Zwei Jahre ist das neue Scheidungsrecht in Kraft und es gilt das gemeinsame Sorgerecht. Was grundsätzlich im Interesse von Eltern und Kindern ist,
kann bei Gewaltbeziehungen zur (tödlichen) Falle werden

Schnelle Scheidung … und dann?

d'Lëtzebuerger Land vom 09.10.2020

Die Scheidung war kurz und schmerzlos. „Mein Ex-Mann und ich waren uns einig, dass wir uns trennen wollten. Und die wesentlichen Fragen zu den Kindern konnten wir ebenfalls einvernehmlich regeln, erinnert sich Monique Medinger (Name ist der Redaktion bekannt). Sie war eine der ersten, die 2019 nach dem Scheidungsgesetz von November 2018 geschieden wurde. Heute wohnen die Kinder, vier und sechs Jahre alt, bei ihr. Jedes zweite Wochenende sind sie beim Vater. „Die Ferien teilen wir uns auf. Wichtige Fragen, wie die Schule oder Arzttermine, besprechen wir zusammen“, sagt sie zufrieden.

So wie ihr geht es vielen Ex-Paaren mit dem neuen Scheidungsrecht: Dank des Zerrüttungsprinzips und eines schnelleren Verfahrens braucht es kaum sechs Wochen, bis eine Ehe amtskräftig geschieden ist. Denn der Familienrichter (juge aux affaires familiales, kurz: Jaf) ist zuständig für Scheidungen, Sorgerecht und damit einhergehende Fragen etwa zum Wohn-, Besuchs- oder Unterhaltsrecht. Die sonst auf vier Zivil-, Friedens-, Jugend- und Vormundschaftsgerichte aufgeteilten Kompetenzen sind alle dem Jaf zugeordnet; im Prinzip kann sich ein/e Richter/in so aller Familienrechtsstreitigkeiten annehmen, was die Verfahren bündelt und verkürzt.

Das elterliche Sorgerecht ist geteilt und steht beiden Eltern ab der Geburt des Kindes automatisch zu. Zu klären bleibt im Falle einer Trennung oder Scheidung, wo die gemeinsamen Kinder aufwachsen, wer was bezahlt, wie, falls vorhanden, gemeinsamer Besitz aufgeteilt wird. Sind beide Eltern sich einig, ist auch das kein großes Drama: Das gemeinsame Kind wohnt dann bei einem Elternteil, das andere erhält das Besuchsrecht, oder das Kind pendelt zwischen den Wohnungen seiner Eltern hin und her.

Weniger schmutzige Wäsche „Im Prinzip ist die Auflösung einer Ehe so schneller und einfacher möglich“, bekräftigt Sonia Dias Videira, Rechtsanwältin in Luxemburg-Stadt. Das belegen auch die Statistiken der Gerichte eindrucksvoll: Von 2018 auf 2019 schnellte die Zahl der an Bezirksgerichten gesprochenen Scheidungen von 419 auf 1 906 hoch, wobei 1 461 nach der neuen Prozedur gesprochen wurden. „Je nachdem, wie einig sich beide Parteien sind, werden die nachgeordneten Fragen schneller oder langsamer geklärt“, so Dias Videira. Statt wie früher, Aspekte wie das Sorgerecht, Wohnrecht und Unterhalt während des anhängigen Scheidungsverfahrens zu verhandeln, sind sie jetzt nachgeordnet. Am Ende kann es mitunter sein, dass ein Verfahren insgesamt so lange braucht, wie beim alten Schuldprinzip: „Mit dem Unterschied, dass das Scheidungsverfahren selbst weniger Gewicht hat.“

„Rosenkriege um die Schuldfrage bleiben uns heute erspart“, bestätigt auch die Rechtsanwältin Claudine Erpelding. Sie habe der völligen Abschaffung des Schuldprinzips zunächst skeptisch gegenübergestanden, gibt Erpelding zu. „Aber die Beschleunigung des Verfahrens ist eindeutig eine Verbesserung für beide Parteien“, sagt sie heute. Gleichwohl gebe es Partner, denen die Schuldfrage im Falle einer Trennung wichtig sei: Zum Beispiel, wenn der/die Partner/in fremdgegangen ist, der Scheidungsantrag überraschend kommt oder man sich im Leid trennt. Solche Klienten bleiben ohne eine „moralische Klärung“ zurück, stellt Dias Videira fest.

