Ein Generalstaatsanwalt als politischer Wunderheiler

Amnestie für die ganze Regierung

d'Lëtzebuerger Land du 20.07.2012

Am Donnerstag vergangener Woche waren sie sich noch sicher, als darüber debattiert wurde, ob der ehemalige LSAP-Wirtschaftsminister Jeannot Krecké am 6. März 2009 den beiden Unternehmern Guy Rollinger und Alain Weyrich in seinem Ministerium gedroht habe, ihnen „das Genick zu brechen“, ihre Banken, Geschäftspartner und Auftraggeber gegen sie aufzubringen.

DP-Frak­tionssprecher Claude Meisch kündigte an: „So lange dieser Verdacht im Raum steht, und er konnte durch die Voruntersuchung nicht aus der Welt geschafft werden, meinen wir, dass die Ermittlungen fortgeführt werden sollen, dass es also auch dazu kommen müsste, dass die Immunität des ehemaligen Ministers Jeannot Krecké aufgehoben werden muss.“

Meischs grüner Kollege François Bausch, der mit ihm eine Association momentanée in Sachen Immobilienprojekte Wickringen/Liwingen eingegangen war, pflichtete bei: „Es ist nicht an mir, zu urteilen, was dort passiert ist oder nicht passiert ist. Das sollen die Gerichte machen. Deshalb müssen wir den Gerichten die Mittel geben, dass sie das können.“

Einen Tag später kam Generalstaatsanwalt Roby Biever ins Parlament, erklärte, wie er Artikel 116 der Verfassung über die Anklageerhebung gegen Regierungsmitglieder auslegt, und die Fraktionsvorsitzenden der Opposition hatten sich um 180 Grad gedreht. Claude Meisch schätzte, dass die Angelegenheit „leider nicht mehr zum Untersuchungsrichter [kommt], der andere Möglichkeiten gehabt hätte, hier eine Untersuchung zu machen, eine handfeste Untersuchung machen zu können. In der Voruntersuchung wurde eigentlich nur abgefragt, was teilweise schon öffentlich war. Der Verdacht wird also leider, fürchte ich, im Raum stehen bleiben, auch für die Nachwelt.“ François Bausch klagte: „Ich finde das desaströs. Ich werde auch meiner Fraktion ganz klar nicht vorschlagen, eine Anklageerhebung zu machen. Denn ich bin nicht der Meinung, dass es an einem Parlament, an einem politischen Korps ist, juristische Entscheidungen zu treffen. Ich lehne das ab. Denn wir sind nicht politisch neutral.“

Dabei hatten DP und déi Gréng am 20. Mai 1999, teilweise mit den gleichen Abgeordneten, eine Resolution eingebracht und gestimmt, um als politisches Korps eine juristische Entscheidung zu treffen, nämlich unter Berufung auf Artikel 116 der Verfassung „de saisir la Cour Supérieure de Justice [...] pour voir juger sur les préventions reprochées à Monsieur le Minister Michel Wolter“. CSV-Innenminister Wolter war vorgeworfen worden, den Chefredakteur des Lëtzebuerger Journal und den Direktor des Enregistrement verleumdet zu haben. Bausch hielt sein damaliges Votum am Dienstag für „einen Fehler“. In der DP war man sich schon zuvor uneins, ob es richtig war, aus Wickringen/Liwingen eine „Affäre“ zu machen; der neue Star der Partei und Sprecher in juristischen Dingen, Xavier Bettel, hält sich demonstrativ heraus.

