Die Regierung will private Altersvorsorgeverträge stärken. Die sind beliebt, aber eine monatliche Rente will daraus kaum noch jemand

Abenteuer dritter Pfeiler

Foto: Sven Becker
d'Lëtzebuerger Land vom 12.01.2024

„Juncker-Rente“ sagten in der CSV manche, in Anspielung auf die deutsche „Riester-Rente“. Ende November 2001 war das: CSV-Finanzminister Jean-Claude Juncker hatte eine Pressekonferenz gegeben und erklärt, im Zuge der Steuerreform für Privatpersonen und Betriebe würden auch die Regeln für private Altersvorsorgeverträge (épargne prévoyance-vieillesse) verbessert. Die CSV lobte diesen Plan: Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und den 1999 geschaffenen Betriebs-Zusatzrenten erhalte die Altersvorsorge hiermit einen soliden „dritten Pfeiler“.

22 Jahre später will wieder eine CSV-DP-Regierung den drëtte Pilier stärken. Den zweiten, die betrieblichen Zusatzrenten, auch. Beide müssten in der „Architektur der Altersvorsorge“ eine „größere Rolle spielen“, sagte CSV-Sozialministerin Martine Deprez vor einer Woche im Gespräch mit dem Land. Nach wie vor komme „der größte Teil der Einkünfte im Alter aus dem ersten Pfeiler, der öffentlichen Rentenversicherung“ (d’Land, 5.1.2024).

Wo genau die Regierung mit den Pfeilern zwei und drei hinwill, weiß sie noch nicht. Das soll nach den vielen bilateralen Gesprächen konkreter werden, die die Sozialministerin ab kommendem Frühjahr führen will, um im Auftrag von Premier Luc Frieden das Terrain für eine „langfristige Absicherung“ der Renten zu sondieren, die der Koalitionsvertrag ankündigt. Und schon in Aussicht stellt, es werde „analysiert“, ob die beiden Pfeiler neben der gesetzlichen Rentenversicherung sich „insbesondere durch mehr steuerliche Erleichterungen“ weiter fördern lassen (S. 101).

Hätte Jean-Claude Juncker damals ahnen können, dass beim Commissariat aux Assurances, dem Kontrollorgan der Versicherungsbranche, Ende 2022 rund 134 500 private Altersvorsorgeverträge registriert sein würden, die sich in der Aufbauphase ihres Sparkapitals befanden, wäre er entzückt gewesen: Die Zahl entspricht mehr als einem Viertel der am Jahresende 2022 aktiven Bevölkerung (509 625, davon 3 617 im Interim). Die Vorsorgeverträge waren mit Einlagen von insgesamt rund 1,55 Milliarden Euro verbunden, und das ist wahrscheinlich nicht alles, was sich im dritten Pfeiler abspielt: Das Commissariat aux assurances erfasst nur, was Versicherungsunternehmen an Verträgen abschließen. Banken dürfen das auch. Erst wenn die Laufdauer eines Sparvertrags endet und das Kapital abgerufen wird, übernimmt ein Versicherer. Wie viele Vorsorgeverträge bei Banken existieren, ist allerdings unbekannt.

All das sieht nach einem „soliden“ dritten Pfeiler aus, wie die CSV 2001 gehofft hatte. Und wenn Marc Hengen, geschäftsführender Vorstand beim Versichererverband Aca sagt, die Altersvorsorgeverträge hätten „Erfolg bei den Leuten“, scheint das nicht übertrieben: Ende 2012 hatte das Commissariat aux Assurances 55 570 Verträge gezählt (d’Land, 17.1.2014). Innerhalb von zehn Jahren nahm ihre Zahl also um beinahe das Zweieinhalbfache zu, allein bei den Versicherern.

Doch schon als Jean-Claude Juncker im November 2001 bessere Regeln für die Altersvorsorgeverträge ankündigte, war darunter eine Änderung, die man auf den ersten Blick für seltsam halten konnte: Die Verträge sollten aufhören, regelrechte Rentenversicherungsverträge zu sein. Bisher konnte das angesparte Kapital nur in Form einer monatlichen Rente in Anspruch genommen werden. Juncker-Rentner dagegen sollten sich auf Wunsch bis zu 50 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen lassen können und den Rest als Rente. Bei der Einmalzahlung schlüge die Einkommensteuer zu, aber nur zum halben Steuersatz. Die monatliche Rente würde zur Hälfte steuerbefreit. Bisher war sie voll steuerpflichtig.

