Das Land hat einen neuen Kultusminister

Ein Ministerium nicht ganz von dieser Welt

d'Lëtzebuerger Land du 17.05.2013

Bei der Regierungsumbildung Anfang des Monats wurde kaum bemerkt, dass Premier Jean-Claude Juncker dem Land auch einen neuen Kultusminister schenkte: sich selbst. Diese Wahl erklärte er nach der Sitzung des CSV-Nationalrats damit, dass der Rücktritt von François Biltgen, der neben Justiz-, Öffentlicher-Dienst-, Verwaltungsreform-, Hochschul-, Forschungs- und Kommunikationsminister auch Kultusminister war, ihn bewegt habe, einen geeigneten Kandidaten für das Amt zu suchen. Offen ließ er dabei, welche Eigenschaften ein geeigneter Kandidat für dieses Regierungsressort erfüllen muss: Soll er gläubig sein, bewandert in Theologie oder gar in kanonischem Recht? Jedenfalls fand der Premier keinen besseren Kandidaten als sich selbst.

Als sich kurz herumsprach, dass Jean-Claude Juncker neuer Kultusminister ist, glaubten irrtümlicherweise einige Interessierte, dass er die Nachfolge von Octavie Modert als Kulturminister angetreten habe, mit alldem, was das an keineswegs uneigennützigen Spekulationen über eine mögliche Umleitung von Zuschussströmen des Kulturhaushalts bedeutet. Denn die ähnlich klingenden Wörter „Kultur“ und „Kultus“ haben denselben landwirtschaftlichen Ursprung. Zur weiteren Irreführung trägt bei, dass in Deutschland die Verantwortlichen für Bildung, Kultur und Kultus „Kultusminister“ heißen.

Nicht nur solche Verwechslungen tragen dazu bei, dass das Kultusministerium der Öffentlichkeit unbekannt oder ihr bestenfalls als staatliches Lohnbüro des Klerus erscheint. Tatsächlich ist das Kultusministerium ein Phantomministerium, denn das Reich des Kultusministers scheint nicht von dieser Welt: Laut großherzoglichem Beschluss vom 23. Juli 2009 über die Zuteilung der Regierungskompetenzen gibt es zwar einen Kultusminister, aber laut Beschluss vom selben Tag über die Aufzählung der Ministerien gibt es kein Kultusministerium.

Das Kultusressort ist meist eine Abteilung des Erziehungs-, des Kultur- und derzeit des Staatsministe­riums. Doch auch in den Rechenschaftsberichten des Staatsministeriums führt es ein engelhaftes Dasein. Selbst im rezenten Bericht von 2012 kommt es nicht vor, obwohl es vergangenes Jahr mit der Veröffentlichung des Expertenberichts über die Reform der Beziehung zu den Religionsgemeinschaften außer­gewöhnlich aktiv war.

Anders als in den sonstigen Ressorts, deren Minister vor zwei Wochen wechselten, kam es im Kultusressort auch nicht zu einer offiziellen Amtsübergabe, so als zählte die Kontinuität des christlich-sozialen Geistes dort mehr als die wechselnden Amtsinhaber. Aber vielleicht hatte die Amtsübergabe schon am 19. März stattgefunden, als der alte Kultusminister François Biltgen (CSV) und sein Nachfolger Jean-Claude Juncker (CSV) gemeinsam auf dem römischen Petersplatz an der Messe zur Amtseinführung von Papst Franziskus teilnahmen.

Laut großherzoglichem Beschluss vom 27. Juli 2009 über die Zusammensetzung der Ministerien zählen zu den Kompetenzen des von zwei Beamten und einer Sekretärin unterstützten Kultusministers: „Cultes – Relations avec les communautés religieuses – Conventions découlant de l’article 22 de la Constitution.“

Weil die Kulte traditionell eine Abteilung eines Ministeriums, wie des Staatsministeriums, darstellen, stellt sich nicht nur die Frage, wieso dann ab und zu Minister anderer Ressorts dafür zuständig sein, und vor allem, weshalb überhaupt Regierungsmitglieder den Titel eines Kultusministers tragen müssen, da dies weder für andere Abteilungen von Ministerien, noch in vielen anderen Ländern nötig ist.

