Seit das Bettelverbot 2008 versehentlich abgeschafft wurde, forderten DP und CSV den Platzverweis. Nun haben sie ihn endlich bekommen, wenn auch in abgeschwächter Form. Doch vielleicht kann die neue Hilfspolizei der Pecherten künftig gegen Bettler vorgehen

„D‘Bild vun der Stad Lëtzebuerg, wat mir ons wënschen“

d'Lëtzebuerger Land du 15.07.2022

Scharade Die Polizei, deren Aufgabe traditionell darin besteht, das Kapital und das Bürgertum vor den Übergriffen der Armen zu schützen, erhält erweiterte Befugnisse. Die Einführung des Platzverweises wurde am Dienstag vom Parlament angenommen. Am Mittwoch beschloss die Kammer dann, die Pecherten zu einer Hilfspolizei aufzuwerten. Beide Gesetze, die nicht voneinander losgelöst betrachtet werden können, sind auf den Druck zurückzuführen, den der seit 2017 in der Stadt Luxemburg regierende Schöffenrat aus DP und CSV mit Forderungen nach mehr Repression und staatlicher Kontrolle auf die blau-rot-grüne Regierung ausgeübt hat, um Bettelnde, Drogenabhängige und Obdachlose aus der Hauptstadt zu verdrängen, die inzwischen in weiten Teilen zu einem exklusiven Refugium für die Ober- und obere Mittelschicht geworden ist. Begonnen hat die liberal-konservative Scharade aber schon vor 15 Jahren.

2008, als Luxemburg die EU-Richtlinie über den freien Personenverkehr und Einwanderung in nationales Recht umsetzte, schuf sie mit Artikel 563 6° auch die fast 250 Jahre alte Verordnung im Code pénal ab, die „einfaches Betteln“ unter Strafe stellte (d᾽Land; 28.08.2015). „Les vagabonds et ceux qui auront été trouvés mendiants“ sollten nicht mehr mit einer Geldbuße von 25 bis 250 Euro belangt werden dürfen. Gefängnisstrafen müssen Bettler und Vagabunden heute eh nur noch befürchten, wenn sie in Wohnungen eindringen, Verletzungen vortäuschen, sich verkleiden, mit Werkzeugen „bewaffnet“ sind oder versammelt auftreten.

Allerdings wurde Artikel 563 6° aus Versehen oder durch einen Fehler bei der Umsetzung der EU-Direktive aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, wie inzwischen auch offiziell im Code pénal vermerkt ist. Doch für die Justizbehörden machte die mutmaßliche Unabsichtlichkeit keinen Unterschied: 2009 hat die Staatsanwaltschaft die Polizei angewiesen, Vagabunden und Bettler nicht mehr zu belangen. 2008 hatte die Polizei eigenen Angaben zufolge noch rund 2 000 Bußgelder wegen „mendicité simple“ ausgestellt.

Nur sechs Monate nach der versehentlichen Abschaffung des Vagabunden- und Bettlerverbots wollte die DP-Abgeordnete Colette Flesch in einer parlamentarischen Debatte zu einem Gesetzentwurf über Menschenhandel im Februar 2009 eine „enorme“ Zunahme an Bettlern festgestellt haben: „Op Schrëtt an Trëtt an der Groussgaass, am Passage Aldringen, an der Neipuert, virun der Cour des Comptes begéint een Heescheleit. Si di kengem eppes un. Mä si droe bestëmmt net zum Bild vun der Stad Lëtzebuerg, wat mir ons wënschen, bäi“, schilderte sie ihre Eindrücke. Fleschs Informationen zufolge handelte es sich um „Rumänen, also EU-Bierger“, die „beim Auchan zu Lonkech campéieren“ und ausschließlich zum Betteln in die Stadt Luxemburg kämen, „well do d᾽Heeschen anscheinend méi ergiebeg ass wéi iwwert der Grenz“. Ganz sicher war sie sich darüber scheinbar nicht, Zahlen legte sie jedenfalls keine vor.