So ein Staatsanwalt kann eben politische Wunder bewirken, und es war nicht sein erstes. Einen Monat  zuvor, am 13. Juni, sollte das Parlament in einer Interpellation darüber befinden, ob die widersprüchlichen Aussagen der Regierung und die Vorwürfe der Bauträger von Wickringen und Liwingen von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss geklärt werden sollten. Doch während der Debatten und kurz vor der Abstimmung über die entsprechende Resolution ließ der Generalstaatsanwalt eine Pressemitteilung verschicken, laut der er gerade eine Vorermittlung in dieser Angelegenheit angeordnet hatte. Artikel vier des erst vor einem Jahr verabschiedeten Gesetzes über parlamentarische Ermittlungsausschüsse schreibt aber vor: „L’instruction menée par la commission d’enquête ne saurait porter sur des faits ayant donné lieu à des poursuites judiciaires et aussi longtemps que ces poursuites sont en cours. Si une commission a déjà été créée, sa mission prend fin dès l’ouverture d’une information judiciaire.“

Somit hatte der Generalstaatsanwalt, der die Gewaltenteilung ziemlich einseitig auszulegen scheint, den parlamentarischen Ermittlungsausschuss im Flug abgeschossen und die laufende parlamentarische Debatte für gegenstandslos erklärt. Dabei hatte sich Premier Jean-Claude Juncker noch kurz zuvor vor dem Parlament drehen und winden müssen, dass bei seinem Gespräch mit Unternehmer Guy Rollinger, „– das müssen Sie mir nicht glauben, dass ich keine präzise Erinnerung daran habe – auch wahrscheinlich über den Kredit der Sparkasse geredet wurde“.

Die Frage, wie nah sich die Regierung und verschiedene Minister einzelnen Baulöwen fühlen, ihre Großprojekte fördern und vereiteln, ist politisch brisanter als strafrechtlich. Dass dieses Politikum dem Parlament entwunden und der Justiz überantwortet wurde, war nicht zuletzt möglich geworden, weil Meisch eine Woche zuvor während einer Pressekonferenz von „Erpressung“ und „Korrup­tion“ geredet hatte und RTL vor der Interpellation Ausschnitte eines angeblich heimlich abgehörten Telefongesprächs von Guy Rollinger gesendet hatte, der darin Krecké beschuldigte, ihn bedroht zu haben.

Der Generalstaatsanwalt leistete CSV und LSAP jedenfalls einen größeren Dienst, als er den parlamentarischen Ermittlungsausschuss vereitelte, ohne die Regierungsmehrheit dem Verdacht auszusetzen, dass sie etwas zu vertuschen versuchte. In ihrem Katechismus des Luxemburger Staatsrechts L’État luxembourgeois schreiben Pierre und Marcel ­Majerus über den Staatsanwalt: „Le ministère public est un corps hiérarchisé de magistrats placé sous la dépendance du Gouvernement [...]. Les officiers du ministère public sont des agents du pouvoir exécutif auprès des cours et tribunaux.“

Jedenfalls ordnete die Staatsanwaltschaft am 13. Juni eine rasante Vorermittlung an, während Jean-Claude Juncker zeitgleich vor dem Parlament erklärte: „Herr Meisch, ich darf Ihnen bloß sagen, dass ich auch Herrn Rollinger diese Woche empfangen habe.“ Will man dem Premier keine Zeugen­beeinflussung unterstellen, führte er wohl seine eigenen Parallelermittlungen durch.

Pünktlich am letzten Tag der Kammersession stellte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche dem Parlament das Ergebnis der Vorermittlungen zu. Dass sich die Untersuchungen auf eine Vorermittlung beschränkten und auf eine Ermittlung verzichtet wurde, bei der Zeugen unter Eid verhört, Hausdurchsuchungen angeordnet und Beweismittel beschlagnahmt werden können, erklärte CSV-Fraktionssprecher Marc Spautz am Dienstag kurzerhand damit, dass es „nichts brächte, einen Untersuchungsrichter zu befassen“. Es sei nichts zu beschlagnahmen, die Akte könne nicht vervollständigt werden, wusste er selbstsicher.

