Beschäftigungsinitiativen

Ende der kreativen Buchführung

d'Lëtzebuerger Land du 09.03.2012

Stolz konnte Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) am Dienstag mit einer guten Nachrichten aufwarten: Das Gesetz vom 3. März 2009 zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung soll endlich angewandt werden. Dass dies, wenn auch mit drei Jahren Verspätung, überhaupt geschehen soll, grenzt an ein kleines Wunder. Denn der im Mai 2003 eingebrachte Gesetzentwurf zur Regelung der Beschäftigungsinitiativen hatte – dank der CSV- und LSAP-Abgeordneten, die nebenamtlich die gewerkschaftsnahen Beschäftigungsinitiativen leiteten – schon sechs Jahre gebraucht, um zum Gesetz zu werden.

Die Beschäftigungsinitiativen, die auf Empfehlung des Arbeitsamts unqualifizierten Jugendlichen eine Fertigkeit beibringen und Langzeitarbeitslose vor dem Untergang retten sollen, sind weitgehend in Gewerkschaftshand. Schließlich stellen sie die etwas sozialere und damit kostspieligere Alternative zur Senkung der Arbeitslosenentschädigung und zur Aufhebung der Zumutbarkeitsklausel dar. Von rund 1 500 Arbeitsuchenden in zehn staatlich anerkannten und finanzierten Initiativen beschäftigen die beiden LCGB-Vereine Proactif und Forum pour l’emploi zusammen 45 Prozent und der OGBL-Verein Objectif plein emploi 42 Prozent. Die kleineren und teilweise spezialisierten Aarbechtshëllef, Colabor, Comité national de défense sociale, Défijob, Eng nei Schaff, die Initiativen des Sozialamts Nordstad und der Stadt Düdelingen beschäftigen jeweils ein oder zwei Dutzend Leute, teilweise solche, die aus sozia[-]len und gesundheitlichen Gründen keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.

Da die Beschäftigungsinitiativen eng mit den regierenden CSV und LSAP verbunden sind und der Regierung den politisch willkommenen Dienst erweisen, die Arbeitslosenstatistiken zu schönen, war Sparen nie ihre erste Sorge. Sie wurden im Rahmen des EU-Programms für lokalen Beschäftigungspakte 1996 gegründet, der Europäische Sozialfonds und der Staat steuerten jeweils 37,5 Prozent der Kosten bei. Als das EU-Programm beendet wurde, übernahm der Staat durch das Pan-Gesetz 1999 auch den Zuschuss aus Brüssel – schließlich spart er auf der anderen Seite Arbeitslosenunterstützung.

Seither leben die Beschäftigungsini[-]tiativen von Staatsgeldern, schickten ihre Unkostenabrechnungen, manchmal korrekt, manchmal aufgebauscht, an das Arbeitsministe[-]rium, und wenn der meist unüberprüft gewährte Zuschuss nicht reichte, gab es eine „rallonge“ – wie die durch ein „Missverständnis“, so Schmit am Dienstag, nicht richtig zweckgebundene Mil[-]lion einen Monat nach den Wahlen 2009. Trotzdem waren sie strukturell immer knapp bei Kasse, auch wegen der in der Sozialpolitik allgemeinen Tendenz, dass bald jeder arme Teufel von zwei gut bezahlten Sozialarbeitern flankiert wird. Bei Forum pour l’emploi kam 2010 auf 3,13 Arbeitsuchende ein Betreuer oder Verwaltungsangestellter, bei Proactif sogar auf 1,78 Arbeitsuchende.

Dabei stellen die Vereine ohne Gewinnzwecke ein Hauptelement dar des staatlichen Kampfs gegen die Arbeitslosigkeit auf einem für „atypisch“ erklärten Arbeitsmarkt. Nachdem ein vernichtendes Audit von Ernst and Young über die Geschäftsführung der LCGB-Initiative Proactif zwischen 2000 und 2003 noch in einer Schublade verschwunden war, wurde im vergangenen Herbst das Audit von BST über dieselbe Proactif an die Öffentlichkeit gebracht, um eine Kontrolle des Sektors durchzusetzen und die Kosten zu kontrollieren (d’Land, 30.9.11). Auch wegen der gestiegenen Arbeitslosigkeit nahmen die Zahlungen des Beschäftigungsfonds an die Initiativen von 42,4 Millionen Euro 2010 auf voraussichtlich 65 Millionen dieses Jahr zu.

Der diese Woche vorgestellte neue Verteilungsschlüssel für die staatlichen Zuschüsse geht nicht mehr von den Abrechnungen der Initiativen aus. Stattdessen erstattet der Beschäftigungsfonds den gesetzlichen Mindestlohn einschließlich Sozial[-]ababgaben pro Arbeitsuchendem. Im Verhältnis von einem Betreuer zu fünf Arbeitsuchenden übernimmt der Fonds auch die Lohnkosten der Betreuer und Verwaltungsangestellten bis zur Höhe von 1,8 Mal dem Mindestlohne beziehungsweise 2,4 Mal, wenn der SAS-Kollektivvertrag angewandt wird. An Betriebskosten wird der Gegenwert von vier Prozent der Gesamtkosten bezuschusst. Höhere Ausgaben müssen durch eigene Einnahmen aus den gewerblichen Aktivitäten der Initiativen bestritten werden, wie Reparaturarbeiten oder dem Gemüseanbau.

Weil die bei der Sozialversicherung kontrollierbare Beschäftigtenzahl als Grundlage des neuen Verteilungsschlüssels dient, ist laut Minister Schmit Schummeln kaum noch möglich. Aber diese rein quantitative Bewertung missachtet die Frage, wie weit die Initiativen dem gesetzlichen Auftrag von 2009 nachkommen, nämlich die Eingliederung oder Wiedereingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsuchender in den Arbeitsmarkt.

Der wachsende Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt führte nämlich nicht bloß dazu, dass Arbeitslosigkeit nicht mehr als wirtschaftliches, sondern als therapeutisches Problem dargestellt wird. Er brachte die Initiativen auch ein gutes Stück von ihrer ursprünglichen Zielsetzung ab und machte sie, nicht zuletzt durch die Gewährung von unbefristeten Arbeitsverträgen, zum Aushängeschild der Solidarwirtschaft. Doch für die ist eigentlich seit 2009 ein eigenständiges, wenn auch weitgehend unsichtbares Ministerium zuständig.

Romain Hilgert
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