Der damalige CSV-Justizminister und heutige Präsident der Handelskammer, Luc Frieden, begrüßte die Initiative der DP-Abgeordneten, wies aber gleichzeitig auf die Einschränkung der Grundfreiheiten hin, die ein Bettelverbot mit sich ziehen würde: „Et gëtt an enger fräier Gesellschaft net einfach fir Leit, déi just do sëtzen an heeschen, kënne vun där Plaz ewech ze kréien. Dat ass eng Problematik, déi ech als ganz seriö emfannen, wou ech wëll eppes maachen, wou ech och a Kontakt si mat der Geschäftswelt vun der Stad Lëtzebuerg.“ Deshalb wünschte er sich für solche Maßnahmen eine breite parlamentarische Unterstützung: „Wa mer also eppes maache wéi Platzverweis, wéi an Däitschland, wou een also net méi dierf op verschidde Plaze goen, da wär ech frou, wann all Partei dat géif total ënnerstëtzen. Da muss d᾽Police also kënne soen: An där doter Strooss dierf déi an déi Persoun net méi sinn.“

Racailles Der Diskurs zur Beseitigung von Bettlern aus dem öffentlichen Stadtbild wurde in den Folgejahren immer wieder aufgegriffen, insbesondere von CSV, DP und ADR, mit Unterstützung der Polizeigewerkschaft SNPGL. 2015 schrieb der Anwalt Gaston Vogel einen Brandbrief an die DP-Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, in dem er Ausdrücke wie „mendiants dégueulasses“ und „racailles“ gebrauchte und Lydie Polfer dazu aufforderte, ihren Pflichten nachzukommen und etwas gegen die Bettler zu unternehmen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen ihn wegen incitation à la haine, doch Vogel wurde vergangenes Jahr freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, das Urteil steht noch aus. Nach der Veröffentlichung von Vogels Brief verfassten insbesondere Laurent Mosar, Serge Wilmes (beide CSV) und Fernand Kartheiser (ADR) mehrere parlamentarische Anfragen zur „mendicité organisée“ und forderten in diesem Zusammenhang die Einführung des Platzverweises. Die Grünen und Sozialisten, die in der Regierung für Inneres, Justiz und Polizei zuständig sind, verwiesen wiederholt darauf, dass der Platzverweis kein geeignetes Mittel sei, um gegen „organisiertes“ Betteln vorzugehen. Seit der Reform des Gesetzes über Menschenhandel im Jahr 2014 ist mendicité organisée ausdrücklich verboten und kann mit fünf bis zehn Jahren Gefängnis und Geldstrafen von 50 000 bis 100 000 Euro geahndet werden. Beim Kampf gegen die mendicité organisée tut die Polizei sich aber schwer, was auch daran liegt, dass es viel aufwendiger ist, die Drahtzieher zu finden, als die „Handlanger“.

Die tugendhafte Bekämpfung des „organisierten“ Bettelns als Menschenhandel war in der Diskussion aber eh nur ein Vorwand. Tatsächlich ging und geht es nach wie vor um das bereits 2008 von Colette Flesch angeführte „Bild vun der Stad“, das durch die Armen auf den Straßen verschandelt würde. Der Geschäftswelt dienen sie als Sündenböcke für ausbleibende Kundschaft, weil sie vor den Läden „lungern“; das Kleinbürgertum stört sich an ihren „puanteurs“ und beklagt sich darüber, dass sie auf den Bänken sitzen, die die Stadt im öffentlichen Raum für „promeneurs“ aufgestellt hat. Gaston Vogel hatte in seinem Brief – vielleicht etwas überspitzt – dargestellt, was viele in der DP und der CSV denken.