Generalstaatsanwalt Biever war jedenfalls in die Conférence des présidents, die Versammlung der Fraktionssprecher, geeilt und hatte die Opposition vor allem mit einer etwas einseitigen Auslegung der in der Verfassung summarisch beschriebenen Prozedur überzeugt, auf eine Anklageerhebung zu verzichten. Auch wenn es laut Justizordnung nicht an der Staatsanwaltschaft, sondern am Obersten Gerichtshof ist, Prozedurfragen zu entscheiden, und ein der Exekutive unterstellter Beamte nicht unbedingt das Vorgehen der Legislative zu steuern hat. Der Lénk-Abgeordnete und Anwalt Serge Urbany beschwerte sich am Dienstag, dass es am Parlament sei, die Regierung zu kontrollieren, und nicht an der Regierung, dem Parlament direkt oder via Staatsanwaltschaft „in einer entwürdigenden Prozedur“ die Marschroute zu diktieren.

Alex Bodry, der – wie am 13. Juni – an der Stelle seines allzu eng mit dem Bauunternehmer Flavio Becca befreundeten Fraktionssprechers Lucien Lux, das Wort ergriff, zählte die Elemente auf, die es bei der Erwägung einer Strafverfolgung zu berücksichtigen gebe: die Indizien, die Haltung und den Schaden der klageführenden Partei, die Vorgeschichte des Verdächtigen, die Beeinträchtigung der öffentliche Ordnung sowie die Verhältnismäßigkeit. Wobei er meinte, dass die Frage der Verhältnismäßigkeit in der vorliegenden Angelegenheit von besonderer Bedeutung sei, um so mehr, als hier lediglich „Aussage gegen Aussage“ stehe und es bei Verhandlungen „normal“ sei, dass Verhandlungspartner Druck aufeinander ausübten. Doch in der vom Parlament verabschiedeten Resolution wird keines dieser Elemente erwähnt, die den ehemaligen Wirtschaftsminister laut Aktenlage zweifellos entlastet hätten; die Resolution beschränkt sich auf die Frage der Gewaltentrennung.

Die Wunder des Generalstaatsanwalts wirken dadurch sogar in die Zukunft. Denn CSV, LSAP, DP und déi Gréng sprachen sich diese Woche nicht gegen eine Anklageerhebung aus, weil sie die gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister erhobenen Vorwürfe für unbewiesen oder geringfügig halten. Sie lehnten eine Anklagerhebung laut ihrer gemeinsamen Resolution aus dem einzigen Grund ab, „qu’il appartient au Parlement de débattre, de légiférer et d’exercer un contrôle politique du Gouvernement et que dans un État de droit il ne saurait y avoir de confusion entre les rôles respectfs du Parlement et de la Justice“. Weshalb „la mise en accusation de tout citoyen, y compris d’un membre du Gouvernement, devra relever du Pouvoir judiciaire“.

Damit weigerte sich die Kammer prinzipiell, der ihr von der Verfassung auferlegten Pflicht nachzukommen, über die Anklageerhebung gegen Regierungsmitglieder zu befinden. Das heißt, dass sie nicht nur zu Recht oder zu Unrecht eine Anklageerhebung gegen den ehemaligen LSAP-­Minister ablehnte, sondern schon im Voraus erklärte, bis zu einer Verfassungsrevision grundsätzlich auch keine anderen Regierungsmitglieder und CSV-Minister vor den Obersten Gerichtshof schicken zu wollen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass weit schwerwiegendere Vorwürfe in einer weit klareren Beweislage über die Bevorzugung des einen Baulöwen auf Kosten eines anderen durch Regierungsmitglieder und mögliche Gegenleistungen bekannt würden. Da die Verfassungsrevision aber frühestens in einem oder zwei Jahren erfolgen dürfte, kommt dies einer Amnestie für alle Regierungsmitglieder in der Affäre Liwingen/Wickringen gleich.

Alex Bodry fragte am Dienstag: „Wer zieht hier die Fäden?“ Wer habe die Aufnahme eines Telefon­gesprächs von Guy Rollinger gemacht und zum entscheidenden Zeitpunkt an RTL weitergereicht? Wer habe Vorentwürfe von Dokumenten aus den Ermittlungen in Umlauf gebracht?

Worauf François Bausch entgegnete, dass es an einem parlamentarischen Ermittlungsausschuss gewesen wäre, herauszufinden, wer die Fäden ziehe. Aber so genau wollte Bodry das wohl auch nicht wissen.

Romain Hilgert
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