Schwer zu sagen, ob vor allem diese neue Wahlfreiheit den Ausschlag gab, dass Juncker in seiner Erklärung zur Lage der Nation am 20. Mai 2003 die erste Bilanz des mit einer großherzoglichen Ausführungsverordnung vom 25. Juli 2002 in Kraft gesetzten neuen Regimes „absolut beeindruckend“ nannte. Möglich ist auch, dass die Wirkung der Steuervorteile überwog: Ende 1990 war ins Einkommensteuergesetz ein Artikel 111bis gelangt, der in Altersvorsorgeverträge eingezahlte Prämien mit bis zu 48 000 Franken im Jahr steuerlich absetzbar machte. Die Juncker-Polfer-Regierung legte nach. Statt umgerechnet 1 189,87 Euro konnten es nun bis zu 3 200 Euro sein, wenn 55- bis 69-Jährige einen Vertrag im „dritten Pfeiler“ abschlossen. Für unter 40-Jährige galten 1 500 Euro, anschließend nahm die Absetzbarkeit in Fünf-Jahre-Stufen zu. Im état de la nation 2003 bilanzierte Juncker: Am 1. Mai 2003 seien 20 500 Privat-Rentenversicherungsverträge gezählt worden, „wesentlich mehr, als wir erhofft hatten“. Darunter 11 500 neue Verträge sowie 2 000 bestehende, die ins neue Regime geändert wurden. Möglich ist auch, dass die Steuervorteile und die Wahlfreiheit beim Kapitalbezug zusammenwirkten, um einen derartigen Aufschwung im drëtte Pilier innerhalb von nur zehn Monaten auszulösen.

Wer sich wundert, dass die damalige CSV-DP-Regierung einen Rückzieher machte und ausgerechnet für private Rentensparverträge nicht länger darauf bestand, dass die Auszahlung nur als Rente erfolgen kann, ist einem Schwachpunkt im dritten Pfeiler nahe: Als monatlicher Zusatz zur öffentlichen Rente ist er kaum interessant. „Wer einen solchen Vertrag abschließt, will eher das Kapital ausgezahlt haben als eine Rente, das ist die Tendenz“, sagt Aca-Vorstand Marc Hengen. Und Giuseppe Consoli, Senior Sales Manager bei Foyer, stellt fest: „Seit 2017 nimmt quasi niemand mehr eine monatliche Rente.“ Denn diese Renten seien „ziemlich klein“.

2017 war die Steuerreform in Kraft getreten, die DP-Finanzminister Pierre Gramegna entwerfen ließ. Sie ging noch weiter als die von Juncker und schaffte das Limit zwischen Kapital- und Rentenauszahlung ab. Seitdem kann, wer das wünscht, sich das gesamte Gesparte auf einmal auszahlen lassen. Dass dann die Steuer mit dem demi-taux global zuschlägt, stört offenbar nicht. Was wahrscheinlich auch darauf zurückzuführen ist, dass 2017 die Staffelung nach dem Alter bei der Absetzbarkeit der Beiträge ebenfalls wegfiel und seitdem bis zu 3 200 Euro für alle gelten. Der Motivenbericht zum Steuerreformgesetzentwurf notierte, „junge Erwachsene“ sollten angeregt werden, „so früh wie möglich in ihrem aktiven Leben ein Altersvorsorgekapital zu bilden und einen solchen Vertrag abzuschließen“. Der damalige DP-Premier Xavier Bettel hatte bei der Vorstellung der großen Linien der Steuerreform erklärt, sie werde vor allem Menschen zugutekommen, „die in der Rush hour des Lebens“ stehen.