Im Juni 2020 diskutierte der parlamentarische Justizausschuss auf Antrag der CSV über „la problématique de la mendicité“. Wortführend in der Sitzung war laut Bericht die hauptstädtische député-maire Lydie Polfer (DP). Sie zeigte sich empört darüber, dass die „mendicité simple“ 2008 abgeschafft wurde und beschrieb die Situation in der Hauptstadt als „inacceptable“. Um das Problem zu lösen, forderte auch sie eine Gesetzesreform, „afin de pouvoir ordonner le déplacement de personnes qui importunent les passants, respectivement de sanctionner les incivilités commises.“ Den Vorschlag von Polizei und Staatsanwaltschaft, die versehentliche Änderung im Strafgesetzbuch rückgängig zu machen und die mendicité simple wieder unter Strafe zu stellen, lehnte die grüne Justizministerin Sam Tanson ab, weil das zu einer Stigmatisierung der Betroffenen führe. Andere Lösungen, die der Zentraldirektor der Verwaltungspolizei vortrug: Infrastrukturmaßnahmen, die die Bettler daran hindern, an bestimmten Orten Platz zu nehmen; das Verhalten der „Leute“ dahingehend zu beeinflussen, dass sie kein Geld mehr geben; sie mit Zwang zu entfernen, wenn sie Wege und Notausgänge blockieren – sprich: ein Platzverweis.

Mëttelwee Am Dienstagabend hat das Parlament nun einen Entwurf vom grünen Polizeiminister Henri Kox zur Aufnahme des Platzverweises ins Polizeigesetz angenommen. Damit gab die blau-rot-grüne Regierung dem Druck von CSV und DP nach. Die grüne Berichterstatterin Stéphanie Empain stellte den Entwurf als „gudde Mëttelwee“ dar, weil er vorsieht, dass die Polizei arme Menschen – notfalls auch mit Gewalt – nur dann entfernen darf, wenn sie den Zugang zu öffentlichen und privaten Gebäuden versperren („entravent“). Wie oft das tatsächlich vorkommt, ist nicht gewusst, Zahlen existieren nicht. Die CSV hätte sich laut ihrem Abgeordneten Léon Gloden gewünscht, dass auch Menschen hätten beseitigt werden können, „déi virun enger Fënster vun engem Geschäft (leien), wou se („d‘Leit“) jo awer kucken, éier se ra ginn, fir eppes ze kaafen.“ Die DP stimmte aus Koalitionsräson dem Mehrheitsentwurf zu, obwohl er Lydie Polfer sicherlich nicht weit genug ging. Auch die LSAP unterwarf sich dem Koalitionszwang, genau wie die Grünen, denn sowohl Dan Biancalana als auch François Benoy wiesen darauf hin, dass man „die Armut und nicht die Armen bekämpfen“ müsse. Déi Lénk stimmte als einzige Partei gegen den Entwurf, ihre Abgeordnete Nathalie Oberweis bezog sich vor allem auf das kritische Gutachten der nationalen Menschenrechtskommission, demzufolge der Platzverweis Sinti und Roma sowie afrikanischstämmige Menschen nur noch weiter stigmatisiere und rassistische Ressentiments schüre. Oberweis führte die immer größer werdende ungleiche Verteilung von Reichtum als Ursache dafür an, dass Menschen auf der Straße sitzen, liegen oder schlafen müssen; ein Einwand, der aber weder die Mehrheit, noch die größte Oppositionspartei sonderlich zu erschüttern schien. Am Ende der Debatte durfte Laurent Mosar sich dann noch in victim blaming üben, als er die Armen selbst für ihre Misere verantwortlich machte, insbesondere die, die sich allen Hilfen entziehen, welche die Stadt ihnen großzügig anbiete. Der Vorwurf, dass arme Menschen lieber selbstbestimmt im Elend leben wollen, als „unsere“ Hilfe anzunehmen, wurde kürzlich auch von DP-Familienministerin Corinne Cahen erhoben (d᾽Land; 13.05.2022).

