Kommunalplanung

Klientelismus?

d'Lëtzebuerger Land vom 21.06.2007

Eine Flasche Champagner habe er aufgemacht, erzählt Camille Giralächelnd. So groß war die Freude des grünen Abgeordneten über den jüngsten Richterspruch des Verwaltungsgerichts in Sachen Kommunalplanungsgesetz. Verstehen kann man das, haben doch die ehrwürdigen Richter ein Urteil ganz im Sinne des Beckericher Bürgermeisters gesprochen – und der Gemeinden im Allgemeinen.

Es betrifft den Artikel 34 im kommunalen Raumplanungsgesetz vom Juli 2004. Er sieht vor, dass bis zu ein Viertel der Baufläche innerhalb eines Teilbebauungsplans (Plan d’aménagementparticulier, PAP), die für öffentliche Infrastrukturen wie Straßenoder Wege benötigt werden, an die Gemeinde abgetreten werden muss. Nimmt die Gemeinde das Bauland nicht oder nicht ganz in Anspruch, ist sie berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 25 Prozent geltend zu machen. Sie wird berechnet nach dem Grundstückpreis an jenem Tag, an dem der Minister dem PAPgrünes Licht gibt. Benötigt die Gemeinde allerdings mehr als das Viertel für öffentliche Infrastrukturen, ist sie es wiederum, die den Bauträger für das Mehr entschädigen muss.

Auf eben diese Regelung berief sich der Schöffenrat der Gemeinde Sassenheim, als er im Juli 2006 einen Beschluss erließ. Demnach sollten alle Bauherren im Rahmen der 25-Prozentklausel eine nach einer bestimmten Formel berechnete Entschädigungssumme in die kommunale Kasse zahlen – falls die Gemeinde auf die Abtretung eines Teils des Grundstückes verzichte. So würden alle gleichermaßen an den Baulandkosten für gemeinnützige Infrastrukturen wie Schulen, Maisons relais und ähnliches beteiligt,dachten die Gemeindeoberen. 

Schon bald darauf unterschrieben Gemeinde und ein Bauherr eineKonvention, die eben jede Entschädigung vorsah, und legten das Projekt dem Innenminister vor, damit dieser das Ganze absegnen möge. Doch dazu kam es nicht. Mit der Begründung, sie sei nicht gesetzeskonform, lehnte das Ministerium die Konvention kurzerhand ab. Dass der Bauträger an den Kosten einer Baufläche für eine Schule „amanderen Ende des Ortes“ beteiligt werden sollte, konnte und wollte man sich dort nicht vorstellen. Die Entschädigungsei nur für öffentliche Bauarbeiten zu beanspruchen, die direktim Bezug zum Teilbebauungsplan stünden, beispielsweise für Stromleitungen für das zu bauende Lotissement, und nicht „à n’importe quelle fin“, argumentierten die Beamten. Der Gesetzgeber habe die Regelung zur Abtretung und Entschädigung mit dem klaren Ziel erlassen, zukünftigen Bewohnern einer geplanten Wohnanlage eine gewisse Lebensqualität zu sichern, „et non pas dans le but de servir toute la collectivité“. 

Die Konvention verstoße gegen jenen Grundsatz. Das sah dieGemeinde anders, man traf sich vor dem Verwaltungsgericht wieder.Am 7. Juni wurde das Urteil verkündet; die Gemeinde bekamRecht. Der Gesetzestext sei eindeutig. Er erlaube es der Gemeinde ausdrücklich, im Rahmen der 25-Prozentklausel eine Entschädigungssumme für nicht für öffentliche Infrastrukturen in Anspruch genommene Bauflächen zu verlangen. Wie sie das Geld am besten einsetzt, darüber könne die Gemeinde innerhalb ihres öffentlichen Bauauftrages selbst entscheiden. Ein Grundsatzurteil, denn anders als es das Innenministerium schreibt, sind Gemeinden demnach nicht verpflichtet, mit Geld etwa nur die Wasser- oder Stromleitungen für das im konkreten PAP geplante Lotissement zu bezahlen. Sie können die Summe ebenso gut für den Ankauf von Bauland für Schulen oder ähnliches an einem anderen Ort in der Gemeinde verwenden. Die Geldquelle kommt den ärmeren Gemeinden entgegen, die die steigenden Kosten für Dienstleistungenund Infrastrukturen kaum zu bewältigen wissen.

Auch die ministerielle Circulaire ändere nichts an dieser Rechtslage.Innenminister Jean-Marie Halsdorf hatte imApril 2005 ein Rundschreiben an alle Gemeinden verschickt, um so den Anwendungsbereich des Artikels 34 klarer zu fassen. Das seigar nicht nötig, befanden die Richter, das Gesetz sei klar und präzisegenug. Ohnehin widerspräche die Ablehnung des Ministers seinem eigenen Rundschreiben, das überdies rechtlich nicht bindend sei. Derharschen Worte nicht genug: Auch Minister müssten sich an Gesetzehalten – wenn sie ihnen nicht mehr passten, sei es am Gesetzgeber sie zu ändern, donnerten die Richter.