Im Prinzip kann ein/e Familienrichter/in wohl eine Bedenkzeit von maximal zwei mal drei Monaten anordnen, in denen die Partner überdenken können, ob sie sich wirklich trennen wollen. „Bei Paaren“, so Dias Videira, „wo ein Partner partout nicht mehr in der Beziehung bleiben will, verstreicht diese Frist in der Regel ungenutzt. Andere beginnen vielleicht eine Paartherapie.“ Laut Alexandra Huberty, Vorsitzende Richterin von 14 Familienrichter/innen am Bezirksgericht Luxemburg (in Diekirch: drei) wird die Bedenkzeit eher selten angefragt; bei ihr waren es rund zehn Mal in zwei Jahren, von denen acht Ehen trotzdem geschieden wurden.

Besuchszeit als Druckmittel Laut Gesetz ist so eine Bedenkzeit sogar bei Gewalttätern möglich, allerdings ohne die Verpflichtung, dass die Betreffenden während dieser Zeit zusammenwohnen bleiben müssen“, betont Richterin Huberty. „Die Zeit macht eher Sinn, um den Auszug zu organisieren. Was an so einer Beziehung zu retten sein soll, ist mir ein Rätsel“, sagt Anwältin Dias Videira skeptisch. Gewalttätige Beziehungen zeichne eine eskalierende Spirale von Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen aus, nach der die Opfer (in der Mehrheit Frauen) oft zum Aggressor zurückkehren – weil sie Angst um ihr Leben und ihre Gesundheit oder die ihrer Kinder haben, sie den Kindern den Vater nicht nehmen wollen, oder weil ihnen eine Perspektive fehlt, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen.

Das neue Gesetz käme den Opfern von Gewalt entgegen, da beim Schuldprinzip früher zunächst das Strafrechtsverfahren abgewartet werden musste, so die Einschätzung von Richterin Huberty auf Land-Nachfrage. „Heute hat das Opfer eine Perspektive, unter Umständen nach zwei bis drei Monaten vom gewalttätigen Partner getrennt zu sein.“ Besteht wegen anhaltender Beziehungsgewalt eine größere Gefahr, könne die Wegweisung der Polizei um drei Monate verlängert oder das getrennte Wohnen richterlich angeordnet werden.

Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern reicht das nicht. Denn über das Besuchsrecht können aggressive Ex-Partner weiter enormen Druck ausüben. Und sie tun es auch. Umso wichtiger sei es, den Übergang von der Ankündigung, sich zu trennen, und dem tatsächlichen Auszug gut zu planen. Leider hört die Gewalt nach Wegweisung und Trennung eben nicht auf, „sondern geht ganz oft weiter … und das ist dann oft der gefährlichste Moment für das Opfer“, unterstreicht Andrée Birnbaum, Leiterin der Frauenschutzorganisation Femmes en détresse. Empirische Studien belegen, dass das Risiko einer Frau, getötet zu werden, am größten ist, wenn sie sich aus einer Misshandlungsbeziehung gelöst hat; ein Teil der Tötungsdelikte finde gerade bei der Übergabe der Kinder an den Vater statt.

Die beschleunigte Scheidungsprozedur begrüßt Birnbaum trotzdem: Opfer würden so schneller von ihrem Peiniger getrennt. Dennoch folge auf eine Scheidung oftmals eine lange Leidensphase, weil der Aggressor einfach nicht vom Opfer ablassen will. „Bei Kindern können gemeinsames Sorgerecht und das Besuchsrecht – wichtig und richtig bei Kindern, die in funktionalen Familien aufwachsen –, dann kontraproduktiv wirken“, warnt Céline Gérard. „Gewalttätige Beziehungen zeichnen sich dadurch aus, dass ein Partner – meist ist es der Mann – Macht und Kontrolle auszuüben versucht, während das Opfer zu schwach ist, um allein aus dem Teufelskreis auszubrechen“, so die Leiterin des Service psychologique pour enfants et adolescent(e)s victimes de violence domestique (S-Psyea), ein Beratungsdienst des Netzwerks Services d’assistance aux victimes de violence domestique, das 2005 von Femmes en détresse gegründet wurde.