Wer in der Rush hour des Lebens seine Erfahrungen gemacht hat, wird bei der Beratung zu einer Zusatzvorsorge vermutlich schnell verstehen, dass Privatrenten, für die man das Kapital selber aufbaut, weder an den Index gebunden sind, noch an die Entwicklung der Reallöhne angepasst werden. Woher sollte dafür auch das Geld kommen, wenn nicht aus dem eigenen Kapitalstock? Da ist die Rente aus dem ersten Pfeiler besser. Dass 2001 der Rentendësch für den Privatsektor eine strukturelle Rentenerhöhung um elf Prozent beschloss, wirkt sich aus. Zwar arbeitet die Rentenreform von 2012 dem entgegen, doch die Leistungskürzung um zehn bis fünfzehn Prozent ist auf 40 Jahre gestreckt. In dem vor vier Wochen von der OECD herausgegebenen Bericht Pensions at a Glance 2023 ist nachzulesen, dass die Netto-Lohnersatzrate aus einer Rente im ersten Pfeiler in Luxemburg gegenüber einem halben nationalen Durchschnittseinkommen 95,7 Prozent beträgt, gegenüber dem einfachen Durchschnittseinkommen 86,9 Prozent sowie 78,7 Prozent gegenüber dem doppelten (S. 157). 2022 lag das Netto-Jahreseinkommen einer einzelnen Person bei im Schnitt 47 340 Euro. Weil vielleicht nur Bezieher des doppelten Durchschnittseinkommens (oder mehr) dazu neigen, einen Altersvorsorgevertrag abzuschließen, wäre eine halbe monatliche Rente aus dessen Kapital nicht ohne weiteres wettbewerbsfähig mit der Rente aus dem ersten Pfeiler. Oder, wie Marc Hengen sich ausdrückt: „Wie der dritte Pfeiler sich entwickeln wird, hängt vor allem davon ab, was sich im ersten Pfeiler ändert.“ Oder, wie die Sozialministerin im Land erklärte: „Klar ist, dass der dritte Pfeiler implizit attraktiver wird, wenn aus dem ersten weniger Rente bezogen werden kann.“

Die Attraktivität einer Rente aus einem privaten Vertrag beeinträchtigen kann auch der Umstand, dass die Versicherer verpflichtet sind, ihre Produkte aktuariell – versicherungsmathematisch – wasserdicht zu halten, um garantiert solvent zu bleiben. Bei Rentenprodukten besteht das Risiko für einen Versicherer darin, dass diese Kundschaft lange lebt. Spezialisierte „Sterbetafeln“ schätzen das ab und gehen davon aus, dass in einer rentenversicherten Population eine „Autoselektion“ stattfindet, etwa in Richtung einer besonders gesunden Lebensweise. So kommt es, dass die in Luxemburg häufig benutzte Sterbetafel DAV 2004 R der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) für Rentenversicherungen „Restlebenserwartungen“ nach Abschluss eines Altersvorsorgevertrags annimmt, die so hoch sein können, dass die Auszahlung eines Kapitals bis in die Neunziger gestreckt wird. Die monatlichen Renten werden entsprechend kleiner. Während für eine öffentliche Rentenversicherung nach dem Umlageverfahren, bei dem die aktuell Aktiven die Renten der Pensionierten finanzieren, der Einbezug von Änderungen der Lebenserwartung ein politisches Problem aufwirft, ist er in kapitalgedeckte Versicherungen systemisch eingebaut.

Aus welchem Land eine Sterbetafel kommt, ändert daran nicht viel. Um eine eigene Tafel zu entwickeln, ist Luxemburg zu klein. Benutzt werden laut Commissariat aux Assurances vor allem Tafeln aus den drei Nachbarländern. Marc Hengen geht nicht davon aus, dass die Unterschiede zwischen den Tafeln so groß sind, dass Kund/innen, die sich für einen Rentensparvertrag interessieren, zwischen den Versicherern sondieren, wer welche Sterbetafel benutzt. Doch weil, wer einen Altersvorsorgevertrag abschließt, sich schon zur Vertragsunterzeichnung entschieden haben muss, wie später die Auszahlung eines garantierten Kapitals erfolgen soll, und weil die Anbieter des Vertrags die Kundschaft über aktuarielle Projektionen informieren müssen, sind diese Zusammenhänge „einer der Anlässe, weshalb die Leute in Luxemburg eher das Kapital als eine Rente ausgezahlt haben möchten“, weiß Marc Hengen. „Sie sagen sich zum Besipiel, ich weiß ja nicht, was kommt, ich will mein Kapital gleich.“

