Mit der Rentenreform machte sich die Regierung unbeliebt. Im Wahljahr will sie sich mit Steuersenkungen zurückkaufen. Wenn sie 2028 die Steuerklassen abschafft. Das war eine alte feministische Forderung: Ehefrauen wollten nicht länger als Hinzuverdienerinnen überbesteuert werden.
Heute ist die Erwerbstätigenrate der Frauen nur noch fünf Prozentpunkte niedriger als die der Männer (67% zu 72%). Hausfrauenehe, zweet Steierkaart, klerikale Familienpolitik überlässt die CSV der ADR, Handelskammer. Sie will modern sein. Moderner als DP, LSAP, Grüne. Denen die Steuerreform zehn Jahre lang nicht geriet. Von Feminismus geht keine Rede mehr.
Der Gesetzentwurf verspricht „plus de justice fiscale à travers l’introduction d’une classe d’impôt unique qui tient compte de la diversité des constellations familiales [...] en réduisant la charge fiscale pour une très large partie des ménages“ (S. 1). Zudem wünschte Premier Luc Frieden vergangene Woche „sozial Cohésioun hei am Land“. Die ungestörte Kapitalverwertung braucht soziale Klebekraft. „Dat ass enorm wichteg, datt den Ënnerscheed tëschend deenen eenzelne Leit net ze grouss ass.“
Zwischen 1996 und 2024 stiegen die Einkommensunterschiede von 25 auf 30 Prozent des Gini-Koeffizienten – Vermögensunterschiede nicht eingerechnet. Nach dem Bankenkrach 2008, Thomas Pikettys Le Capital au XXIe siècle wurde Ungleichheit öffentlich zum Thema.
Die Reform schafft die gemeinsame Veranlagung mit Ehegattensplitting ab. Angenommen, ein Ehemann verdient 60 Prozent des Haushaltseinkommens, die Ehefrau 40 Prozent, weil sie Teilzeit arbeitet: Bei einem steuerpflichtigen Monatseinkommen nach Sozialabgaben von 4 167 Euro soll das Paar 182 Euro im Monat sparen. Beim doppelten Einkommen 347 Euro, beim dreifachen 420 Euro (Artikelkommentar, S. 20). „Den Ënnerscheed tëschend deenen eenzelne Leit“ wird vergrößert. Derzeitige Hausfrauenehen können mindestens 25 Jahre lang das Splitting behalten, bessergestellte zwischen 800 und 1 000 Euro im Monat sparen.
Finanzminister Gilles Roth nutzt die Abschaffung der Steuerklassen, um die Struktur der Steuertabelle zu ändern. Er senkt die Zahl der Einkommensstufen von 23 auf zehn. Die Steuersätze steigen nicht mehr gleichmäßig um zwei Prozent. Zwischen Monatseinkommen von 2 221 und 4 125 Euro machen sie fünf gewaltige Sprünge von elf auf 39 Prozent.
Das trifft Arbeiterinnen, kleine Angestellte. Je nach Einkommen bleibt vom Brutto einer Lohnanpassung, einer Indextranche netto nichts mehr übrig. Denn die Steuertabelle soll drei Jahre lang gar nicht, danach bloß alle drei Jahre an die Inflation angepasst werden (Art. 30).
Die steile Progression der Steuertabelle gilt für Menschen, die schwer arbeiten, wenig verdienen. Sie hört über dem anderthalbfachen Mindestlohn nahezu auf. Davon profitieren mittlere und höhere Angestellte, Beamtinnen, Selbständige. Wie auch von den erhöhten Absetzbeträgen.
Der Eingangssteuersatz beginnt nicht mehr bei einem Monatseinkommen von 1 100 Euro, sondern bei 2 221 Euro. Bis zu einem Einkommensanteil von etwa 3 700 Euro bleibt die Besteuerung niedriger für Geringverdiener – und für alle anderen.
Der Spitzensteuersatz wird ab 19 567 Euro Monatseinkommen fällig. Er bleibt bei 42 Prozent. Bei zudem gedeckelten Sozialabgaben ist der Satz nur drei Prozentpunkte höher als für Löhne von 4 125 Euro. CSV, DP lehnen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes ab. 1986 lag er bei 57 Prozent. Sie lehnen eine Erbschaftsteuer in direkter Linie ab. CSV, LSAP, DP schafften 2006 die Vermögensteuer für Reiche ab. Soziale Kohäsion beschränken sie auf die Linderung der Armut.
Dem Staat ist Vermögen heilig. Erstrangig Vermögen, das sich mittels fremder Arbeitskraft vergrößern lässt: Fabriken, Läden, Büros. Er lässt Mehrwert ungestört verteilen. Um anschließend einen Rest umzuverteilen. Horizontal statt vertikal: innerhalb einer Klasse, derjenigen der gegen Lohn Arbeitenden. Am Ende beschränkt sich Steuergerechtigkeit aufs Ehebett.