Kinder als Spielball Insbesondere das Besuchsrecht werde dann zur regelrechten Falle, die das Opfer zum andauernden Kontakt mit dem Gewalttäter zwingt. „Es ist sehr kompliziert für diese Frauen, Angelegenheiten rund ums Kind einvernehmlich zu lösen, denn in gewalttätigen Beziehungen ist per Definition kein Respekt da“, erklärt Sonia Dias Videira. Es brauche aber Respekt und Verantwortungsbewusstsein, um eine gute Lösung im Sinne der Kinder zu finden. „Selbst wenn sich die Frau zügig trennt und sie getrennt wohnt, bleibt sie im Streit um die Kinder an ihren Peiniger gebunden“, hat die Rechtsanwältin beobachtet, an sich „überzeugte Befürworterin“ eines gemeinsamen elterlichen Sorgerechts.

Kontrolle über das gemeinsame Kind auszuüben, sei leider nicht selten, sondern ganz typisch für so zerstörerische Beziehungen: Weil es um Macht geht, nutzen ehemalige Lebenspartner/innen jeden Angriffspunkt, um den Ex-Partner zu schikanieren – und sei es über die eigenen Kinder. „Will die Mutter beispielsweise das Besuchsrecht organisieren und ausführen, riskiert sie, erneut Opfer zu werden“, beschreibt Andrée Birnbaum vom Frauennotruf den Teufelskreis. Der Tatsache, dass Kinder Zeugen dieser Gewalt seien – wenn sie nicht sowieso misshandelt werden –, werde vor Gericht „nicht immer Rechnung getragen“. Kinder bräuchten „erst einmal eine Zeit, um die traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten, um dann vorbereitet unter größtmöglichem Schutz wieder Kontakt mit dem Vater zu haben“, fordert sie.

Bei aktenkundigen Gewalttätern kann das Opfer beantragen, dass das gemeinsame Sorgerecht ihmzugeteilt wird. Die Entscheidung obliegt dem Gericht. Bei der Wegweisung, wenn die Polizei den Täter des gemeinsamen Haushalts verwiesen hat, herrscht Kontaktsperre, der Aggressor muss sich vom Opfer fernhalten. Sind Kinder im Spiel, wird systematisch der psychologische Dienst S-Psyea eingeschaltet. „Wir begleiten die Kinder bis zu sechs Monate lang“, sagt Leiterin Gérard. Einer australischen Studie nach erlebt ein Viertel der Kinder in gewalttätigen Beziehungen ebenfalls Gewalt.

Selbst wenn Kinder „nur“ Augenzeuge von Schlägen, Wutausbrüchen und Erniedrigungen durch den Vater (oder die Mutter) waren, sind sie oft traumatisiert und das Verhältnis ist nachhaltig erschüttert. „Das Kind erfährt Gewalt durch einen nahen Menschen, den es liebt und der es eigentlich beschützen soll. Zudem ist der andere Elternteil oft zu schwach, das Kind vor den Aggressionen zu schützen und es zu unterstützen“, beschreibt Gérard den doppelten Vertrauensbruch. Die physischen und psychischen Narben, die das hinterlässt, gehen tief und wirken bis ins Erwachsenenleben hinein. 

Die Istanbuler Konvention gegen Beziehungsgewalt, die Luxemburg ratifiziert hat, verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass „die Ausübung dieses Rechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet“. Kinderrechtler fordern Gerichte auf, sorgfältig zu prüfen, „wie sich das Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils voraussichtlich auf die Kinder auswirken wird“. Im Einzelfall könne es geboten sein, „das Umgangsrecht einzuschränken“ oder einen betreuten Umgang anzuordnen, der „Schutzaspekten Rechnung trägt“, hält eine Studie aus dem Jahr 2015 zum Umgang mit häuslicher Gewalt im Sorgerechtsverfahren und das Umgangsrecht für das Gewalt ausübende Elternteil der Uni Frankfurt am Main fest. In Luxemburg ist eine Evaluation des neuen Scheidungsrechts für 2021 geplant; dafür will das Justizministerium die bis dahin gesammelten Erfahrungen auswerten lassen.