Für den flexiblen Kapitalabzug gibt es seit April 2022 noch mehr Möglichkeiten. Hatte die Steuerreform von 2017 die Auszahlung der angesparten Summe auch auf einmal erlaubt, darf sie nun auch in jährlichen Blöcken abgerufen werden, zu je 10 000 Euro etwa. Das soll nicht nur dazu dienen, über gewisse Geldbeträge zu verfügen. Weil eine solche Einnahme mit dem demi-taux global besteuert wird, gestattet die Entnahme in Blöcken auch die Optimierung der Steuererklärung je nachdem, was dort noch an Einnahmen und Ausgaben steht.

Ebenfalls weggefallen ist im April 2022 die Regel, einen Altersvorsorgevertrag entweder über ein vom Versicherer garantiertes Kapital abzuschließen, oder eine fondsgebundene Variante zu wählen, die vielleicht mehr Erlös abwirft, bei der das Risiko jedoch beim Versicherten selber liegt. Seit knapp zwei Jahren können beide Formen kombiniert werden. Altersbezogene Limits für die Zusammensetzung fondsgebundener Verträge gibt es ebenfalls keine mehr: Für ältere Kunden musste früher zum Beispiel der Anteil von Aktien in einem Sparplan kleiner sein als für jüngere. Heute kann der Kunde machen, was er will.

Wie Giuseppe Consoli von Foyer beobachtet, nimmt die Kundschaft das gern an und auch ein gewisses Risiko in Kauf: „In letzter Zeit wird vornehmlich in Fonds investiert.“ Etwa zu 80 Prozent, zu 20 Prozent in garantiertes Kapital. Jünger würden die Rentensparer auch: „Vor Jahren noch schlossen sie im Schnitt mit 40 einen Altersvorsorgevertrag ab, heute mit 35.“ Nicht jeder setzt viel Geld ein, beziehungsweise nicht gleich. Am Ende reiche das angesparte Kapital vielleicht, sich im Alter sein Haus zu renovieren. Aber das sei ja schon was.

Die offenbar vielfältigen Auffassungen von Altersvorsorge und die zunehmende Deregulierung der Produkte stehen natürlich in starkem Gegensatz zu der allerersten, 1990 in Kraft gesetzten prévoyance-vieillesse mit Pflichtrente und höchstens 48 000 Franken Absetzbarkeit. Doch schon die „Juncker-Rente“ 2002 schlug einen Bogen zum kreativen Investieren. Insofern, als sie auch als Ersatz der durch die Loi Rau steuerlich begünstigten Sicav gedacht war, die gegen EU-Regeln verstoßen hatte. Spareinlagen aus der Sicav sollten in die neuen Altersvorsorgeverträge mit der Kombination aus Rente und Kapitalauszahlung umgeleitet werden. Damit die steuerlich begünstigten Altersvorsorgeverträge nicht in Verdacht gerieten, eine unlautere Konkurrenz gegenüber anderen Sparprodukten zu sein, schrieb die großherzogliche Verordnung über die Juncker-Rente vor, dass der Einsatz in diese nicht höher sein konnte als der maximal steuerlich absetzbare Betrag. Überstieg er den auch nur um einen Euro, erkannte die Steuerverwaltung gar nichts an. Erst 2008 wurde diese Regelung vom Verwaltungsgericht gekippt: Natürlich könne man auch mehr einzahlen und sogar mehrere Renten-Sparverträge gleichzeitig haben, solange nicht in jeden maxiaml eingezahlt und für jeden die Absetzbarkeit beantragt wird. Ansonsten aber sei, wer sich das leisten kann, frei (d’Land, 24.7.2008).