Überzeugte Kirchgänger und Kirchengegner sind sich sicher einig, dass die Existenz eines eigenen Kultusministers den politischen Einfluss der katholischen Kirche im Großherzog widerspiegelt. Aber in Wirklichkeit handelt es sich um ein eher seltenes Portefeuille: Seit dem Bestehen des Großherzogtums kam es zwei Drittel der Zeit ohne einen solchen Amtsträger aus. Die Existenz eines solches Ministers ist auch nicht etwa der Ausdruck von Rückständigkeit, denn während des ganzen 19. Jahrhunderts gab es lediglich fünf Jahre lang einen Kultusminister.

Kultusminister wurden immer in politischen Umbruchzeiten ernannt, so als hätten die Regierungen den politischen Wunsch gehabt, den Klerus fester an sich zu binden, um gegen den unsicheren Zeitgeist moralisch aufzurüsten: nach der Revolu­tion von 1848, am Ende des Ersten Weltkriegs, kurz vor und nach dem Zweiten Weltkrieg, zur Zeit der Jugendrevolte von 1968 und nun in einer säkularisierten Gesellschaft, wo der Staat Kirchen mit Konventionen zahlungsfähig erhalten muss.

Die Kultusminister, die mit teilweise langen Unterbrechungen amtierten, waren meist Erziehungsminister, manchmal auch Staatsminister oder eine Kulturministerin. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts gehörten sie ausnahmslos der Rechtspartei beziehungsweise der CSV an, zweimal waren Ministerinnen für den Klerus zuständig.

Während des liberalen 19. Jahrhunderts gab es nur unmittelbar nach der Revolution von 1848 zwei Kultusminister, den ehemaligen orangistischen Gouverneur Gaspard-Théodore-Ignace de la Fontaine (1787-1871) vier Monate lang im Herbst 1848 und danach den ehemaligen orangistischen Generalstaatsanwalt Jean-Jacques Willmar (1792-1866) bis 1853. Sie waren als Regierungschefs auch Kultusminister und als solche eher darum bemüht, die katholische Kirche im Zaum zu halten, nachdem der Apostolische Vikar Johannes Theodor Laurent dem bürgerlichen Staat den Krieg erklärt hatte. Auch die liberale Verfassung von 1848 führte eine strengere Kontrolle der Kirche durch den Staat ein als ihr belgisches Vorbild. Die anschließende reaktionäre Regierung Simons verzichtete dagegen auf einen Kultusministers; die Kulte gehörten mit den Militärangelegenheiten zu den dem Regierungschef unterstellten Äußeren Angelegenheiten.

Der nächste Kultusminister war erst in der revolutionären Stimmung am Ende des Ersten Weltkriegs der ehemalige Direktor der Steuerverwaltung Léon Kauffmann (1869-1952), der erste Staatsminister der Rechtspartei, von 1917 bis 1918. Durch großherzoglichen Beschluss vom 19. Juni 1917 trug er den stolzen Titel des „General-Direktors der Auswärtigen Angelegenheiten, der Kulte und der Finanzen“. Doch schon seine Nachfolger und Parteikollegen hielten einen solchen Minister nicht mehr für nötig.

So kam das Land erneut bis kurz vor dem Zweiten Weltkrieg ohne Kultusminister aus, als der ehemalige Studienrat und Erziehungsminister Nicolas Margue (1888-1976) von der damals sehr reaktionären Rechtspartei nach dem Scheitern des Maulkorbgesetzes und angesichts der wachsenden Kriegsgefahr das Amt von 1937 bis zum deutschen Überfall bekleidete. Durch großherzoglichen Beschluss vom 5. November 1937 erhielt er die „Départements de M. le Ministre de l’Instruction Publique (Instruction publique – Agriculture et Cultes)“.

