Ärzt/innen, die in Luxemburg ihre Spezialisierung erwerben, erhalten ein regelrechtes Statut. Darauf einigten sich das Gesundheits- und das Hochschulministerium mit der Association luxembourgeoise des médecins en voie de spécialisation (Almevs) und gaben es am Montag bekannt. Vorausgegangen waren Diskussionen bereits mit der vorigen Regierung. Die angehenden Fachärzt/innen – mit Mevsen kürzt der Mediziner-Jargon sie ab – führen bisher ein sehr spezielles berufliches Dasein: Nach sechs Jahren medizinischer Grundausbildung und mit der ärztlichen Approbation versehen, rangieren sie zwischen Praktikant, Angestelltem und Freiberufler. Doch während für Praktikanten die Arbeitszeit im Praktikumsvertrag stehen muss, ist das bei den Mevs nicht immer so. Während für Studentenpraktika der Betrieb für die Unfallversicherung Sorge tragen muss, müssen die angehenden Ärzt/innen sie selber bezahlen, weil sie in dem Punkt als „freiberuflich“ gelten. Die Bezahlung ist nur für jene klar geregelt, die ihre Spezialisierung in den zurzeit drei von der Uni Luxemburg angebotenen Bereichen Allgemeinmedizin, Onkologie und Neurologie erwerben. Das CHL hat sich dem angeschlossen, in anderen Kliniken muss das verhandelt werden. Wer die Spezialisierung an einer Arztpraxis macht, erhält ein Entgelt vom Staat, das monatlich beantragt werden muss. 2023 waren laut Generalinspektion der Sozialversicherung 170 Mevs in Luxemburg tätig, 151 von ihnen an Spitälern.
Die mit den Ministerien erreichte Einigung sei „ein Kompromiss, aber ein großer Schritt nach vorn“, sagt Lisa Zangarini, Almevs-Vorstandsmitglied, dem Land. Mit dem Wunsch nach einem Kollektivvertrag, wie er etwa in Deutschland gilt und für Mevs in Luxemburg generell zu einem Arbeitsvertrag geführt hätte, konnte der Verband sich nicht durchsetzen. Stattdessen soll es eine „Convention de stage uniformisée“ geben, die zum Beispiel einheitliche Sozialversicherungsregeln enthält, darunter Mutterschutz und Schwangerschaftsschutz. Die angehenden Fachärzt/innen würden mit diesem Statut zwischen lohnabhängig Beschäftigten und Freiberuflern angesiedelt. Niedergeschrieben werden soll das in einem Gesetz.
Noch offen sind einheitliche Regeln über die Bezahlung von Überstunden, Arbeit nachts und am Wochenende sowie Bereitschaftsdiensten. Die Regierung will das in einer Arbeitsgruppe, der auch Krankenhausverband, Ärzteverband und Collège médical angehören sollen, ausdiskutieren. Lisa Zangarini hebt hervor, dass das Gesundheitsministerium auf eine Regulierung hinarbeiten wolle, deren Einhaltung von ihm kontrolliert würde. Das werde nicht zuletzt auch den Patient/innen zugute kommen. Der Regierung wiederum, das liegt auch auf der Hand, muss an der Aufwertung Luxemburgs als Standort für Spezialausbildungen gelegen sein. Nach Einschätzung der Almevs ist die bisherige Praxis mit „falschen Freiberuflern“ im Vergleich der EU-Länder besonders von gestern.
Peter Feist
Kategorien: Gesundheit
Ausgabe: 10.01.2025