Zumindest Letzteres sieht das Innenministerium ebenso, denn genau das geschieht gerade. Im CSV-geführten Innen- und im Wohnungsbauministerium ist die Neuformulierung von Artikel 34 längst beschlossene Sache. Mit der – jetzt richterlich widerlegten – Begründung, Unklarheiten im bestehenden Gesetzestext beheben zu wollen, vor allem aber umdie hohen Baulandpreise nicht weiter zu verteuern beziehungsweise „stabil zu halten“, sieht der Gesetzentwurf zum Pacte logement eine Änderung von Artikel 34 vor. In Zukunft hätten Gemeinden nur noch dann ein Recht auf Bauland respektive Entschädigungszahlungen, wenn es sich um öffentliche Infrastrukturen in direktem Bezug zum konkreten PAP handelt. Die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, wo etwa der ersatzweise Ankauf von Bauland Sinn machen könnte, würde zudem de facto abgeschafft.

Vergessen wird dabei, dass der Gesetzgeber mit dem 2004-er-Gesetzeigentlich gerade die Rolle der Gemeinden bei der Landesplanunghatte stärken wollen.Weil „kein PAP dem anderen gleicht“, könne man nicht alle Bauherren über einen Kamm scheren, verteidigt Arno van Rijswijck, Leiter der Direktion für Kommunalplanung im Innenministerium, die geplante Revision – und stellt damit eine frühere Argumentation auf den Kopf. Im Kommentar zum 2004-er-Gesetz hatte es noch geheißen: „Pour des raisons d’équitéentre promoteurs de projets d’aménagement particulier, il est prévuque dans les projets, où, pour quelque raison que ce soit, la surface réservée à des aménagements publics est inférieure au quart de lasurface totale du projet, le promoteur compensera cette différencede surface en versant une indemnité à la caisse communale.“

Eben diese Gleichheit vor dem Gesetz steht nun in Frage: Wenn nämlich imRahmen eines größeren PAP der eine Bauherr mehr oder weniger zwangsläufig an den Kosten für öffentliche Infrastrukturen beteiligt würde, während bei kleineren PAPs, bei denen Strom-, Wasser-, Gasleitungen und Wege schon vorhanden sind, die Bauträger von einer Kostenbeteiligung verschont blieben. Das gab Marc Elvinger, Rechtsanwalt der Sieger-Gemeinde Sassenheim, in seinem Plädoyer zu bedenken.

Dafür, dass Innen- und Wohnungsbauministerium trotzdem anden Änderungsplänen festhalten, findet Camille Gira nur eine Erklärung. „Das ist der reinste CSV-Klientelismus“, wettert er.Dass es um „sehr viel Geld“ und unterschiedliche Interessen geht, bestätigt immerhin auch Michel Wolter, ehemaliger Innenminister und Vater des 2004-er-Gesetz. Mit dem Grünen Gira sei er sich schon vor drei Jahren „hundertprozentig einig“ gewesen „Ich stehe auch weiterhin zu meiner Meinung“, so der CSV-Politiker gegenüber dem Land

Wie es scheint, haben die Beamten im Innenministerium mit Wolters Ausscheiden nach den letzten Wahlen einen streitbaren, eigenwilligen Chef in einem Themenfeld verloren, das von jeher unter starkem Druck durch Lobbyisten steht – und die Gemeinden einen wichtigen Fürsprecher. Anlass für Zweifel, dass Nachfolger und Parteikollege Jean-Marie Halsdorf der verantwortungsvollenAufgabe im gleichen Maße gewachsen ist, gibt es: Der späte Einsatzdes Ministers in Sachen IVL, Verzögerungen bei den Änderungendes Raumplanungsgesetzes, nicht zuletzt die zahlreichen personelleWechsel im Ministerium selbst tragen nicht gerade zum Bild einesdurchsetzungsstarken Machers und Lenkers bei. Ehemalige Mitarbeiter beschreiben Halsdorfs Auftreten als „wankelmütig“ und „unerfahren“. 

Übles Gerede, oder sollte da doch etwas dran sein? Auffällig ist jedenfalls, dass Baufirmen in den vergangenen Monaten massiv mobil machen gegen Pläne, die den Gemeinden beim Flächenmanagement mehr Einfluss zugestehen könnten – und dass das Innenministerium ihren Argumenten zunehmend folgt. Die Chancen dafür, dass sich am Ende doch noch die  Baufirmenlobby durchsetzt, stehen gut. Die LSAP hat sich zu den Änderungsvorschlägen noch nicht geäußert. Von der DP ist ohnehin keine Gegnerschaft zu erwarten, wittert sie hier doch ihre große Chance, der CSV wichtige Wählerstimmen bei den Unternehmern abspenstig machen zu können. 

Für die Gemeinden könnte es sogar noch schlimmer kommen. Denndie Baufirmen stoßen sich auch an der Regelung zum Vorkaufsrechtder Gemeinden und haben sogar schon verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Sollten jedoch die geplanten steuerlichen Anreize für Grundstückseigentümer fallen, die an die Gemeinde verkaufen wollen, würde womöglich auch das Vorkaufsrecht zur stumpfen Waffe. „Die Sorge ist berechtigt“, findet Camille Gira. Es sieht ganz so aus, als wäre die Freude über das Gerichtsurteil nur von kurzer Dauer.

 

Ines Kurschat
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