Parlament, um ein kleines gesetzgeberisches Kuriosum aus der Welt zu schaffen. Das künftige Gesetz soll nämlich eine der 32 Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifizieren, die Luxemburg seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht umgesetzt hat. Dazu gehören die Konventionen über den Arbeitsschutz und Wanderarbeiter von 1949, über die Beschäftigungspolitik von 1964, über Tripartite-verhandlungen zugunsten internationaler Arbeitsnormen von 1976, über private Arbeitsvermittlungsfirmen von 1997 oder über Haushaltsangestellte von 2011.

Im Laufe der Zeit wurden unterschiedliche Begründungen angeführt, weshalb die eine oder andere OIT-Konvention nicht ratifiziert wurde. Abgesehen von politischen Verdächtigungen im Kalten Krieg hieß es meist, dass sie nicht an die wirtschaftliche Realität im Land angepasst sei und das heimische Arbeitsgesetz die Beschäftigten sowieso besser schütze, als es die Konventionen verlangten.

Doch in diesem Fall geht es um die 1989 unterzeichnete und vor 26 Jahren in Kraft getretene Konvention Nummer 169 über eingeborene und Stammesvölker, die wohl wichtigste internationale Abmachung über deren Rechte. Folglich kann man sich fragen, ob diese Konvention nunmehr an die Luxemburger Realität angepasst ist, wo sich die Zahl der eingeborenen und Stammesvölker doch in Grenzen hält. Beziehungsweise, was die eingeborenen und Stammesvölker den wechselnden Regierungen seit 1989 zu Leide getan hatten und weshalb die Regierung nun die Notwendigkeit empfindet, diese Konvention doch noch ratifizieren zu lassen.

Selbstverständlich muss man durchaus den völkischen und kulturalistischen bis offen rassistischen Ansatz kritisieren, mit dem oft verlangt wird, die fernen Nachfahren der ursprünglichen Bewohner kolonisierter Länder quasi wie Flora und Fauna unter Naturschutz zu stellen, und auch im Motivenbericht des Gesetzentwurfs zur Ratifizierung der Konvention geht die Rede von ihnen als „garant de la préservation de la biodiversité et des cultures traditionelles“. Doch die OIT-Konvention verlangt unter anderem die Anerkennung der „Eigentums- und Besitzrechte der betreffenden Völker an dem von ihnen von alters her besiedelten Land“ und der „Rechte der betreffenden Völker an den natürlichen Ressourcen ihres Landes“ einschließlich ihrer Rechte, „sich an der Nutzung, Bewirtschaftung und Erhaltung dieser Ressourcen zu beteiligen“. Dass bisher nur vier europäische Staaten – Dänemark, die Niederlande, Spanien und Norwegen – die Konvention ratifiziert haben, hat auch damit zu tun, dass viele Industriestaaten Schadenersatzforderungen befürchten, wenn ihre Unternehmen Bergbau oder Plantagenwirtschaft in von einheimischen und Stammesvölkern beanspruchten Gegenden betreiben. Tatsächlich fällte ein chilenisches Gericht 2009 erstmals unter Berufung auf die OIT-Konvention ein Urteil zugunsten der Wasserrechte der Aymara.

Im Jahr 2000 lehnte die Regierung noch die angeblich zu schwerfällige, aber von Drittweltvereinen wiederholt geforderte Ratifizierung für ein Anliegen ab, von dem sie sich gar nicht betroffen fühlte. Noch vor zwei Jahren wies sie darauf hin, dass die Konvention ein unsinniges Programm zum Schutz der eingeborenen und Stammesvölker in Luxemburg und einen jährlichen Rechenschaftsbericht darüber verlangen würde. Doch Papierkram und Belgo-Mineira hin oder her, nun hofft sie laut ihrem Motivenbericht, zu den ersten Staaten in der Europäischen Union zu gehören, die die Konvention ratifizieren – als Kirsche auf dem Kuchen der Entwicklungshilfepolitik und damit als Imagepflege und Nation branding nach dem Luxleaks-Skandal.

Romain Hilgert
© 2023 d’Lëtzebuerger Land