Leitartikel

Das Vernünftige und leicht zu Bewerkstelligende

d'Lëtzebuerger Land vom 08.06.2018

Nachdem der Staatsrat noch am Montag auf drei Dutzend Schreibfehler aufmerksam gemacht hatte, verabschiedete der parlamentarische Ausschuss der Institutionen und Verfassungsrevision am Mittwoch seinen von gleich vier Mehrheits- und Oppositionsabgeordneten unterzeichneten Bericht über die geplante große Verfassungsrevision. Es sei die fünfte in der Landesgeschichte, auch wenn sie keinen radikalen Regimewechsel darstelle, sondern vielmehr modern und respektvoll gegenüber den historischen Institutionen zugleich sei, heißt es in dem Bericht.

Die anfängliche Änderung und Neuordnung der Verfassung, aus der 2015 eine neue Verfassung werden sollte, war notwendig geworden, als das aus dem Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts stammende Grundgesetz an die Rechtspraxis angepasst werden musste. Bis dahin fuhren die christlich-sozialen Staatsminister ganz gut mit einer Hausordnung des CSV-Staats, die sie, ähnlich wie die Bibel, nicht wörtlich zu nehmen brauchten, sondern metaphorisch, und auslegen konnten, wie es ihnen gerade politisch passte. Doch ein Verfassungsgericht, das die Verfassung las wie die Zeugen Jehovas die Bibel, internationale Institutionen, die aus dem Verfassungstext herauslasen, dass das Großherzogtum eine der Gewaltenteilung spottende Operettenmonarchie sei, ein sich als katholischer Integralist entpuppender und damit politisch unberechenbar werdende Großherzog sowie die für mangelhaft gehaltene Produktivität der Justiz machten eine Modernisierung notwendig, die schließlich mit der vorsichtigen Erwähnung neuer Bürgerrechte schmackhaft gemacht werden sollte.

Die Ausschussmitglieder von DP, LSAP und CSV haben den Bericht nun gestimmt, der Vertreter von déi Lénk, die einen linksliberalen Gegenentwurf verfasst hatte, enthielt sich, die ADR ist nicht im Ausschuss vertreten. Laut parlamentarischer Geschäftsordnung könnte der 132 Artikel lange Textentwurf, über den seit 30 Jahre geredet und an dem seit über einem Jahrzehnt gearbeitet wurde, nun ein glückliches Ende finden und schon nächsten Dienstag auf die Tagesordnung des Kammerplenums kommen, um mit Zweidrittelmehrheit in erster Lesung verabschiedet zu werden. Das anstelle der zweiten Lesung angekündigte Referendum könnte dann am 14. Oktober zusammen mit den Kammerwahlen abgehalten werden, so dass die Wähler nur einmal in die Wahlkabine gehen müssten und der Staat über eine Million Euro Organisationskosten sparen würde. Interessierten Wählern blieben vier Monate Zeit, um irgendwo am Strand den nicht einmal 20 Seiten knappen Text zu lesen.

Eine umgehende Verabschiedung klingt vernünftig und erscheint um so leichter zu bewerkstelligen, als der Text­entwurf einen politischen Kompromiss zwischen CSV, LSAP und DP darstellt, der von den anderen Parteien weitgehend unterstützt wird, so dass sich kaum jemand seiner Verabschiedung widersetzen dürfte. Schließlich werden alle Beteiligten nicht müde zu beteuern, dass sie etwas ihnen Heiliges wie die Verfassung aus den Niederungen des parteipolitischen Taktierens heraushalten wollen.

Doch, wie so oft, erscheint das Vernünftige und leicht zu Bewerkstelligende als das Schwierige, in diesem Fall das schlichtweg Unmögliche. Denn die CSV will der Regierung nicht mehr vor den Wahlen den politischen Erfolg eines möglicherweise gelungenen Referendums gönnen, weil die Regierung ihrerseits die CSV mit dem gescheiterten Referendum von 2015 hereinzulegen versucht hatte. Deshalb einigte sich der parlamentarische Ausschuss auf die Feststellung, dass bis zu den Wahlen keine qualifizierte Mehrheit zur Verabschiedung der Revision bestehe und deshalb erst das nächste Parlament beschließen könne, wie es weitergehen soll. So als zitterte auch die Verfassung am Abend des 14. Oktobers vor dem Fernseher.

Romain Hilgert
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