Wer schlägt, verliert In Deutschland fordern Frauenhäuser angesichts von Frauenmorden, das geteilte Sorgerecht zu überdenken und zwar dahingehend, dass es bei erwiesenen Gewalttätern zunächst ruhen solle. Erst wenn er (oder sie) durch eine Therapie oder ein Anti-Aggressionstraining bewiesen hat, dass er sein Verhalten ändert und wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht, sollte er das Kind besuchen und in wichtigen Erziehungsfragen mitbestimmen dürfen. Wer schlägt, beweise, dass er kein verantwortungsvolles Elternteil sei, so die Argumentation. Das Bild vom liebevollen Vater, der erst mit den Kindern Hausaufgaben mache, sie dann ins Bett bringe und später heimlich die Mutter verprügele, gehe an der Realität vorbei. In Luxemburg hatte das Ombudskomitee für Kinderrechte ebenfalls vor der Reform vor den Tücken eines geteilten Sorgerechts und großzügig gewährter Besuchsrechte im Kontext gewalttätiger oder „konfliktvoller“ Ehen gewarnt.

Das Familiengericht kann notorisch aggressiven Vätern oder Müttern grundsätzlich wohl das Sorgerecht entziehen, das geschieht aber selten. Eher wird beim Besuchsrecht genau hingeschaut und Visiten nur unter Auflagen gewährt, meistens unter Aufsicht erfahrener Erzieher in Einrichtungen wie dem Treffpunkt. So sollen sowohl das Opfer als auch die Kinder vor weiteren Übergriffen und re-traumatisierenden Erfahrungen geschützt werden. „Die Mitarbeiter sind geschult, aber einen hundertprozentigen Schutz können sie nicht gewährleisten“, sagt Céline Gérard. Wichtig sei, dass Kinder, die sich trotz Aufsicht während der Visite unwohl oder bedroht spürten, dies „durch verabredete heimliche Zeichen“ melden könnten, ohne die Wut des Elternteils oder Loyalitätskonflikte fürchten zu müssen.

Papier ist geduldig und Gewalttäter sind oft unbelehr- und unberechenbar. Das zeigen die zahlreichen Beispiele, wo Frauen trotz gerichtlich verordneter Auflagen und Kontaktsperre von ihremEx angegriffen werden. Manche überleben die Attacken nicht. Es komme vor, dass uneinsichtige schlagende Väter bei der Übergabe des gemeinsamen Kindes ausrasten, berichten Mitarbeiterinnen von Femmes en détresse. Andere sind subtiler: Sie tauchen plötzlich im Kindergarten oder Sportverein auf, um das gemeinsame Kind abzuholen, obwohl es bei der Mutter wohnt. Die – kalkulierte – Folge: Mutter und Kind leben in ständiger Angst. „Es wäre wichtig, dass Gerichte dem Täter klarmachen, dass so ein Verhalten inakzeptabel ist und Folgen hat“, betont Céline Gérard. Dritte trauten sich oft nicht, sich gegen das „sein“ Kind fordernde Elternteil zu stellen; schließlich haben grundsätzlich beide Eltern das Sorgerecht. „Es braucht einen besseren Schutz für die Kinder“, so Gérard. In Frankreich werden seit diesem Monat erstmals Fußfesseln für Gewalttäter getestet, die der Polizei melden, wenn sich ein Täter trotz Kontaktsperre dem Opfer nähert. In Großbritannien bekommen Wiederholungstäter von der Polizei systematisch sogenannte Gefährderansprachen, um sie zu warnen, dass bei Missachtung der Auflagen hohe Strafen drohen.