Heute gilt das natürlich auch. Und über die jährlichen Prämien hinaus kann jederzeit in einen Altersvorsorgevertrag zusätzlich eingezahlt werden. Das Vorsorgesparen à la carte, ob mit Garantie und Sterbetafel oder ob mit riskanten Aktien, ist wie ein buntgefächertes Angebot über die gesetzliche Rente hinaus, ähnlich wie Kranken-Zusatzversicherer von der CMCM bis hin zu privaten Gesellschaften auffüllen, was die CNS nicht abdeckt.

Ginge es nach dem Versichererverband Aca, würde dieser Fächer um eine „grüne“ Altersvorsorge erweitert. Ihre Einlagen würden in Projekte investiert, die der ökologischen Taxonomie der EU entsprechen. Für dieses Produkt, schrieb die Aca im Oktober in einem Brief an formateur Luc Frieden, könnte die steuerliche Absatzbarkeit bis auf 6 400 Euro im Jahr erhöht werden, wobei das Maximum bei Prämien ab 12 800 Euro im Jahr gelten würde. Marc Hengen fügt an, die Aca stehe ungeachtet ihrer Ideen zum ersten Pfeiler der Altersvorsorge. „Dass er so leistungsfähig ist, ist gut.“ Die Überlegungen der Versicherer gingen eher in die Richtung, Angebote für jene zu machen, „denen eine Rente zu 70 Prozent des letzten Gehalts nicht reicht und die 80 oder 85 Prozent wollen“.

Freilich wäre es auch nicht klug, auf den ersten Pfeiler zu schießen, solange die Sozialministerin ihre Sondierungen noch nicht begonnen hat. Und Änderungen an der „Architektur“ des Systems will sie immerhin selbst. Am Ende könnte ein Diskussionsthema um den drëtte Pilier auch sein, wie viel Steuerausfall die Staatskasse durch die Begünstigung der Rentensparverträge hinnehmen soll. Für das Jahr 2021 veranschlagt das Finanzministerium den Ausfall auf 36 Millionen Euro. Er bezieht sich auf 72 700 Anträge auf Absetzbarkeit nach Artikel 111bis und 207 Millionen Euro, die auf den Steuererklärungen als Prämien angegeben wurden. 2018 waren es 62 000 Anträge über Prämien von insgesamt 172 Millionen Euro. Das Finanzministerium geht davon aus, dass der Steuerausfall 2023 auf 43 Millionen gestiegen sein wird. Dass die Zahl der Anträge kleiner ist als die der beim Commissariat aux Assurarances registrierten Verträge, begründet das Ministerium damit, dass die Daten aus den Steuererklärungen auf Haushalte bezogen sind, die Zahl der Verträge hingegen auf Einzelpersonen.

Dass eine Alternative zu Vorsorgeverträgen mit Banken und Versicherungen in der Schaffung einer öffentlichen Zusatzrentenanstalt bestehen könnte, wie das zur Rentenreform von 2012 den Gewerkschaften versprochen worden war, vergaß die LSAP dieses Jahr in ihrem Wahlprogramm zu erwähnen. Schon 2003 würdigte Jean-Claude Juncker: „Diese Sparinstrumente haben neue Aktivitäten auf unseren Finanzplatz gebracht.“ Anlehnungen der Juncker-Rente an die Riester-Rente waren übrigens deplatziert: Die vom deutschen SPD-Arbeitsminister Walter Riester konzipierte staatlich bezuschusste Rente war vor allem für im „Niedriglohnsektor“ Tätige gedacht. 60 Prozent der „Riester-Sparer“, informiert der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft auf seiner Webseite, verdienen keine 30 000 Euro brutto im Jahr, 40 Prozent keine 20 000.

Der Artikel wurde gegenüber dem Original in der Zeitung korrigiert. Dort waren 207 Millionen Euro für 2021 und 172 Millionen für 2018 als Steuerausfall angegeben worden, nicht als Summe aller auf den Steuererklärungen jeweils geltend gemachten Prämien für die Altersvorsorgeverträge.Die Schätzung des Steuerausfalls für die Jahre 2021 und 2023 durch das Finanzministerium (36 Millionen beziehungsweise 43 Millionen Euro) wurde nachgetragen.
Peter Feist
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