Anstellung von LKW-Fahrern aus Drittländern

E = Est

d'Lëtzebuerger Land du 28.02.2002

Zu dritt hatten sie am Mittwoch eine Pressekonferenz gegeben, Transportminister Henri Grethen, Arbeitsminister François Biltgen und Mittelstandsminister Fernand Boden. Damit es nicht wieder heißt, in der Affäre Kralowetz spiele ein Minister dem anderen den Ball zu, erklärte Grethen zu Beginn.

Auch nach der Konferenz bleiben Fragen offen, und für die Sonderkommission der Chamber bleibt genügend Stoff, um über die Vergabe von Transportlizenzen zu recherchieren. "Dutzende, Dutzende!" nannte Henri Grethen die Zahl der Speditionsfirmen, denen "die legale Basis" verlorengehe, wenn das neue Niederlassungsrecht erst einmal gilt, das strenger regelt, was eigentlich ein Betrieb ist. Da heißt die Spitze des Eisbergs einmal mehr "Kralowetz."

Aber eigentlich waren die Minister weniger der Exegese der Vergangenheit wegen gekommen, sondern um den Blick nach vorn zu richten, Entschlossenheit und Initiativgeist zu demonstrieren. Die beiden nennenswerten Initiativen - neben dem neuen Gesetz zum Niederlassungsrecht, das schon auf dem Instanzenweg ist - werden ziemlich genau den Sorgen des Transportpatronats gerecht, das seine Fahrer unter Kollektivvertragsbedingungen beschäftigt. Luxemburg will die Umsetzung der neuen EU-Verordnung über eine einheitliche Fahrerbescheinigung vorziehen, die EU-weit jedem Chauffeur bestätigt, eine Arbeitsgenehmigung zu haben. Nicht nur zur Bereinigung der Verhältnisse ein notwendiger Schritt, sondern auch dann, wenn künftig Chauffeure aus Drittländern für hiesige Betriebe arbeiten dürfen sollen: Deutschland, EU-Haupttransitland, hat auch ohne Fahrerbescheinigung seine Kontrollen verschärft - die es unter anderem erst möglich machten, Karl Kralowetz auf die Spur zu kommen.

Grundlage für die Anstellung der Fahrer soll der E-Permis sein, per Kontingent soll er vergeben werden, wenn ein Transportbetrieb eine Mindestzahl von Chauffeuren aus EU-Staaten beschäftigt. Transport- und Arbeitsministerium werden dazu einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Für Diskussionstoff dürfte wohl die Regelung sorgen, dass der E-Permis zwar die Genehmigung zur Arbeit hier zu Lande, aber kein Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und kein Aufenthaltsrecht erteilt. Damit würde die Regelung den Arbeitsgenehmigungen ähneln, die in den USA an "Aliens" vergeben werden. Da in Luxemburg zur Einführung des E-Permis ohnehin die Ausländergesetzgebung geändert werden muss, steht zu hoffen, dass geklärt wird, wie Inhaber dieser Genehmigung auch ein Aufenthaltsrecht erlangen könnten. Andernfalls würde Luxemburg erneut von Arbeitskräften von außen profitieren. Aber was hatte das Arbeitsministerium Gewerkschafter und Patronatsvertreter bisher auf Anfragen nach Öffnung des Chauffeurs-Arbeitsmarktes wissen lassen? - Dass man nicht wolle, dass die Fahrer auch Frauen und Kinder nach Luxemburg holen.

Peter Feist
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