Mehr Schutz tut Not Dass Kinder zum Spielball von Auseinandersetzungen zwischen Erwachsenen werden, ist aber leider eben nicht nur in gewalttätigen Beziehungen der Fall, obschon die Folgen dort besonders schwerwiegend sind. „Es gibt Eltern, die benutzen die Kinder, um dem Ex-Partner eins auszuwischen“, konstatiert der Kinderrechtsbeauftragte René Schlechter. War während der Ehe der Sportkurs des Sohns noch kein Problem, will der geschiedene gekränkte Elternteil mit einem Mal die Aktivität nicht länger unterstützen. Manche verbieten sogar Beratungstermine beim Kinderpsychologen, ungeachtet dessen, was gut fürs Kind ist, um so den/die Ex zu treffen. „Die Gerichte müssen hier sorgfältig abwägen und herausfinden, was im Interesse und zum Wohl des Kindes ist“, sagt Sonia Dias Videira. Dabei helfen nicht zuletzt Kinderanwälte.

Sorgerechtsfragen darüber, was zu den alltäglichen Angelegenheiten (actes usuels) im Rahmen des gemeinsam ausgeübten Sorgerechts zählen und welch Aktivitäten das Einverständnis des anderen Elternteils benötigen, können zur Schikane ausarten. „Wie sich ein Kind anzieht und was es in der Schule isst, kann das Elternteil, bei dem es lebt, frei entscheiden“, betont Anwältin Sonia Dias Videira. „Plant ein Elternteil indes fortzuziehen und das Kind mitzunehmen, braucht es zuvor die Zustimmung des anderen Elternteils.“ Die Praxis ist so eindeutig nicht: Es soll Gemeinden geben, die den Umzug und Wohnortswechsel als private Angelegenheit bewerten, ohne Einverständniserklärung des anderen Elternteils. Währenddessen ist die Entscheidung, die Schule zu wechseln, laut einer rezenten richterlichen Grundsatzentscheidung, mit beiden Eltern abzusprechen. „Das ist nicht logisch“, kritisiert Dias Videira. Insbesondere wenn Eltern ins Ausland ziehen, habe das „großen Einfluss auf das Besuchsrecht und auf das Leben des anderen Elternteils“, mahnt sie.

Auch die Unterhaltszahlungen waren und bleiben ein Zankapfel: Es gibt hierzulande keine Tabelle, die die Höhe des Unterhalts bestimmt, auch wenn laut Gesetz Kriterien, wie das Gehalt, die Wohnverhältnisse und mehr bei der Berechnung zu berücksichtigen sind. Eltern zahlen trotz Gerichtsbeschluss keinen Unterhalt oder nicht regelmäßig oder nicht in voller Höhe, mit der Folge, dass der andere Elternteil das Geld kostenpflichtig per Anwalt eintreiben muss. In Luxemburg liegen die Unterhaltszahlungen im Durchschnitt bei 250 bis 400 Euro pro Kind. Nicht sehr viel, bedenkt man, dass in Deutschland, Ex-Partner mit mittleren Einkommen um die 600 Euro pro Kind zahlen und die Mietpreise dort deutlich niedriger liegen. Der angespannte Wohnungsmarkt wurde in der Vergangenheit von Richtern oft als Grund angeführt, den Unterhalt nicht höher anzusetzen. Früher gab es neben dem Unterhalt fürs gemeinsame Kind Alimente für den Ex-Partner (in der Regel die Frau), um während einer Übergangszeit annähernd denselben Lebensstandard zu erhalten.

Die Wohnungsnot führt bei Scheidungen immer wieder zu Härten, wenn sich der/die Ex keine Wohnung leisten kann. Mit der einvernehmlichen Scheidung endet im Prinzip das Zusammenleben, sofern beide Parteien keine andere Regelung vereinbart haben. „Das ist für diejenigen problematisch, die noch keine Wohnalternative gefunden haben oder die sich keine leisten können“, gibt Sonia Dias Videira zu bedenken, das seien häufig Frauen. Dasselbe gelte bei nicht gezahlten Rentenbeiträgen: Gibt es kein teilbares Vermögen und „ist das Einkommen nicht hoch genug, bleibt kaum Geld, um Rentenansprüche zurückzukaufen“, so die Anwältin. Alles Aspekte, die bei der Auswertung im nächsten Jahr unbedingt berücksichtigt werden sollten. ●

Ines Kurschat
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