Nach der Befreiung gab sich die Regierung erst nach fünf Monaten wieder einen Kultusminister, als der für katholische Philosophen schwärmende Studienrat Pierre Frieden (1892-1959) von der CSV im Februar 1945 vom Minister für den öffentlichen Unterricht zum Erziehungsminister und auch für Kultus, Kunst und Wissenschaft befördert wurde. Diese Ressorts übernahm in der Regierung der nationalen Einheit im November 1945 wieder Vorkriegskultusminister Margue, um sie im Juli 1948 wieder an ­Pierre Frieden abzutreten. Der behielt den Kultus, als er 1958 Staatsminister wurde.

Nach Friedens Tod 1959 wurde der ehemalige Luxemburger-Wort-Journalist und christliche Mystiker Pierre Grégoire (1907-1991) neben Innen-, Kultur- und Transportminister auch Kultusminister einer CSV/DP-Koalition. Von 1964 bis 1969 hatte die CSV/LSAP-Koalition dann keinen Kultusminister, die Kulte waren eine nicht näher definierte Abteilung des Erziehungs- und Kulturministeriums.

Als nach dem Jugendaufstand von Mai ’68 gegen Gott und Gebott die Staatssekretärin und tiefgläubige Witwe des ehemaligen Kultusministers Pierre Frieden, Madeleine Frieden-Kinnen (1915-1999), 1969 zur Ministerin aufstieg, wurde die erste Frau in einer Regierung auch die erste Kultusministerin. Wobei dieses Ressort laut großherzoglichem Erlass vom 6. Februar 1969 zum Kulturministerium gehörte. Nach ihrem Sturz 1972 kam man wieder zwei Jahrzehnte lang unter zwei CSV- und einem DP-Staatsminister ohne Kultusminister aus.

Dennoch zeigte sich auch die DP/LSAP-Koalition nicht desinteressiert. Denn sie verleibte nach Jahrzehnten die Kulte wieder dem Staatsministerium ein, wo sie bis heute sind. 1984 wurden die Kompetenzen unter einem CSV-Premier im Regierungsorganigramm ausgeweitet auf: „Cultes – Commission de surveillance des bâtiments religieux.“

Erst als Jean-Claude Juncker 1995 Staatsminister wurde, erhielt das Land wieder eine Kultusministerin in der Person von Erziehungsministerin Erna Hennicot-Schoepges – wenn auch nicht ganz richtig. Denn im großherzoglichen Beschluss vom 26. Ja­nuar 1995 heißt es neben der Aufzählung ihrer Ministerien lediglich: „Madame Hennicot-Schoepges est chargée en outre des Cultes.“ Aber es war die Zeit, als der Staat Konventionen mit der katholischen und anderen Kirchen aushandelte, um die Beziehungen zu institutionalisieren. Deshalb schien eine Kultusministerin als Ansprechpartnerin für die Religionsgemeinschaften nötig, die staatliche Zuschüsse forderten, weil sich ihre Kirchen geleert hatten.

1999 gab Hennicot-Schoepges ihr Amt an Arbeits- und Kommunikationsminister François Biltgen ab, der durch Erlass vom 7. August 1999 wieder ausdrücklich „Ministre des Cultes“ hieß und das Amt auch als Justizminister bis zu seinem Rücktritt Anfang dieses Monats bekleidete. Durch großherzoglichen Beschluss vom 11. August 1999 wurden die Kompetenzen neu definiert als: „Cultes – Relations avec les communautés religieuses – Conventions découlant de l’article 22 de la Constitution.“ Als sich gezeigt hatte, dass die Unterzeichnung von Konventionen nicht ausreichte, um die von einer Mehrheit in der Gesellschaft und im Parlament erhobene Forderung nach der Trennung von Staat und Kirche zum Verstummen zu bringen, schien ein Kultusminister nötig, um die Debatte mit Hilfe eines Expertenberichts in für die katholische Kirche und die CSV geordnete Bahnen zu lenken. Diese Aufgabe fällt nun seit Anfang des Monats dem zehnten Kultusminister in der Landesgeschichte, Jean-Claude Juncker, zu.

Romain Hilgert
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