Um Tourist/innen vor Armen zu schützen, haben einige Gemeinden wie Diekirch und Ettelbrück für die Sommermonate (Mai bis Oktober) ein saisonales Bettelverbot in ihre Polizeiverordnung eingeschrieben. Weil nationales Recht hierarchisch aber über den Gemeindereglements steht, haben die Bürgermeister/innen seit 2008 keine Handhabe mehr. Das könnte sich künftig jedoch ändern, denn am Mittwoch hat die Abgeordnetenkammer, ebenfalls mit großer Mehrheit (nur déi Lénk stimmte dagegen), einen Gesetzentwurf zur Kompetenzerweiterung der bislang vor allem für Falschparker zuständigen agents municipaux angenommen. Damit hat sie eine unqualifizierte kommunale Hilfspolizei geschaffen, deren Befugnisse im Vergleich zur „richtigen“ Polizei zwar begrenzt sind, die aber ab Anfang nächsten Jahres über wesentlich mehr Macht verfügen wird. Die Stadt Luxemburg hat 2021 rund 7,5 Millionen Euro für die Gehälter ihrer Pecherten ausgegeben, die Stadt Esch 2,7 Millionen. Ihre Anzahl wird in den kommenden Jahren beständig wachsen.

Auch die Verabschiedung dieses Gesetzes ist auf den politischen Druck von DP und CSV zurückzuführen. Obwohl der damalige CSV-Innenminister Jean-Marie Halsdorf schon 2008 einen Gesetzentwurf deponiert hatte, der aber vom Staatsrat verrissen wurde, woraufhin sein sozialistischer Nachfolger Dan Kersch 2017 eine komplett überarbeitete Version hinterlegte, beschleunigte die aktuelle Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) die legislative Prozedur erst, als Lydie Polfer und ihr Erster Schöffe Serge Wilmes im November 2020 einen privaten Sicherheitsdienst damit beauftragten, im Bahnhofsviertel zu patrouillieren.

Grauzone Das neue Gesetz definiert insgesamt 17 Bereiche, in denen Pecherten Verstöße mit Geldbußen von 25 bis 250 Euro ahnden können. Gemäß der autonomie communale dürfen die jeweiligen Gemeinden, denen die agents municipaux unterstehen, auswählen, welche der 17 Verstöße sie in ihr Polizeireglement aufnehmen wollen. Im Hinblick auf das Betteln könnte vor allem das erste Vergehen relevant sein: „le fait d’occuper la voie publique afin d’y exercer une profession, une activité industrielle, commerciale, artisanale ou artistique sans y être autorisé par le bourgmestre“. In der Diskussion am Mittwoch ging keine Partei auf diesen Punkt ein, der jedoch Raum für Interpretation lässt und den Gemeinden die Möglichkeit eröffnen könnte, auch gegen Bettler/innen vorzugehen. Obwohl Betteln gesetzlich nicht als Beruf, beziehungsweise als kommerzielle oder handwerkliche Tätigkeit anerkannt ist, kann sie doch als Gewerbe betrachtet werden. Illegal ist die mendicité simple schließlich nicht (mehr). Brauchen Bettler demnach künftig eine behördliche Genehmigung, bevor sie sich an den Straßenrand setzen? Vor allem der Ausdruck „activité artistique“ mutet in dem Zusammenhang befremdlich an, weil nicht klar definiert ist, was alles darunter fällt. Straßenmusikanten, die ihren Hut aufstellen, bestimmt. Pantomime, Karikatur- und Porträtmaler/innen auch. Bettler/innen, die mit einem selbst bemalten Schild auf dem Bürgersteig sitzen, vielleicht. Wird spontane Aktionskunst, wie die von Richtung 22 im Rahmen der Europäischen Kulturhauptstadt, nun bestraft, wenn der darin scharf kritisierte Schöffenrat im Vorfeld seine Zustimmung verwehrt hat? Wird der Pechert künftig auch gegen unerlaubte, doch von den Justizbehörden größtenteils tolerierte gewerbliche Aktivitäten wie Prostitution und Drogenhandel vorgehen müssen? Und wenn nicht, wie erklärt er das dem kleinbürgerlichen Halter und seinem Hund, den er in flagranti dabei ertappt hat, wie er in der rue de Strasbourg oder an den neuen „Hotspots“ Royal Hamilius und Pirateschëff sein Geschäft verrichtet hat, und das obwohl sein Besitzer ausnahmsweise den Kotbeutel zuhause vergessen hat und sich gerade kein Tütenspender in unmittelbarer Nähe befindet?

Luc Laboulle
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